Selbstbeteiligung bei Überdosierung
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Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Was haltet ihr von einer Selbstbeteiligung bei den Krankenhauskosten von 200 Euro?
Wenn jemand sich in seiner Freizeit maximal überdosiert, um maximalen Spass zu haben, sollte der dann nicht auch an den Kosten beteiligt werden?
Nach der Legalisierung soll es genügend Informationen geben, so dass es sehr selten wird, das eine Überdosis vorkommt. Aber wer gut informiert ist und trotzdem behandelt werden muss, was auch das System belastet, soll der nicht bestraft werden können?
FraFra
Wenn jemand sich in seiner Freizeit maximal überdosiert, um maximalen Spass zu haben, sollte der dann nicht auch an den Kosten beteiligt werden?
Nach der Legalisierung soll es genügend Informationen geben, so dass es sehr selten wird, das eine Überdosis vorkommt. Aber wer gut informiert ist und trotzdem behandelt werden muss, was auch das System belastet, soll der nicht bestraft werden können?
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Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Mi 6. Jul 2022, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Wenn derjenige dann ins KKH müsste... und den Blödsinn mit der Strafe lässt Du lieber .
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Es wird bestimmt einige besorgte Eltern geben, die lieber sofort den Krankenwagen rufen, wenn das Kind plötzlich kotzen muss und es ihm schlecht geht. 200 Euro sind nicht viel Geld, könnten aber einige Menschen davon abhalten zu überdosieren und eher vorsichtig zu sein. Zumindest sollte man darüber mal diskutieren können. Es muss ja nicht Morgen beschlossen sein.
FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Wenn das Kind kotzen muss, hat es (auch) etwas anderes konsumiert... ich sag ja nicht, dass sie dann nicht in KKH fahren, aber es zu bestrafen ist Unsinn. Diese Leute gibt es jetzt und wird es geben. Kein Unterschied zum Status Quo.
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Wenn schon denn schon. Erst eine Tüte und dann noch mal mit viel Bier nachspühlen. Jetzt kann die Rakete zünden.Hat noch jemand irgendwo Ecstasy? Die müssen auch noch rein.
Die Eltern zahlen die 200 Euro bestimmt gern, wenn das Kind wieder gesund aus dem KKH kommt.
Das Krankenhaus hat ein bisschen Geld eingenommen, die Eltern sind glücklich, das Kind hat was gelernt. Win-Win.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Störst Du Dich am Solidarprinzip per se oder nur stereotyp bezogen?FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Mi 6. Jul 2022, 00:45Was haltet ihr von einer Selbstbeteiligung bei den Krankenhauskosten von 200 Euro?
Sonst bitte auch die Übergewichtigensteuer, eine Schulabbruchstrafe, und Kontrollen gesundheitsgerechter Schlafposition.
Sie werden nicht, sondern sie rufen schon immer.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Mi 6. Jul 2022, 10:41Es wird bestimmt einige besorgte Eltern geben, die lieber sofort den Krankenwagen rufen
Aber ja, wenn ihnen Papa nicht mehr morgens um halb 6 bei einer Hausdurchsuchung mit vorgehaltenen Maschinenpistolen weggenommen wird, dann werden alle Kinder sofort Cannabisüberdosiert. Ist ja logisch.
Und dann ist kein Platz auf der Intensivstation mehr für den Corona Patienten.
Um was geht es also im Kern deiner kreativen Idee?
Du hast Sorge dass bei einer Liberalisierung unser Gesundheitssystem zusammenbricht, verstehe ich.
Aber gibt es da nicht vlt eine Impfung die das Endocannabinoidsystem blockieren könnte?
Da bräuchte man nur einmal flächendeckend pieksen, und niieemand würde mehr "kiffen", einfach weil Cannabis dann keine Wirkung mehr erzeugt.
Müsste man nur durchsetzen, mit schwarz-blau ginge das bestimmt. Das wäre doch sicher eine Alternative oder?
Und Cannabis ist kein Kaffee. Es ist Shivas Segen, und der verlangt Respekt.
Danke für den lustigen Abend^^
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Keines von Beiden. Ich möchte einen Anreiz schaffen, sich nicht zu überdosieren. Die Mitarbeiter im Krankenhaus sind mir egal. Alles Flauschig.Steckling hat geschrieben: ↑Mi 6. Jul 2022, 23:02Störst Du Dich am Solidarprinzip per se oder nur stereotyp bezogen?FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Mi 6. Jul 2022, 00:45Was haltet ihr von einer Selbstbeteiligung bei den Krankenhauskosten von 200 Euro?
Danke für den lustigen Abend^^
EDIT: Eine Alkoholüberdosis ist natürlich um einiges gefährlicher, als eine THC-Überdosis. Auch Alkholüberosierer sollten die 200 Euro bezahlen, wenn sie es überlebt haben. Beim Oktoberfest kämen so stattliche Summen zusammen.
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Mit dem Unterschied, dass sie besser ins KKH gehen, und ebenfalls keine 200 € zahlen... Du merkst schon, dass Du das Ganze überreizt? Siehe ein, dass das Quak ist, oder diskutiere mit dir selbst.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:04 Auch Alkholüberosierer sollten die 200 Euro bezahlen, wenn sie es überlebt haben.
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Vielleicht wirst du es irgendwann verstehen, wenn du ganz viel nachdenkst.Cookie hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:37Mit dem Unterschied, dass sie besser ins KKH gehen, und ebenfalls keine 200 € zahlen... Du merkst schon, dass Du das Ganze überreizt? Siehe ein, dass das Quak ist, oder diskutiere mit dir selbst.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:04 Auch Alkholüberosierer sollten die 200 Euro bezahlen, wenn sie es überlebt haben.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Ich wäre für eine Kautionszahlung von 200€ bevor man einen Thread eröffnet. Kommt dann nur Dünnsäure, dann wird das Geld der Schülerhilfe überwiesen.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:04Ich möchte einen Anreiz schaffen, sich nicht zu überdosieren.
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Steckling hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 01:58Ich wäre für eine Kautionszahlung von 200€ bevor man einen Thread eröffnet. Kommt dann nur Dünnsäure, dann wird das Geld der Schülerhilfe überwiesen.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:04Ich möchte einen Anreiz schaffen, sich nicht zu überdosieren.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Du kannst ja mal dem Martin einen Vorschlag machen. Vielleicht wird es ja was.Steckling hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 01:58Ich wäre für eine Kautionszahlung von 200€ bevor man einen Thread eröffnet. Kommt dann nur Dünnsäure, dann wird das Geld der Schülerhilfe überwiesen.FraFraFrankenstein hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:04Ich möchte einen Anreiz schaffen, sich nicht zu überdosieren.
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Macht dann 420€, FraFra
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Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Kann ich auch mit Toilettenpapierrollen bezahlen? Da habe ich schon einen großen Vorrat.
FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Selbstbeteiligung bei Überdosierung
Es gibt sogar schon seit Ewigkeiten eine Vorschrift im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, wonach der Versicherte, der den "Versicherungsfall" - also die Krankheit oder den Unfall - vorsätzlich (evtl. auch grob fahrlässig) herbeigeführt hat, an den Behandlungskosten beteiligt werden kann.
Es gibt schließlich jede Menge von komplett hirnrissigem Unfug, der zu massiven Gesundheitschädigungen führen kann. Wie man diesen "Unfug" genau definieren soll, darüber kann man endlos streiten, so einiges ist hier schon dazu angeklungen und geistert immer wieder durch die gesundheitspolitische Diskussion. Die Kosten durch (massives) Übergewicht zB werden alle paar Jahre mal hochgekocht und regelmässig muß dem entgegen gehalten werden, daß massives Übergewicht idR die Folge einer Esstörung ist, dh selbst eine Krankheitsfolge.
Die Vorschrift lief aber, solange ich mich mit der Materie juristisch beschäftigt hatte, weitgehend leer. Einer der Gründe dafür lag vielleicht darin, daß die Inanspruchnahme des Versicherten von vorneherein aussichtslos erschien. Die Kosten für medizinische Behandlungen können leicht astronomisch werden und bei denen, auf die man diese Beteiligungsvorschrift anwenden könnte, ist idR nüschdt ze holen. Ausserdem ist der Nachweis mitunter sehr schwierig, gerade bei der Überdosierung von Rauschmitteln. Der Vorsatz, sich total zuzudröhnen - egal mit was - wird wohl regelmässig zu einem Zeitpunkt gefasst, in dem die "Schuldfähigkeit" des Betroffenen durch vorangegangenen Konsum schon stark eingeschränkt, wenn nicht gar aufgehoben ist.
Ich glaube von daher auch nicht, daß sich jemand von lumpigen 200€ davon abhalten lässt, sich total zuzudröhnen - egal mit was.
Es gibt schließlich jede Menge von komplett hirnrissigem Unfug, der zu massiven Gesundheitschädigungen führen kann. Wie man diesen "Unfug" genau definieren soll, darüber kann man endlos streiten, so einiges ist hier schon dazu angeklungen und geistert immer wieder durch die gesundheitspolitische Diskussion. Die Kosten durch (massives) Übergewicht zB werden alle paar Jahre mal hochgekocht und regelmässig muß dem entgegen gehalten werden, daß massives Übergewicht idR die Folge einer Esstörung ist, dh selbst eine Krankheitsfolge.
Die Vorschrift lief aber, solange ich mich mit der Materie juristisch beschäftigt hatte, weitgehend leer. Einer der Gründe dafür lag vielleicht darin, daß die Inanspruchnahme des Versicherten von vorneherein aussichtslos erschien. Die Kosten für medizinische Behandlungen können leicht astronomisch werden und bei denen, auf die man diese Beteiligungsvorschrift anwenden könnte, ist idR nüschdt ze holen. Ausserdem ist der Nachweis mitunter sehr schwierig, gerade bei der Überdosierung von Rauschmitteln. Der Vorsatz, sich total zuzudröhnen - egal mit was - wird wohl regelmässig zu einem Zeitpunkt gefasst, in dem die "Schuldfähigkeit" des Betroffenen durch vorangegangenen Konsum schon stark eingeschränkt, wenn nicht gar aufgehoben ist.
Ich glaube von daher auch nicht, daß sich jemand von lumpigen 200€ davon abhalten lässt, sich total zuzudröhnen - egal mit was.