Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Gunter_H »

Cannabis Genehmigungsfiktion nur mit richtigem Antrag optimal

Es wird immer klarer – nicht selten – schaffen es die GKV einfach nicht – bei Einschaltung des MDK - einem Bescheid innerhalb der 5 Wochenfrist (+) zu liefern....

Sehr gut für uns, weil dann die Genehmigungsfiktion greifen kann.

Gleich Anwalt einschalten?
Direkt zum Anwalt laufen ist eine Entscheidung oder

Wenn ihr den ablehnenden Bescheid vorliegen habt, einfach darauf hinweisen, dass Ihr den Bescheid erhalten habt und durch Fristablauf (Genehmigungsfiktion) Euer Antrag hiermit genehmigt ist. Bittet gleichzeitig um Gegenbestätigung und Erklärung der Übernahme der entsprechenden Kassenrezepte durch die GKV bitten.

Das ganze dann als Einschreiben mit Rückschein.

Kann ja sein, Eure GKV bestätigt - wieder Erwarten - direkt und ohne Einschränkung, dann könnt Ihr Euch freuen!

Bei Ablehnung Anwalt Einschaltung
Falls nicht, solltet Ihr zum Anwalt/In gehen, denn es sind doch diverse Details zu beachten....

Der richtige Antrag ist der Schlüssel
Hier jetzt ein wichtiger Punkt. Wenn die Genehmigungsfiktion greift wird die GKV sich natürlich auf Euren Antrag beziehen.

Wichtig bleibt deshalb besonders die richtige Formulierung in Eurem Antrag,...z.B.

"2. Welches Produkt soll dem Patienten in welcher Dosierung und Darreichungsform verordnet werden? Welche Inhaltsstoffe hat dieses Produkt?
Beantragt werden: Cannabinoide / oder man schreibt ggf. Cannabismedikamente
Erstverordnung zunächst: Cannabisblüten der Sorte XY
Inhaltstoff: THC X% / CDB Y%
Dosierung: Z...
Die optimalen Darreichungsformen und die Dosierung müssen im Laufe der Therapie noch weiter verifiziert und vom mir entschieden werden, da hierzu – aus medizinischer Sicht – unter Berücksichtigung aller Umstände bisher noch keine finalen Angaben seriös möglich sind."

Gründe jetzt hier hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701#p55905


Falls es Euer Arzt „zu gut meint“ und im Antrag / Fragebogen z.B erwähnt, das er die XY Blüte mit folgender Dosis verschreiben will, wird die Kasse in Ihre Bestätigung der Genehmigungsfiktion natürlich auch so begrenzen!!!

Achtung:
Bei Lieferengpässen, oder bei Sortenwechsel oder einer nötigen Dosierungserhöhung könnten für Euch dann Probleme entstehen...

Zum Antrag / Attest siehe auch:
viewtopic.php?f=22&t=7701

Hinweise zu den Problemen beim Sortenwechsel findet Ihr hier:
viewtopic.php?f=22&t=7739&hilit=sortenwechsel#p45608
Zuletzt geändert von Gunter_H am Fr 16. Mär 2018, 13:50, insgesamt 2-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Ich habe nun die „Zulassung“...:

Ich habe den Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Anfang Juli 2017.
Im ersten Brief der BKK Euregio stand die Killerformulierung „wenn wir den MDK einschalten müssen, können wir die gesetzlich vorgeschriebene Frist natürlich nicht einhalten!“ = Genehmigungsfiktion ist passé.
Also: Erstantrag nach Grotenhermen gestellt, den Fragebogen Dank seiner im Netz stehenden Anleitung ausgefüllt. Er folgte im September die Ablehnung - „ausnahmsweise“, weil ich eben nicht alle Voraussetzungen erfüllen würde. Denn, schrieben sie, eigentlich müssen sie ja zustimmen, es sei denn - Gesetzestext.

Ok, ich habe seit Jahren ein Schmerztagebuch als App (Chronic Pain Tracker), aber die Auswertungen sind immer riesig, und ich dachte, das interessiert die eh‘ nicht... dann hat mein Arzt noch etwas durcheinandergebracht und alte und neue Daten vermischt, - also schrieb der MDK, es fehle an der nötigen Plausibilität. Basta. Leider...

Zum Arzt, neues Anschreiben (übrigens für 60€ - beide), Schmerztagebuch als Dateien, einmal über ein Jahr, einmal nur den letzen Monat, dazu Rechnungen der Physiotherapie und vom TCM, Widerspruch formuliert - die BKK nannte es „Zweitantrag“. Jetzt, Ende Januar, Zweitgutachten, anderer Arzt, - Zustimmung.

Und, was mich sehr überrascht: mein Arzt beantragte die Kostenübernahme für genau eine Dosierung Dronabinol, aber der MDK empfahl, „die Leistung nicht für ein bestimmtes Cannabispräparat, sondern nur allgemein ‚für die Verordnung von Cannabispräparaten‘ zuzusagen“... Das Gutachten habe ich mir nun auch abgeholt. Da steht dieser Satz...

Jetzt rührt „meine Apotheke“ an... :D
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4587
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Martin Mainz »

Glückwunsch!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Gunter_H »

Fotofreak

Auch von mir "GLÜCKWUNSCH"

Dein Fall zeigt deutlich... Hartnäckigkeit und Dranbleiben führt zum Ziel :-)
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von littleganja »

Von mir auch Glückwunsch :!:
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Ja, dranbleiben und Meister Grotenhermen lesen. ;) Das hat, glaube ich, sehr geholfen. Übrigens heißt es, dieses Dronabinol habe keinerlei Lieferschwierigkeiten in D. Nur - Blüten...
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von littleganja »

Dronabinol hilft halt leider nicht jedem, da es nur THC ist, da würde ich eher noch zu Sativex raten da ist wenigstens noch CBD mit drin. Am besten sind natürlich die Extrakte von Tilray Kanada da Vollspektrum und günstiger glaube ich sogar!
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Aber ist sativex nicht extrem eingeschränkt verschreibbar? Das würde mir wegen der einfachen Nutzbarkeit am besten gefallen, ist m.E. aber für Rücken/Chronischer Schmerzpat. nicht zugelassen.

Oder...? :roll:
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von littleganja »

Das kann ich dir nicht beantworten, vielleicht hat jemand anderes Ahnung davon? Vermutlich kannst du es aber für im Prinzip jede Krankheit bekommen bzw beantragen?! Der Krankenkasse sind die Fertig Arzneimittel eh lieber....
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Naja, erstmal warte ich dat Dronabinol ab. Wenn dann alles schön ist - brauche ich nix anderes mehr. Sonst hat man dann noch ein paar Optionen. :D
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von moepens »

Auch von mir herzlichen Glückwunsch!
Fotofreak hat geschrieben:Aber ist sativex nicht extrem eingeschränkt verschreibbar? Das würde mir wegen der einfachen Nutzbarkeit am besten gefallen, ist m.E. aber für Rücken/Chronischer Schmerzpat. nicht zugelassen.

Oder...? :roll:
Dass Sativex nur für MS-bedingte Spastiken zugelassen ist, spielt keine Rolle für die Verschreibbarkeit. Off-Label kann es für alle Indikationen verschrieben werden und die Kasse kann durchaus die Kosten übernehmen. Blüten z.B. haben ja keine Zulassung und werden No-Label verschrieben, sind aber trotzdem prinzipiell erstattungsfähig.
Der Vorteil der Zulassung besteht u.a. darin, dass der Arzt Sativex ohne Kostenübernahmeantrag einfach auf Kassenkosten verschreiben kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Übrigens sind die Tilray-Exrakte leider teurer als Dronabinol und damit die teuersten Erzeugnisse bei den verschreibbaren cannabinoidhaltigen Arzneimitteln. Zumindest wenn der Preis vom Herbst letzten Jahres noch stimmt.
Benutzeravatar
Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Gunter_H »

Fotofreak hat geschrieben:Aber ist sativex nicht extrem eingeschränkt verschreibbar? Das würde mir wegen der einfachen Nutzbarkeit am besten gefallen, ist m.E. aber für Rücken/Chronischer Schmerzpat. nicht zugelassen.

Oder...? :roll:
Ja, eine Genehmigung des sog. "off label use" von Sativex zu erhalten kann schon - je nach GKV - aus meiner konkreten Erfahrung sehr schwer werden...

viewtopic.php?f=22&t=8314&p=52768&hilit=sativex#p52768
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

moepens hat geschrieben:
Dass Sativex nur für MS-bedingte Spastiken zugelassen ist, spielt keine Rolle für die Verschreibbarkeit
Übrigens sind die Tilray-Exrakte leider teurer als Dronabinol und damit die teuersten Erzeugnisse bei den verschreibbaren cannabinoidhaltigen Arzneimitteln.
Vielleicht ein Vorteil an einem nicht-gedeckelten Schmerztherapeuten. Der schreibt auf, was erforderlich ist. :)
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Sa 3. Feb 2018, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Quote gefixet
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Der Doof... Offenbar hab ich da etwas mehr Glück...
moepens
Beiträge: 997
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von moepens »

Gunter_H hat geschrieben:Ja, eine Genehmigung des sog. "off label use" von Sativex zu erhalten kann schon - je nach GKV - aus meiner konkreten Erfahrung sehr schwer werden...
Imo sind übrigens die Unterschiede zwischen den Entscheidungen des MDK in einzelnen Bundesländern gravierender als jene zwischen gesetzlichen Krankenkassen. Schließlich berufen sich die Kassen ja idR auf die Empfehlung des regionalen MDK.
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von littleganja »

Die Krankenkassen dürfen im Prinzip nicht ablehnen ohne zuvor den MDK eingeschaltet zu haben, vorausgesetzt die eingereichten Unterlagen waren vollständig!
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

@Florian: Hab ich doch auch. Nur weiß ich noch nicht, wie es wirkt, ob es klappt, wie es weitergeht...

Die Helferin (Arzthelferin?) schrieb, es sei die maximalmenge für einen Monat. Eigentlich 500mg. Sie schrieben wohl 1000mg auf (Ich hab das Rezept nicht gelesen und nicht in Händen) Funzt Dronabinol nicht, werde ich Sativex versuchen (wenn ich’s kriege). Derzeit geht’s mir sehr beschissen - es kann nur besser werden... :shock:
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

@littleganja: Was heißt „vollständig“? Mein doofer Physiotherapeut hat mir ein halbes Jahr keine Rechnung gestellt. Der MDK hat infolgedessen bezweifelt, dass ich überhaupt da war.
Schmerztagebücher sind ja eher individuell. Bei mir würde es gewertet. Hab ich auch nicht mit gerechnet.

Nun hoffe ich, dat dat Zeugs hilft. ;)
Fotofreak
Beiträge: 27
Registriert: So 28. Jan 2018, 03:06
Wohnort: Rheinland

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von Fotofreak »

Think positive!! Man kann doch hier nicht immer so negativ rangehen. Geduld und - Rückgrat!! :D
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion & optimierter GKV Antrag

Beitrag von littleganja »

Florian hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:Die Krankenkassen dürfen im Prinzip nicht ablehnen ohne zuvor den MDK eingeschaltet zu haben, vorausgesetzt die eingereichten Unterlagen waren vollständig!
da muss ich dir leider widersprechen, das dürfen sie schon und sie müssen sich auch in keinster weise an das MDK Gutachten halten.
Ich habe auch nicht behauptet das die sich an das Gutachten des MDK halten müssen, ich habe lediglich behauptet die dürfen ohne den MDK einzuschalten nicht ablehnen, vorausgesetzt die Unterlagen sind komplett. Bitte mir nicht die Worte im Mund verdrehen!
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“