Der Rückruf* wurde in die Wege geleitet, weil das Öl einen erhöhten THC-Wert von 0,04 Prozent hat. In Deutschland liegt laut dem Betäubungsmittelgesetz der THC-Grenzwert bei Öl bei 0,2 Prozent. Es liegt also noch deutlich darunter. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sollte eine ca. 80 Kilogramm schwere Person davon nicht mehr als sieben Milliliter - das entspricht in etwa einem Teelöffel - konsumieren.
Bei zu hoher Dosis könne die psychoaktive Substanz die Gedächtnisleistung mindern, heißt es in dem Rückruf. Auch ein Blutdruck-Abfall sei möglich.
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CBD-Öl: Rückruf wegen "erhöhtem" THC-Gehalt
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- Beiträge: 70
- Registriert: Mi 22. Jan 2020, 16:39
CBD-Öl: Rückruf wegen "erhöhtem" THC-Gehalt
https://www.merkur.de/verbraucher/rueck ... 17239.html
- Hans Dampf
- Beiträge: 1149
- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: CBD-Öl: Rückruf wegen "erhöhtem" THC-Gehalt
Ein totaler Witz!
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: CBD-Öl: Rückruf wegen "erhöhtem" THC-Gehalt
Das ist nicht deren Ernst . Oh, doch .
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa