Privatrezept vom Arzt - was beachten?
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Re: Privatrezept vom Arzt - was beachten?
Nach langer Warterei und Rennerei von Arzt zu Arzt um Diagnosen von anderen Fachärzten zu erhalten, hat mir mein Hausarzt mitteilen müssen, dass er mir nun doch kein Cannabis verschreiben kann/wird.
Weder auf Privat- noch auf ein Kassenrezept. Begründung wäre, dass auch ein Privatrezept genehmigt werden müsse.
(Wo? Gab es gesetzliche Änderungen diesbezüglich?)
Freue mich über Rückmeldung
LG (:
Weder auf Privat- noch auf ein Kassenrezept. Begründung wäre, dass auch ein Privatrezept genehmigt werden müsse.
(Wo? Gab es gesetzliche Änderungen diesbezüglich?)
Freue mich über Rückmeldung
LG (:
Re: Privatrezept vom Arzt - was beachten?
Bei Privatrezept wird glaube ich immer der Behandlungsgrund angegeben.....
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- Beiträge: 11
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Re: Privatrezept vom Arzt - was beachten?
littleganja hat geschrieben:Bei Privatrezept wird glaube ich immer der Behandlungsgrund angegeben.....
Soweit so gut aber gibt es eurer Meinung nach einen Grund für den Arzt auch bei einem Privatrezept zu sagen, dass an irgendeiner Stelle, Behörde oder wie auch immer eine Genehmigung erfolgen muss?
Meine Angststörung, Neurodermitis und RLS sollten in der Theorie als Behandlungsgrund ausreichen.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Liebe Grüße aus dem Norden.
Re: Privatrezept vom Arzt - was beachten?
Wenn der Arzt der Meinung ist dir Cannabis verschreiben zu müssen, dann braucht er dazu keine Genehmigung oder Antrag stellen, war vor dem Gesetz im März 2017 mit der Ausnahmeerlaubnis so. Die gibt es aber nicht mehr, von daher kann dein Arzt es einfach verordnen.MoneyOrHumanity hat geschrieben:
Soweit so gut aber gibt es eurer Meinung nach einen Grund für den Arzt auch bei einem Privatrezept zu sagen, dass an irgendeiner Stelle, Behörde oder wie auch immer eine Genehmigung erfolgen muss?
Passt, langt auch im Prinzip nur eine Krankheit.Meine Angststörung, Neurodermitis und RLS sollten in der Theorie als Behandlungsgrund ausreichen.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Zurück aus dem SüdenLiebe Grüße aus dem Norden.
Druck das mal deinem Arzt aus http://www.bundesaerztekammer.de/filead ... nnabis.pdf
Peace
Re: (Privat)rezept vom Arzt - was beachten?
Guten Tag Herr Doktor,
ich hab da mal was vorbereitet ^^
Überfliegen Sie doch bitte grad mal den Punkt 6 der offiziellen "FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin" der Bundesärztekammer:
https://www.bundesaerztekammer.de/filea ... nnabis.pdf
...und dann noch kurz diesen Artikel der Ärzte Zeitung:
https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... 2038877908
Pro-Tipp: Statt die Sorten in der Arzneimittelbezeichnung zu benennen, die dann hinterher vllt nicht lieferbar sind, dem Arzt nahebringen einen Wirkstoffgehalts-Bereich zu vermerken ( Cannabis flos mit THC 13-18% oder CBD > 1% ) . Wenn man sich im ähnlichen Bereich bewegt, gelten nämlich dann immer noch die eindeutig definierten Einnahmeanweisungen.
Wenn ich dann die Medikation testen konnte und Sie den Rest der FAQ studiert haben kommen ich dann in 2 Wochen wieder und wir schieben dann die Krankenkassenkostenübernahme an ja?
ich hab da mal was vorbereitet ^^
Überfliegen Sie doch bitte grad mal den Punkt 6 der offiziellen "FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin" der Bundesärztekammer:
https://www.bundesaerztekammer.de/filea ... nnabis.pdf
...und dann noch kurz diesen Artikel der Ärzte Zeitung:
https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... 2038877908
Natürlich auch um die Wirksamkeit der Cannabismedikation zu elaborieren bevor man sich das Genehmigungsverfahren fürs Kassenrezept ans Bein bindet.Wenn Ärzte einem Patienten Cannabis verordnen, sollten sie das zunächst
auf einem Privatrezept tun und es nach der Genehmigung durch die Krankenkasse durch ein
Kassenrezept ersetzen.
Pro-Tipp: Statt die Sorten in der Arzneimittelbezeichnung zu benennen, die dann hinterher vllt nicht lieferbar sind, dem Arzt nahebringen einen Wirkstoffgehalts-Bereich zu vermerken ( Cannabis flos mit THC 13-18% oder CBD > 1% ) . Wenn man sich im ähnlichen Bereich bewegt, gelten nämlich dann immer noch die eindeutig definierten Einnahmeanweisungen.
Wenn ich dann die Medikation testen konnte und Sie den Rest der FAQ studiert haben kommen ich dann in 2 Wochen wieder und wir schieben dann die Krankenkassenkostenübernahme an ja?