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Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Di 25. Mär 2014, 08:19
von muffInn
Lars hat mich damit auf die Idee gebracht, das man Leute/Firmen anschreiben kann die ihn als Rohstoff nutzen wollen um den Leuten auch mehr Freiheit zu schaffen, so z.B. Hanfbauern (oder vllt sogar gleich beim Bauernverband wenn dort ein loyaler Politiker sitzt) Dämmstofffirma (Thermo-Hanf Hock GmbH in Nördlingen), Kleidungshersteller (HempAge AG in Adelsdorf), Papierhersteller und allen die eigentl ein wenig so damit verdienen. Hab noch nicht mehr gefunden, bleib aber weiterhin dran.

Für diese Leute könnte die Breite Öffentlichkeit dann interessant werden, wenn es Legalisiert wird, weil ein umdenken stattfindet und sie so mehr Absatz machen, sprich sie haben mehr Aufmerksamkeit und es wird nicht mehr als schlimm empfunden.

Leider weiß ich nicht ganz wie man auf diese Leute/Firmen zugeht, am besten per Email oder gleich anrufen?

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Di 25. Mär 2014, 14:12
von bushdoctor
muffInn hat geschrieben: Leider weiß ich nicht ganz wie man auf diese Leute/Firmen zugeht, am besten per Email oder gleich anrufen?
Gute Idee, muffInn!
Ich würde es erstmal per Email probieren. Da kannst Du dann gleich den Link mitschicken:
http://volksbegehrenhanf.wordpress.com/

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 10:06
von MaximilianPlenert
Ich schrieb auf FB dazu:

Ich halte dieses Volksbegehren http://volksbegehrenhanf.wordpress.com/ & Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) und das Sammeln von Unterschriften hierfür für eine Verschwendung von Ressourcen da der Vorschlag grundgesetzwidrig ist und damit direkt aus formaljuristischen Gründen abgelehnt werden wird.

Konkret ist widerspricht "§ 1 (1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)" dem Grundgesezu §31 "Bundesrecht bricht Landesrecht." + §72 GG + § 1 Abs. 2 BtMG, der die Zuständigkeit für die Anlagen zum BtMG abschließend (und in der Tat: bundesgesetzlich) geregelt hat dahingehend, dass ausschließlich die Bundesregierung dazu ermächtigt ist.

Wenn ihr also dafür Unterschriften sammelt sind diese direkt für die Tonne.

Über den Sinn und Unsinn von openpetition oder Bundestagspetition lässt sich ja streiten, aber Petitionen die aus formaljuristischen Gründen abgelehnt werden sind definitiv Müll bis peinlich für alle Unterstützer...

Auch der Landtag könnte ein solches Gesetz nicht verabschieden. Siehe auch "Ein Volksbegehren muss sich außerdem im Rahmen der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers halten; Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind danach ausgeschlossen (vgl. Art. 70 bis 74 Grundgesetz)." http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/s ... t_2014.pdf

Auch indirekt kann diese Forderung z.B. als Bundesratsini nicht beschlossen werden weil die Landesregierung soweit ich weiß nicht vom Landtag gezwungen werden kann einen solchen einzubringen, da der Landtag nicht einmal ein Weisungsrecht gegenüber der Landesregierung bzgl. des Abstimmverhaltens im Bundesrat hat. Wenn es bisher solche Initiativen aus dem Landtag gab, waren es Entschließungsanträge ohne formal bindenden Charakter. Diese können so wie ich es verstanden haben kein Ziel eines Volksbegehren sein.
Andere drogenpolitische Handlungsmöglichkeiten auf der Landesebene wie eine Änderungen bei der "Geringen Menge" sind ebenfalls ausgeschlossen, weil: "Dagegen kann das Volksbegehren nicht auf Erlass einer Rechtsverordnung gerichtet sein, denn dieser ist der Exekutive, also der Staatsregierung bzw. den Staatsministerien, vorbehalten (vgl. Art. 55 Nr. 2 Sätze 2 und 3 BV)"

Das Zulassen von Konsumräumen wäre ebenfalls eine Rechtsverordnung.

Ländersache sind z.B. Strafvollzug, Polizeiwesen z.B. Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bildungspolitk - da kann man nur wenig im Bereich Drogen schrauben.

Okay, das mit den Bundesratsinis scheint wohl doch zulässig zu sein http://landesblog.de/blog/2012/03/02/vo ... ein-rockt/

außer in Hamburg https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbege ... utschland)

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 13:29
von bushdoctor
MaximilianPlenert hat geschrieben: Konkret ist widerspricht "§ 1 (1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)" dem Grundgesezu §31 "Bundesrecht bricht Landesrecht." + §72 GG + § 1 Abs. 2 BtMG, der die Zuständigkeit für die Anlagen zum BtMG abschließend (und in der Tat: bundesgesetzlich) geregelt hat dahingehend, dass ausschließlich die Bundesregierung dazu ermächtigt ist.
Für Volksbegehren in Bayern ist ausschließlich die Bayerische Verfassung maßgeblich. Ob ein Volksbegehren zugelassen wird oder nicht, entscheidet das Bayerische Verfassungsgericht.

Uns ist klar, dass diese Frage auch den de jure-Status der Bundesrepublik Deutschland angreift. Bayern wurde 1945 als echter Staat gegründet, der zudem auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niemals anerkannt oder ratifiziert hat, weil das GG aus Sicht des (damaligen) Bayerischen Landtages zu stark in Kompetenz des Bayerischen Staates und die Volkssouveränität eingreift. Die Gültigkeit des GG in Bayern ist nur auf Alllierten Druck erfolgt und dem Besatzungsrecht geschuldet, das eigentlich nicht mehr gelten sollte.

Der nächste Schritt wäre ein Volksbegehren zur Unabhängigkeit Bayerns mit gleichzeitiger "Legalisierung" von Cannabis. :twisted:
MaximilianPlenert hat geschrieben: Wenn ihr also dafür Unterschriften sammelt sind diese direkt für die Tonne.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren...
MaximilianPlenert hat geschrieben: Über den Sinn und Unsinn von openpetition oder Bundestagspetition lässt sich ja streiten, aber Petitionen die aus formaljuristischen Gründen abgelehnt werden sind definitiv Müll bis peinlich für alle Unterstützer...
Mit der selbe Argumentation könnte man auch gegen die CSC-Petitionen des DHV angehen. Sogar der "Coffeeshop"-Plan der Berliner wird aus "formal-juristischen Gründen" scheitern, weil laut BtmG Cannabis eben NUR und AUSSCHLIEßLICH an Erlaubnisinhaber abgegeben werden darf.
Genau deswegen ist auch die Initiative von Schleswig-Holstein damals gescheitert, obwohl sie sonst gut durchdacht und ausgearbeitet war...
MaximilianPlenert hat geschrieben: Auch der Landtag könnte ein solches Gesetz nicht verabschieden. Siehe auch "Ein Volksbegehren muss sich außerdem im Rahmen der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers halten; Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind danach ausgeschlossen (vgl. Art. 70 bis 74 Grundgesetz)." http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/s ... t_2014.pdf
Deine Ausführungen akzeptiere ich, Max. Genau so habe ich vor ein paar Monaten auch gedacht!

Bis ich erfuhr, dass der Bayerische Landtag eine Petition zum Thema "Cannabis-Legalisierung in Bayern" im Februar formal annahm und damit seine Zuständigkeit erklärte. Ein damaliger Verweis auf "Nichtzuständigkeit" hätte unsere Bemühungen dann im Keim erstickt. Und DANN wären weitere Aktionen in Sachen VOlksbegehren in der Tat sinnlos...
Wenzel ging hier aber sehr schlau und weitsichtig vor, indem er vorab diese Petition an den Bayerischen Landtag übermittelte.

Damit ist nun das Bayerische Verfassungsgericht am Zug, so es denn zu 25.000 Unterschriften kommen sollte.
Bayern könnte durchaus - wie Colorado - einzelne Substanzen des BtmG anders behandeln, solange das BtmG als Gesetz selber, durch das Volksbegehren nicht angetastet wird - so sehen WIR das zumindest. Oberster Souverän in Bayern ist nunmal das Bayerische Volk.

Ich würde das Ganze die Juristen "regeln" lassen! Wichtig ist, dass WIR unseren WILLEN bekunden!

...und seien wir doch mal ehrlich: Ist das Einreichen eines Volksbegehrens denn nicht schon "Publicity" genug für die Sache? Wenn es eine Diskussion darüber anregt.

...aber ohne Publicity innerhalb der "Szene", z.B durch den DHV, wird das Ganze nur schwerlich ins Rollen kommen...

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 15:50
von MaximilianPlenert
bushdoctor hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben: Konkret ist widerspricht "§ 1 (1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)" dem Grundgesezu §31 "Bundesrecht bricht Landesrecht." + §72 GG + § 1 Abs. 2 BtMG, der die Zuständigkeit für die Anlagen zum BtMG abschließend (und in der Tat: bundesgesetzlich) geregelt hat dahingehend, dass ausschließlich die Bundesregierung dazu ermächtigt ist.
Für Volksbegehren in Bayern ist ausschließlich die Bayerische Verfassung maßgeblich. Ob ein Volksbegehren zugelassen wird oder nicht, entscheidet das Bayerische Verfassungsgericht.

Uns ist klar, dass diese Frage auch den de jure-Status der Bundesrepublik Deutschland angreift. Bayern wurde 1945 als echter Staat gegründet, der zudem auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niemals anerkannt oder ratifiziert hat, weil das GG aus Sicht des (damaligen) Bayerischen Landtages zu stark in Kompetenz des Bayerischen Staates und die Volkssouveränität eingreift. Die Gültigkeit des GG in Bayern ist nur auf Alllierten Druck erfolgt und dem Besatzungsrecht geschuldet, das eigentlich nicht mehr gelten sollte.
Gemäß Art. 144 Abs. 1 bedurfte die Verfassung der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte. Als einzige Volksvertretung stimmte der Bayerische Landtag in einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz (sieben der 180 Abgeordneten waren abwesend bzw. entschuldigt). Die über die Mehrheit im bayerischen Landtag verfügende CSU lehnte im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab. Sie fürchtete zu viel Einfluss des Bundes und forderte eine stärkere föderale Prägung, beispielsweise eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung. Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den Freistaat Bayern in dem – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert.[19]
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgese ... eutschland
bushdoctor hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben: Auch der Landtag könnte ein solches Gesetz nicht verabschieden. Siehe auch "Ein Volksbegehren muss sich außerdem im Rahmen der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers halten; Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind danach ausgeschlossen (vgl. Art. 70 bis 74 Grundgesetz)." http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/s ... t_2014.pdf
Deine Ausführungen akzeptiere ich, Max. Genau so habe ich vor ein paar Monaten auch gedacht!

Bis ich erfuhr, dass der Bayerische Landtag eine Petition zum Thema "Cannabis-Legalisierung in Bayern" im Februar formal annahm und damit seine Zuständigkeit erklärte. Ein damaliger Verweis auf "Nichtzuständigkeit" hätte unsere Bemühungen dann im Keim erstickt. Und DANN wären weitere Aktionen in Sachen VOlksbegehren in der Tat sinnlos...
Hast du mal ein Link dazu?
bushdoctor hat geschrieben: ...und seien wir doch mal ehrlich: Ist das Einreichen eines Volksbegehrens denn nicht schon "Publicity" genug für die Sache? Wenn es eine Diskussion darüber anregt.
Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute "Publicity" bringen.

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Fr 25. Apr 2014, 18:44
von bushdoctor
MaximilianPlenert hat geschrieben: Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute "Publicity" bringen.
"Schlechte Publicity" gibts sowieso nicht! ;-)

Um aber auf den Kern zu kommen:
Kann Bayern mit einer - wie auch immer gearteten - Unterstützung des DHV rechnen, oder nicht?

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 18:08
von MaximilianPlenert
bushdoctor hat geschrieben:
MaximilianPlenert hat geschrieben: Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute "Publicity" bringen.
"Schlechte Publicity" gibts sowieso nicht! ;-)

Um aber auf den Kern zu kommen:
Kann Bayern mit einer - wie auch immer gearteten - Unterstützung des DHV rechnen, oder nicht?
habs auf die TO der nächsten Team Sitzung gepackt

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Di 2. Sep 2014, 21:02
von bushdoctor
Möchte diese Thema mal wieder "uppen"...

Mittlerweile haben wir fast 6.000 Unterschriften gesammelt und übernächste Woche sollten nochmal 2.500 dazu kommen, wenn Wenzel wieder die ganze Woche in der Münchner Fußgängerzone seinen Stand aufzieht:
Einladung zur 2. Münchner Grünen Woche

Zudem haben wir noch ein paar (häufig gestellte) Fragen zum Volksbegehren beantwortet:
http://volksbegehrenhanf.wordpress.com/ ... d-antwort/

Es wäre echt super, wenn wir bis Ende des Jahres die (läppischen) 25.000 Unterschriften zusammen hätten...!

Die bisherige Medienberichterstattung findet man hier im Forum: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=57&t=2504

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 00:03
von MaximilianPlenert
es darf mit Fug und Recht angenommen werden, dass etwa 10% davon mit Hanf mehr oder weniger regelmäßig “Erfahrung machen”, sowohl aus medizinischen als auch aus anderen Gründen. <- Ah, ja... das ist in etwa so fundiert wie die juristischen Ausführungen zur Zulässigkeit.

Hier mal paar Fakten:
ESA 2012 Bundesweit
12-Monats-Prävalenz: 4.5%
30-Tage-Prävalenz 2.3%

ESA 2006
Lebenszeitprävalenz Cannabis Bayern 21% Bund 23%
12 Monate 4,4% vs 4,7%

Alles jeweils bezogen auf die Altergruppe 18-64 Jahre

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 06:55
von bushdoctor
...danke für die Diskreditierung, Max!
Auf die Unterstützung des DHV muss das "Projekt" ja leider verzichten. Schade!

Dann müssen wir in Bayern halt selber schauen, wie wir "klar kommen".

P.S. Die "10%" sind näher an der Realität als die geschönten Zahlen der Regierung. Frankreich gibt offiziell etwa 10% der Bevölkerung als Cannabis-Affin zu, warum sollten die Zahlen bei uns niedriger sein?
Der DHV glaubt doch die offizielle BRD-Zahl von "2 Millionen Konsumenten" auch nicht, oder?

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 07:05
von MaximilianPlenert
bushdoctor hat geschrieben:P.S. Die "10%" sind näher an der Realität als die geschönten Zahlen der Regierung. Frankreich gibt offiziell etwa 10% der Bevölkerung als Cannabis-Affin zu, warum sollten die Zahlen bei uns niedriger sein?
Der DHV glaubt doch die offizielle BRD-Zahl von "2 Millionen Konsumenten" auch nicht, oder?
Circa 3,9 Millionen Menschen haben im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals in ihrem Leben Cannabis konsumiert haben ca. 17 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,7 Millionen. Die offiziellen Zahlen lauten 1,4 Millionen, 2,8 Millionen und 13 Millionen.
http://www.alternative-drogenpolitik.de ... -cannabis/

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 08:45
von lars
bushdoctor hat geschrieben: Auf die Unterstützung des DHV muss das "Projekt" ja leider verzichten. Schade!

Dann müssen wir in Bayern halt selber schauen, wie wir "klar kommen".
Wie "keine Unterstützung für das "Projekt" "!?
Wollen wir nicht alle das selbe??
Find ich SCHEI.E vom DHV!!
Klasse wie toll wir gegeneinander und nicht miteinander Arbeiten! Daumen hoch!
Der DHV wird mir immer suspekter!

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 11:36
von Florian Rister
Wir berichten über das Volksbegehren, aber wir unterstützen es nicht offiziell. Das hängt damit zusammen, dass wir es für faktisch nicht umsetzbar halten, da Bayern nicht eigenständig Cannabis legalisieren kann.

Eine Entkriminalisierung, Änderung der geringen Menge, Modellprojekte, o.ä. könnten auf Länderebene gemacht werden, eine komplette Legalisierung geht nur über den Bund.

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 13:19
von bushdoctor
Florian Rister hat geschrieben:Wir berichten über das Volksbegehren, aber wir unterstützen es nicht offiziell.
Passt schon, Flo!
Der DHV unterstützt uns sehr gut mit Info-Matierialien und Flyern, auch wenn diese das letzte Mal zu spät kamen, was aber wohl am DPD-Paketservice lag. Bei der "Grünen Woche" werden die DHV-Flyer aber diesmal jedenfalls "am Start" sein.

Berichterstattung hätte ich mir aber ein bißchen mehr gewünscht, denn ich hab bisher noch keine "Werbung" für die Events in Bayern entdecken können... kann aber sein, dass mir bei Facebook ab und zu mal was durchrutscht, weil ich selber nicht bei Facebook registriert bin.

Was mir aber fehlt, ist eine offizielle Stellungnahme des DHV zum Volksbegehren in Bayern. Dies hat aber wirklich noch Zeit, bis die Unterschriften eingereicht sind. Dann geht sowieso das Jaulen der (Rechts-)"Experten" los: "Geht nicht, bla, bla, bla,...Bundesrecht, bla, ...."

Wir sehen´s jedenfalls gelassen und freuen uns auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts, wo wir IN JEDEM FALL landen werden, wenn das bayer. Innenministerium das Volksbegehren zur Phase 2 nicht zulässt... wovon mit 100% SIcherheit auszugehen ist.

...und dann werden wir (endlich) wissen, welchen Wert eine echte Verfassung in einem demokratischen Staat noch hat...

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 21:03
von M. Nice
Florian Rister hat geschrieben:Wir berichten über das Volksbegehren, aber wir unterstützen es nicht offiziell. Das hängt damit zusammen, dass wir es für faktisch nicht umsetzbar halten, da Bayern nicht eigenständig Cannabis legalisieren kann.


Ich unterstütze die Legalisierung von Cannabis nicht. Das hängt damit zusammen, daß es die Single Convention on Narcotic Drugs gibt und ich eine Legalisierung für faktisch nicht umsetzbar halte, da DE CDU/CSU regiert ist und Bayern in DE liegt. :roll:

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 22:20
von Doc_A
Jeder, der einigermassen klar im Kopf ist und die nötigen Informationen hat, weiß, daß das Hanfverbot unsinniger und schädlicher Kokolores ist.

Diese Kampagne wird Aufmerksamkeit erregen. Es werden inzwischen viele "objektive" Informationen durch die Presse verbreitet, die dann mehr Zuhörer finden. Selbst wenn das Ziel des Volksbegehrens nicht erreicht wird, ist das Ganze ein weiteres wichtiges und sinnvolles Mosaiksteinchen.

Groß engagieren will ich mich da zwar selbst nicht, aber die sollen ruhig rumpulen...

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Do 4. Sep 2014, 13:06
von bushdoctor
Nächste oder übernächste Woche schon sollte der Bayerische Rundfunk in der Sendung "quer" im Fernsehen etwas über das Volksbegehren bringen... ein Fernsehteam war jedenfalls vor Ort und hat auch ein Interview mit Wenzel geführt...
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches- ... n-102.html
(letzter Beitrag; in der Übersicht also ganz runter scrollen)

JA, es bringt was, wenn man Aufmerksamkeit erzeugt! Um den ganzen rechtlichen Kram sollen sich die Juristen streiten! Am Ende zählt, was das Volk will... so sollte es jedenfalls in einer demokratischen Republik - wie sie ja Bayern ist- sein!

@Mr. Nice:
Ja so ist es! Wenn es nach all dem ginge, dann bräuchten wir gar nicht erst anfangen, irgendwas gegen diesen Irrsinn zu unternehmen!

WIR bleiben auf Kurs! :mrgreen:

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Do 4. Sep 2014, 16:12
von thatssoooweird
So, eigentlich wollte ich mich ja aus der ganzen München-Bayern-Hanf-Orga zurückhalten nach so vielen negativen Erfahrungen, aber ich werde wohl für das Volksbegehren eine Ausnahme machen und - wenn alles gut läuft - die Webseite überarbeiten und mich ein bisschen um SEO und so kümmern.

:)

Ich war anfangs auch skeptisch, aber so kriegt man wenigstens Aufmerksamkeit, also: Warum nicht?

Warum der DHV das nicht unterstützen möchte, ist mir auch ein Rätsel irgendwie...

Re: Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Baye

Verfasst: Do 4. Sep 2014, 21:04
von bushdoctor
thatssoooweird hat geschrieben:So, eigentlich wollte ich mich ja aus der ganzen München-Bayern-Hanf-Orga zurückhalten nach so vielen negativen Erfahrungen, aber ich werde wohl für das Volksbegehren eine Ausnahme machen und - wenn alles gut läuft - die Webseite überarbeiten und mich ein bisschen um SEO und so kümmern.
Geile Sache, thatssoooweird! PN folgt.

P.S.: Mit den (ehem.?) Münchner Hanffreunden hat das ganze Unternehmen nichts zu tun.