Hasch-Cookies - Gefärliche Körperverletzung?

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Corbie
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Hasch-Cookies - Gefärliche Körperverletzung?

Beitrag von Corbie »

Ich hab gerade einen Artikel bei Nordbayern gelesen: Wegen Haschisch-Brownies: Hausparty in Essing eskaliert.

Laut Artikel sei die Feier "eskaliert", nachdem die Gäste zu starke Hasch-Cookies gegessen hatten. Ich finde den Begriff sehr reißerisch, da man ja auch keine Feier als "eskaliert" bezeichnen würde, wenn alle Gäste eine Lebensmittelvergiftung bekommen hätten.

Aber zur eigentlichen Frage: erfüllt das Backen und anbieten von Hasch-Cookies wirklich den Straftatbestand der "gefährlichen Körperverletzung"?
Ich verstehe den Ansatz. THC ist ein Rauschgift ist und Körperverletzung mit Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen wird als "gefährlich" eingestuft. Allerdings sagt Wikipedia dazu:
Bei einem gesundheitsschädlichen Stoff handelt es sich um eine Substanz, die sich eignet, dem menschlichen Körper erheblichen Schaden zuzufügen.
Wurde Cannabis je als solches Gift eingestuft?

Gilt dann das Servieren von alkoholhaltigen Cocktails auch als gefährliche Körperverletzung? Vor allem, wenn ein Gast einen ohne Alkohol bestellt hat?
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Martin Mainz
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Re: Hasch-Cookies - Gefärliche Körperverletzung?

Beitrag von Martin Mainz »

Mal davon abgesehen, daß man nie Drogen ohne Wissen des Empfängers verabreichen sollte, hast Du sicherlich recht. Eine genaue, sprich juristische Definition von "Erheblichen Schaden" hab ich via Websuche jetzt erst mal nicht gefunden..

Nur eine "Erhebliche Gefahr"

Unter einer erheblichen Gefahr versteht man eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit, nicht unwesentliche Vermögenswerte sowie andere strafrechtlich geschützte Güter.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/erhebliche-gefahr

Läuft wohl auf eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit hinaus. Wo ist die Grenze? Alkohol ist in der Regel gekennzeichnet, bzw. man riecht und schmeckt es direkt. Beim Haschkeks weiß der Betroffene erst mal gar nicht wie ihm geschieht und vermutet vielleicht das Schlimmste. Krankenhaus, Kosten entstehen, da wird radikal durchgegriffen.

Im vorliegenden Fall, wo alle Bescheid wussten kann ich mir nicht vorstellen, daß Körperverletzung vor Gericht standhält. Der Dealer sollte sich da eher vorsehen, auf ihn trifft der Vorwurf vielleicht zu, wenn das Gras gestreckt war.
moepens
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Re: Hasch-Cookies - Gefärliche Körperverletzung?

Beitrag von moepens »

Es gibt auch Menschen, denen THC-haltige Sorten tatsächlich schaden können...
Speedy-BW
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Re: Hasch-Cookies - Gefärliche Körperverletzung?

Beitrag von Speedy-BW »

moepens hat geschrieben:Es gibt auch Menschen, denen THC-haltige Sorten tatsächlich schaden können...
darum nie jemanden was unter jubeln. Kenne da auch so eine Geschichte
Ich bin ich und das ist gut so :P
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