Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Wissing,
aufgrund eines Artikels vom 18.08.2022 in der Zeit (
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... orum.de%2F) möchte ich Sie bitten mich doch näher über das von Ihnen angedeutete Missverständnis:
„Die Legalisierung des Konsums bedeutet nicht die Legalisierung des Fahrens unter Cannabis“
zu informieren. Von wem und wo bitte wurde denn die Forderung, „Fahren unter Cannabis“, überhaupt ernsthaft gestellt?
Weiter im Artikel verweisen Sie dann auf ein „Expertengremium“ das Sie in dieser Angelegenheit beraten würde, aber noch wüssten die „Experten“ nicht was sie raten sollen, teilen Sie mit. Dann werden Sie weiter zitiert:
„Nach Cannabiskonsum setzt man sich nicht ans Steuer.“
So Pauschal lässt sich das aber gar nicht ausdrücken, wie Sie wissen sollten Herr Bundesverkehrsminister, denn schon wer Hanföl oder Hanfsamen zum Kochen benutzt wird bei den gängigen Kontrollen auffällig, als Drogennutzer beschuldigt und selbstverständlich wegen „Fahrens unter berauschenden Mitteln“ verurteilt und bestraft.
Man muss Ihrer Meinung nach wohl keinerlei Bedenken haben wenn Leute im Drogenrausch bei 0,499 ‰ der Droge Alkohol im Blut ganz legal durch die Gegend fahren können während Cannabis-Konsumenten noch Tage oder sogar Wochen nach dem letzten Konsum von Cannabis generell eine Fahruntüchtigkeit unterstellt wird, weil eben noch Abbauprodukte von Cannabis nachweisbar sind. Ebensolche Untersuchungen nach Abbauprodukten sind/wären übrigens auch beim Alkohol möglich, Herr Wissing, nur warum fordern Sie/man dieses Vorgehen nicht ebenso bei der wesentlichen größeren Gefahr, dem Rauschgift, der Todesdroge Alkohol?
Der Konsum von Cannabis, Sie sollten es wissen aber ich erwähne das wegen Ihrem obigen Zitat, ist seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994 als nicht strafbar, also legal, eingestuft – der Konsum kann und muss also gar nicht legalisiert werden, weil er eben gar nicht illegal ist, Herr Wissing! Warum sind Sie aber offensichtlich der Überzeugung, dass es auch heute noch zeitgemäß wäre Cannabis-Konsumenten über das Fahrerlaubnisrecht verfolgen/bestrafen zu müssen anstatt die dort seit Jahrzehnten währende Ungerechtigkeit und Unverhältnismäßigkeit umgehend zu beenden?
Seit der neuen Regierungskoalition sind nun gut 9 Monate vergangen und Sie haben sich bezüglich Cannabis bis heute offensichtlich keinerlei Gedanken gemacht, sind vollkommen unvorbereitet bzw. offensichtlich schimm voreingenommen?
Abschließend Herr Bundesverkehrsminister bitte ich noch um Auskunft warum man im Verkehrsministerium, trotz der dargestellten, angeblich „großen Gefahr“ durch Cannabis, auch heute noch keinerlei Zahlen zu und über Cannabis sammelt/sammeln lässt, wie das bei der Droge Alkohol ja schon seit vielen Jahrzehnten üblich ist? Vor allem vor dem Hintergrund das Cannabis nun angeblich schon seit gut 2 Jahrzehnten als eine der Hauptunfallursachen in Deutschland dargestellt wird – konkrete Zahlen, Statistiken werden bei Cannabis jedoch nicht erfasst, nicht gesammelt und das im ordentlichen Deutschland, wo ansonsten alles gezählt, gewogen, gemessen wird! So lange kann man doch dieses simple Erfassen von aussagekräftigen Fakten nicht „vergessen“, worin liegt also das bisherige Versäumnis dieser Datenerfassung?
Mit freundlichem Gruß