Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung Martin,
Ich werde es nochmal bei meiner Ärztin versuchen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Sie es grundsätzlich nicht verschreiben will.
Sie hat mir gesagt, dass andere Ärzte es verschreiben würden und Sie mir nicht böse ist, wenn ich zu einem anderen Arzt gehe...
Daher gehe ich davon aus, dass meine weiteren Versuche bei ihr von Anfang an zum Scheitern verurteilt sind.
Ich werde es zunächst bei einer anderen Ärztin versuchen, bei der ich ohnehin seit längerer Zeit in Behandlung bin.
Ich gehe davon aus, dass es sehr lange dauern wird bis ich einen Arzt gefunden habe, der mir ein Rezept für Cannabis ausstellt.
Bedeutet die unbefristete Gültigkeit der Genehmigungsfiktion, dass wenn ich z.B. erst in 1 oder 2 Jahren einen Arzt gefunden habe, dass auch dann meine Krankenkasse die Kosten übernehmen muss?
Therapie ist ja ein sehr dehnbarer Begriff.
Um die Gültigkeit der Genehmigungsfiktion aufrecht zu erhalten, ist es lediglich zwingend notwendig, dass ich meine Krankenkasse NICHT wechsle, korrekt?
Ist die Genehmigungsfiktion auf die im Arztfragebogen angegebene Sorte und Menge Cannabis begrenzt?
Oder müssten auch andere Sorten und Mengen bezahlt werden?
Ich habe gelesen, dass die Genehmigungsfiktion wohl auf die Sorte und Menge des Antrags begrenzt ist.
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