Zukünftige Cannabis Legalisierung - Entschädigung möglich?

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Ifyfver
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Zukünftige Cannabis Legalisierung - Entschädigung möglich?

Beitrag von Ifyfver »

Es sieht zur Zeit aus, das die nächste Jahre Cannabis höchstwahrscheinlich Legalisiert wird.

Ist es möglich, das es wie bei den Schwulen Paragraph (§ 175) später die Menschen die deswegen verfogt wurden Entschädigung anspruch haben?

Und auch beim Thema Verkehr, wenn es nachgewiesen wird ( ist eigendlich schon nachgewiesen, aber es wird Ignoiert), dass man nach 12 oder 24 Stunden doch Fahrtüchtig ist nach dem Cannabis Konsum und diese Menschen zu unrecht den Füherschein endzogen wurde, könnte man da auch Anspruch auf Endschädigungen haben und den Füherschein zurück bekommen?
Parade
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Re: Zukünftige Cannabis Legalisierung Entschädigung möglich?

Beitrag von Parade »

Entschädigungen können einer der Gründe sein sich nicht wie Kanada/Uruguay vom UN-Einheitsabkommen abzuwenden und ein eigenes Ding zu machen, nur dann würde ich in Deutschland Entschädigungen als Möglichkeit sehen.

Aber wenn sich Deutschland 'stur' weiter auf das UN-Einheitsabkommen beruft, und ihre Drogenpolitik davon ableitet, sieht das schwieriger aus. Von daher kann ich es verstehen wenn es "Weiter so!" heissen wird. So viele Jahren Verfolgung eigener Bevölkerungsteilen, siehst du an wichtigen Stellen das dies ein Grund für Legalisierung werden könnte?
Südhesse
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Registriert: Mi 3. Mär 2021, 18:48

Re: Zukünftige Cannabis Legalisierung Entschädigung möglich?

Beitrag von Südhesse »

Ifyfver hat geschrieben: Do 4. Mär 2021, 19:10 Es sieht zur Zeit aus, das die nächste Jahre Cannabis höchstwahrscheinlich Legalisiert wird.

Ist es möglich, das es wie bei den Schwulen Paragraph (§ 175) später die Menschen die deswegen verfogt wurden Entschädigung anspruch haben?

Und auch beim Thema Verkehr, wenn es nachgewiesen wird ( ist eigendlich schon nachgewiesen, aber es wird Ignoiert), dass man nach 12 oder 24 Stunden doch Fahrtüchtig ist nach dem Cannabis Konsum und diese Menschen zu unrecht den Füherschein endzogen wurde, könnte man da auch Anspruch auf Endschädigungen haben und den Füherschein zurück bekommen?
Wo sieht es denn so aus, dass die nächsten Jahre Cannabis legalisiert wird ? Momentan habe ich eher das Gefühl, dass das Gegenteil der Fall ist. In den umliegenden Kreisen in Südhessen werden regelmäßig CBD Automaten "beschlagnahmt" weil es ja illegal sein könnte was dort verkauft wird, ich lese tagtäglich in den News, dass Leute "hochgenommen" werden die lediglich ein paar Gramm zu Eigenkonsum besitzen u.s.w..
Nee, das wird in der nächsten Legislaturperiode noch nix. Oder sind das was jetzt passiert die letzten Zuckungen der Staatsmacht ?

Was ich mir schon vorstellen kann ist, dass sich nach der nächsten Wahl etwas leicht zum positiven ändert und man bundesweit die geringe Menge auf meinetwegen 10 Gramm festlegt und diese dann tatsächlich straffrei, bzw. nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Legalisierung wird noch locker 10 Jahre dauern, also bis nach der übernächsten Wahl.
Schau doch nach Luxemburg wie schleppend das dort von statten geht, wenn das mal überhaupt noch was wird. Man muss immer bedenken, dass die CDU bei der nächsten Bundestagswahl sicher wieder das Rennen machen wird. Dann halt mit den Grünen in einer neuen großen Koalition.

Nach einer echten Legalisierung kann ich mir allerdings schon vorstellen, dass zumindest bezüglich der Führerscheine diese ohne MPU oder erneute Prüfung zurückgegeben werden.
"Der Hauptgrund für das Verbot von Cannabis ist der Effekt auf degenerierte Rassen. Cannabis lässt nicht-Weiße glauben, sie seien gleichwertig wie Weiße"
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Re: Zukünftige Cannabis Legalisierung - Entschädigung möglich?

Beitrag von Cookie »

Südhesse hat geschrieben: Do 4. Mär 2021, 21:39 Oder sind das was jetzt passiert die letzten Zuckungen der Staatsmacht ?
Ich glaube schon, dass das der Fall ist. Noch "dürfen" sie ja, aber eigentlich auch nicht (CBD Automaten). Das ist auch kurz vor einer Legalisierung möglich. Eine andere Frage ist, ob es deshalb zu Entschädigungen kommt. Das denke ich weniger. Aber zu einem Aussetzen von Strafen dürfte es schon kommen.
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Freno
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Re: Zukünftige Cannabis Legalisierung - Entschädigung möglich?

Beitrag von Freno »

Da die Legalisierung in einem mittelfristigen Zeitraum doch zu erwarten ist, ein paar Worte dazu:

Die Aufhebung eines Verbotes wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft - nicht für die Vergangenheit und rechtskräftig ausgesprochene Sanktionen bleiben grundsätzlich wirksam. "Alttäter" haben "vorsätzlich" gegen ein strafbewehrtes Verbot gehandelt - dieser "Unrechtsgehalt" wird nicht dadurch beseitigt, daß das Verbot irgendwann später aufgehoben wird.

Eine Ausnahme gibt es nur für die noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren: hier ist jede Gesetzesänderung zu Gunsten des Angeklagten "von Amts wegen" zu berücksichtigen. Es steht übrigens auch nicht zu erwarten, daß Cannabis "total legal" wird - nach dem Koalitionsvertrag der "Ampel" soll der Verkauf nur in "lizensierten Geschäften" erfolgen, mit Sicherheit wird es Mengengrenzen geben, wahrscheinlich auch Einschränkungen bei den Sorten und Produkten. Das "Handeltreiben" ohne Lizenz wird also wahrscheinlich nach wie vor strafbar sein - lediglich die Strafe könnte eventuell reduziert werden.

Der Vergleich mit dem leidigen § 175 - Homosexuellenverfolgung - hinkt. Homosexualität ist eine psychische Eigenschaft, die nicht willentlich verändert werden kann. "Man kann es sich nicht aussuchen." Ob man gegen das ja noch in Kraft befindliche Cannabis-Verbot verstößt, ist dagegen der Willensentscheidung zugänglich: "Man kann es auch lassen." (Die Anzahl der Cannabis-abhängigen Suchtkranken halte ich insofern (!) für vernachlässigbar.) Das hat zwar uU Abstriche in der Lebensqualität zur Folge - aber das ist kein Einzelfall. Auch zB die Motorradfahrer fühlen sich durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt und müssen sie hinnehmen. Absolute Freiheit gibt es nicht. Man kann auch ohne Cannabis gut leben - wer Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt, bekommt es schon seit einigen Jahren legal.

Es gibt auch noch einen wichtigen Unterschied: Der § 175 ist in den letzten Jahrzehnten vor seiner Aufhebung praktisch leergelaufen - es gab in der BRD nur eine 3-stellige Zahl von Verfahren pro Jahr, die nur sehr selten in Verurteilungen mündeten. Das Verbot richtete sich übrigens nur auf homosexuelle Kontakte von Volljährigen mit Minderjährigen, also schon von vorne herein sehr geringe Zahl der homosexuellen Kontakte insgesamt. Das Cannabis-Verbot dagegen produziert jedes Jahr zehntausende, wenn nicht hunderttausende von Verfahren und Verurteilungen (die genauen Zahlen sind mir nicht bekannt). Die Handvoll Homosexueller, die wg § 175 verurteilt worden waren, kann der Staat aus der Portokasse entschädigen, sie medienwirksam rehabilitieren, Orden verleihen, Mahnmale aufstellen usw - eine entsprechende Entschädigung der verurteilten Kiffer und dealer würde wohl eine Mehrwertsteuererhöhung erforderlich machen. Immerhin könnte ein "Mahnmal für den verfolgten Kiffer" vielleicht eine interessante Aufgabe für jeden bildenden Künstler sein. Diese groteske Gedankenspielerei macht vielleicht auch deutlich, daß es noch 1 sehr ernsten Unterschied zwischen § 175 und dem Cannabisverbot gibt: unter den Nazis sind "175er" enorm brutal verfolgt und ermordet worden - so arg war die Repression gegen Cannabis nie gewesen, selbst unter den Nazis nicht. Da war Cannabis - man nannte Rauchhanf im deutschen Sprachraum "Knaster" - nämlich noch "total legal", hat kein Schwein interessiert, selbst die Nazi-Schweine nicht.

Das leidige Thema "Cannabis und StVO" ist auch für Cannabispatienten bis heute ungeregelt. Der Gesetzgeber hat dieses Thema schlicht "liegen gelassen". Die auf Kfz-Nutzung angewiesenen Cannabis-Patienten können ein Lied davon singen. Man kann nur hoffen, daß man sich im Rahmen der beabsichtigten Legalisierung dieses Themas auch endlich annimmt und eine verlässliche Regelung schafft.

Das ist aber leider nicht so einfach. Die Alkohol-Grenzwerte, die heute gesetzlich geregelt sind, entstammen auch ursprünglich der höchstrichterlichen Rechtssprechung, sind das Ergebnis jahre- und jahrzehntelanger Erfahrung, Beobachtung und wissenschaftlichen Auswertung von "Trunkenheitsfahrten", die Gegenstand von Strafverfahren wurden und für die Probanten stets sehr lustigen "Trinkversuchen" an medizinischen Forschungseinrichtungen. Erste Grenzwerte werden also - wenn man sie überhaupt festsetzt - notwendig willkürlich sein.
Für mich persönlich wäre eine "Null-Promille-Regelung" hinsichtlich Cannabis (und auch hinsichtlich Alkohol) voll ok - denn auch beim Alkohol haben diejenigen Staaten mit "Null-Promille" - wie zB die ehemalige DDR - weitaus weniger Verkehrsunfälle und -tote als die insofern liberalen Staaten. Aber da kann man geteilter Meinung sein.

Auch eine einfache Wiedererteilung einer wg Cannabis entzogenen Fahrerlaubnis wird es m.E. nicht geben. Der Grund des Führerschein-Entzugs ist die mangelnde "charakterliche Eignung" zur verantwortungsvollen Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz. Man führt ein Kfz unter Einfluß berauschender Substanzen und es spielt insofern keine Rolle, ob der Konsum dieser Substanzen legal ist oder nicht. Ob es irgendwann eine Erleichterung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für "Cannabis-Altfälle" gibt, ist nicht abzusehen.
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