Hallo
Vielen lieben Dank an die Forumdroiden
für die tollen Links und Empfehlungen .
Und auch für die Mühe und Arbeit so lange Texte zu verfassen .
Ich gebe euch völlig Recht , man hilft sich besser selber .( So lange es möglich ist
)
Zur Heilverfahrenskontrolle
Die Berufsgenossenschaften haben kein Recht , jemanden zu verpflichten dort zu erscheinen . Noch mit Sanktionen b.z.w. Leistungskürzungen bei nicht erscheinen zu drohen .
Es gibt auch andere Namen für diese Gutachten die BG´s benutzen .
Im Allgemeinen wollen die da einem nichts Gutes , sondern sich mit ihren eigenen Gutachten vor Leistungen drücken . Wer da erscheint , willigt dem zu .
Das Wort Cannabis in meinen Arztberichten hat gereicht , um dieses Verfahren in die Wege zu leiten .
Mein Arzt lehnte diese Kontrolle ausdrücklich ab , das hinderte die BG aber nicht daran , mir trotzdem einen Termin zu schicken . Den lehnte ich natürlich ab und mein Arzt wird auch nochmal ein Schreiben aufsetzen .
Ich muss den Arzt der mich operiert und mir die Pillen verschrieben hat aber ein wenig in Schutz nehmen . Er ist Chirurg und kein Schmerzmediziner , er steht den ganzen Tag im OP und flickt Menschen zusammen und er hat mich auch sehr viel besser behandelt , als sein Kollege , der mir das alles eingebrockt hat .
Er hat mir wenigstens helfen wollen und hat mich nicht abgestempelt und vor die Tür gesetzt , wie der werte Kollege .
Und um mich und die Benzos müsst Ihr euch nicht sogen , ich weiß was es für ein Rattengift ist .
Soweit geht es mir gut , Schlafstörungen werden von mir behandelt und da ich nun nur unter 20 % Behindert bin ( Kraftverlust im Rechten Arm ) , habe ich keinen Anspruch auf eine BG Rente .
Sehen wir mal ob ich die Belastung im Job aushalte wenn die Saison richtig los geht .
Gruß Peter