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Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 07:46
von DennisEF
Patienten brauchen eine Packungsbeilage!
Wie sonst sollen Patienten wissen was sie nach dem Einnehmen ihrer Medizin machen dürfen?

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 08:19
von moepens
Was wenn die Angaben im Beipackzettel falsch wären?
Um das zu Überprüfen bräuchte es teure und aufwändige Studien, die prinzipiell auch für ein Zulassungsverfahren verwendet werden könnten. Das kostet Millionen und dauert Jahre. Bei einer Pflanze, die problemlos anzubauen ist... Jeder Dritte könnte sofort von den Forschungen eines Unternehmens profitieren. Da geht es um Geld und Haftungsfragen, das will verständlicherweise keiner der Produzenten tragen.
Bei Sativex sieht das aber z.B. anders aus, dieses Medikament hat eine Zulassung als Fertigarzneimittel.

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 13:59
von kruzifixium
moepens hat geschrieben: Bei Sativex sieht das aber z.B. anders aus, dieses Medikament hat eine Zulassung als Fertigarzneimittel.
Und folglich einen Beipackzettel.

Bei sonstigem steht ja die Dosieranweisung mit auf dem Rezept (z.B. Cannabisblüten - Zur Inhalation nach Verdampfung), sowie Hinweise auf den Dosierlöffel wenn es granuliert ist. Die Dosiermenge schlägt dir ja ebenso der Arzt vor.

Und die sonstige Aufklärung über Bedienen von Maschinen, Eingewöhnungphase und Führerscheininfo sollten die Ärzte ja betreiben.

Und ansonsten möglichst immer auf das ACM-Magazin verweisen. (Auch für die Ärzte als Infomaterial vllt besser fördern)
https://www.cannabis-med.org/german/dow ... agazin.pdf

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 15:46
von crappy
DennisEF hat geschrieben:Patienten brauchen eine Packungsbeilage!
Wie sonst sollen Patienten wissen was sie nach dem Einnehmen ihrer Medizin machen dürfen?
Wenn ich eine Flasche Bier kaufe ist da auch kein Beipackzettel dabei. Wie soll ich wissen was ich nach dem Trinken noch machen darf? Ach ja, Kopf einschalten und selber nachdenken ;)

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 16:42
von CannaChris
crappy hat geschrieben:
DennisEF hat geschrieben:Patienten brauchen eine Packungsbeilage!
Wie sonst sollen Patienten wissen was sie nach dem Einnehmen ihrer Medizin machen dürfen?
Wenn ich eine Flasche Bier kaufe ist da auch kein Beipackzettel dabei. Wie soll ich wissen was ich nach dem Trinken noch machen darf? Ach ja, Kopf einschalten und selber nachdenken ;)

....heeeeeeftige Aussage! Du vergleichst ein Medikament mit einer Droge grade!!! Hier scheinen doch sehr viele Freizeitkiffer unterwegs zu sein. Echt schade sowas. :(

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 16:47
von Duck
Leute thema beipackzetell hatten wir doch schon vor einem jahr.

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 16:49
von Duck
Übrigens ist eine packungsbeilage z.B ein messlöffel :lol:

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 17:00
von MonaLisa
Duck hat geschrieben:Übrigens ist eine packungsbeilage z.B ein messlöffel :lol:
:lol: (Daumen hoch!)

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 17:40
von moepens
kruzifixium hat geschrieben:
moepens hat geschrieben: Bei Sativex sieht das aber z.B. anders aus, dieses Medikament hat eine Zulassung als Fertigarzneimittel.
Und folglich einen Beipackzettel.

Bei sonstigem steht ja die Dosieranweisung mit auf dem Rezept (z.B. Cannabisblüten - Zur Inhalation nach Verdampfung), sowie Hinweise auf den Dosierlöffel wenn es granuliert ist. Die Dosiermenge schlägt dir ja ebenso der Arzt vor.

Und die sonstige Aufklärung über Bedienen von Maschinen, Eingewöhnungphase und Führerscheininfo sollten die Ärzte ja betreiben.

Und ansonsten möglichst immer auf das ACM-Magazin verweisen. (Auch für die Ärzte als Infomaterial vllt besser fördern)
https://www.cannabis-med.org/german/dow ... agazin.pdf
Eben, Sativex hat einen Beipackzettel welcher als juristische Absicherung dient und sich auf die Ergebnisse der Studien für das reguläre Zulassungsverfahren stützt. Das kann aber bei Blüten nicht derart garantiert werden. Bei Kachexol von Bionorica war eine Vergleichsstudie zu Marinol anscheinend auch nicht ausreichend zur Zulassung.

Die Dosierung steht ja normalerweise nicht im Beipackzettel und ist traditionell Sache des Therapeuten ;) Belehrungen werden sich vermutlich dadurch begründen, dass THC unter das BtmG fällt. Soweit ist das eigentlich auch nichts ungewöhnliches.
Klar werden einige Fragen schon regelt und wahrscheinlich erscheint ja bald auch die Leitlinie der deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin. Aber einen Beipackzettel mitsamt Nebenwirkungen etc. gibt es eben nicht für Blüten und das war ja die Forderung des OP - jedenfalls ist das anzunehmen? Bitte korrigieren, wenn nicht der Beipackzettel gemeint ist :D

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 19:51
von DennisEF
Ja es geht um den richtige Packungbeilage.
Ich dachte dass es bei jeder Medizin aus der Apotheke eine Packungsbeilage gibt.

Wie in der Fernsehwerbung:

"Lesen Sie die Packungsbeilage oder Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
Aber was machen Menschen die z.B. taub sind?

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:16
von Duck
DennisEF hat geschrieben:
"Lesen Sie die Packungsbeilage oder Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."
Aber was machen Menschen die z.B. taub sind?

Ja was meinst du denn was Taube da machen?

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:37
von Gunter_H
crappy hat geschrieben:
DennisEF hat geschrieben:Patienten brauchen eine Packungsbeilage!
Wie sonst sollen Patienten wissen was sie nach dem Einnehmen ihrer Medizin machen dürfen?
Wenn ich eine Flasche Bier kaufe ist da auch kein Beipackzettel dabei. Wie soll ich wissen was ich nach dem Trinken noch machen darf? Ach ja, Kopf einschalten und selber nachdenken ;)
Das Beispiel - mit dem Bier - finde ich sowas von Klasse...!
Schade wenn man das nicht so recht verstehen kann oder will.

Ich versuche es mal....Es ist unsere Gesundheit die wir nun endlich - zusammen mit unseren Ärzten -in die eigenen Hände nehmen dürfen und müssen..... Nach dem langen Weg den der Patient als Schwerkranker erleiden musste und fragwürdige nicht wirksame Medikamente schlucken musste wird es Zeit endlich selbstverandwortlich handeln zu dürfen. Klar, selbständige Patienten sind gefährlich, deshalb werden Blüten auch als Steinzeit- Medizin defamiert!

Wenn man nicht selber denken und sich nicht informieren möchte ist es natürlich schlecht. Es ist halt immer einfacher Verantwortung abzugeben!

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 20:40
von Duck
Dito !

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 22:03
von Duck
Was wünschenswert wäre ist ein analyse Profil.
Thc, terpene...

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 16:13
von DennisEF
Alkohol ist keine Medizin, Cannabis schon.
Oder bekomme ich Alkohol in der Apotheke?
Deshalb brauchen wir eine Beschreibung.

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 16:18
von littleganja
Alkohol kann schon Medizin sein äußerlich angewendet und es gibt sehr wohl Alkohol in der Apotheke! :roll:

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 16:18
von Martin Otto
Alkohol zu medizinischen Zwecken wird mindestens seit den antiken Hochkulturen verwendet. In meiner Apotheke habe ich eine mannigfaltige Auswahl an Alkoholika zum Erwerb, angefangen von Pepsinwein bis hin zu extrem hochprozentigen Produkten.

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 16:27
von DennisEF
Okay, und haben diese "Alkoholika" Beipackzettel?

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Fr 23. Mär 2018, 16:29
von Martin Otto

Re: Packungsbeilage

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 12:31
von mario.huana
Ja, Cannabis ist kein Fertigarzneimittel und hat daher auch keine Packungsbeilage. Genausowenig wie Ginkoblätter oder Baldrianwurzel.