Seite 17 von 25

Re: antrag abgelehnt, keine möglichkeiten auf privat rezept???!!!!

Verfasst: Do 28. Feb 2019, 17:09
von mad
Geh mal auf die Seite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und des Hanfverbands. Da findest Du Informationen für Ärzte, wie sie es verschreiben können. Mein Tipp: druck es aus und gebe es Deinem Arzt. Die geben es selten zu, aber da sie oft keine Ahnung haben, können sie sich so wenigstens informieren.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 3. Mär 2019, 19:25
von phil_
Hi
kurzes update
mein Anwalt hat auf die abgelaufene Frist und Eintritt der GF hingewiesen.


habe gestern dieses Schreiben von meinem Anwalt bekommen darin die Antwort der KK.

vielleicht kann mir hier jemand das erleutern ?
Damit wir die Unterlagen für die Widerspruchstelle aufbereiten können benötigen wir noch weitere Informationen von Ihnen. Bitte informieren Sie uns kurz über die Höhe des Streitwerts. Liegen hier schon Rechnungen oder ein Kostenvoranschlag vor?
was ist damit genau gemeint

LG

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 3. Mär 2019, 21:44
von Gunter_H
Wenn es sich um die Genehmigung einer einzelnen Leistung der GKV handelt (z.B. ein Hilfsmittel etc.) ist ein Streitwert sicher relevant.
Eine Genehmigung der GKV ist bei CannabisMedi aber nur für die „erste Verordnung“ erforderlich jedoch mit der Konsequenz der weiteren Kostenübernahmen
durch die GKV.

So gesehen macht die Angabe eines Streitwertes m.E. keinen Sinn.
(Sollst Du da die Kosten von Deinen Cannabismedikamenten für die nächsten 10 Jahre angeben?)

Achtung: Wenn man das Thema GF weiterverfolgt, ist ein Widerspruch ohnehin nicht relevant.

Bespreche Dich am besten nochmal mit Deinem Anwalt.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mo 4. Mär 2019, 00:05
von phil_
Danke Gunter_H
Gunter_H hat geschrieben: So 3. Mär 2019, 21:44 Bespreche Dich am besten nochmal mit Deinem Anwalt.
der Anwalt Konnte mir keine antwort geben :( und meinte nur dass die Entscheidung evtl. getroffen wird , je nachdem, wie der Kostenvoranschlag ausfällt..... und ich sollte es mit meinem Arzt beschprechen
LG

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 09:43
von TOM 1
Fristen über Fristen :roll: Bin ich trotz lesen nicht wirklich schlauer geworden - oder doch? :cry: :mrgreen:

1.: Antrag geht bei der GKV ein.
2.: Antag wurde in Fristwahrung abgelehnt (3-5 Wochen Zeit/Frist hierfür, eben mit oder ohne MDK...)
(Antrag wurde erstmal abgelehnt OHNE Einschaltung des MDK!)
3.: Widerspruch
(Nun hat die GKV keine besonderen Fristen mehr für die Entscheidung - außer nach 3 Monaten möglich: Sachstandsanfrage/Untätigkeitsklage?)
4.: Es fehlten im Widerspruch Unterlagen, diese wurden nachgereicht und die GKV hat NUN ERST den MDK eingeschaltet...
Wie geht es nun weiter? Greift hier auch eine 3 Monatsfrist - Sachstandsanfrage/Untätigkeitsklage? Gibt es auch hier eine Genehmigungsfiktion?

Bitte um Korrektur wenn ich etwas falsch geschrieben/verstanden habe :P

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 11:32
von Gunter_H
Fristen über Fristen:
1) Ja: Eingang bei der GKV
2) Ja: GKV hat die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen ohne und 5 Wochen mit MDK abzulehnen
2a) "Trickreicher Sonderfall" der GKV.... MDK wird erst später einschaltet aber GKV lehnt schon mal ab.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p67316
M.E. keine "gesetzeskonforme" Handhabung
3) Ja 3 Monate
4) Naja... Wer behauptet es haben Unterlagen gefehlt...?
Wenn dieser Vorwurf berechtigt, dann bleibt es m.E. trotzdem ein Widerspruchsfall also 3 Monate Zeit und
dann Möglichkeit "Untätigkeitsklage". Keine GF
Ggf. kann man jedoch prüfen ob die Unterlagen schon vorab hätten gefordert werden können / müssen.
Je nach Einzelfall bedeutet das Nachschieben, das diese Rückfragen vorab hätten gestellt werden können.
Eventuell sind dann die Kriterien der GF doch erfüllt. Fall mit 2a verbunden?

Speziell bei 2a sollte Anwalt mit Akteneinsicht eingeschaltet werden.... Dann bestehen m.E.
gute Aussichten.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 20:40
von Martin Mainz
Ab wann mancht es eigentlich Sinn besser einen neuen Antrag zu stellen?

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 6. Mär 2019, 20:45
von Gunter_H
Wann ist eine neuer Antrag sinnvoll?
Das kann man vermutlich nicht generell beantworten.

Nur nochmal zur Klarstellung: Ein "neuer Antrag" heißt nicht ich schreibe den bisherigen Antrag nur nochmal....ab
Nein, der neue Antrag muss sich schon vom alten so unterscheiden, dass auch wirklich von einem neuen Antrag gesprochen werden kann.

z.B.
a) veränderte Darreichungsform: z.b. neu Blüten bisher Dronabinol
b) anderer Schwerpunkt in der Krankheiten z.b. bisher nur ADHS jetzt mindestens zusätzlich Diagnose Schmerzen oder/oder
c) neue Atteste in der Deine Situation noch klarer dargestellt wird.

Ein bisschen Mühe und Fantasie muss / sollte m.E. schon sein.... damit die GKV nicht einfach mit Verweis auf den bisherigen Antrag gleich ablehnen kann

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 04:25
von BUMMBUMM
Witzig dass du fragst Martin, hatte mich im September schon mal über das Thema des erneuten Antrages mit Gunter unterhalten. Damals war ich aber mangels umfassender Informationen noch nicht bereit mich zu dem Thema aus dem Fenster zu lehnen.

Gunter hat da nach wie vor eine konservative und überfleissige Einstellung zu, ich sehe das etwas lockerer.
Meiner Meinung nach ist es bissle viel verlangt sich jedes mal ne neue Krankheit aus den Fingern zu saugen für jeden Folgeantrag, kommt sich die KK sicherlich auch irgendwann verarscht vor ^^

Ich denke es reicht wenn, man die von der KK bemängelten Sachen abstellt, die geforderten Informationen hinzugefügt werden.
bzw wenn gesagt wird die Diagnose rechtfertigt nichts, dann erfolglose andere Therapien belegen oder die besonderen Erfolgsaussichten zu unterfüttern.
Man ist als Antragsteller zwar in der Bringschuld, aber die Krankenkasse muss ihr Ablehnungen auch nachvollziehbar begründen.

Und daraus kann man zwar keine universelle aber eine prinzipielle Handlungsempfehlung stricken:
  • Ein neuer Antrag / Folgeantrag ist dann sinnvoll, wenn man sich dazu in der Lage sieht, aufgrund des Inhalts des gestellten Antrags und dem Inhalt der Ablehnung, einen besseren Antrag verfassen zu können.
  • Und das macht so lange Sinn, wie man da Verbesserungspotenzial sieht, die Ablehnungen der Krankenkasse sinnvoll/hilfreich begründet sind und man einen Arzt hat der da bereitwillig seine Unterschrift drunter setzt.
Die Gründe warum ich das so sehe sind folgende:
-Nach spätestens 5 Wochen hält man eine erneute Entscheidung in Händen, damit ist ein Folgeantrag schneller als alle Alternativen
-Folgeantrag kost nur paar Ausdrucke/Kopien und Porto, ist damit also günstiger als alle Alternativen

Nun weiss ich natürlich, das die Ablehnungen der Krankenkassen nicht selten Substanzlos sind, oder klingen als wären sie von nem Legastheniker aus Satzbausteinen zusammengewürfelt.
In diesem Fall muss man das MDK Gutachten zu Rate ziehen für Verbesserungen des Antrags. Das MDK Gutachten kann man sich auch ohne Anwalt von der Krankenkasse besorgen, einfach mal anschreiben und nett fragen. Wenn das nichts hilft sich auf §25 SGB X beziehen und sagen man braucht diese Informationen für den Widerspruch oder Folgeantrag. Wenn man das innerhalb der Widerspruchsfrist macht, liegt der MDK Bericht auf jeden Fall noch vor und der einzige Grund der dagegenspricht ist die schützenswerte Patienteninformation. Also nichtig wenn man seinen eigenen Kram einsehen will.

Lässt die Krankenkasse hingegen keinerlei Professionalität, Wille zur Zusammenarbeit oder Interesse an einer patientengerechten Gesundheitsversorgung durchblicken, kann man sich die Zeit für Folgeanträge sparen und kommt mit Anwalt oder Kassenwechsel vllt doch schneller zum Ziel.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 11:42
von Gunter_H
Wann könnte statt dem Widerspruch ein neuer Cannabis-Antrag ggf..sinnvoll sein?

- Das Widerspruchsverfahren kann dauern (bis zu 3 Monate)
- Ein Neuantrag hat ggf. die Change, dass sich die Voraussetzungen
der Genehmigungsfiktion in neuen Antrag dann erfüllen (z.B 5 Wochen mit MDK sind abgelaufen)
- Eventuell wechselt der Sachbearbeiter bei der GKV oder der “Sachverständige“ beim MDK
- Du hast die Möglichkeit aus gemachten Erfahrungen besser zu lernen und kannst quasi neu starten.
- Festgefahrene Argumentationen könnten neu “gestaltet“ werden.
- Ggf. hast Du ja noch ein Krankheitsbild, bei dem es eine klare „Studienlage“ gibt.
- Ein Gerichtsverfahren kann leicht 2 Jahre dauern bis Du – wenn überhaupt - zu Deinem Recht kommst.
- Etc.

Klar das macht sicher sehr viel Arbeit aber Du kommst vermutlich nicht drum rum die - jetzt neunen - Voraussetzungen des Gesetzes in Detail mindestens darzulegen.
Gemeint ist das Vorliegen der Punkte 1 bis 4 des nachfolgenden Links für Deine jetzt in Neuantrag genannte Krankheit bzw Darreichungsform
Siehe hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7701

Lediglich Klarstellungen und Ergänzungen zu Deinem bisherigen Antrag zu liefern erfüllen m.E. nicht die Voraussetzungen eines „neuen Antrags“ sondern werden – in aller Regel - dem laufenden Widerspruchverfahren – mit allen Besonderheiten – zuordnet.

Übriges: Gibt es im Netz auch Fachanwälte die von der Rücknahme eines Widerspruchs eher abraten, weil trotz neuem Antrag der alte doch nicht „Aus der Welt“ ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/canna ... 24263.html
"Der Ansatz, keinen Widerspruch einzulegen oder den Widerspruch zurückzunehmen, ist weniger sinnvoll. Die Hoffnung dabei ist häufig, dass ein erneuter Antrag von der Krankenkasse bewilligt wird. Diese Situation trifft aber selten ein. Im Gegenteil wirkt sich die erste Ablehnung häufig auch auf spätere Anträge negativ aus."
(Hinweis: Vorletzter Absatz)

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 07:10
von TOM 1
Gunter_H hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 11:32 Fristen über Fristen:
1) Ja: Eingang bei der GKV
2) Ja: GKV hat die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen ohne und 5 Wochen mit MDK abzulehnen
2a) "Trickreicher Sonderfall" der GKV.... MDK wird erst später einschaltet aber GKV lehnt schon mal ab.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p67316
M.E. keine "gesetzeskonforme" Handhabung
3) Ja 3 Monate
4) Naja... Wer behauptet es haben Unterlagen gefehlt...?
Wenn dieser Vorwurf berechtigt, dann bleibt es m.E. trotzdem ein Widerspruchsfall also 3 Monate Zeit und
dann Möglichkeit "Untätigkeitsklage". Keine GF
Ggf. kann man jedoch prüfen ob die Unterlagen schon vorab hätten gefordert werden können / müssen.
Je nach Einzelfall bedeutet das Nachschieben, das diese Rückfragen vorab hätten gestellt werden können.
Eventuell sind dann die Kriterien der GF doch erfüllt. Fall mit 2a verbunden?

Speziell bei 2a sollte Anwalt mit Akteneinsicht eingeschaltet werden.... Dann bestehen m.E.
gute Aussichten.


Dankeschön Gunter H für die Informationen :)

- Behauptet hat es die GKV/AOK daß Unterlagen fehlen :roll:
- Es wurde Unterlagen nachgereicht :!:
- ab 2a wurde auch ein Anwalt zur Akteneinsicht eingeschalten 8-)

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 13:29
von Drescobar
Bei mir geht es jetzt per eil verfahren vorran sehen wir mal was dabei Rum kommt. Jemand eine Ahnung wie lange das dauern kann?

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 16:39
von Gunter_H
Ein Eilverfahren in der ersten Instanz kann in wenigen Tagen.... eher aber in 1 bis 2 Monaten abgeschlossen sein.
Es soll jedoch Fälle gegeben haben bei denen es mehr als 6 Monate gedauert hat

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 16:48
von Drescobar
Danke habe ich mir gedacht das ein "Eilverfahren" sich auch nur gut anhört!

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 13. Mär 2019, 01:56
von BUMMBUMM
Fälle in denen sich eine gerichtliche Lösung des Patientenantrags empfiehlt:

Bezugnehmend auf diesen Post:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 355#p72355
vor allem dem Schlusssatz:
Lässt die Krankenkasse hingegen keinerlei Professionalität, Wille zur Zusammenarbeit oder Interesse an einer patientengerechten Gesundheitsversorgung durchblicken, kann man sich die Zeit für Folgeanträge sparen und kommt mit Anwalt oder Kassenwechsel vllt doch schneller zum Ziel.
Die Sache ist die, man sollte nur vor Gericht ziehen wenn man eine Chance auf Erfolg hat. Das hat einerseits monetäre Gründe (Gerichtskosten&Anwaltshonorare wachsen nicht auf Bäumen), anderseits ist es echt arschig das Justizsystem unnötig zu blockieren.
Nur weil man moralisch im Recht ist (als notleidender Patient), heisst das nicht dass man vor Gericht Recht bekommt. Nicht in dieser Welt, Sorry Pal ^^
Also bevor man rechtliche Schritte einleitet sollte der eigene Fall mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- die Krankenkasse hat nicht den MDK für die Entscheidung über den Antrag eingeschaltet
Die sesselfurzenden Bürokraten bei der Krankenkasse sind idr bestenfalls fortgebildete Call-Center-Mitarbeiter, sie haben von medizinischen Belangen idr so viel Ahnung wie eine Kuh von Blitzen. Kein MDK bedeutet keine fundierte medizinische elaborierung des Falls, also keine Gerichtsfestigkeit der Entscheidung.
- die Krankenkasse gibt den MDK Bericht nicht heraus
wenn nach den, im oben genannten post, genannten Maßnahmen trotzdem keine Herausgabe der MDK Unterlagen erfolgt, handelt es sich entweder um ein Fehlverhalten der Krankenkasse, oder um ein Scheissgutachten des MKD... ja die kochen auch nur mit Wasser und nicht alles was die in Gutachten tippen hat tatsächlich was mit dem Fall zu tun.
- die Krankenkasse macht Äußerungen
Ich halte das bewusst allgemein weil !!! wenn auch nur irgendeine Formulierung in der KK Korrespondenz darauf schliessen lässt dass sie sich von Gefühlen beeinflussen lassen bei der Entscheidung über den Antrag, sie verwaltungsrechtlich ein böses Faux-pas begehen. Das beinhaltet aber schliesst anderes nicht aus: Bezugnahme auf vorherige Erkrankungen, vorherige Anträge, Diagnosen, Lebensituationen, Sonstiges.... Jeder [geänderte und damit neuer] Antrag ist per se seine eigene Geschichte, rück- oder vorrausschliessende Stellungnahmen und damit einhergehende Entscheidungen sind verwaltungsrechtlich unzulässig.
- natürlich die in diesem Thread zur genüge behandelte überschrittene Frist aka. Genehmigungsfiktion die nicht von der KK anerkannt wird
No fukcing around there! ihr kennt die fristen, werden sie nicht eingehalten sind die anträge vor gericht (fast) immer durchboxbar.

Und natürlich gilt, solltet ihr den Gang vors Gericht in Erwägung ziehen, stellt das Zurateziehen eines professionellen Juristen; aka. ANWALT, eine durchaus empfehlenswerte Maßnahme dar.
Ausnahme wäre wenn alles oben genannte für euch eine Selbstverfreilichkeit und selbsterklärend haltet, dann würd ich sagen pauk noch den ein oder anderen Gesetzestext und fiste die KK-Brüder selbst ;)

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: Mi 13. Mär 2019, 13:27
von Gunter_H
Wann sollte man klagen?

Ja, wenn die GKV eindeutig gegen geltendes Recht (Gesetz und/ oder Rechtsprechung mit grundsätzlicher Bedeutung) entscheidet.
BUMMBUMM hat recht…denn
Dazu gehört natürlich, auch wenn die Kasse das MDK Gutachten nicht rausrückt (Pflicht zur Akteneinsicht § 25 SGB) oder der Fall einer Genehmigungsfiktion klar gegeben ist.
Eine Entscheidung ohne MDK ist rechtlich m.E. auch nicht OK siehe hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... MDK#p66580

Im weiteren Fällen ist es dann manchmal sehr schwer zu entscheiden, wann diese Voraussetzungen außerdem noch gegeben sind. Wie BUMMBUMM schreibt ist die eigene subjektive Wahrnehmung für eine solche Entscheidung oft nicht immer klar genug.
(Bin ein notleidender Patient…)

So wird man in der Regel nicht drum rumkommen den eigenen Fall an den Voraussetzungen des Gesetzes „vorbeizuführen“
(Was ist schwere Krankheit / Wo haben die klassischen Medi in meinem Fall konkret welche Nebenwirkungen / Warum besteht Hoffnung, dass Cannabis mir helfen kann ..etc.)

Ein gutes Hilfsmittel bei der rechtlichen Prüfung ist sicher auch diese Unterlage:

https://www.menschenundrechte.de/img/us ... 052017.pdf

Übrigens vom Sozialgericht darf mal nicht zu viel erwarten, denn im Sozialversicherungsrecht dauert es – bis zu einem Urteil - nicht selten 2 Jahre und länger und leider lauten nur etwa ca 30% aller Entscheidungen „pro Patient“. (S49 ff)

https://www.researchgate.net/publicatio ... nkenkassen
https://www.researchgate.net/publicatio ... n/download

Achtung : Button.... "Download full-text pdf"

Trotzdem: Kämpfen lohnt sich immer, z.B. auch ohne SG !!!

Re: Cannabis Antrag / Attest | Inhalt ?

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 21:50
von User78
Hallo meine Lieben,
meine Krankenkasse hat heute die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, dass Wirksamkeit hierfür wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert sei und darüber hinaus hätte sich die Behandlung bei ADHS bisher nicht erfolgversprechend bewährt, eine medizinische Notwenigkeit sei daher nicht nachvollziehbar,…..
ziemlich schwach formuliert finde ich, zumal dem mein behandelnder Arzt eine super Empfehlung geschrieben hat und mich weiterhin mit Cannabis behandeln möchte und er hatte auch zwei wissenschaftlich Studien der Therapieempfehlung beigelegt,….
was soll ich machen?
Widerspruch? Mit welcher Begründung? Oder gleich zum Anwalt?

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 17. Mär 2019, 07:49
von Gunter_H
ADHS
M.E. ist sicher folgender Weg denkbar:
1) Vorab Widerspruch einlegen (Verweise Detailgründe folgen)
Frist beachten!

2) Falls MDK-Gutachten Dir nicht vorliegt anfordern:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... d6e#p52068

3) Mit Deinem Arzt das MDK Gutachten und Strategie besprechen.
Ggf gibt es weitere Studien: (Ziff 3) und weitere Überlegungen die man anführen kann.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=7701

4) Ggf. hat sich Deine Kasse von diesem Urteil „inspirieren“ lassen:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=11584
M.E. ein Sonderfall der bei Dir vermutlich eh nicht passt.
Schau nochmal bei diesem Link (mit Verweis auf Studie)
https://news.feed-reader.net/ots/415866 ... anerkannt/

5) Ggf. Anwalt einschalten

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 17. Mär 2019, 15:40
von User78
Ich werde erst mal Pro-Forma Widerspruch einlegen und das MDK Gutachten anfordern.
In der Ablehnung war ja nichts der Gleichen, nur dieser Standarttext.
Eventuell hilft es, wenn mein Arzt mal freundlich telefonisch nachfrägt,…
Und das Urteil vom LSG Niedersachsen kenne ich, aber in dem wurde ja nicht nur sehr fraglich die Wirksamkeit angezweifelt, sondern es gab ja auch noch gar keine eindeutige ADHS Diagnose.
Befürworter und Gegner von Cannabis, und zahlreiche Studien, wird es immer geben, aber letztendlich zählen doch die Erfahrung des Patienten und die Erfahrung des behandelnden Arztes,…
Und was hatte ich jetzt noch gelesen, SGB V Leistungsempfänger haben nur im Ausnahmefall Anspruch auch Kostenübernahme? Das kann doch nicht sein!?
Also ich bin SGB II Leistungsempfänger, zahle aber den normalen vollen Tarif in meiner privaten Krankenversicherung.

Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Verfasst: So 17. Mär 2019, 22:52
von Gunter_H
Drücke die Daumen.
Tja... schreib dann mal später Deine Erfahrung.
Wir reden von der gesetzlichen Krankenversicherung... nicht von der privaten Krankenversicherung???