hier eine geschichte eines leidensgenossen:
https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/ ... 20610.html
hier stoße ich jetzt zum zweiten mal auf die frage der unterlassenen hilfeleistung seitens der GKVs, manchen ist schon bekannt das es bereits eine strafanzeige gibt:
https://www.leafly.de/patient-strafanze ... m=facebook
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V).
meine persönliche erfahrung sind aktuell ein telefonat mit dem vorsitzenden des vorstands meiner GKV, ich zitiere :
"
"das wird ihnen das gericht schon mitteilen ob wir in berufung gehen ,und wenn nicht dann müßen sie halt warten bis das urteil rechtskräftig ist
das scheint mir unvereinbar mit dem § 1 SGB V, bzw im direkten widerspruch dazu stehend, und sollte es tatsächlich zum landessozialgericht gehen werde mir ernsthaft gedanken über eine persönliche strafanzeige machen.
das ist für einen laien offentsichtlich kein einfaches unterfangen, was haltet ihr grundsätzlich davon und hat jemand schon ähnliche erwägungen?