Laut Artikel sei die Feier "eskaliert", nachdem die Gäste zu starke Hasch-Cookies gegessen hatten. Ich finde den Begriff sehr reißerisch, da man ja auch keine Feier als "eskaliert" bezeichnen würde, wenn alle Gäste eine Lebensmittelvergiftung bekommen hätten.
Aber zur eigentlichen Frage: erfüllt das Backen und anbieten von Hasch-Cookies wirklich den Straftatbestand der "gefährlichen Körperverletzung"?
Ich verstehe den Ansatz. THC ist ein Rauschgift ist und Körperverletzung mit Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen wird als "gefährlich" eingestuft. Allerdings sagt Wikipedia dazu:
Wurde Cannabis je als solches Gift eingestuft?Bei einem gesundheitsschädlichen Stoff handelt es sich um eine Substanz, die sich eignet, dem menschlichen Körper erheblichen Schaden zuzufügen.
Gilt dann das Servieren von alkoholhaltigen Cocktails auch als gefährliche Körperverletzung? Vor allem, wenn ein Gast einen ohne Alkohol bestellt hat?