DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis - Sanktion sicherstellen!

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riot
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DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis - Sanktion sicherstellen!

Beitrag von riot »

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ihre ablehnende Haltung bezüglich der Legalisierung von Cannabis bekräftigt und entsprechende Forderungen von bayerischer SPD und Grünen zurückgewiesen. "Wir sprechen uns nach wie vor dafür aus, auch den Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts konsequent zu sanktionieren. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen", kritisiert Landesvorsitzender Rainer Nachtigall. Bei der DPolG Fachtagung "Lagebild Rauschgift" hat Jörn Patzak, Experte für Betäubungsmittelrecht, stattdessen vorgeschlagen, diese Fälle künftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach Auffassung von Nachtigall besser als gar keine Sanktion.

kompletter Text: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/134118/4309222
andisoima
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Registriert: So 17. Jul 2016, 11:45

Re: DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis - Sanktion sicherstellen!

Beitrag von andisoima »

„Die eigentlich bestehende Strafbarkeit ... wird ... durch die Einstellung der Strafverfahren nicht durchgesetzt. ... Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat ... zumindest ... ...buße verhängen“.... so Nachtigall.
In jedem Falle kann weiterhin, noch schneller und noch mehr Armut geschaffen werden.
Das ist der erste Aspekt, der mir dazu einfällt.

Das Gute ist die Reflektion. Das Irrationale ist, das (erkannte) Leere noch härter oder mit einem "zumindest" (bestrafen) zu fordern - mit so richtig an die Substanz! (der Gesellschaft):
„Bisher sind nur ... strafbar, nicht aber ... zum Zwecke des Eigenkonsums,“ sagt Nachtigall.
Und falls sich das bei der DPolG (Bayern, hier) noch nicht herumgesprochen hat: Es hilft genau nichts, jemanden zu irgendetwas zu zwingen: auch nicht mit einem "wir sehen von ...(Einfüg.: Verfogung und Bestrafung) ab, wenn....":
Das andere ist: ... auch vorstellbar, dass (Einfüg.: von) ...buße bei ... entfällt.
Anm.: Zitate sind nicht vollständig. Die Veränderungen dienten dem Versuch der Vorstellung auf das (für mich) Wesentliche. :)

Liebe DPolG (Bayern, hier), die Gesellschaft hält inne. Vieles wird hinterfragt, alles diskutiert, unzähliges über Bord geschmissen. Es ist nicht hilfreich, dass Leben von Menschen in dieser Zeit noch weiterer Ängste auszusetzen.

Danke für das Verständnis und verwenden wir die Ressourcen, die uns eine Entkriminalisierung und regulierte Re-Legalisierung zur Verfügung stellt, im Sinne des Friedens und der Verbesserung der Lebensumstände aller Menschen!
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bushdoctor
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Re: DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis - Sanktion sicherstellen!

Beitrag von bushdoctor »

Und den "Cannabis-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ignorieren diese Herren ebenfalls... genau wie die Politiker!

...seit mittlerweile fast 25 Jahren!

"Für geringfügige Verstöße kommt demnach aber nur eine geringe Strafe oder gar keine Strafe in Frage, im Regelfall haben staatliche Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen."


Für mich hört sich das eindeutig an: "Im REGELFALL haben die staatlichen Organe von einer Verfolgung von vornherein abzusehen - bei geringen Mengen zum Eigenkonsum"

Heißt das jetzt, dass die Gewerkschaft der Polizei sich nun offiziell nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordung befindet, weil sie sich über die Weisung des höchsten BRD-Gerichts hinwegsetzen...

Dürfen wir dann nun (endlich) den Artikel 20(4) Grundgesetz "anwenden" ...?
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Cookie
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Re: DPolG Bayern: Besitz geringer Mengen Cannabis - Sanktion sicherstellen!

Beitrag von Cookie »

Ja, wie üblich... darum darf man sie auch nicht zu ernst nehmen!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
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