Vorschläge zur Umsetzung der LegalisierungEntkrimialisierung

Hier wollen wir über unseren und andere cannabisbezogene Vorschläge beim Zukunftsdialog von Frau Merkel sprechen und uns überlegen wie wir möglichste viele davon unter die TOP 10 bringen.
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Kersten
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Registriert: Mi 3. Apr 2013, 14:58

Re: Vorschläge zur Umsetzung der LegalisierungEntkrimialisie

Beitrag von Kersten »

Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis-Besitz und Konsum als politische Forderung in BRD sind aussichtslos.

Auch in den Niederlanden war Cannabis nie legal und wird es auch nie sein.

Bestenfalls wurde dort der Verkauf in Coffeeshops und der Konsum sowie geringfügiger Besitz zum Zwecke des Eigenbedarfs "geduldet".

"Geduldet" heisst, wenn man z.B. von der Polizei dabei ertappt wird, dass man in Niederlanden bekifft herumläuft oder weniger als 5 Gramm einstecken hat, liegt es im Ermessensspielraum der Beamten, Anzeige zu erstatten oder nicht.

Nicht mehr und nicht weniger.

Auch der Verkauf in sog. "Coffeeshops" war niemals legals, sondern halt bestenfalls geduldet, sprich die Polizei (Politie) hat sich bis auf Ausnahmen darauf beschränkt zu beobachten, zu registieren und zu kontrollieren.

Das niederländische Coffeeshop-Modell hat uns trotz seiner Nachteile (wie z.B. Drogen-/Beschaffungstourismus) eines gezeigt: Eine transparente, humane und öffentliche Cannabis-Szene mit Duldung des Drogenkonsums funktioniert.

Allerdings ist das "Coffeeshop-Modell" nur begrenzt hanftauglich. So lässt es zwar den Besitz und Konsum straffrei zu, stellt aber weder das Angebot als solches noch dessen Qualitätskontrolle sicher. Auch eine Zertifizierung von verkaufenden Cannabisshops im Hinblick auf Verbraucherfreundlichkeit etc. hat sich nie durchgesetzt.

Ein persönlicher Versuch von mir, mich in Nijmegen in einem der ältesten Coffeeshops der Niederlande nach medizinischem Hanf oder einem mit Cannabis behandelnden Arzt durchzufragen wurde mit Nichtwissen und und Achselzucken beantwortet.

Über kurz oder lang wird es in BRD eine Einheitliche Regelung zum Cannabis-Paragraphen geben, der Empfehlung des BVG von 1994 folgend.

Auf Deutschland schaut die ganze Welt. Wenn wir hier federführend eine gute Regelung abliefern wollen, sollte sie so aussehen:

1.) Der Besitz und Konsum von Cannabis zum Zwecke des Eigenbedarfs ist (je nach Bundesland) bis zu einem THC-Anteil von 0.25-0.5 Gramm frei von Strafverfolgung (entspricht etwa 2.5 - 5 Gramm Marihuana)

2.) Cannabinoide wie etwa Tetrahydrocannabinol werden als Bestandteil des Betäubungsmittelgesetzes aus selbigem gelöscht, eine gesetzliche Regelung zu Cannabis als einzutragendes Medikament im Arzneimittelgesetz sollte Ärzten die Möglichkeit offenbaren Cannabis oder einzelne Cannabionide im Falle einer medizinischen Notwendigkeit zu verschreiben. Eine Prüfung und Kontrolle der Einzelfallverschreibung durch eine öffentliche Einrichtung muss erfolgen, deren Ergebnis darf aber nicht bestimmend auf die Entscheidung des Arztes eingreifen, sondern hat lediglich aufklärende und prüfende Funktion.

3.) Der Anbau von Cannabis zu gewerblichen Zwecken ist genehmigungsbedürftig und dann genehmigungsfähig, wenn Ziel des Anbaus nicht die Verwendung als Medikament ist.

4.) Der Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung ist genehmigungsbedürftig und dann genehmigungsfähig, wenn Ziel des Anbaus ist, Cannabinoide zum Zwecke der Patientengesung und der Forschung einzusetzen.

5.) Prinzipiell bedarf jeder Erwerb, Anbau und Besitz von Cannabis einer Genehmigung durch eine öffentliche Einrichtung, sofern es sich nicht um eine Menge Hanf mit mehr als 0.5 Gramm Reinanteil THC handelt.
Vorarim
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Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:09

Re: Vorschläge zur Umsetzung der LegalisierungEntkrimialisie

Beitrag von Vorarim »

Nimm es mir nicht übel, aber einiges davon kann ich so nicht im Raum stehen lassen.
Kersten hat geschrieben:Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis-Besitz und Konsum als politische Forderung in BRD sind aussichtslos.

Auch in den Niederlanden war Cannabis nie legal und wird es auch nie sein.
Das ist sogesehen falsch.
Hanf war in den Niederlanden, wie auch überall sonst auf der Welt bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts legal, stellenweise war es sogar strafbar keinen Hanf anzubauen, da er in großen Mengen als Rohstoff benötigt wurde.
Erst durch Lügenkampagnen sowie politische/wirtschaftliche "Machtspiele" wurde Hanf überhaupt erst verboten. Insofern kann man nicht sagen, dass die Legalität einer Substanz bzw ein Gesetz in Stein gemeißelt sind.
Über kurz oder lang wird es in BRD eine Einheitliche Regelung zum Cannabis-Paragraphen geben, der Empfehlung des BVG von 1994 folgend.
Meines Erachtens nach ist es wahrscheinlicher, dass diese Vereinheitlichung erst zum Zwecke der Entkriminalisierung etabliert wird. Vorher wird weiter "Geringe-Menge"-Gekasper zelebriert um dann dem Hanffreund sagen zu können, dass man ja was tun würde, ABER das ganze nun mal Bundes....
Auf Deutschland schaut die ganze Welt. Wenn wir hier federführend eine gute Regelung abliefern wollen, sollte sie so aussehen:

1.) Der Besitz und Konsum von Cannabis zum Zwecke des Eigenbedarfs ist (je nach Bundesland) bis zu einem THC-Anteil von 0.25-0.5 Gramm frei von Strafverfolgung (entspricht etwa 2.5 - 5 Gramm Marihuana)

3.) Der Anbau von Cannabis zu gewerblichen Zwecken ist genehmigungsbedürftig und dann genehmigungsfähig, wenn Ziel des Anbaus nicht die Verwendung als Medikament ist.

4.) Der Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung ist genehmigungsbedürftig und dann genehmigungsfähig, wenn Ziel des Anbaus ist, Cannabinoide zum Zwecke der Patientengesung und der Forschung einzusetzen.

5.) Prinzipiell bedarf jeder Erwerb, Anbau und Besitz von Cannabis einer Genehmigung durch eine öffentliche Einrichtung, sofern es sich nicht um eine Menge Hanf mit mehr als 0.5 Gramm Reinanteil THC handelt.
Imho wird Deutschland ( aber leider nicht Deutschlands Regierung) grade in Europa immer unbeliebter. Eher schaut momentan alles nach Amerika, denn dort läuft immerhin die größte Änderung und quasi auch der größte Feldversuch seit ca 100 Jahren ab.

zu 1.)

Die Menge am enthaltenen THC-Anteil festzumachen ist wirtschaftlicher Selbstmord und unrealisierbar. Selbst bei "normalen" Mengen (also Mengen, die über der jeweiligen, Landesspezifischen Geringen Menge, aber unter einer zu erwartenden "nicht-geringen" Menge liegen) werden keine Labortests veranlasst, da diese einiges an Kosten verursachen. Insofern wäre eine Begrenzung über den THC-Gehalt unpraktikabel.

Bei egal welcher Restriktion, die eingeführt wird um den Markt irgendwo kontrollieren zu können und somit den Schwarzmarkt zu verdrängen muss man bedenken, dass diese praktikabel sein muss. Sowohl von seiten der Behörden, aber auch seitens der Nutzer. Zuviele oder sinnbefreite Restriktionen werden imho nie dem eigentlichen Zweck dienen den Schwarzmarkt zu beseitigen, da sich viele sehr wahrscheinlich lieber weiterhin auf dem Schwarzmarkt versorgen werden anstatt sich bei Behörden registrieren und ggf dadurch stigmatisieren zu lassen.

Ich für meinen Teil würde es jedenfalls nicht tun, allein schon aufgrund des Verhältnismässigkeit-Grundsatzes ist für mich eine Registrierung für Hanfprodukte, egal ob nun als Konsument oder Hanfbauer, während sich Alkohol-Fans das Zeug sogar in der Badewanne brauen dürfen, absolut grundgesetzwidrig.
Hanfige Gruesse

Vorarim

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