Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Donnerstag (09.30 Uhr) Grundsatzentscheidungen zum Führerscheinentzug wegen Cannabis-Konsums verkünden. Unter anderem ist umstritten, ob schon ein einmaliger Verstoß automatisch zu einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis führt oder ob hierfür ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist. (Az. 3 C 13.17, 3 C 14.17 und 3 C 7.18)
Die Kläger, über deren Fälle die Verwaltungsrichter entscheiden, wenden sich jeweils gegen den Entzug ihres Führerscheins. In den Vorinstanzen fällten die Gerichte dazu unterschiedliche Urteile.
(kompletter Text)
https://www.swp.de/panorama/fuehrersche ... 08182.html
Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Geht es hier um Cannabiskonsum im Straßenverkehr oder außerhalb?
Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Ich weiß nicht vom Urteil, aber ich gehe davon aus, dass es um Cannabiskonsum im Straßenverkehr geht. Wieso sollte sie auch "außerhalb" interessieren?
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- Martin Mainz
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Gemeint ist wahrscheinlich der reine Konsumdelikt, der ja nicht unbedingt mit einer Fahrzeugkontrolle einhergehen muss. Auch als Fußgänger hört man anschließend von der FSS, wenn es eine Anzeige gab.
Es geht aber tatsächlich um eine Verkehrskontrolle: https://www.bverwg.de/3C13.17
Die Kläger wenden sich jeweils gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis.
Bei Verkehrskontrollen wurde festgestellt, dass die Kläger jeweils ein Kraftfahrzeug führten, obwohl ihre Fahrtüchtigkeit durch vorangegangenen Cannabiskonsum beeinträchtigt war. Deshalb entzog ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis; sie ging dabei von fehlender Fahreignung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und unzureichender Trennung zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges aus. Die vorherige Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hielt sie für nicht erforderlich.
Die hiergegen gerichteten Klagen waren erfolgreich, soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den Berufungsverfahren entschieden hat. Er ist der Auffassung, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen, als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis grundsätzlich noch nicht gemäß § 11 Abs. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen könne. Vielmehr sehe § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV in solchen Fällen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Ermessenswege vor.
Demgegenüber kam das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis zu Recht auf der Grundlage von § 11 Abs. 7 FeV erfolgt sei. Dieser Auffassung ist auch eine Kammer des Verwaltungsgerichts München, die deshalb in ihrem klageabweisenden Urteil die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.
Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, welche der beiden Auffassungen zutrifft.
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Und hier das Urteil dazu:
https://www.bverwg.de/pm/2019/29
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster damit kassiert.
https://www.bverwg.de/pm/2019/29
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster damit kassiert.
- Martin Mainz
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
"pflichtgemäßem Ermessen" - das sind immer tolle VorschriftenDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf.
In solchen Fällen haben die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden.
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Na ja aber wenigstens dürfen sie nicht mehr pauschal den Schein einziehen. Ich glaube, dass tut denen in ihrem Ego richtig weh.
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Re: Urteil Bundesverwaltungsgericht: Führerscheinentzug nach Cannabis-Konsum?
Ja dieses Urteil bedeutet wirklich eine komplette Neuorientierung
https://www.strafverteidiger-schueller. ... erlaubnis/...
Und für diese bestandene MPU muss die Führerscheinstelle eine ausreichende Frist setzen, damit die ggfls erforderlichen Abstinenznachweise auch erbracht werden können ...
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... rerschein/