Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Hallo,
mein Antrag ist nun vier Wochen zurück, ich habe bis heute nichts schriftliches von der Krankenkasse erhalten.
Daher habe ich heute morgen dort angerufen und mir wurde mitgeteilt das schon ende April mein Hausarzt informiert wurde das der medizinische Dienst weitere Unterlagen benötigt, drei Tage nach Eingang meines Antrages.
Am Telefon wurde mir explizit gesagt das der Arzt informiert wurde, ich habe extra noch mal erwähnt das ich selbst nichts bekommen habe. Wenn ich mich nicht irre muss ich doch auch informiert werden, dass der MDK eingeschaltet wurde, oder irre mich hier tatsächlich?
Hier ein Ausschnitt aus dem entsprechenden Paragraphen: Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.
Demnach müsste ich doch eigentlich informiert werden müssen und die Krankenkasse hat somit einen Fehler begangen. Liege ich da richtig?
Was wäre jetzt der nächste Schritt?
Danke schon mal...
mein Antrag ist nun vier Wochen zurück, ich habe bis heute nichts schriftliches von der Krankenkasse erhalten.
Daher habe ich heute morgen dort angerufen und mir wurde mitgeteilt das schon ende April mein Hausarzt informiert wurde das der medizinische Dienst weitere Unterlagen benötigt, drei Tage nach Eingang meines Antrages.
Am Telefon wurde mir explizit gesagt das der Arzt informiert wurde, ich habe extra noch mal erwähnt das ich selbst nichts bekommen habe. Wenn ich mich nicht irre muss ich doch auch informiert werden, dass der MDK eingeschaltet wurde, oder irre mich hier tatsächlich?
Hier ein Ausschnitt aus dem entsprechenden Paragraphen: Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.
Demnach müsste ich doch eigentlich informiert werden müssen und die Krankenkasse hat somit einen Fehler begangen. Liege ich da richtig?
Was wäre jetzt der nächste Schritt?
Danke schon mal...
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Die Krankenkasse hat dich sogar unverzüglich und schriftlich zu informieren! Geschieht das nicht gilt die 3 Wochen Frist! Im Prinzip ist die Genehmigungsfiktion bei dir eingetreten!
Frage, hast du oder der Arzt den Antrag gestellt?
Meine Empfehlung, warte bis die 5 Wochen rum sind, am besten 2 Tage drüber, dann ab zum Anwalt, Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen bei mittellosigkeit Eilantrag, mit Verweis auf Genehmigungsfiktion!
Sollen die doch noch Antworten, trotzdem vom Anwalt prüfen lassen!
Wenn du noch Fragen hast raus damit
Frage, hast du oder der Arzt den Antrag gestellt?
Meine Empfehlung, warte bis die 5 Wochen rum sind, am besten 2 Tage drüber, dann ab zum Anwalt, Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen bei mittellosigkeit Eilantrag, mit Verweis auf Genehmigungsfiktion!
Sollen die doch noch Antworten, trotzdem vom Anwalt prüfen lassen!
Wenn du noch Fragen hast raus damit
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe den Antrag selber gestellt und die schriftliche Stellungnahme meines Arztes beigefügt.
Wie gesagt, am Telefon wurde mir deutlich gesagt das es ausreichend würde den Arzt zu informieren...
Gerade bin ich schon auf der Suche nach einem Anwalt für diesen Rechtsbereich in Köln. Hab auch über ein Anwaltsportal eine Anwältin angeschrieben die anscheinend mit dem Thema vertraut ist, aber leider nicht lokal ist. Vielleicht kann diese mich aber entweder weiterleiten oder schon mal in irgend einer Form ein wenig helfen.
Ich habe den Antrag selber gestellt und die schriftliche Stellungnahme meines Arztes beigefügt.
Wie gesagt, am Telefon wurde mir deutlich gesagt das es ausreichend würde den Arzt zu informieren...
Gerade bin ich schon auf der Suche nach einem Anwalt für diesen Rechtsbereich in Köln. Hab auch über ein Anwaltsportal eine Anwältin angeschrieben die anscheinend mit dem Thema vertraut ist, aber leider nicht lokal ist. Vielleicht kann diese mich aber entweder weiterleiten oder schon mal in irgend einer Form ein wenig helfen.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Im Prinzip kannst du zu jedem Anwalt für Sozialrecht, in dem Link findest du Unterlagen die du dann dem Anwalt ggf zuspielen kannst.
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... +Anordnung
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Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Danke, Du bist echt immer eine klasse Hilfe. Kann mich nicht genug bedanken.
Ich bin aber ehrlich gesagt gerade wieder ziemlich am Boden zerstört. Abseits von diesem Kram geht auch alles schief und so langsam wird es einfach zu viel... Nicht eine Sache läuft glatt. Zwischenzeitlich habe ich auch gerade noch bei einem Anwalt angerufen der mich schon mal in anderer Sache vertreten hat, der würde sowas auch übernehmen wie ich gerade erfahren habe. Doch er ist in Urlaub.
Hoffentlich ruft mich nachher mein Arzt noch zurück... Ich will wissen was der dazu sagen kann.
Ich bin aber ehrlich gesagt gerade wieder ziemlich am Boden zerstört. Abseits von diesem Kram geht auch alles schief und so langsam wird es einfach zu viel... Nicht eine Sache läuft glatt. Zwischenzeitlich habe ich auch gerade noch bei einem Anwalt angerufen der mich schon mal in anderer Sache vertreten hat, der würde sowas auch übernehmen wie ich gerade erfahren habe. Doch er ist in Urlaub.
Hoffentlich ruft mich nachher mein Arzt noch zurück... Ich will wissen was der dazu sagen kann.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich dir sagen, das Leben ist wie eine Achterbahn, entweder geht es kurz bergauf und dann mal wieder bergab. So ist das Leben, man muss daß beste halt draus machen
Beachte meinen Tipp, halte die Füße still bis die 5 Wochen Frist vorbei ist, die Krankenkasse ist sich nicht bewusst bzw ihr ist nicht bekannt über welches taktisches Wissen bzw Vorteile du verfügst! Wenn die 5 Wochen rum sind ist das Ding 100% Sicher, daher bitte Geduld
Beachte meinen Tipp, halte die Füße still bis die 5 Wochen Frist vorbei ist, die Krankenkasse ist sich nicht bewusst bzw ihr ist nicht bekannt über welches taktisches Wissen bzw Vorteile du verfügst! Wenn die 5 Wochen rum sind ist das Ding 100% Sicher, daher bitte Geduld
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Durch meinen Anruf heute morgen wissen die ja schon was Sache ist, die entsprechende Abteilung wurde ja benachrichtigt. In der Hinsicht ist, überspitzt gesagt, das Kind in den Brunnen gefallen.
/edit: aber die erste Frist ist ja eh schon verstrichen... Und wie gesagt, mir wurde bestätigt das an mich nie etwas raus ging...
Oh, ich bekomme wohl in kürze noch mal einen Rückruf aus der zuständigen Abteilung. Nun bin ich gespannt.
/edit: aber die erste Frist ist ja eh schon verstrichen... Und wie gesagt, mir wurde bestätigt das an mich nie etwas raus ging...
Oh, ich bekomme wohl in kürze noch mal einen Rückruf aus der zuständigen Abteilung. Nun bin ich gespannt.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Bedeutet trotzdem nicht das die ggf Absage die aber auch eine Zusage sein kann, Dir innerhalb der 5 Wochen Frist zugeht (muss per Post im Original unterschrieben & Ansprechpartner sein, Eingangsdatum zählt)! *Mork hat geschrieben:Durch meinen Anruf heute morgen wissen die ja leider schon was Sache ist, die entsprechende Abteilung wurde ja benachrichtigt. In der Hinsicht ist das Kind in den Brunnen gefallen.
/edit: aber die erste Frist ist ja eh schon verstrichen... Und wie gesagt, mir wurde bestätigt das an mich nie etwas raus ging...
Falls es eine Zusage ist, kannst du Dich trotzdem auf die Genehmigungsfiktion berufen, zwecks Rückerstattung der bereits gezahlten Privatrezepte ab Antragstellung.
Ich bin mir halt nicht 100% sicher wie der Richter die Benachrichtigung durch die Kasse an den Arzt wertet, evtl wird es akzeptiert da der Arzt hätte es weiterleiten können?! Ist nicht so einfach....
*Zu bedenken will ich noch geben, nur ein Einschreiben ist durch den Absender auch rechtlich nachweisbar, nur so als Anmerkung....
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es ausreichen würde den Arzt zu informieren.
Es steht ja explizit im Sozialgesetzbuch das der Leistungsnehmer zu informieren ist, nicht der behandelnde Arzt.
Ganz vergessen: Es ist mittlerweile 4 Wochen her, also hätte ja der Brief schon ankommen sollen, wenn es eine Absage gegeben hätte. Aber es gibt ja noch keine Entscheidung, das wurde mir ja auch mitgeteilt.
Es steht ja explizit im Sozialgesetzbuch das der Leistungsnehmer zu informieren ist, nicht der behandelnde Arzt.
Ganz vergessen: Es ist mittlerweile 4 Wochen her, also hätte ja der Brief schon ankommen sollen, wenn es eine Absage gegeben hätte. Aber es gibt ja noch keine Entscheidung, das wurde mir ja auch mitgeteilt.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Am Ende entscheidet im Notfall ein Richter, die interpretieren Gesetze oft anders, je nach Sachlage.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Steht Alles in § 13 Abs. 3a SGB V http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html
Keine Mitteilung nach 3 Wochen bedeutet die Leistung ist genehmigt. Da können die sonstwas behaupten. Das Sozialgesetz fünftes Buch ist hier eindeutig. Und an Gesetze müssen sich auch Krankenkassen halten.Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
Re: Medizinischer Dienst - Wen muss die KK informieren?
Der Arzt hat aber einen Hinweis bekommen bezüglich MDK Einschaltung, daher nicht so einfach....crappy hat geschrieben:Steht Alles in § 13 Abs. 3a SGB V http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html
Keine Mitteilung nach 3 Wochen bedeutet die Leistung ist genehmigt. Da können die sonstwas behaupten. Das Sozialgesetz fünftes Buch ist hier eindeutig. Und an Gesetze müssen sich auch Krankenkassen halten.Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
Zumal die 5 Wochen Frist am 04.06. vorbei ist, die eine Woche kann man sicherheitshalber warten oder?!