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Bundesweit einheitliche geringe Menge?

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 09:31
von Martin Mainz
Landesjustizminister (BaWü) Guido Wolf (CDU) sieht große Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) - und führt deswegen ein Gespräch mit der umstrittenen Chefin. Zudem fordert er eine bundesweit einheitliche Obergrenze beim Cannabis-Besitz.

Ein anderes Thema: Warum wollen Sie die Obergrenze für den Cannabis-Besitz bundesweit vereinheitlichen?

Wolf: Die Staatsanwaltschaften können Strafverfahren mit Blick auf Cannabis-Besitz einstellen, wenn es sich um geringe Mengen handelt. In Baden-Württemberg liegt die Grenze bei sechs, in Berlin bei 15 Gramm. Das ist für viele Bürger nicht nachvollziehbar. Ich werde mich bei der Justizministerkonferenz im Juni daher für eine bundesweite Vereinheitlichung dieser Obergrenze einsetzen. Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen. Wir müssen uns hier erst unter den Justizministern der Länder verständigen.


Quelle: http://www.stimme.de/suedwesten/nachric ... 70,4031253

PS: Und die Gefängnisse sind dicht, natürch wegen der Migranten/Asylanten. Jetzt nehmen die uns schon die Gefängnisplätze weg! Aber die CDU baut schon ein neues. Bessere Lösung: Alle Fälle wegen Drogenkonsum raus aus dem Knast?

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 10:11
von Cookie
Martin Mainz hat geschrieben:PS: Und die Gefängnisse sind dicht, natürlich wegen der Migranten/Asylanten. Jetzt nehmen die uns schon die Gefängnisplätze weg! Aber die CDU baut schon ein neues. Bessere Lösung: Alle Fälle wegen Drogenkonsum raus aus dem Knast?
Du sagst es...

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 10:45
von chris_HD
Habe im Namen des Hanfverbandes Rhein-Neckar an Minister Wolf am 23.5.2018 einen Papierbrief abgeschickt, in welchem ich seine Initiative zur bundesweiten Vereinheitlichung der geringen Menge einerseits begrüßt habe. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, die zeitliche Komponente der Einstellung gemäss §31a BtMG zu berücksichtigen.

Eine verfassungsgemässe Einstellung beim wiederholten, gelegentlichen Eigengebrauch geringer Mengen Cannabis soll gemäss BVerFGE 1994 (Cannabis-Urteil) beim gelegentlichen (d.h. ca. monatlichen) Eigengebrauch stattfinden. Einstellungspraktiken, welche längere Zeitabstände verlangen, sind nicht verhältnismässig und bedeuten eine Verfolgung im Übermass.

Die vollständige Argumentation dazu findet sich hier: http://www.hanfverband-rhein-neckar.de/ ... mass-in-bw

Justizminister Wolf fordert bundesweit einheitliche Freimeng

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 11:55
von littleganja
Justizminister Wolf fordert bundesweit einheitliche Freimenge

6 oder 15 Gramm? Oder irgendwas dazwischen? Bei der Cannabis-Menge, die als Eigenbedarf gilt, gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Baden-Württembergs Justizminister will das ändern.

Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, sagte Wolf der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ Zuvor hatte er sich bereits in „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ dafür ausgesprochen. Bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach will Wolf demnach dafür werben....

„Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen“, hatte Wolf in der vergangenen Woche „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ gesagt. „Wir müssen uns hier erst unter den Justizministerin der Länder verständigen.“ Der „Rheinischen Post“ sagte er:*** „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“

(Quelle/Volltext: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... ce874.html)

Am Ende sind es 6 Gramm und man bekommt bei einem Gramm trotzdem eine Geldstrafe! Von Freimenge zu sprechen ist in dem Zusammenhang ein Witz. Die sollten das evtl Dealergrenze nennen, würde es besser treffen! Im Prinzip bekommt der Parkdealer somit eine Regulierung, darf einfach nicht mehr dabei haben, der Rest ist irgendwo gebunkert, dem einfachen Konsumenten ist so nicht geholfen...

***Alle Kriminelle, ausser die korrupten Politiker :twisted:

Re: Justizminister Wolf fordert bundesweit einheitliche Frei

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 15:05
von insomnia
Sch.... gelaber vom Justizminister cdu , was macht der grüne Ministerpräsident, wieder seiner eigenen Partei in die Parade fahren oder warum verweist er seinen Minister nicht auf das grüne kontrollgesetz ? Die berliner werden sicher nicht unter 10 g gehen , mich wunder wie wenig der cdu Justizminister ahnung von den thema hat , null, da würde nur ein Gesetz helfen das 10 g entkriminalisiert ,sonst nix , man kann nur noch heulen
:oops:

Re: Bundesweit einheitliche

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 16:17
von littleganja
chris_HD hat geschrieben:Habe im Namen des Hanfverbandes Rhein-Neckar an Minister Wolf am 23.5.2018 einen Papierbrief abgeschickt, in welchem ich seine Initiative zur bundesweiten Vereinheitlichung der geringen Menge einerseits begrüßt habe.
Und wenn es Bundesweit 6 Gramm werden, immer noch Begrüßenswert??? Bevor ich etwas bejuble warte ich als rational denkender Mensch die Fakten ab.....

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 16:36
von Hanfkraut
Right Mr. Littleganja!

Besser wäre es wenn der Durchschnittsverbrauch eines chronisch kranken mal 30 gerechnet wird!

Schließlich fällt ja nix vom Himmel!
Das ganze dann 100%straffrei das heißt auch das der consument es auch behalten darf!

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 16:59
von chris_HD
littleganja hat geschrieben:
chris_HD hat geschrieben:Habe im Namen des Hanfverbandes Rhein-Neckar an Minister Wolf am 23.5.2018 einen Papierbrief abgeschickt, in welchem ich seine Initiative zur bundesweiten Vereinheitlichung der geringen Menge einerseits begrüßt habe.
Und wenn es Bundesweit 6 Gramm werden, immer noch Begrüßenswert??? Bevor ich etwas bejuble warte ich als rational denkender Mensch die Fakten ab.....
m.E. wäre dieser Schritt zu begrüßen, da da die Regierungen zwar versuchen, die Tür einheitlich zu zu machen, sie aber nicht zu bekommen.

Das sehe ich wie bei 'Cannabis als Medizin'. Was als Abgrenzung gedacht war, wird zum Türöffner.

Re: Bundesweit einheitliche

Verfasst: Mi 30. Mai 2018, 17:10
von littleganja
chris_HD hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben:
chris_HD hat geschrieben:Habe im Namen des Hanfverbandes Rhein-Neckar an Minister Wolf am 23.5.2018 einen Papierbrief abgeschickt, in welchem ich seine Initiative zur bundesweiten Vereinheitlichung der geringen Menge einerseits begrüßt habe.
Und wenn es Bundesweit 6 Gramm werden, immer noch Begrüßenswert??? Bevor ich etwas bejuble warte ich als rational denkender Mensch die Fakten ab.....
m.E. wäre dieser Schritt zu begrüßen, da da die Regierungen zwar versuchen, die Tür einheitlich zu zu machen, sie aber nicht zu bekommen.

Das sehe ich wie bei 'Cannabis als Medizin'. Was als Abgrenzung gedacht war, wird zum Türöffner.
Dann werden die Bundesländer die aktuell 15 Gramm "Eigenbedarf"Grenze haben daß Nachsehen haben. Und es bedeutet nicht automatisch wenn man erwischt wird die Strafe auch eingestellt wird, liegt immer noch an der Güte des Staatsanwalt!
Hauptgeldgeber im Bund sind Hessen, Bayern und Baden-Württemberg, denkst du die orientieren sich an Berlin???

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 10:41
von Hanfkraut
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... a8ebb.html

Schöne Zusammenstellung Bayern will also 6gr.!
Gut das die Grünen das nicht so gut finden!

Mann sollte für Bayern ein Alkohol Verbot aussprechen!
In Bayern gibt es sogar zapfanlagen auf den Arbeitsplätze! So kann sich jeder Bier in der Kantine zapfen und während der Arbeitszeit auch trinken!
In NRW nicht vorstellbar!
Das zeigt uns genau wie Bayern tickt!
Und die am meisten Drogen konsumieren und Alkohol als Lebensmittel betiteln, besitzen dann noch die Frechheit die freigrenzen zu reduzieren!
Bayern benötigt dringend eine freigrenze für Bier! Max 1 Flasche pro Jahr wäre da angebracht, dann reden die auch weniger blödsinn!

Ich hoffe das die Grünen sich durchsetzen können!

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:02
von littleganja
@Hanfkraut

Die katholische Kirche darf an Kinder ab 11 Jahren, Legal Wein ausschenken (Deutschland weit!), Tarnmantel ist das Abendmahl, in dem Jesus immer und immer wieder für uns sterben muss.

Ein Schelm der böses denkt :twisted:

Aber bitte keinen Substanzfaschismus ;)


Auf 6 Gramm wird es rauslaufen, immerhin 1 Gramm mehr wie in Holland :?

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:12
von Cookie
Interessant ist, dass man es nach 24 Jahren noch nicht hinbekommen hat, die Vorgabe des BVerfG umzusetzen... aber inzwischen ist das albern. Der Zug ist abgefahren und die Legalisierung kommt.

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:12
von Martin Mainz
Minister Bausback (CSU) will einheitliche Freimengen

Wegen des "stetigen Anstiegs des durchschnittlichen Wirkstoffgehalts" sei eine Grenze von mehr als sechs Gramm nicht vertretbar, betonte Bausback: "Eine Verharmlosung dieser Droge ist absolut unverantwortlich und untergräbt sämtliche Anstrengungen im Kampf gegen den Drogenmissbrauch."

Quelle: http://www.nordbayern.de/politik/cannab ... -1.7646269

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:15
von Martin Mainz
Cookie hat geschrieben:Interessant ist, dass man es nach 24 Jahren noch nicht hinbekommen hat, die Vorgabe des BVerfG umzusetzen... aber inzwischen ist das albern. Der Zug ist abgefahren und die Legalisierung kommt.
Vielleicht die technische Vorbereitung darauf? Wenn das mit der Vereinheitlichung so durchflutscht, egal wieviel Gramm es am Ende werden, vielleicht ist die Vereinheitlichung eine Voraussetzung für die Regulierung.

Am Ende passiert wahrscheinlich mal wieder gar nix.

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:21
von Cookie
@Martin: Ich fürchte eher, das ist der verzweifelte Versuch, den Status-Quo beizubehalten und gleichzeitig so zu tun, als tue man etwas. Natürlich ist eine Vereinheitlichung der "akzeptierten" Mengen eine Art Voraussetzung für die Legalisierung, aber das könnte bzw. müsste man ja sowieso in einem Abwasch per Gesetz im Bund beschließen. Aber warten wir's ab.

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:38
von littleganja
Martin Mainz hat geschrieben: Vielleicht die technische Vorbereitung darauf? Wenn das mit der Vereinheitlichung so durchflutscht, egal wieviel Gramm es am Ende werden, vielleicht ist die Vereinheitlichung eine Voraussetzung für die Regulierung.
Bitte aber nicht mit der Umstufung von Straftat auf Ordnungswidrigkeit verwechseln. Selbst wenn es die angenommen 6 Gramm werden sollten, kann der Staatsanwalt auch unter 6 Gramm ein Strafverfahren eröffnen. Es wird auf die Gesamtheit betrachte eher ein Rückschritt, da gebe ich dir Brief und Siegel drauf!
Die Regulierung wenn überhaupt wird durch die USA eingeleitet, die müssen schließlich die Internationalen Verträge aufkündigen, dass würde Deutschland nie machen, da unsere Pharmaindustrie & Alkohol Industrie erheblich darunter leiden würde!
Vielmehr könnte es sich um eine Anpassung an die neuen Polizeigesetze die Deutschland weit eingeführt werden. Wenn z.b. in Berlin dann nur noch 6 Gramm als geringe Menge gelten, kann man dann schneller wie zuvor das volle Programm abziehen. Schließlich ist man ja dann ab 7 Gramm ein Vermeintlicher Dealer!

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:44
von Martin Mainz
littleganja hat geschrieben:Bitte aber nicht mit der Umstufung von Straftat auf Ordnungswidrigkeit verwechseln.
Natürlich nicht.
littleganja hat geschrieben:Vielmehr könnte es sich um eine Anpassung an die neuen Polizeigesetze die Deutschland weit eingeführt werden.
Das ist die pessimistische Variante, durchaus möglich.

Ob was dahintersteckt wird sich meiner Meinung nach zeigen, wenn es schnell und zügig mit der Anpassung läuft. Mal abwarten.

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:14
von littleganja
Martin Mainz hat geschrieben: Das ist die pessimistische Variante, durchaus möglich.
Mein Gedankengang ist so:

1 Wo liegt der Vorteil der einheitlichen Freimenge für die Politik
2 Welche Gesetzesänderung gab bzw gibt es parallel (Cannabis unabhängig)
3 Wer will die Änderung
4 Wer ist der Hauptgeldgeber im Bund
5 Wer regiert in welchem Bundesland
6 Wie war die Haltung der Person die die Änderung will, vor 2 Jahren Thema bezogen
7 Sind Wahlen
8 Wo sitzt der der die Änderung will im Vorstand bzw Lobby Zugehörigkeit

Ich mache es mal wie Qanon, evtl ist es so besser nachvollziehbar?!

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:51
von Hanfkraut
littleganja hat geschrieben:@Hanfkraut

Die katholische Kirche darf an Kinder ab 11 Jahren, Legal Wein ausschenken (Deutschland weit!), Tarnmantel ist das Abendmahl, in dem Jesus immer und immer wieder für uns sterben muss.

Ein Schelm der böses denkt :twisted:

Aber bitte keinen Substanzfaschismus ;)


Auf 6 Gramm wird es rauslaufen, immerhin 1 Gramm mehr wie in Holland :?
Genau da sind wir!
Kinder dürfen schon ab 11 bzw. Ab 16 offiziell harte Drogen zu sich nehmen! Vom Gesetzgeber genehmigt!
Im gleichen Atemzug schreien die schützt Kinder vor Cannabis!
Ha ha ha ha ha ha ha! Einer weit aus weicheren droge!

Und solange es keine Obergrenze für Alkohol gibt, gibt es auch keine für Cannabis!
Und Solange Alkohol legal consuiert werden daf und der Besitz nicht strafbar ist, genau solange gilt das auch für Cannabis.
Auch wenn der Gesetzgeber davon träumt und meint das es anders ist!
Nachdem Grundgesetz,,, gleiches Recht für alle,, oder,, persönlichkeitsrecht,,, , etc. Etc.

Dürfte es überhaupt kein btm Gesetz geben!
Solange das nicht korrekt geregelt ist gilt,, Widerstand leisten und das solange bis der Gesetzgeber die Gesetze in Ordnung gebracht hatt.
Aber : weder Anwälte wollen nicht. Bzw. noch Richter abzetieren das Gesetz!
Entsprechend der falschen verurteungen in Serie machen sich sogar Richter strafbar.

Unter den ganzen Verurteilungen hatt es bis heute noch kein Anwalt geschaft bzw. Ernsthaft gewollt die Interessen eines Cannabis Konsumenten zu vertreten und durchzusetzen!

Wilkommen im Mittelalter!

Filleicht brennen Cannabis Konsumenten ja bald in der Stadt auf dem Scheiterhaufen!

Re: Bundesweit einheitliche "geringe Menge"?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:58
von littleganja
Hanfkraut hat geschrieben: Filleicht brennen Cannabis Konsumenten ja bald in der Stadt auf dem Scheiterhaufen!
Eher unwahrscheinlich, der Rauch könnte THC Enthalten, evtl Arbeitslager mit kostenlosen Dusch Möglichkeiten :evil: