unterlassene hilfeleistung - strafrechtliche relevanz ?

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max crow
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unterlassene hilfeleistung - strafrechtliche relevanz ?

Beitrag von max crow »

hallo allerseits,
hier eine geschichte eines leidensgenossen:

https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/ ... 20610.html

hier stoße ich jetzt zum zweiten mal auf die frage der unterlassenen hilfeleistung seitens der GKVs, manchen ist schon bekannt das es bereits eine strafanzeige gibt:

https://www.leafly.de/patient-strafanze ... m=facebook

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V).
meine persönliche erfahrung sind aktuell ein telefonat mit dem vorsitzenden des vorstands meiner GKV, ich zitiere :
"
das wird ihnen das gericht schon mitteilen ob wir in berufung gehen ,und wenn nicht dann müßen sie halt warten bis das urteil rechtskräftig ist
"

das scheint mir unvereinbar mit dem § 1 SGB V, bzw im direkten widerspruch dazu stehend, und sollte es tatsächlich zum landessozialgericht gehen werde mir ernsthaft gedanken über eine persönliche strafanzeige machen.
das ist für einen laien offentsichtlich kein einfaches unterfangen, was haltet ihr grundsätzlich davon und hat jemand schon ähnliche erwägungen?
Zuletzt geändert von max crow am Do 16. Aug 2018, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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M. Nice
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Re: unterlassene hilfeleistung - strafrechtliche relevanz ?

Beitrag von M. Nice »

Sehr nette Idee.
Das "System" mit seinen eigenen Waffen schlagen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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