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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 17:54
von MCWolf
Hallo phil_

Gleiche Situation wie bei mir momentan.
Mein Anwalt meint GF einklagen da Ablehnung ungültig.
MfG

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 22:15
von phil_
Danke euch Martin Mainz und MCWolf

nach Absprache mit meinem Arzt sollte ich einen Widerspruch schreiben und an meine KK und MDK faxen Gesagt, getan, und heute war schon post von beiden im Briefkasten .

der MDK hat mir mein Widerspruch zurückgeschickt und schreibt:
da der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ausschließlich im Auftrag von Kranken- und Pflegekassen tätig werden kann, müssen wir Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Vor dort werden dann ggf die erforderlichen schritte eingeleitet.


meine KK schreibt
Damit wir ihren Widerspruch weiter bearbeiten und erneut überprüfen können soll der Arzt eine ärztliche Stellungnahme zum Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen. und ich soll das Gutachten mit meinem Arzt Besprechen.

dazu schreiben die
nach erneuter Überprüfung der Einhaltung der Fristen ist es in Ihrem Fall nicht zu einer Genehmigungsfiktion gekommen.

Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.


ja natürlich , einfach nur frech, dreist und unverschämt. :evil:

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 07:29
von Martin Mainz
Na gut, der MDK hat mit Dir direkt nichts zu tun, das musst Du mit der KK ausmachen. Die können dazu schreiben, was sie wollen, nächster Schritt wäre Anwalt und Sozialgericht.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 09:57
von phil_
Nach den Feiertagen und Neujahr werde ich das in Angriff nehmen

noch was:

hatte in der Zwischenzeit wo der antrag abgegeben war einen Brief von der KK: Bisher liegen der KK die unterlagen noch nicht vor. deshalb können wir die frist nicht einhalten.

daraufhin habe ich da angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Antrag sich beim MDK befindet?

Änderte sich da was mit meine Telefonische Anfrage meinerseits zu aktuellen Sachlage?

Manche schreiben der MDK muss schriftlich mitteilen dass sich die first verlängert und andere schreiben so eine Telefonische Anfrage Verlängert Automatisch die first?

Welche Aussage stimmt denn nun? und wo kann mann es nachlesen

LG

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 10:05
von MCWolf
Sie müssen schriftliche Mitteilung machen.
Wenn du allerdings sagst du hast einen Brief bekommen in dem steht das der MDK noch Informationen benötigt hast du da schwarz auf weiss die Bestätigung das der MDK hinzugezogen ist.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 10:15
von phil_
:oops: meine natürlich KK und nicht MDK (hab es editiert )

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 11:34
von Gunter_H
Die GKV muss über die Einschaltung des MDK innerhalb der 3 Wochen "unterrichten"
Eine schriftliche Mitteilung ist nur erforderlich wenn sich die GKV auf einen "hinreichenden Grund"
berufen will, der die Anwendung der Genehmigungsfiktion (GF) - im Einzelfall - ausschließt.
(§ 13 Abs. 3a SGB V)

Es bleibt dabei: Telefongespräche mit der GKV zu führen kann Dir als Patient "Nachteile" bringen.
Lieber warten bis die 5 Wo und ein paar Tage rum sind und dann auf GF berufen.

Wenn dann die Bestätigung der eingetretenen GF von der Kassen nicht gegenbestätigt wird.
Zum Anwalt !

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 13:02
von Patient_H
Komme gerade vom Arzt. Ich habe endlich einen gefunden, der den Antrag mit mir macht! Endlich! Der Mann berät den Bundestag und hilft beim Anbau Cannabis bis 2022 in Deutschland.
Der hat Plan und hat auch einen Anwalt zur Hand ;)

Es geht aufwärts.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 16:11
von Fazer
HMMM bin eifriger Mitleser habe gerade dieses Schreiben von meiner KK bekommen und keinen Plan
vielleicht kann mir hier jemand das verdeutschen ?

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 16:18
von MCWolf
Herzlichen Glückwunsch!
Das ist deine Genehmigung!
Damit wurde dir aufgrund der GF alles was du beantragt hast genehmigt.
Genau auf dieses Schreiben warte ich auch noch... :x

Und du musst dir die verordneten Medikamente (im Rahmen der Beantragung) erst selber kaufen und dann das Rezept und die Quittung einreichen dann bekommst du das Geld erstattet wenn ich richtig verstehe...

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 16:43
von Fazer
Medi is klar , nur die schreiben ....Zur Erstattung senden sie uns bitte nach Abschluss der Behandlung die ORGINALRECHNUNG?????? nur eine ?? habe vor denen einige Rechnungen zu schicken :roll: :roll: naja ersmal we . ich ruf dort am mo. an oder gleich beim Bundesversicherungsamt ;) ;)

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 21:20
von Hanssagt
Ich habe über die Genehmigungsfiktion eine Kostenübernahme bis Ende Februar 2019. Jetzt musste ich einen neuen Antrag stellen. Mein Arzt hat ein Attest beigelegt welches bestätigt das sich mein Leben positiv gebessert hat. Die Krankenkasse hat den MDK eingeschaltet und mir dann eine weitere Kostenübernahme verweigert!

Ist dies überhaupt rechtens ?
Das Verfahren ruht meines Wissens nach z.Z. Vor Gericht.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 22:16
von Gunter_H
Ganz klar…
Eine Genehmigungfiktion GF zu befristen oder in der Regel aufzuheben, widerspricht m.E. der Rechtslage des "Cannabisgesetzes" und den Regelungen zur Genehmigungsfiktion.
Zum grundsätzlichen Thema GF siehe auch hier beim Bundesversicherungsamt:

https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#26

In neuer Zeit hat es jedoch Urteile des Bundessozialgerichtes BSG gegeben die sich je nach Senat widersprechen (1. Senat / 3. Senat)

https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#30

"Urteil vom 11. Mai 2017, Az. B 3 KR 30/15 R). In dieser Entscheidung hat der 3. Senat zum Ausdruck gebracht, er neige – im Unterschied
zur Auffassung des 1. Senats – dazu, dass die gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch
zu bemessen seien. Das Bundesversicherungsamt wird die weitere Entwicklung der Thematik beobachten und ggf. mit den
Krankenkassen die aufsichtsrechtlichen Folgerungen erörtern"

Wenn man in die Entscheidung des 3 Senates reinschaut sieht man, es handelt sich um einen „Sonderfall“. Der für das C-Thema m.E. nicht anwendbar ist. Hier wurde ein Hilfsmittel benötigt:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _16_R.html

Therapiedreirad (Easy Raider)
„…Ergebnis, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und um ein Trainingsgerät handele, das nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.“

Schon von daher passt die Entscheidung des 3 Senates überhaupt nicht !!!

Nur die GKVs versuchen jetzt aus der Entscheidung des 3 Senates Kapital zu schöpfen.
Was kann man da machen?

Ja Dein Schreiben der TK ist mindestens m.E. missverständlich formuliert und kann verschieden ausgelegt werden.
(Gemeint ist vermutlich , dass nur eine Rechnung erstattet werden soll und "Folgeversorgung" nicht)
Nur:
M.E. besser nicht mit der GKV telefonieren denn Eure Anrufe werden z.T. von den GKV umgedeutet und als Widerspruch „ausgelegt“.
Dann ist erst mal nichts mit grundsätzlicher Genehmigungsfiktion.

Auch Anrufe beim Bundesversicherungsamt bringen – nach der Erfahrung hier im Forum – leider auch nichts.

Geht unbedingt zum Anwalt !!!

Viel Erfolg !!!

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 10:43
von Fazer
Solangsam bekommt man das Gefühl das,dieses Cannabisgesetz genau so hingebastelt wurde um den Leuten Steine in die Wege zu legen wos nur geht.Der einzige der sich immer freut wenns um Cannabis geht is der Apotheker :mrgreen:
Egal Montag Re Termin Vereinbaren ...... THE EMPIRE STRIKES BACK

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:44
von Crosser71
@ Gunter_H,
viel Dank für deine Ausführungen. Der "Daumen-hoch"-Smilie fehlt hier leider.

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 15:47
von marcelll
kleines update, heute kam die Bewilligung zu meinem 2. Antrag. Immer noch mit Bezug auf das alte MDK Gutachten. Ich denke da hatte wohl einer keine Lust, sich durch 1,5 Leitz Ordner mit Krankenakten zu wälzen. ;)

Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Verfasst: So 13. Jan 2019, 08:04
von Martin Mainz
Na herzlichen Glückwunsch!

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 17:34
von Crosser71
Wie sieht das denn mit einer Frist aus, wenn die Krankenkasse nach erster Prüfung durch den medizinischen Dienst die Kostenübernahme abgelehnt hat und man dann Widerspruch eingelegt hat? Gibt es nach Einreichen des Widerspruches eine neue Frist, in der die Krankenkasse entscheiden muss?

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 20:21
von Gunter_H
Bei einem Widerspruch gibt es leider keine Automatik, wie bei der Genehmigungsfiktion GF

Hier muß man wg. Untätigkeit klagen.
Die Frist für die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage zu erheben beträgt bei einem Widerspruch 3 Monate

Siehe hier:
https://www.rechtsanwalt-koeper.de/work ... sklage.pdf

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 22:19
von Crosser71
Danke dir.