Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

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Florian Rister
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Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von Florian Rister »

Die meisten haben es sicher schon mitbekommen, in Göttingen wächst grade viel Hanf. Und es gibt extrem viel Medienfeedback, letztes Jahr war Göttingen da auch schon im Gespräch

Lasst uns doch hier mal Artikel sammeln:

Göttinger Tageblatt 2012: http://www.goettinger-tageblatt.de/Nach ... uzbergring

Und jetzt die 2013 Aktion:

Bekennerschreiben der autonomen Blumenkinder:
https://linksunten.indymedia.org/de/node/88014
Mein Artikel beim DHV:
http://hanfverband.de/index.php/nachric ... umenkinder
Hanfjournal:
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... blueht.php
Der Fotowettbewerb der Grünen Jugend Göttingen:
http://gj-goettingen.de/der-cannabis-fo ... -begonnen/
Der Spiegel:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 10603.html
Augsburger Allgemeine:
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 23581.html
nochmal Augsburger Allgemeine:
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 21686.html
Hessisch-Niedersäschsische Allgemeine:
http://www.hna.de/lokales/goettingen/go ... 97584.html
Der Standard:
http://derstandard.at/1371172212585/Aut ... ispflanzen
Berliner Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/vermischtes/ar ... nabis.html
Badische Zeitung:
http://www.badische-zeitung.de/panorama ... 93527.html
Radio FFH:
http://www.ffh.de/news-service/ffh-nach ... ntage.html

Uuund: Der Spiegel auf englisch:
http://www.spiegel.de/international/ger ... 10750.html

Vielleicht kommt ja bald noch die New York Times... Schon verrückt wie die Medien manchmal ticken.
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bushdoctor
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von bushdoctor »

Hat sich eigentlich schon mal jemand Gedanken gemacht, ob sich das Grünflächenamt Göttingen nicht strafbar macht, wenn es durch ihre Mitarbeiter Betäubungsmittel ohne Ausnahmegenehmigung entsorgt...?

Was sagt das BtmG dazu (§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht):
(2) Einer Erlaubnis nach § 3 bedürfen nicht Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden.
(3) Wer nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 keiner Erlaubnis bedarf und am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen will, hat dies dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuvor anzuzeigen. Die Anzeige muß enthalten:

1. den Namen und die Anschriften des Anzeigenden sowie der Apotheke oder der tierärztlichen Hausapotheke,
2. das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde der apothekenrechtlichen Erlaubnis oder der Approbation als Tierarzt und
3. das Datum des Beginns der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
Das "Göttinger Grünflächenamt" ist KEINE Bundes- oder Landesbehörde sondern eine städtische Organisation (Körperschaft öffentlichen Rechts). Die Polizei als Landesbehörde hat also eine Genehmigung zum Umgang mit BTM und könnte diese an das Grünfächenamt u.U. übertragen, aber nur, sofern es sich um eine Untersuchung von BTM (siehe $ 4 (2) BtmG) handelt. Hier wird aber die "Vernichtung" beauftragt, die somit § 16 BtmG berührt:
(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.
(2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 die zuständige Behörde des Landes, kann den Eigentümer auffordern, die Betäubungsmittel auf seine Kosten an diese Behörden zur Vernichtung einzusenden. Ist ein Eigentümer der Betäubungsmittel nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, oder kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Vernichtung oder der Aufforderung zur Einsendung der Betäubungsmittel gemäß Satz 1 nicht innerhalb einer zuvor gesetzten Frist von drei Monaten nach, so treffen die in Satz 1 genannten Behörden die zur Vernichtung erforderlichen Maßnahmen. Der Eigentümer oder Besitzer der Betäubungsmittel ist verpflichtet, die Betäubungsmittel den mit der Vernichtung beauftragten Personen herauszugeben oder die Wegnahme zu dulden.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 3 gelten entsprechend, wenn der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen will.
Also ich sähe hier durchaus Chancen, das ganze Prozedere in der Stadt Göttingen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ich bezweifle, dass die Stadt Göttingen alle notwendingen Bestimmungen des BtmG einhält...
Das Ganze ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da es sich bei Cannabis um ein sehr gefährliches BTM in Anlage I BtmG handelt... und zwar "ganz Cannabis" und nicht nur das THC darin! Aus Sicht des BtmG macht es somit keinen Unterschied, ob das junge männliche Pflanzen ohne THC waren oder voll potente Sativa-Frauen...

Falls das Grünflächenamt die Hanfpfanzen einfach nur kompostiert, dann macht es sich 100% strafbar, da die Entsorgung so erfolgen muss, dass "Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen" geschützt werden!
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DrGonzo
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von DrGonzo »

Zuletzt geändert von DrGonzo am So 14. Jul 2013, 22:28, insgesamt 2-mal geändert.
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Florian Rister
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von Florian Rister »

Spannende Frage Bushdoctor, magst du mal Copy&Paste mit deinem Text spielen und ihn an die Grüne Jugend Göttingen schicken? Vielleicht haben die ja Lust dazu, wir sind da doch etwas weit entfernt von der Sache.

Link ist oben in der Linkliste ;)
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bushdoctor
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von bushdoctor »

groooveman85 hat geschrieben:Spannende Frage Bushdoctor, magst du mal Copy&Paste mit deinem Text spielen und ihn an die Grüne Jugend Göttingen schicken?
Okay! Mach ich... ;-)

Danke für den Hinweis! Darauf bin ich gar nicht gekommen, dass die Göttigner GRÜNEN das ja vielleicht interessieren könnte.
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von Florian Rister »

Allerdings fällt mir dazu jetzt spontan ein, das Nutzhanfbauern ihre Pflanzen ja auch nicht wie Btm behandeln müssen. Selbst wenn diese Blüten tragen dürfen sie die einfach kompostieren o.ä. oder bin ich da schief gewickelt? Sie dürfen nur das Saatgut nicht nutzen oder erneut aussäen.

Insofern ist das Vorgehen der Polizei / Betriebshöfe hier wahrscheinlich in Ordnung. Aber die Grünen können da ruhig mal ne Anfrage stellen um das Thema am Kochen zu halten und die paradoxe Komik dieser Gesetzessituation weiter breit zu treten :)
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bushdoctor
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von bushdoctor »

groooveman85 hat geschrieben:Allerdings fällt mir dazu jetzt spontan ein, das Nutzhanfbauern ihre Pflanzen ja auch nicht wie Btm behandeln müssen. Selbst wenn diese Blüten tragen dürfen sie die einfach kompostieren o.ä. oder bin ich da schief gewickelt?
Sobald eine Anbaugenehmigung vorliegt ist der angebaute Hanf KEIN Betäubungsmittel mehr, sofern eine der folgende Bedingungen erfüllt ist:
(1)
wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Titel III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 316 vom 2.12.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, ausgenommen die Sorten Finola und Tiborszallasi,

(2)
oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,

Quelle: Anlage I BtmG
groooveman85 hat geschrieben: Sie dürfen nur das Saatgut nicht nutzen oder erneut aussäen.
Eigentlich nicht richtig, denn das ODER im Gesetzestext hat es in sich!!! Oder heißt entweder-oder. Es reicht, wenn EINE Bedingung erfüllt ist.
Also:

ENTWEDER

ein Landwirt nimmt zertifiziertes Saatgut (und dann ist es EGAL ob der THC-Gehalt unter 0,2% ist oder nicht!)

ODER

er spielt ein bißchen Poker und hofft, dass seine Pflanzen bei einer Kontrolle unter 0,2% THC-Gehalt haben... Wichtig dabei ist aber, dass er eine Anbaugenehmigung hat ("...ausgenommen der Anbau...") und dass er gewerblich handelt ("behördlich anerkannter Landwirt") und er darf nichts mit den Pflanzen machen, so dass er sich berauschen kann (Konzentration der Cannabinoide über chemisch-physikalische Verfahren).

Fazit:
Sofern Hanf ohne Genehmigung angebaut wird unterliegt er immer dem Betäubungsmittelgesetz (Punkt) !
Es spielt keine Rolle, wieviel THC in der Pflanze ist, denn die GANZE Pflanze inklusive Wurzeln ist verboten!

Und deswegen sollte auch klar sein, warum die Landwirte IMMER zertifiziertes Saatgut nehmen und ihr "gewonnenen" Samen nicht mehr aussähen. Bei zertifiziertem Saatgut ist der THC-Gehalt nicht relevant für eine Einstufung als Betäubungsmittel! ;-)

P.S. Sollten Behörden ANDERS verfahren und Bauern das Feld "keulen", weil mehr als 0,2% THC vorliegt OBWOHL nachweislich zertifitiertes Saatgut genommen wurde, dann handeln diese Behörden RECHTSWIDRIG!
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von bushdoctor »

Im Nachgang zu der Aktion der "Blumenkinder" hier noch ein Fernsehbeitrag aus dem Ausland.
Russia Today hatte darüber berichtet (in Englisch):
https://www.youtube.com/watch?v=tq4lHNr3BGI

Schön wär´s, wenn der interviewte Anwalt am Schluss recht hätte...
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von DeMichiii »

*aussage revidiert*
Zuletzt geändert von DeMichiii am So 23. Feb 2014, 07:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von hanfologe »

Hi DeMichiii,

da das Aussähen von Samen in Deutschland verboten ist und wird dir hier wohl keiner detailliert Antworten.
Hanf ist in DE nur als Vogelfutter zugelassen. Und wie das bei Vogelfutter so ist, sind die Biester total scharf drauf.
Ruckzuck fressen die die leckeren Nüsse!

Dreckbällchen sind da top.
DeMichiii
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Re: Autonome Blumenkinder in Göttingen pflanzen Hanf

Beitrag von DeMichiii »

Okay entschuldige :D
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