Ja, die KK dürfen auch ohne MDK entscheiden!Martin Mainz hat geschrieben:Rein juristisch dürfen die KK ja auch ohne MDK entscheiden, so war es ja mal vorgesehen (MDK nur im Ausnahmefall). Damit entfällt eigentlich auch eine fundierte medizinische Begründung, da dort ja keine Ärzte sitzen. Auf welcher Basis wird dann überhaupt entschieden? Gibt es eine Liste wer darf und wer nicht?
Am Ende bleibt also nur Widerspruch und ggf. Eilverfahren, oder sehe ich das falsch?
Über Medien kann man da vielleicht zusätzliche Impulse schaffen.
Viel mehr als diese Praxis bekannt zu machen hilft da wohl erst mal nicht, so sehe ich das als Laie.
Nur das Gesetz sagt ja auch: Ablehnung "nur im begründeten Ausnahmefall"
Wenn es keine Begründung gibt kann es ja auch kein Fall sein, bei dem das Gesetz eine Ablehnung zulässt.
Ob die GKV Ärzte haben, oder nicht kann da m.E. eigentlich nicht maßgebend sein. Die Begründung warum abzulehnen ist, hat sich an den medizinischen Gründen des Gesetzes zu orientieren.
Ja, Widerspruch bzw Einstweilige Anordnung (Eilverfahren) bzw direkt zum Anwalt mit Akteneinsicht...
Ja, Öffentlichkeit herstellen ist sicher auch ein wichtiger Weg.
Wen könnte man da beim DHV "sensibilisieren"?
Macht es Sinn Dr. Grotenhernen bzw den ACM (wen?) anzusprechen?