Florian - es geht doch nicht um akademische Optionen und Erörterungen. Würrrde die KK ablehnen, ohne den MDK anzurufen, ist sie zu recht angreifbar. Zeige mir einen solchen Fall, ich glaube nicht, dass die das tun.
Vielleicht geht’s mir „besonders“ dreckig, aber abgesehen von der Laufzeit klappte es doch „einfach so“!
Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag
Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag
Und - hast du gewonnen...?
Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag
Was die Krankenkasse darf und was nicht legt im Zweifel das Gericht fest, wenn wir alle der Meinung wären die Krankenkassen handeln korrekt, wären wir ja nicht hier oder?!Florian hat geschrieben:da muss ich nicht lang suchen.....bei mir haben sie es so gemacht, sicher hast du recht das sie damit angreifbar sind.
Es ändert nichts daran das die KK das darf.
Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag
So ist es..!littleganja hat geschrieben: Was die Krankenkasse darf und was nicht legt im Zweifel das Gericht fest, wenn wir alle der Meinung wären die Krankenkassen handeln korrekt, wären wir ja nicht hier oder?!
Seit Juli 2017 gibt es die Begutachtungsanleitung... danach hat die GKV m.E. im Prinzip zu entscheiden, ob und
wann der MDK einzuschalten ist... Auf S 9 finden sich ein paar "weiche" Auslegungsegeln (wenn es "erforderlich ist")
oder die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind... Was immer das heißt steht im § 275 SGB V
Dort heißt es bei der Prüfung von "Voraussetzungen"
https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... _08_29.pdf
Diese Unterlagen - obwohl bindend für GKV/MDK - können die Kassen aber locker unterlaufen, indem sie behaupten die vorgelegten Unterlagern seinen noch nicht schlüssig und unvollständig und erst wenn Attest X oder Y vorliegt usw wird man die Sache "gnädigerweise" dem MDK vorlegen....
Wir sollten auf diese Begutachtungsanleitung immer dann Bezug nehmen, wenn wir im gegebenen Fall Nutzen daraus ziehen können... z.B. was ist "schwere Krankheit" eben nicht nur wenn Du "halb Tod bist" etc. Sondern auf Seite 15 auch wenn ".....Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt..." Damit kann man ja schon was anfangen finde ich...
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***