Medizinalcannabis und Arbeitgeber

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bibia
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Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von bibia »

Hey :-)

Ich wollte Mal fragen ob jemand genaueres zum Thema Medizinalcannabis und dem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis weiss. Kann der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer vorgehen in irgend einer Art und Weise bzw diesem ans Bein pinkeln?

Wäre mal interessant!
Danke und Grüsse
crappy
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Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von crappy »

Du wirst wahrscheinlich zum Tode verurteilt ;)

Aber mal ehrlich, was geht es deinen Arbeitgeber an ob du Paracetamol oder Antibiotika verschrieben bekommst?
PallMall
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Registriert: Mo 25. Dez 2017, 21:39

Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von PallMall »

So einfach ist es nicht.
Ja könnte er - kommt darauf an welche Tätigkeiten du ausführst.
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Cannabis unsere Medizin - wir brauchen es zum Leben.

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Hanfkraut
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Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von Hanfkraut »

Kommt auf die Dosierung an und auf die einahmeart!

Und auf die einahmeverordung
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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Martin Mainz
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Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo bibia.

Lies dazu bitte auch mal hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=8451
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
crappy
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Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von crappy »

Den Arbeitgeber geht das erstmal überhaupt nichts an. Es sollte aber klar sein dass man beispielsweise nicht als Pilot oder Busfahrer arbeiten kann wenn man unter Einfluss von BTM steht. Das sagt einem aber der Arzt denn es gehört zu seinen Aufklärungspflichten.

Ein gewisses Maß an Selbsteinschätzung sollte schon gegeben sein. Mit 2 Promille setzt man sich auch nicht in einen Gabelstapler nur weil der Arbeitgeber dies nicht explizit verboten hat.
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von Hanfkraut »

Wenn du deine Ruhe haben willst und Cannabis trotzdem benutzen möchtest, kannst du es alternativ auch essen!

Dann gib es auch kein Ärger!
Bei der nächsten betriebliche ärztlichen Untersuchung gibst du dann die Verordnung an! (Arzt)
Teile dem Arzt unbedingt mit das du unter diesen Cannabis Einfluß die erforderlichen G test machen möchtest!

Das hat dann den Vorteil das deine G Prüfung die du ja unter der ärztliche Anordnung der Cannabis Medikation gemacht hast seine Gültigkeit mit Cannabis bestätigt!
Du darfst dann entsprechend Maschinen, Stapler, krahn nach Prüfung spekivikation ordnungsgemäß bedienen!
Du bist dann also zertifizierter Cannabis Patient.

Nebenbei hast Du gleichzeitig auch beim Auto fahren einen Nachweis das Du geprüft wurdest. Ob Stapler oder Auto... Ist miteinander verwandt!

So sicherst du dich ab.

Wie beschrieben steht bei mir auch auf dem Programm.
Muss demnächst auch zu Untersuchung.
Arzt hatt auch Schweigepflicht!
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michamuenchen
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Legalisierungsaktivismus und Auswirkungen auf den Hauptberuf

Beitrag von michamuenchen »

Hi zusammen,

wie haben eure Arbeitgeber oder Arbeitgeber bei Bewerbungen / in Vorstellungsgesprächen reagiert, wenn ihr euer Legalisierungsengagement bekannt gegeben hat?

Einige fürchten ja auch heute noch negative Reaktionen, welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Mein Chef fand es recht witzig und hat damit kein Problem.
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BUMMBUMM
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Re: Legalisierungsaktivismus und Auswirkungen auf den Hauptberuf

Beitrag von BUMMBUMM »

Dass Legalisierungsaktivismus eine Auswirkungen auf die Anstellung haben kann, ist eine berechtigte Befürchtung wenn auch eine unbegründetete:
..Fragen nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind im Einstellungsverfahren nicht zulässig
Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Religionsgemeinschaften...
https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arb ... gespraech/

Grundsätzlich gilt, den Arbeitsgeber geht es nichts an was man so in seiner Freizeit tut, solange man die Thematik nicht selber in den Betrieb trägt und dort breittritt (Störung des Betriebsfriedens/Arbeitsablaufes).
Man muss soetwas nicht beantworten bei Einstellungsgesprächen! Falls man sonst keine Hobbys hat, kann man auch Lügen, da es sich um eine unzulässige Frage handelt.
Erfährt der Arbeitgeber nach der Einstellung davon, hat man auch nichts zu befürchten. Eventuelle Probleme kann man arbeitsrechtlich angehen, wobei die Gewerkschaften auch sehr gut helfen können.


Soweit zum Arbeitsrecht, natürlich könnt ihr eure Engagement öffentlich machen und wir sind alle interessiert daran, von positiven oder negativen Arbeitgeberreaktionen zu hören :!:
michamuenchen
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Re: Legalisierungsaktivismus und Auswirkungen auf den Hauptberuf

Beitrag von michamuenchen »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 18. Sep 2018, 12:46 Dass Legalisierungsaktivismus eine Auswirkungen auf die Anstellung haben kann, ist eine berechtigte Befürchtung wenn auch eine unbegründetete:
Das ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Grundsätzlich muß man jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden, das gilt insbesondere auch, wenn man ein öffentliches Ehrenamt begleitet wie das eines Ortsgruppensprechers. Der Arbeitgeber kann das Ehrenamt dann untersagen, wenn es "betrieblichen Interessen entgegensteht", z. B. weil er meint dass es den Ruf schädigen könnte oder man mit dem Ehrenamt auf mehr als 48 Arbeitsstunden pro Woche kommt, wobei er dazu in der Nachweispflicht ist. Quelle u. A. https://www.zeit.de/karriere/beruf/2011 ... beitsrecht

Soviel zum direkten rechtlichen Aspekt. Hinzu kommen noch mögliche indirekte Auswirkungen insbesondere durch Vorurteile. Also so, wie man in manchen Betrieben vor Jahrzehnten bestimmte Aufgaben / Beförderungen nicht schwarzen oder homosexuellen zuteil wurden, so könnte das heute noch bei Legalisierungsaktivisten passieren. Ich hoffe natürlich nicht, dass dem so ist und mir ist zum Glück auch kein Fall bekannt, aber nicht umsonst wollen viele Leute ihr Engagement nicht beim Arbeitgeber bekannt wissen.
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Martin Mainz
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Re: Medizinalcannabis und Arbeitgeber

Beitrag von Martin Mainz »

Also ich lese das so: "Arbeitnehmer sollten dem Arbeitgeber ein Ehrenamt anzeigen. In der Regel steht eine solche Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten auch im Arbeitsvertrag. [...] In ihrer Freizeit können Arbeitnehmer tun, was sie wollen – auch ehrenamtlich arbeiten."

Solange das kein bezahlter Nebenjob ist, oder die Arbeit in die normalen Arbeitszeiten fällt, würde ich das selbst nicht anzeigen. Briefmarkensammeln genauso wenig wie eine Mitgliedschaft in einer DHV Ortsgruppe.

Sollte es im Arbeitsvertrag explizit drinstehen, daß außnahmslos alle Nebentätigkeiten anzuzeigen sind, würde ich auch regelmäßige Flohmarktgänge, Frühstücken mit Freunden etc. mit in die Liste aufnehmen, um zu zeigen, wie absurd das ist. Man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen.

Nur meine Meinung.
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