DSGVO ab 25. Mai -Niemand darf mehr öffentlich Fotografieren', 'Betrifft die ganze EU!
Das DSGVO-Chaos ist angerichtet
Die DSGVO und die Online-Veröffentlichung von Personenbildern
Als man festgestellt hatte, dass es sich bei digitalen Fotos letztlich auch um persönliche Daten handelt und diese somit auch der DSGVO unterliegen werden, wenn sie kommerziell veröffentlicht werden und es sich bei den Veröffentlichenden Einheiten nicht um Presse handelt. Als kommerzielle Veröffentlichungen zählen in der Regel auch die Publizierung von Bildern durch Privatpersonen auf kommerziellen Seiten wie Facebook. Hier galt bisher das 1907 eingeführte Kunsturhebergesetz (KUG), das für eine Güterabwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteresse des Bildschaffenden und den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten sorgten.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt jedoch jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf welchem Personen erkennbar abgebildet sind, als Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos künftig nur noch von der sogenannten ***institutionalisierten Presse ***sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und gespeichert werden. Ein weiteres Problem ergibt sich aus den EXIF-Daten, die mit den digitalen Bildern abgespeichert werden. Diese lassen bei Bedarf einen Rückschluss darauf zu, wo sich die abgebildete Person zu einem bestimmten Zeitpunkt befand. Dazu benötigt man künftig eine Erlaubnis oder die Einwilligung der abgebildeten Person. Was bislang noch völlig unklar ist, ist das Verhalten der Abgebildeten und allfällige Honorarforderungen.
Wer Bilder digital veröffentlicht, auf welchen Personen abgebildet sind, muss ab dem 25. Mai 2018, wenn er nicht der Presse zuzuordnen ist, von jeder Person auf dem Bild die Zustimmung für die Veröffentlichung einholen. Für die Street Photographie macht dies die digitale Veröffentlichung der Bilder äußerst schwierig. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, wird seine Straßenaufnahmen, sofern sie nicht völlig menschenleer sind, künftig nur noch als Postkarte oder Fotobuch veröffentlichen. Ob die DSGVO auch für Bilder gilt, die vor dem 25. Mai 2018 online gestellt wurden, scheint derzeit noch nicht geklärt zu sein und dürfte ein erhebliches Prozessrisiko bergen.
(Quelle/Volltext: https://www.heise.de/tp/features/Das-DS ... 37911.html )
*** Institutionalisierte Presse*** Sind Mainstream Medien, angenommen man wird Zeuge von einem Terroranschlag und gehört nicht zu den Mainstream Medien, darf man ergo weder Filmen, fotografieren noch berichten. So wird es in Zukunft fast unmöglich sein an alternatives Bildmaterial zu kommen, jedem kann aus dem kleinsten Fehler einen Strick drehen! Geldstrafe für Privatpersonen bis 50.000€, Firmen und Alternativen Reportern drohen Millionen Forderungen sowie Gefängnis!'
Infovideo dazu https://m.youtube.com/watch?v=JnHytmg_DNo
Ja ab dem 25.05 ist so einiges in der digitalen Welt anders.
Online shop Betreiber müssen ab dem 25.05
Dafür sorgen das bei der Kauf Bestätigungs Mail folgende Dokumente angehängt werden! AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Widerruf Formular.
Für Frankreich natürlich auf französisch.
Und das ist nur ein Bruchteil der neuen Regelung.
Es gibt heute noch viel mehr zu beachten!