Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

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Der Irre Jug
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Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von Der Irre Jug »

Hier meine Frage:

Kann es so schwer sein, bei der momentanen "Geringe-Menge-Regelung":

Der Besitz einer geringen Menge Cannabis-Produkte, KANN als OWI. geahndet werden, aber auch strafrechtlich verfolgt werden.

dieses KANN durch ein MUSS zu ersetzen?

Dies wäre doch schonmal eine grosse Entlastung für Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und auch Konsumenten.

Und das kann doch nicht so arbeitsintensiv sein wie der Entwurf eines neuen Gesetzes incl. des dazugehörigen Regelwerkes..

Wenn die momentane Regierung wirklich ernsthaft mit dem Thema Legalisierung umgehen will, sollte das doch, zeitnah möglich sein!

Oder wird hier einfach nur nach dem Prinzip:
Wahlversprechen sind rechtlich nicht einklagbar, verfahren?

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Harry J. Anslinger
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Martin Mainz
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von Martin Mainz »

Titel angepasst.

Hat Berlin nicht eine solche Regelung?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Der Irre Jug
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von Der Irre Jug »

Erstmal Danke, passt.

Zu Berlin, kann sein. Ich weiss auch dass es mehrere Landgerichte gibt, die diese Regelung nutzen.

Aber zum einen weiss ich nicht ob es in Berin eine Muss-Verordnung ist, zum anderen wurde, meiner Erinnerung nach, die Kann-Regelung von einem, damals birnenförmigen, christlichem und demokratischen Kanzler bundesweit eingeführt.

Inwieweit die Länder damals involviert waren, kann ich mich nicht mehr erinnern. ich glaube sie durften damals lediglich die Menge (an THC) festlegen. Dabei kann man es ja belassen und nur die Mengenbegrenzung auf Länderebene regeln.?
Während bundesweit aus Kann ein Muss gemacht wird.
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Harry J. Anslinger
Freno
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von Freno »

In Ansehung der bevorstehenden bundesweiten Legalisierung halte ich diese Frage nicht für sekundär, sondern bestenfalls für quintär.
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M. Nice
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von M. Nice »

Ich halte diese Frage für primär! - Obwohl es mich persönlich nicht tangiert.

Natürlich muß schnellstens aus dem KANN, ein MUß werden.
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Cookie
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von Cookie »

Na also "quintär" nutzt ja gar nichts, denn dann ist schon legalisiert ;)... nein, die Frage ist primär. Warum sollte irgendwer noch ein "Urteil" über sich ergehen lassen müssen?
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FraFraFrankenstein
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Re: Ordnungswidrigkeit statt Strafverfahren: Aus "Kann" ein "Muss" machen!

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Vielleicht ist es so, dass die neue Regierung nicht an alten Gesetzestexten herumdocktoren möchte? Vielleicht planen die ein ganz neues Paradigma der Gesundheitspolitik? :o
Falls ja, kann ich mir gut vorstellen, dass die noch ein paar Monate brauchen werden, um eine ganze Menge neue Gesetze zu erstellen. Das müsste dann natürlich auch in sich Stimmig sein.

FraFra
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