Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern"

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bushdoctor
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Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern"

Beitrag von bushdoctor »

In Bayern wird es ein Volkbegehren "Ja zu Cannabis in Bayern" geben.
Am Samstag, 8. März 2014, wird dieses offiziell auf einer Demonstration in München gestartet:

Facebook-Seite des Volksbegehrens: https://www.facebook.com/jzcib
Großdemonstrationen in München 2014
Großdemonstrationen in München 2014
Flyer_Demo_M.jpg (122.87 KiB) 41916 mal betrachtet
Das ganze Jahr über sind bereits Demonstrationen geplant. Jeden 2. Samstag im Monat wird es eine solche Demo in München am Odeonsplatz geben:
08.03.2014
12.04.2014
03.05.2014
(Global Marihuana March am Sendlinger Tor)
07.06.2014
(ausnahmsweise nicht am Odeonsplatz)
12.07.2014
(ausnahmsweise nicht am Odeonsplatz)
09.08.2014
06.09.2014
11.10.2014
08.11.2014
06.12.2014


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Presse INFO:

Antrag an das Staatsministerium des Inneren auf Zulassung des Volksbegehrens
JA zur„Legalisierung von Cannabis in Bayern“ als Rohstoff, Medizin und Genussmittel
Die unterzeichneten Stimmberechtigten beantragen, ein Volksbegehren für folgenden Gesetzentwurf zuzulassen:

Bayerisches Hanfgesetz (BayHanfG)

Präambel
Da die rechtliche Einordung von Hanf (Cannabis) in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland einen effektiven Einsatz von Hanf-Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken verhindert und zudem ansonsten gesetzestreue Bürger unnötig kriminalisiert, gibt sich das Bayerische Volk, in Verantwortung vor Gott, der die Hanfpflanze geschaffen hat, folgendes Gesetz:
............weiteres am Samstag, 08.03.2014

Großdemo mit Start und Vorstellung des Volksbegehrens am
Samstag 08. März 2014 München Odeonsplatz
ab 13:30 Uhr Kundgebung & Infoveranstaltung & Vorstellung des Volksbegehrens
ab 14:00 Uhr Demo- Marsch zur Münchner Freiheit vom Odeonsplatz über die Ludwig- und Leopoldstrasse
ab 15:00 Uhr Schlußkundgebung Münchner Freiheit / Forum



Wie lange noch wollen wir uns diese Verbots- und Bevormundungspolitik gefallen lassen?
Es geht doch schon lange nicht mehr nur ums Zigaretten Rauchen oder ums Cannabis Legalisieren, sondern um Bevormundung im allgemeinem.
Packen wir es an, bevor es zu spät ist.
Jetzt geht´s erst richtig los und das ausgerechnet im heiligen Bayern. Nutzen wir das politische Werkzeug.
Nach dem Volksbegehren
„JA zur Wahlfreiheit für Wirte und Gäste in Bayern“
„JA zu Raucherclubs“
legen wir ein weiteres Volksbegehren nach:
„JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“
Nutzen wir die positive Pressestimmung wegen der Ereignisse in Colorado (USA), Uruguay u.s.w. - Lasst uns die Münchner Demo zum Startschuss einer Wahnsinnshanfbewegung in Deutschland für 2014 werden. Eine Demo in Bayern, in München, mit Tausenden Demonstranten wird mehr Presseaufsehen erregen als sonst wo in Deutschland.
Denn im heiligen Bayern rechnet Keiner damit und das ausgerechnet im Wahlkampf, denn in Bayern beginnt ende Februar 2014 der Wahlkampf für die Kommunalwahl am 16. März 2014, dann kann man auch gleich bei den Wahlen abrechnen und lieber kleine Parteien wählen.
Also ganz Deutschland, ja sogar unsere EU-Nachbarn sind gefragt, um diese Demo in die Geschichte eingehen zu lassen. Lassen auch Sie es sich nicht entgehen, dabei gewesen zu sein. Eigentlich ist es Pflicht für jeden Bürger.

Beauftragter & Layout:
Wenzel Vaclav Cerveny
Leonrod Str. 20
80636 München
wenzel.cerveny@gmail.com
Tel: 0171 / 925 62 61
----------------------------------------------------------------

WIR hoffen auch auf Unterstützung aus anderen Bundesländern, denn
WENN BAYERN "FÄLLT", DANN "FÄLLT" DER REST DER BUNDESREPUBLIK AUCH BALD!

Ich übernehme für Wenzel die Promotion hier im DHV-Forum und hoffe, dass der DHV uns ebenfalls mit Promotion unterstützen wird.
Sagt es also allen weiter, dass WIR nun dabei sind in die "Offensive" zu gehen!
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von His Master's Voice »

Hi bushdoctor,

ich finde es wird hier im Rahmen des DHV viel zu wenig Werbung für dieses absolut tolle Projekt gemacht. Weder hier im Forum, noch auf der Hauptseite des Verbands wird diese Sache soweit ich das erkennen kann überhaupt von "offizieller" Seite aus erwähnt.

Was ist da los? Das kann doch nicht sein. Oder?

Wenn Du/Ihr in dieser Sache noch Support in Richtung Grafikgestaltung brauchst, sag bitte Bescheid, vielleicht kann ich Euch irgendwie unterstützen.

Das müsste jedem Hanffreund und jedem Hanfaktivisten täglich vor die Nase gehalten werden. Meiner Meinung nach momentan das absolute Top-Thema, ähnlich Millionärswahl.
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

His Master's Voice hat geschrieben: ich finde es wird hier im Rahmen des DHV viel zu wenig Werbung für dieses absolut tolle Projekt gemacht. Weder hier im Forum, noch auf der Hauptseite des Verbands wird diese Sache soweit ich das erkennen kann überhaupt von "offizieller" Seite aus erwähnt.

Was ist da los? Das kann doch nicht sein. Oder?
Es liegt daran, dass der DHV bisher noch nicht richtig über dieses "Projekt" informiert wurde... Sobald ich das Volksbegehren als PDF vorliegen habe, trete ich an den DHV heran. Wenzel, der Initiatior, hat dafür einfach keine Zeit. Diesen Part übernehme ich also. Das habe ich so mit Wenzel abgemacht...
His Master's Voice hat geschrieben: Wenn Du/Ihr in dieser Sache noch Support in Richtung Grafikgestaltung brauchst, sag bitte Bescheid, vielleicht kann ich Euch irgendwie unterstützen.
Danke für Dein Angebot, HMV! Ich werde auch Dich zukommen, wenn es konkreter wird!

Mal sehen, vielleicht kriege ich die PDF ja heute abend noch... ich brenne auch schon drauf!

Die Gesetzesvorlage habe ich zwar zu 90% verfasst, ich möchte sie aber nicht hier veröffentlichen, bevor ich nicht weiss, was in der offiziellen Fassung steht.
Daher bitte ich alle noch um etwas Geduld!
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von thatssoooweird »

Es gibt nicht mal eine Webseite...bei anderen Volksbegehren gibt es Plakataktionen, gefühlt hängt hier noch überall das G8/G9-Plakat rum. Kann mir nicht vorstellen, dass man so die Unterschriften zusammenkriegt.
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Florian Rister »

Ich weiß nicht wieso Wenzel keine Zeit hat mit den Menschen zu sprechen. Das müsste man schon irgendwie mal angehen. Wenigstens mal kurz telefonieren / skypen um ein Verständnis für seine Strategie zu bekommen.
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

Florian Rister hat geschrieben:Ich weiß nicht wieso Wenzel keine Zeit hat mit den Menschen zu sprechen. Das müsste man schon irgendwie mal angehen. Wenigstens mal kurz telefonieren / skypen um ein Verständnis für seine Strategie zu bekommen.
Angeblich hat er mit Georg telefoniert! Aber vermutlich ging dem lieben Wenzel das alles "zu langsam"... Der prescht grad unheimlich vor. Ich muss selber grad aufpassen, Schritt zu halten! ;-)

Das PDF mit der Gesetzesvorlage habe ich jetzt vorliegen und werde es sobald als möglich hier im Forum posten.
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

So, ich veröffentliche hier mal den Gesetzesvorschlag dieses Volksbegehrens:
Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG)

Präambel
Da die rechtliche Einordung von Hanf (Cannabis) in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland einen effektiven Einsatz von Hanf-Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken verhindert und zudem ansonsten gesetzestreue Bürger unnötig kriminalisiert, gibt sich das Bayerische Volk, in Verantwortung vor Gott, der die Hanfpflanze geschaffen hat, folgendes Gesetz.

§ 1
(1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
(2) In allen Fällen, die nicht im BayHanfG geregelt sind, kann das BtmG zur Anwendung gebracht werden, wobei Hanf dann der Anlage 3 BtmG zugeordnet wird.
(3) Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) unter 0,2 vom Hundert wird als Nutzhanf bezeichnet und ist ein gewöhnliches landwirtschaftliches Produkt, wie z.B. Weizen.

§ 2
(1) Jeder Einwohner des Freistaates Bayern hat ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten.
(2) Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliegt alleine dem betroffenen Patienten und dessen gesetzlich anerkannten Arztes.

§ 3
(1) Der Freistaat Bayern trägt Sorge für den Anbau und die Verteilung natürlicher Hanfprodukte an seine Bürger.
(2) Dazu kann eine Landesbehörde eingerichtet werden, die den Anbau und den Verkauf sowie die Besteuerung koordiniert und kontrolliert. Diese Behörde wird nachfolgend als „Hanfagentur“bezeichnet.
(3) Die Aufgaben der Hanfagentur werden bis zu Einrichtung einer eigenständigen Behörde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übernommen.

§ 4
(1) Der Verkauf von natürlichen Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert erfolgt über Apotheken.
(2) In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern erfolgt der Verkauf zudem über Fachgeschäfte mit staatlicher Lizenz.

§ 5
(1) Die Hanfagentur vergibt Lizenzen für den Anbau an natürliche oder juristische Personen.
(2) Lizenzen bedürfen der Zustimmung von Gemeinden unter 10 000 Einwohner, auf deren Gebiet eine solche Lizenz wirksam werden soll.
(3) Die Hanfagentur oder lizenzierte Personen können Hanfprodukte aus anderen Ländern importieren.

§ 6
Jeder volljährige Bürger hat das Recht bis zu vier Hanfpflanzen auf geschütztem Privatgrund anzubauen.

§ 7
(1) Eingetragene Vereine zu gemeinschaftlichem privatem Anbau sind möglich.
(2) Die maximale Anbaufläche beträgt einen Quadratmeter pro Vereinsmitglied. Pro Vereinsmitglied dürfen bis zu vier Hanfpflanzen angebaut werden.

§ 8
Der Verkauf von Hanf – ausgenommen Nutzhanf – kann einer gesonderten Besteuerung unterliegen. Die Höhe dieser Besteuerung beträgt maximal 100 vom Hundert.

§ 9
Werbung für Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt vom mehr als 0,2 vom Hundert richtet sich nach den Bestimmungen für Arzneimittel.

§ 10
(1) Niemand wird wegen des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von rechtmäßig angebauten oder rechtmäßig nach Bayern verbrachten Hanfs in Bayern der Strafverfolgung ausgesetzt.
(2) Diese geringe Menge wird auf 10 Gramm Hanfblüten oder weniger als 1,5g reines Tetrahydrocannabinol festgelegt.

§ 11
Minderjährigen ohne Genehmigung nach § 3 BtmG ist der Zugang zu Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu verwehren.

§ 12
Jeder Bürger kann, ohne Furcht vor Strafverfolgung, bis zu 100g Hanfblüten oder weniger als 15g reines Tetrahydrocannabinol (THC) in seiner Privatwohnung aufbewahren, wenn dieses gegen unbefugten Zugriff hinreichend gesichert ist.

§ 13
(1) Der Konsum von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu nicht-medizinischen Zwecken ist in der Öffentlichkeit verboten.
(2) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von EUR 200,- geahndet. Falls Minderjährige beim ordnungswidrigen Konsum anwesend waren, verdoppelt sich die Geldbuße.
(3) Der Konsum in speziell gekennzeichneten, gemeldeten Raucherclubs ist erlaubt, dort darf auch Tabak konsumiert bzw. geraucht werden wenn sichergestellt ist, dass keine Minderjährigen anwesend sind.(Einlass ab 18 Jahren)

§ 14
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THCKonzentrationen von bis zu 5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.
(2) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THCKonzentrationen von mehr als 5 und weniger als 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.

§ 15
(1) Der Nachweis von THC-Konzentrationen bis zu 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mit gleichzeitiger Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille führt nicht zu einem berechtigten Zweifel an der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörden.
(2) Zweifel sind erst dann als berechtigt anzusehen, wenn eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,3 Promille vorliegt.

§ 16
(1) Der Besitz und der Konsum von Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 vom Hundert auf dem Gebiet von bayerischen Flughäfen ohne Genehmigung ist verboten.
(2) Reisende werden mit Warntafeln darauf aufmerksam gemacht.
Ich arbeite noch an einer "kommentierten Fassung", um auf die Paragraphen einzeln genauer einzugehen. Ihr könnt aber schonmal eure Meinung kundtun... ;-)
Das Volksbegehren gibts zum Selberausdrucken auf dieser Seite:
http://www.file-upload.net/download-870 ... i.pdf.html
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His Master's Voice
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von His Master's Voice »

Ok, ich gehe mal durch und schreibe auf, was mir zu den einzelnen Punkten spontan so einfällt, ohne dass jetzt all zu dick durchdacht zu haben. Brainstorm.


Die Präambel gefällt mir sehr sehr gut, ein Gesetz für eine Pflanze wie Gott sie schuf. Auf den Punkt. Köstlich. :D

§1 I ok, auch II, mit der Anlage 3 BtmG usw....hach ein Traum.

§2 klingt irgendwie seltsam. Fast wie ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Cannabis. Könnte man eventuell etwas softer formulieren.

§2 II würde ich noch klar machen, dass die Menge des verschriebenen THC sich in den Grenzen des BayHanfG bewegen muss. Klingt sonst irgendwie nach Freibrief....

Auch §3 I klingt irgendwie so als solle es einen Anspruch auf Verteilung oder ähnliches gegenüber dem Freistaat geben. Andererseits könnte hier klar gemacht werden, dass die staatlichen Behörden eine wichtige Kontrollfunktion bezüglich der Qualität der in Bayern gehandelten Hanfprodukte hat. Ist das hier so gemeint? So steht es jedenfalls in Abs. 2. Muss dann Abs. 1 überhaupt noch da stehen?

§4 I ok...aber warum diese Grenze mit den Einwohnern? Das ist sicher nicht ganz leicht zu begründen.

§5 II würde ich vom Satzbau her ändern: In etwa so: "In Gemeinden, auf deren Gebiet eine solche Lizenz wirksam werden soll und deren Einwohnerzahl 10.000 unterschreitet, ist zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde erforderlich."
Wobei sich auch hier die Frage stellt, was das mit dieser Grenze von Einwohnern auf sich hat.

§5 III würde ich in einen eigenen Paragraphen packen. Die Import-Lizenz unterscheidet sich von der aus §5 I und berührt mehr andere Rechtsbereiche, ist von daher sicher schwieriger zu ermöglichen und zu gestalten. Hm...auf die Schnelle ein bisschen kompliziert zu begründen, aber da sollten wir drüber diskutieren.

§6 ok

§7 ok. Hier eventuell nochmal die Regelungen der CSC aus Spanien anschauen. So sie denn jemand vorliegen hat.

§8 ok

§9 ok

§10 ok

§11 ok, aber würde ich noch schärfer machen und mit Strafe drohen, wer Minderjährigen den Zugang ermöglicht.

§12 pro Person pro Haushalt oder wie wird das gezählt? Ich fürchte, da gibts Probleme. Ich würde das wohl pro Person pro Haushalt machen...Achso und Hanfblüten ausdrücklich kein Blattwerk oder Stiele, oder?

§13 III würde ich umformulieren: "Der Konsum in speziell gekennzeichneten, bei der Hanfagentur angemeldeten Konsumräumen ist erlaubt. Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in diesen Konsumräumen nicht gestattet."

Das mit dem Tabak würde ich ganz rauslassen.

§14 I und II enthalten einen Tippfehler. Sollte eher heißen: "THC-Konzentrationen". Ansonsten ganz gut. Hast Du die Grenzwerte aus WaCo oder Holland oder so?

§15 I,II auch gut. Wäre toll, wenn das so durch ginge. Achso und wie ist das im Wiederholungsfall? Also z.B. beim dritten Mal festgestellt? Läuft dann wie beim Alkohol oder?

§16 ist auch gut.

Generell fällt mir auf, dass wir bei diesem Gesetz eine offene Lösung hätten. Also nix mit Sondergenehmigungen des BtmG für Bayerische Bürger oder so, wie früher ja schon öfter entwickelt, sondern das hier wären dann für jeden Menschen, der sich im Freistaat aufhält, die Regeln. Ist das so gewollt?

Alles in allem aber schon mal eine sehr schöne Grundlage für ein Hanfgesetz. Tolle Arbeit bushdoctor und ein fettes Dankeschön für Dein Engagement.

Wir tippen uns,
HMV
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

His Master's Voice hat geschrieben: §2 klingt irgendwie seltsam. Fast wie ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Cannabis. Könnte man eventuell etwas softer formulieren.
Ist bewußt so formuliert, dass sich der Freistaat da nicht so schnell herausreden kann und klar ist, WER die Verantwortung trägt.
His Master's Voice hat geschrieben: §2 II würde ich noch klar machen, dass die Menge des verschriebenen THC sich in den Grenzen des BayHanfG bewegen muss. Klingt sonst irgendwie nach Freibrief....
Muss das sein? Zu medizinischen Zwecken gibt es bewußt KEINE GRENZEN! Das muss der Arzt und sein Patient entscheiden dürfen.
His Master's Voice hat geschrieben: Auch §3 I klingt irgendwie so als solle es einen Anspruch auf Verteilung oder ähnliches gegenüber dem Freistaat geben. Andererseits könnte hier klar gemacht werden, dass die staatlichen Behörden eine wichtige Kontrollfunktion bezüglich der Qualität der in Bayern gehandelten Hanfprodukte hat. Ist das hier so gemeint? So steht es jedenfalls in Abs. 2. Muss dann Abs. 1 überhaupt noch da stehen?
Wir stellen uns einen staatlich regulierten Anbau vor. Der Staat baut entweder selber an oder vergibt Lizenzen für den Anbau, den er dann selbstverständlich überwacht. Dieser Hanf landet dann über das Verteilnetz der Apotheken "in der Fläche". Damit ist die Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt und der Hanf ist auch dort, wo er primär hingehört: in der Apotheke.
"Koffieshops" kommen als Zusatz nach Bedarf in größeren Gemeinden (>10.000 Einw.) dazu.
His Master's Voice hat geschrieben: §4 I ok...aber warum diese Grenze mit den Einwohnern? Das ist sicher nicht ganz leicht zu begründen.
Nicht "meine Idee"... Wenzel hatte da die Regelungen aus den Vorschriften zur "Prostitution" im Hinterkopf, wo Gemeinden erst ab einer bestimmten Größe erst "ein Recht" auf Betrieb eines Bordells vergeben können.

Es soll prinzipiell verhindern, dass in JEDER Gemeinde gleich ein Koffieshop aufmachen kann... Hier muss man Respekt vor der kritischen Bevölkerung zeigen.
His Master's Voice hat geschrieben: §5 III würde ich in einen eigenen Paragraphen packen. Die Import-Lizenz unterscheidet sich von der aus §5 I und berührt mehr andere Rechtsbereiche, ist von daher sicher schwieriger zu ermöglichen und zu gestalten. Hm...auf die Schnelle ein bisschen kompliziert zu begründen, aber da sollten wir drüber diskutieren.
Punkt für Dich! ;-)
Ich wollte aber die Möglichkeit schnell und v.a. platzsparend einbauen, dass man auch Haschisch z.B. aus Marokko importieren könnte...
His Master's Voice hat geschrieben: §11 ok, aber würde ich noch schärfer machen und mit Strafe drohen, wer Minderjährigen den Zugang ermöglicht.
Braucht man nicht, da das BtmG immer als "Fallback" eingebaut ist. Die ursprüngliche Strafvorschrift flog raus, weil sowohl §29 als auch der verschärfte §29 BtmG alles nötige regeln!
Wichtig: Bei dieser Regelung ist der minderjährige "Erwerber" bis 10g straffrei, der eventuell minderjährige "Abgeber" schon ab 0,01g straffällig geworden nach BtmG §29 (selbstverständlich erst ab 14 Jahre)
His Master's Voice hat geschrieben: §12 pro Person pro Haushalt oder wie wird das gezählt? Ich fürchte, da gibts Probleme. Ich würde das wohl pro Person pro Haushalt machen...Achso und Hanfblüten ausdrücklich kein Blattwerk oder Stiele, oder?
So, wie es dort steht: Jeder Bürger kann persönlich 100g Hanfblüten oder sonstige Cannabisprodukte bis zu einem THC-Gesamtmenge von 15g privat, persönlich für sich aufbewahren... Alles, was drüber fällt, kann "mit dem BtmG" bestraft werden.
Hanfpflanzen sind "extra", solange sie leben: vier Stück pro Person => WG mit 4 Bewohnern: 16 Pflanzen
His Master's Voice hat geschrieben: §13 III würde ich umformulieren: "Der Konsum in speziell gekennzeichneten, bei der Hanfagentur angemeldeten Konsumräumen ist erlaubt. Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in diesen Konsumräumen nicht gestattet."

Das mit dem Tabak würde ich ganz rauslassen.
Ist wieder "Wenzel-Spezial": Er spekuliert auf seine Raucherclubs und mir isses auch recht, weil es so auch "Koffieshops" in Bayern geben kann... ;-)
His Master's Voice hat geschrieben: §14 I und II enthalten einen Tippfehler. Sollte eher heißen: "THC-Konzentrationen". Ansonsten ganz gut. Hast Du die Grenzwerte aus WaCo oder Holland oder so?
Tippfehler dürfen behalten werden... ;-)
Die Grenzwerte sind an Colorado angelehnt. Dort gilt 5ng/ml - allerdings "whole blood sample" - als Grenzwert. Bei uns wird immer im "Blutplasma" gemessen, was ungefähr der halbe Gesamtblutwert ist. Deshalb sind wir genaugenommen sogar etwas strenger als Colorado... (5ng Colorado = 10ng Deutschland)
Wir wollen so einer Diskussion schon gerne im Vorfeld "die Zähne ziehen"...

Die Verkehrsrechtlichen Belange sind leider etwas komplizierter... genau genommen ist man schon mit 0,01ng/ml "relativ Fahruntüchtig", was heißt, dass man bei einem Unfall IMMER den Versicherungsschutz verliert, auch wenn man gar nichts dafür kann.

Das ganze der überhasteten Eile geschuldet! Ich musste Wenzel das Gesetz innerhalb kürzester Zeit vorlegen, weil ich "zu spät" auf sein Volksbegehren gestoßen bin... Die Vorlage dazu kommt von Wenzel und seinen "unvorbelasteten Recherchen" (Wenzel kannte sich bis vor 3-4 Monaten NULL mit Cannabis aus)
His Master's Voice hat geschrieben: §15 I,II auch gut. Wäre toll, wenn das so durch ginge. Achso und wie ist das im Wiederholungsfall? Also z.B. beim dritten Mal festgestellt? Läuft dann wie beim Alkohol oder?
Sofern unter 8ng/ml festgestellt wurde, darf einem der Führerschein nicht entzogen werden, sofern kein Alkohol im Spiel war. Jedenfalls nach dem Gesetz...
Cannabis-Konsumenten sind im Straßenverkehr schon genug benachteiligt (siehe generelle Einstufung als "relativ fahruntüchtig") Zwischen 5 und 8ng werden auch saftige Bußgelder kassiert und Fahrverbote bis zu drei Monaten ausgesprochen... DAS sollte doch zur Disziplinierung ausreichen, oder?
His Master's Voice hat geschrieben: Generell fällt mir auf, dass wir bei diesem Gesetz eine offene Lösung hätten. Also nix mit Sondergenehmigungen des BtmG für Bayerische Bürger oder so, wie früher ja schon öfter entwickelt, sondern das hier wären dann für jeden Menschen, der sich im Freistaat aufhält, die Regeln. Ist das so gewollt?
Ja! Wenzel war das wichtig... er wollte eigentlich auch einen "Touristen-Paragraphen". Den konnte ich aber "weg-verhandeln" zugunsten einer etwas strengeren "Grammregelung" (10g / 100g im Vergleich zu 28g / open limits und 7g für Touristen)

Ich wollte einfach keine Diskriminierung von irgendjemanden, der sich in Bayern aufhält! Bayern sollte ein freies Land sein!
Wichtig ist aber, dass der Hanf rechtmäßig in Bayern angebaut wurde! Schmuggler und "ausländlische" Dealer machen sich VOLL nach BtmG strafbar
=> Die Polizei darf weiterhin "Kiffer" jagen.
=> In Bayern gibt es aber endlich rechtssicherheit für "legalen" Hanf!

Die 10g-Regel heißt übrigens automatisch, dass dies die Höchstabgabemenge pro Einkauf ist. Ein Käufer sollte sich halt bewußt sein, dass jedes Gramm drüber "am Mann" halt das BtmG "zur Folge hat"...

Alles in allem könnte man mit so einem Gesetz doch gut leben, oder?

His Master's Voice hat geschrieben: Tolle Arbeit bushdoctor und ein fettes Dankeschön für Dein Engagement.
Passt scho! ;-)
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Ernst Berlin »

Ich finde es super, bis auf das mit Gott, aber da es ja für Bayern ist.... Passt scho! ;) Da auf Facebook so ein Bericht geteilt wurde, das sogar bei der CSU nachgedacht wird im Medizinischen Bereich was ändern zu wollen, könnte das tatsächlich Klappen. Viel Glück und hoffentlich reist ihr da was in Bayern. Zu der ein oder anderen Demo versuche ich zu kommen.
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

Mörnest hat geschrieben:Ich finde es super, bis auf das mit Gott, aber da es ja für Bayern ist.... Passt scho! ;)
"Gott" trifft nicht nur auf Bayern zu... schau mal in die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ;)

Mittlerweile gibt es auch einen "Anlaufpunkt" im Netz ausserhalb von Facebook, wo man Informationen über das Volksbegehren "JA zu Cannabis in Bayern" bekommen kann:
volksbegehrenhanf.wordpress.com/

So ganz fertig ist das zwar noch nicht, aber zumindest schonmal "benutzbar"... Ich plane noch eine kommentierte Fassung des Gesetzesvorschlages einzustellen.
Ernst Berlin
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Ernst Berlin »

bushdoctor hat geschrieben:
Mörnest hat geschrieben:Ich finde es super, bis auf das mit Gott, aber da es ja für Bayern ist.... Passt scho! ;)
"Gott" trifft nicht nur auf Bayern zu... schau mal in die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ;)

Mittlerweile gibt es auch einen "Anlaufpunkt" im Netz ausserhalb von Facebook, wo man Informationen über das Volksbegehren "JA zu Cannabis in Bayern" bekommen kann:
volksbegehrenhanf.wordpress.com/

So ganz fertig ist das zwar noch nicht, aber zumindest schonmal "benutzbar"... Ich plane noch eine kommentierte Fassung des Gesetzesvorschlages einzustellen.
Hm... war mir noch gar nicht so bewusst, aber trotzdem ist es gerade im Katholischen Bayern recht extrem. Wohin man schaut hängt der Balken Sepp. Aber auch dieser Glaube hat seine Daseinsberechtigung und nur weil ich nicht an so was glaube....
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Sifu »

Eine Schande das dieser Gesetzestext aktuell nur hinrgespinste sind...ob wir mal erleben das der so oder so ähnlich wirklichkeit wird? :?:

Ich Liebe Bayern und bin zugegeben seperatistisch was Bayern und Deutschland betrifft allerdings würde solch eine petition auf deutschlands ebene nicht mehr bringen?
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

Sifu hat geschrieben:Eine Schande das dieser Gesetzestext aktuell nur hinrgespinste sind...ob wir mal erleben das der so oder so ähnlich wirklichkeit wird? :?:
Es ist nur dann ein "Hirngespinnst", wenn zu wenige bereit sind, dieses VOLKSBEGEHREN zu unterzeichnen...
Sifu hat geschrieben: Ich Liebe Bayern und bin zugegeben seperatistisch was Bayern und Deutschland betrifft allerdings würde solch eine petition auf deutschlands ebene nicht mehr bringen?
1. Dies ist keine "Petition"! Es handelt sich um ein Volksbegehren, mit dem das Bayerische Volk die Gesetzesinitiative an sich zieht - als höchster und einziger Souverän!

2.) Ein Volksbegehren gibt es auf "Bundesebene" nicht.

Anscheinend haben zu wenige eine Ahnung, WAS ein Volksbegehren ist und welche "Macht" dieses ur-demokratische Element in Bayern bietet. Salopp gesagt, könnte sich das Bayerische Volk auch ein Gesetz geben, dass bei Ampeln die Farbe Rot "fahren" heißt und die Farbe Grün "stehenbleiben"... solange es nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

Nochmal: Sollte das Bayerische Volk mit 50,01% diesem Volksbegehren zustimmen, dann IST dieser Gesetzestext - so wie er da steht! - GESETZ! Mindestens für ein Jahr, ohne dass der Landtag etwas dagegen tun kann... (!!!)
Nordel
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Nordel »

bushdoctor hat geschrieben:Nochmal: Sollte das Bayerische Volk mit 50,01% diesem Volksbegehren zustimmen, dann IST dieser Gesetzestext - so wie er da steht! - GESETZ! Mindestens für ein Jahr, ohne dass der Landtag etwas dagegen tun kann... (!!!)
Gibt es die Möglichkeit eines Volksbegehren ausschließlich in Bayern, oder haben auch andere Bundesländer eine Möglichkeit, so etwas auf die Beine zu stellen? Ich habe leider nicht die Zeit, mich da jetzt genauer drüber zu informieren und interessiere mich sehr für diese Möglichkeit, auch wenn es schwierig wird, die 50,01% zu erreichen.
"Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher." (Galileo Galilei)
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

Nordel hat geschrieben: Gibt es die Möglichkeit eines Volksbegehren ausschließlich in Bayern, oder haben auch andere Bundesländer eine Möglichkeit, so etwas auf die Beine zu stellen? Ich habe leider nicht die Zeit, mich da jetzt genauer drüber zu informieren und interessiere mich sehr für diese Möglichkeit, auch wenn es schwierig wird, die 50,01% zu erreichen.
Ja, soetwas wie Volksbegehren scheint es in jedem Bundesland zu geben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegeh ... eutschland

Die Hürden sind aber unterschiedlich hoch. In Hessen z.B. sind für den Antrag allein schon über 80.000 Unterschriften nötig (in Bayern "nur" 25.000)
In dem Wikipedia-Artikel steht auch, dass man "Bundesgesetze nicht ändern darf". Dies steht aber nirgends so geschrieben, das ist allerhöchstens ungeschriebener "Konsens".. Bayern ist ein "souveräner Staat" mit eigener Staatsangehörigkeit (Art. 6. Bay.Verf.), da gehen die Uhren anders! ;-)

Es sollte aber in "unserem" Fall trotzdem kein Problem darstellen zu argumentieren, denn wir ändern ja nicht das Gesetz, sondern nehmen nur eine "Substanz" aus den Anlagen ;-)
Das BtmG bleibt ja vollkommen gültig und es kann auch weiterhin danach "bestraft" werden, was ja ausdrücklich auch in dem Gesetzesvorschlag (§1) steht. ;-)

In jedem Fall müsste das Bayerische Verfassungsgericht entscheiden. Sollten wir dort gehört werden, dann steht "unsere" Argumentation jedenfalls schon:
Wer entscheidet über die Anlagen zum BtmG? Der Bundestag = "Souverän"
Wer ist "Souverän" in Bayern? => Das Bayerische Volk!

Sollte in jedem Fall interessant werden... vor allem, wenn dann endlich auch die Medien darüber berichten! ;-)

Das Bayerische Verfassungsgericht würde "uns" dann auch detailliert mitteilen, WARUM das Volksbegehren gegen die Bayerische Verfassung verstossen würde. Darauf könnte man dann aufbauen und gleich das nächste Volksbegehren starten... notfalls mit Abstimmung über die faktische Unabhängigkeit Bayerns von der BRD.

Info: Der Bayerische Landtag hat 1949 das Grundgesetz NIE ratifiziert, sonder explizit ABGELEHT! Es gilt lediglich, weil 3/4 aller von den Alliierten besetzten "Bundesländer" zugestimmt haben...
Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte (Beitrag Deutschlandfunk 1999
Sifu
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Sifu »

Das mit dem hinrgespinnst war nicht beleidigend oder abwertend gemeint. Wollte damit nur ausdrücken das es sehr schade ist das dies nicht schon so in der verfassung steht.

Volksbegehren sind eine gute möglichkeit, etwas zu erreichen. Hatte mich damit schon mal beschäftigt, grund hierfür war allerdings die eigenstaatlichkeit des Freistaates Bayern. Laut dem Völkerrecht und dem grundgesetz der BRD ist dies möglich, allerdings hat die regierung der BRD etwas dagegen und hat dies schon 2 mal verhindern können.

Wie es sich bei diesem Thema hier verhällt hab ich keinerlei ahnung. Werde aber es aber aufmerksam verfolgen.
Danke schon mal für die nähere erläuterung im letzen Beitrag.
Nordel
Beiträge: 288
Registriert: Fr 10. Feb 2012, 16:50

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von Nordel »

Vielen Dank für die Informationen @Busdoctor.
Ich werde versuchen, etwas genaueres für NRW herauszufinden, wenn ich das richtige verstehe, dann sind die Bedingungen für Nordrhein-Westfalen wie folgt:

1) 3.000 Unterschriften werden für den Antrag benötigt.
2) Anschließend hätte der Antragssteller 18 Wochen (1 Jahr) Zeit, um die benötigten Unterschriften zu sammeln.
3) Die benötigte Anzahl der Unterschriften liegt in NRW bei 1,1 Millionen.

Der erste Punkt wäre kein Problem, allerdings muss man das vorher gut organisieren, damit innerhalb von 1 Jahr die 1,1 Millionen Unterschriften zustande kommen, die Zahl ist wirklich enorm. Ich möchte deinen Thread jetzt aber nicht Threadnappen, also höre ich erst mal auf von einen Volksbegehren in NRW zu diskutieren und wünsche dir (euch) viel Erfolg bei dieser Sache.

Nette Grüße
Nordel
"Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher." (Galileo Galilei)
lars
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von lars »

Also! Ich habe jetzt alle headshops in Bayern zusammen getragen! von 50 existieren min 20 nicht mehr! von den restlichen 30 haben sich 9 (bis jetzt, die anderen hab ich noch nicht telefonisch erreicht) dafür ausgesprochen und helfen bei dem Volksbegehren mit! Also Zettel Drucken, Auslegen und Unterschriften an xdreamhouse schicken!! Die haben alle sehr positiv geklungen! Gute Bilanz sag ich mal :mrgreen: !! Wünscht mir glück das die anderen auch noch aufspringen!
Wenn nicht WIR etwas ändern, wer sonst?
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bushdoctor
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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Beitrag von bushdoctor »

Danke für Dein Engangement, lars!

Du bist ein gutes Beispiel dafür, WIE es eigentlich sein sollte... Leider gibt es zu wenige, die - wie Du - einfach machen!
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