Geringe Menge zur Weitergabe

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FraFraFrankenstein
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Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Wieviel dürfte ich meinem Nachbarn schenken, ohne mit dem Finanzamt in Konflikt zu geraten ?

Ich bin für eine Menge von 25 Gramm pro erwachsener Person als Obergrenze. Wie sind die Meinungen von Euch?

FraFra
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Es macht nur die Menge Sinn, die man max. bei sich tragen darf... wie viel auch immer das sein mag. Aber das so oft Du magst ;). Du siehst, nicht alles lässt sich regeln.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 07:39 Es macht nur die Menge Sinn, die man max. bei sich tragen darf... wie viel auch immer das sein mag. Aber das so oft Du magst ;). Du siehst, nicht alles lässt sich regeln.
Dann sollte die persönliche Freimenge also bei 30 Gramm liegen?

Hm, schade. Na, ja. Villeicht doch vernünftiger nur 30 Gramm zuzulassen. :(

FraFra
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Ist nicht "schade", dass das nicht geregelt werden kann. Sondern im Gegenteil ;). Der Regelungswahn führt nicht zu mehr "Schutz" (wovor auch?).
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 08:45 Ist nicht "schade", dass das nicht geregelt werden kann. Sondern im Gegenteil ;). Der Regelungswahn führt nicht zu mehr "Schutz" (wovor auch?).
Eine persönliche Freimenge sollte schon festgelegt werden, um es bösen Menschen aus der Mafia möglichst schwer zu machen. Ist meine Meinung. Die Freimenge sollte aber auch nicht zu gering festgelegt werden, um es für ehrliche Menschen nicht unnötig schwer zu gestalten. Wenn jemand zum Beipiel einen Vorrat von 2 Kg zuhause angesammelt hat, soll er nicht 67 mal hin und herfahren müssen, wenn er mal umzieht. :lol:
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Jup, darauf läuft es hinaus ;). Aber Du sprichst jetzt ein anderes Thema an neben der Weitergabe an Deinen Nachbarn.
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weednerds
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von weednerds »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 09:06
Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 08:45 Ist nicht "schade", dass das nicht geregelt werden kann. Sondern im Gegenteil ;). Der Regelungswahn führt nicht zu mehr "Schutz" (wovor auch?).
Wenn jemand zum Beipiel einen Vorrat von 2 Kg zuhause angesammelt hat, soll er nicht 67 mal hin und herfahren müssen, wenn er mal umzieht. :lol:
Wie fändest du die Idee, dass man dies anmelden müsste? Wenn ein Jäger / Waffensammler umzieht bspw. (kenn mich mit der Rechtslage nicht aus), muss er dies sicherlich auch anmelden.

Der Drogendealer, der mit Kilos wöchentlich umherfährt, wird so auffallen. Der Homegrower, der vielleicht alle paar Jahre mal umzieht, würde so kein Problem bekommen.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

weednerds hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 10:44 Der Drogendealer, der mit Kilos wöchentlich umherfährt, wird so auffallen.
Nö. Du glaubst doch nicht, dass sich ein "Drogendealer"¹ (brrr) von Gesetzen in irgendeiner Weise was vorschreiben lässt?! Nur gut, dass "Drogendealer" in Bezug auf Cannabis dann bald ein aussterbendes Business ist ;).

¹: Ich mag den Begriff "Droge" oder "Drogendealer" nicht in Bezug auf Cannabis.
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

weednerds hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 10:44
Wie fändest du die Idee, dass man dies anmelden müsste? Wenn ein Jäger / Waffensammler umzieht bspw. (kenn mich mit der Rechtslage nicht aus), muss er dies sicherlich auch anmelden.
Die Idee hatte ich auch schon. Wo sollte er es denn anmelden? Beim Bürgermeister, oder bei der lokalen Polizei?
"Verbringung von 2 Kg Cannabisvorrat von alter Adresse an neue Adresse."

Sowas sollte schon geregelt sein, wenn die Legalisierung kommt. Keiner möchte sich gern von seinem Eigentum trennen, nur wegen eines Umzugs.

FraFra
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 09:08 Jup, darauf läuft es hinaus ;). Aber Du sprichst jetzt ein anderes Thema an neben der Weitergabe an Deinen Nachbarn.
Du hast recht. Hier beginnt gerade ein neues Thema. "Verbringung von Cannabisvorrat"(nach Legalisierung)

Martin?
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weednerds
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von weednerds »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 10:53
weednerds hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 10:44 Der Drogendealer, der mit Kilos wöchentlich umherfährt, wird so auffallen.
Nö. Du glaubst doch nicht, dass sich ein "Drogendealer"¹ (brrr) von Gesetzen in irgendeiner Weise was vorschreiben lässt?! Nur gut, dass "Drogendealer" in Bezug auf Cannabis dann bald ein aussterbendes Business ist ;).

¹: Ich mag den Begriff "Droge" oder "Drogendealer" nicht in Bezug auf Cannabis.
Mit "illegalem" Cannabis wird sich auch in Zukunft Geld verdienen lassen. Es wird (solange es kein BGE gibt bzw. Menschen in Armut), immer einen Bedarf geben, die ein oder andere "Mark" sparen zu wollen - siehe "Apothekerpreise" bzw. Ladenpreise, die eben noch Miete, Vertrieb, Personal, Verwaltung in ihrer Vollkostenrechnung haben. Es wird sich zwangsläufig auf den Verkaufspreis auswirken.

Wenn man für <7,50 statt >10€ pro Gramm ausgeben kann ... werden das sicherlich einige auch noch machen.

Zur Anmeldung: Wie genau ... könnte dir jetzt vorschlagen per Online-Formular bei der Behörde Y.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Da wüsste ich echt eine bessere und günstigere Möglichkeit als "illegales Cannabis" zu kaufen: Eigenanbau! Aber dabei belasse ich es jetzt ;).
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Freno
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Freno »

Also ich wäre für eine ganz einfache, unbürokratische Regelung:

Wer - legal erworbenes - Cannabis zB seinem Nachbarn schenken will, stellt einen Cannabis-Weitergabe-Antrag bei der Cannabis-Kontroll-Behörde bei der unteren staatlichen Behörde (OBM, LRA), was natürlich auch online möglich sein muß. Diese holt sodann eine uneingeschränkte Auskunft über evtl. Vorstrafen beim Generalbundesanwalt für die Beteiligten der beantragten Privat-Weitergabe ein sowie das Einvernehmen der Ämter für Gleichstellung, Integration, Klimaschutz und Vielfalt und, sofern berechtigte Zweifel an den Angaben des Weitergebungsantragstellers zu den wesentlichen Eigenschaften des Weitergebungscannabis bestehen, ein entsprechendes pharmakologisches Sachverständigengutachten, dessen Kosten sodann vom Weitergabe-Antragsstellers zu tragen sein werden. Zu diesem Zweck reicht der Cannabis-Weitergebungs-Antragsteller das Weitergebungs-Cannabis bei der Cannabis-Kontrollbehörde mit der Antragstellung ein.

Es dürfte doch wohl selbstverständlich sein, daß nur Cannabis aus klimaneutralem und kontrolliert biologischem Anbau mit getrennten Toilettenanlagen für Männer, Frauen und Diverse sowie Insektenhotels auf dem Anbaugelände privat weitergegeben werden darf, sofern im Anbaubetrieb die Quoten für Beschäftigung von anders Befähigten, Migranten und insbesondere Frauen in Führungspositionen eingehalten werden.

Ebenso selbstverständlich dürfte sein, daß im Falle der beabsichtigten Weitergabe von Cannabis von Männern an Frauen eine sorgfältige Prüfung durch die Gleichstellungsbeauftragte dahingehend erforderlich ist, daß die beabsichtigte Weitergabe von Cannabis nicht zur Vorbereitung sexueller Gewalt gegen Frauen mißbraucht werden soll, wozu im Zweifel die Einholung sozial-psychiatrischer Gutachten über den Cannabis-Weitergabe-Antragsteller und die Cannabis-Empfängerin eingeholt werden können, die von dem Cannabis-Weitergabe-Antragsteller alleine zu tragen sind, sofern sich nicht die Cannabis-Empfängerin zu einer anteiligen Kostentragung bereit erklärt hat, wozu dieselbe jedoch nicht verpflichtet ist.

Nach Abschluß dieser Ermittlungen ergeht sodann der Cannabis-Weitergabe-Bescheid, wogegen im Ablehnungsfalle dem Cannabis-Weitergabe-Antragsteller das Recht zum Widerspruch und Anfechtungsklage im Verwaltungsrechtsweg offen steht. Im Falle der Ablehnung ist die Cannabis-Kontroll-Behörde zudem gehalten, daß Weitergabe-Cannabis unverzüglich dem Cannabis-Weitergabe-Antragsteller zurückzugeben. Der Cannabis-Weitergabe-Bescheid ist zudem dem Cannabis-Weitergabe-Empfänger ebenfalls zuzustellen und auch diesem steht ein selbstständiges Recht zum Widerspruch und zur Anfechtungsklage zu.

Im Falle der - rechtskräftigen - Genehmigung des Cannabis-Weitergabe-Antrags kann der Cannabis-Weitergabe-Empfänger sodann das Weitergabe-Cannabis bei der Cannabis-Kontroll-Behörde unter Vorlage seines Personalausweises und unter Einhaltung der Hygiene-Regeln persönlich abholen oder sich per Postversand auf eigene Kosten zustellen lassen.

So einfach kann das alles sein !
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FraFraFrankenstein
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Leute! Ihr braucht das nicht zu lesen, was Freno hier schreibt. Er hat zuviel Zeit zur Verfügung und nutzt sie gern, um hier zu trollen. Ignorieren ist in den Einstellungen zu finden.

FraFra
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weednerds
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von weednerds »

Cookie hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 13:06 Da wüsste ich echt eine bessere und günstigere Möglichkeit als "illegales Cannabis" zu kaufen: Eigenanbau! Aber dabei belasse ich es jetzt ;).
Letztens eine interessante Anekdote gelesen, die hier ganz gut passt.
Der arme Mann braucht neue Winterstiefel. Da er nur 50 EUR ausgeben kann, sind das eher minderwertige Stiefel. Sie sind nach einem Jahr irreparabel kaputt, er kauft also im nächsten Jahr neue. Nach 10 Jahren hat er also 500 EUR für Stiefel ausgegeben
Der reiche Mann kauft sich ein Paar Winterstiefel für 300 EUR, was wirklich feines. Nach 5 Jahren lässt er sie neu besohlen, kostet 50 EUR.

Der Reiche hat nach 10 Jahren 350 EUR für Schuhe ausgegeben, und die waren immer bequem und gut. Der Arme hat 500 EUR für schlechte Schuhe ausgegeben und ist immer unbequem gelaufen.
Ich denke ... genau das kann man auch auf dieses Thema hier anwenden. Viele würden die Anschaffungskosten scheuen und nicht sehen, dass sie damit auf lange Sicht viel Geld sparen würden.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Also die Idee mit dem Geldsparen kannst du schon mal vergessen. Das Gramm Gras wird im Fachgeschäft ca. 8-10 Euro kosten.
Es würden trotzdem auch viele Eigenanbauer im Fachgeschäft kaufen, weil sie dort Angebotsvielfalt bekommen. 30-100 Sorten Gras, Haschisch, Isolate, Vaporisatoren, Humidore, Edibles.

Viele Menschen würden auch lieber im Laden kaufen, als anzubauen, weil denen das zu aufwändig ist und weil sie massenhaft Geld zuhause rumliegen haben. (FDP-Wähler)

Einige Menschen würden im Fachgeschäft kaufen, weil sie nur sehr selten konsumieren wollen, wenn Gott es nicht sieht. (CDU-Wähler) Sie brauchen auch die Beratung. Ob sie es als Weihrauchersatz einsetzen können, ob sie jetzt in die Drogenkarriere einsteigen und solche Fragen...

Die Anderen würden im Fachgeschäft einkaufen, weil sie sich sowas mal von innen ansehen wollten und weil sie es kaum glauben können, die Legalisierung von Cannabis noch zu erleben. (Grünen-Wähler) Sie lassen sich von jedem Verkäufer ein Autogramm in das Wahlprogramm der Grünen von 2021 geben und verlassen mit einem breiten Grinsen das Geschäft.

SPD-Wähler kaufen nichts im Fachgeschäft. Sie fragen nur dauernd, ob es auch eine Sorte mit dem Namen Olaf gibt und gehen wieder raus.

Es gibt aber auch Leute, die niemals in das Cannabisfachgeschäft gehen werden. Aus Prinzip, weil sie wütend darüber sind, dass CSCs nicht erlaubt wurden. Sie rauchen ihr Gras am Strand der Ostsee und träumen von den guten, alten Zeiten, als die Mauer noch stand.




FraFra
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am So 22. Mai 2022, 10:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Cookie »

Also da ich Geldsparen selbst praktiziere kann ich nur sagen, dass da nix dabei ist... da meldet sich der Grüne in mir. Aber mir geht es nicht ums Geld, sondern um den Schwarzmarkt, den ich so umgehe. Trotzdem würde auch ich in Fachgeschäften einkaufen oder eines betreiben wollen (weiß noch nicht), aber weniger wegen der Edibles - da sind mir meine eigenen unübertroffen :P!
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von weednerds »

Schöner Beitrag FraFra 😅

Es wird aber auch nachwievor die Stammkiffer geben, wo Kevin dann böse kuckt, weil sein Gras nicht mehr geraucht wird in der Runde und dann weiter von Kevin gekauft werden muss - aus Gruppenzwang bzw. um nicht ausgeschlossen zu werden, weil man wieder mit "Bio"-Zeug ankommt ✌🏼
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von FraFraFrankenstein »

weednerds hat geschrieben: So 22. Mai 2022, 19:49 Schöner Beitrag FraFra 😅

Es wird aber auch nachwievor die Stammkiffer geben, wo Kevin dann böse kuckt, weil sein Gras nicht mehr geraucht wird in der Runde und dann weiter von Kevin gekauft werden muss - aus Gruppenzwang bzw. um nicht ausgeschlossen zu werden, weil man wieder mit "Bio"-Zeug ankommt ✌🏼
Danke, manchmal habe ich kreative Momente. 8-)

Ich denke, der Schwarzmarkt wird weitestgehend zusammenbrechen. Die Polizei kann sich dann endlich mehr um Wirtschaftskriminalität und Fahrraddiebstähle kümmern. :mrgreen:

Ich bin jetzt doch wieder für eine persönliche Freimenge von 50 Gramm pro Person. 30 Gramm ist mir zu restriktiv und unpraktisch. 50 Gramm ist progressiv und damit genau richtig.
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Re: Geringe Menge zur Weitergabe

Beitrag von Freno »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Sa 21. Mai 2022, 22:55 Leute! Ihr braucht das nicht zu lesen, was Freno hier schreibt. Er hat zuviel Zeit zur Verfügung und nutzt sie gern, um hier zu trollen. Ignorieren ist in den Einstellungen zu finden.

FraFra
Nimm's nicht so tragisch, mei Guddschddr ... ich hab wohl mal wieder zu tief ins Gras geguckt ... :mrgreen:
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