"Mit 550 Gramm Marihuana in Tupperdosen erwischt"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Mit 550 Gramm Marihuana in Tupperdosen erwischt"

Beitrag von Sabine »

Der Artikel liest sich, als ob da ne Tupperparty veranstaltet wurde. Es war, da eine nachgestellte Gerichtsverhandlung als Schauspiel vorangegangen ist, aber eher eine Tragikkomödie.

"Ein besonderes Erlebnis gab es am Freitag für die Schüler einer Rechtskundeklasse im Siegener Schöffengericht. Weil die angesetzte Verhandlung aufgrund des winterlichen Wetters zu platzen drohte, spielten Richter und Staatsanwälte den Prozess nach, um die Jugendlichen nicht ohne Eindruck nach Hause schicken zu müssen.
Mitten in die gespielte Urteilsverkündung, kam dann der verspätete Verteidiger, so dass im Anschluss doch noch richtig verhandelt werden konnte. Das Ergebnis war identisch: Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.
Beim Angeklagten Mirsat C. (30) waren im Februar 2014 im Rahmen einer Hausdurchsuchung – aufgrund einer Ermittlung in anderer Sache – im Keller rund 550 Gramm Marihuana in zwei Tupperdosen gefunden worden. Für Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss war die Sache eindeutig: C. wollte damit handeln. Der Verdacht wurde durch 16 000 Euro „drogenkontaminiertes“ Geld verstärkt, die sich in einem Nebenraum befanden."


C. wollte wirklich damit handeln, da er aber keine Kontakte besaß, bliebt das Dope einfach liegen. Das Geld stammte von Verwandten als finanzielle Hilfe zum Hausbau.

Der Staatsanwalt plädierte für 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung und Einzug des Geldes. Da aber nicht 100%ig nachgewiesen konnte, das das Geld aus dem Drogenhandel stammte, durfte der Angeklagte es behalten.

"Das war beim vorhergehenden „Schauspiel“ noch anders, als Staatsanwalt Rainer Hoppmann, der die Schülergruppe betreute, in der Rolle des Angeklagten nach seiner Strafe nicht nur die Drogen zurückhaben wollte, sondern auch eine Revision ankündigte. Hoppmann konnte sich das Lachen nur schwer verkneifen, als sein Kollege von Grotthuss gegen ihn eine Strafe forderte, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, „weil der Angeklagte dienstlich bekannt ist“.

Alle Beteiligten spielten ihre Rollen mit großem Vergnügen und überaus überzeugend, während die Schüler feststellten, wie gut sich alle im Gericht verstünden.

Nur der später eingetroffene Rechtsanwalt Dr. Binder hatte das Spiel anfangs ernst genommen und dem vermeintlichen Angeklagten Hoppmann seine Unterstützung angeboten. Der sei doch keinesfalls „der Typ für eine solche Anklage“, sagte er hinterher lachend und bedankte sich ansonsten für die „sensationelle Verkürzung“ der richtigen Verhandlung. Die dauerte tatsächlich nur eine Viertelstunde."


http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 68197.html


1,5 Jahre auf Bewährung ist wohl eher günstig, das wär in Bayern anders ausgegangen. Und ein Schauspiel daraus zu machen, soweit sind wir schon :lol: Wo bleibt da der gebührende Ernst der Sache. 550 g ist doch schon fast ein Kapitalverbrechen. ;)
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