Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

insomnia
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

Rezept nützt dir da nix !
Gefängnis kommt nicht , außer vorstrafen wären vorhanden!
1.Konsum sofort einstellen
2.urintest mit cut off 20 besorgen
3.sobald urintest negativ bei einer begutachtung mit der abstinenz beginnen,
4. anwalt für straf bzw.und verkehrsrecht einschalten .
wenn gut für dich läuft irgentwie die mpu aufforderung so weit verzögern das du mit den abstinent nachweisen durch bist , vielleicht schaffst du es ohne den lappen ab zu geben wichtig ist ein fähiger anwalt !!
good luck
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
KD117
Beiträge: 3
Registriert: Mo 13. Feb 2023, 17:22

Re: Positiver Schnelltest - Allgemeine Verkehrskontrolle (Was kommt auf mich zu?)

Beitrag von KD117 »

KD117 hat geschrieben: Mo 13. Feb 2023, 17:44 ... erstmal ein paar Informationen um das ganze eventuell besser einordnen zu können:
- BTMG Eintrag wegen Cannabis-Kauf über Whatsapp vor einem Jahr (Anzeige wurde eingestellt)
- Ich habe am Vorabend einen Joint geraucht
- Ich habe in den letzten 3 Wochen jeweils einen Joint pro Woche geraucht
- Ich war viel zu kooperativ
- Erstmaliger Verstoß im Straßenverkehr
...
So, eben einen Anruf von der Polizei bekommen. Der Bluttest ist negativ, es wurde also keine Drunkenheitsfahrt festgestellt. Der COOH-Wert war wohl etwas erhöht, die genauen Ergebnisse habe ich noch nicht.
Ich gehe mal davon aus das die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anordnen wird, aber das wäre kein Problem.
insomnia
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

wenn der blutest negativ ist dürfte eigentlich nix passieren , aber wart lieber die laborergebnisse ab , 👍
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Ahmado651
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Cannabis-Besitz in geringer Menge ohne Führerschein

Beitrag von Ahmado651 »

Guten Abend liebe Leute, ich wurde vor knapp 3 Jahren in Berlin mit einer geringen Menge Cannabis erwischt.
Das Verfahren wurde damals eingestellt.
Ich hatte bis dato und bis heute keinerlei Verurteilungen.
Jetzt zu meiner Frage: Ich möchte jetzt gerne mit meinem Führerschein beginnen, hab aber doch extrem große Angst, von der Führerscheinstelle bzw. Behörde abgelehnt zu werden und dass von mir gefordert wird ein ärztliches Gutachten zu machen. Im Internet steht, dass die Polizei sowas immer der Behörde meldet.
Was sagen die Leute hier, hat jemand sowas schonmal erlebt?
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Martin Mainz
Board-Administration
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Martin Mainz »

Ja, eine Meldung gibts meistens. Mehr als ausprobieren wird dir da nicht helfen. Du kannst in der Fahrschule nach deren Erfahrung für die beste Vorgehensweise fragen, damit du nicht unnötig Geld ausgibst.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
wastl86
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Kein Besitz von BTM aber ärztliches Gutachten = Chancen

Beitrag von wastl86 »

Hallo zusammen,

es liegt bei T. ein Schreiben der FSS vor, welche nun folgendes durch ein ärztliches Gutachten geklärt haben will:
1. Ist Kosumverhalten einmalig/gelegentlich oder regelmäßig?
2. ISt aufgrund der Befunde fortgesetzer und / oder aktueller Konsum gelegentlich / regel bzw. gewohnheitsmäßig?

Hintergrund kurzfassung:
Urteil: versuchter Erwerb von BTM in Tatmehrheit mit versuchtem Besitz von BTM in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von BTM.

Wohnungsdurchsuchung, gefunden 7,5g + Mischzeugs (uralt) 8,5g. und Pappers usw. abgefangen wurden via Post ca. 150g. Deshalb kam aus bei T. zur Durchsuchung.
Wohnung war eine WG, die Materialien und Mischzeugs wurden bei T. nur aufbewahrt, damit es nicht offentsichtlich herumliegt.

T. ist weder im Verkehr oder anderweitig bisher mit BTM aufgefallen, also auch keine Kontrolle. Vor dem Urteil habe T. auch 1 Jahr lang 6 x Screenings vorgelegt, welche negativ waren.

Meine Frage nun:
Was macht T. am besten, außer aufhören und Lebenswandel anstreben?
aktuell bedingt auf den FS angewiesen und in Klärung mit dem Rechtsanwalt aber T. möchte den FS schon behalten und ne MPU vermeiden.

1. Gelegenhtlichen Konsum eingestehen? und auch glaubhaft schildern, dass Trennung von Konsum / Verkehr vorhanden ist. Große Menge war eher für Verkauf bestimmt und T. hatte bereits vor Urteil auch Kosnum komplett eingestellt.

2. Kein Konsum eingestehen und auf einmalig plädieren :)

3. gleich ne MPU machen und Geld des ärztlichen Gutachtens sparen.
Freno
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Re: Kein Besitz von BTM aber ärztliches Gutachten = Chancen

Beitrag von Freno »

Hallöchen,

obschon es mit einiger Wahrscheinlichkeit einige geben wird, die hierzu ihren Senf absondern werden - als "Rechtsanwalt a.D." (Frührentner wg psychischer Störungen, deswegen auch Cannabis-Patient) sage ich dazu gohrnüschdt.

Es ist völlig unmöglich, in einem solchen Forum diejenigen Umstände des Einzelfalls auszubreiten und zu erörtern, die für einen halbwegs soliden Rechtsrat erforderlich wären, allein schon, weil "Feind liest mit".

In solchen Fällen kann nur der Anwalt helfen. Ihm gegenüber kann man "die Hosen runterlassen" und auch entsprechende Kompetenz erwarten.

Sorry !
insomnia
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Registriert: Di 19. Sep 2017, 13:50

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

ich will trotzdem wenn freno es gestattet was dazu schreiben :

wenn du rechtskräftig verurteilt bist
und 150 g im spiel sind
ist es schwierig einen gutachter von gelegentlichen konsum zu überzeugen,
da menge sehr hoch !!

wenn du abstinent bist und das mit screenings beweisen kannst ist das schonmal super !!
wenn du dich gut vorbereitest ist das bestehen einer mpu kein hexenwerk!!
… wenn es dir finanziell wurst ist probier das
äg
wenn du knapp bei kasse bist konzentriere dich auf ne mpu
lg
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wastl86
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Registriert: Do 9. Dez 2021, 15:43

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von wastl86 »

wobei das mit den 150g auch zu erklären sind. und geld hat schon nen Wert und ich wills eigentlich nicht zum Fenster rausschmeisen, glaub das hast du falsch gelesen :)
insomnia
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Registriert: Di 19. Sep 2017, 13:50

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

wastl86 hat geschrieben: Di 16. Mai 2023, 12:12 wobei das mit den 150g auch zu erklären sind. und geld hat schon nen Wert und ich wills eigentlich nicht zum Fenster rausschmeisen, glaub das hast du falsch gelesen :)
was ich dir sagen wollte ist dass es eher aussichtslos ist bei einer verurteilung mit einer menge von 150g ein ärztliches gutachten zu bestehen , probieren kann man das , aber die erfolgsaussichten sind eher mau !!
da gibt es kaum möglichkeiten einen gutachter das irgendwie zu vermitteln , da bei einer solchen menge gelegenheitskonsum ausgeschlossen wird
✌️
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bad guy
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von bad guy »

Kann man nicht einfach sagen dass man Dealer ist und es nicht für den Eigenkonsum ist? :mrgreen:
wastl86
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Registriert: Do 9. Dez 2021, 15:43

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von wastl86 »

Wäre auch so gemeint gewesen meinte T. ;)
pepre
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Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von pepre »

https://www.fr.de/politik/cannabis-lega ... 91325.html
Bekifft am Steuer? Lauterbach schlittert in nächstes Cannabis-Dilemma

... Uneinige Cannabis-Grenzwertkommission: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz“.

... Von einer Erhöhung des Grenzwertes würden vor allem Menschen profitieren, die viel konsumieren. „Also diejenigen, die als grundsätzlich fahrungeeignet angesehen werden.“

... GWK-Mitglied Volker Auwärter sieht es gänzlich anders. Er ist Laborleiter der Forensischen Toxikologie in Freiburg und kann sich eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorstellen. „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrssicherheit heraus für mich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine „Nulltoleranz“ gelten soll, während bei Alkohol ein Risikogrenzwert herangezogen wird“, sagt Auwärter. Wissenschaftlicher Konsens sei es, dass das Risiko, unter Cannabiseinfluss einen Unfall zu verursachen, im Bereich des Risikos bei einer „moderaten Alkoholisierung“ zwischen 0,1 und 0,5 Promille liegt. Seine Erkenntnisse veröffentlichte er zusammen mit anderen Mitgliedern der Grenzwertkommission, unter anderem mit GWK-Chef Stefan Tönnes.

Usw usf...
Stitch192
Beiträge: 4
Registriert: So 11. Jun 2023, 15:48

Nachweisbarkeits Dauer und Verhalten bei Verkehrskontrolle

Beitrag von Stitch192 »

Guten Tag, ich hab nun letzte Woche auch Mal endlich meinen Führerschein bestanden, und hab seitdem auch aufgehört zu Smoken.
Ich hab davor die letzten 3 Jahre täglich geraucht (2-3g ) und wollte nun wissen, wie lange das ganze ungefähr nachweisbar ist. Ich bin auf den Führerschein angewiesen für meine Arbeit und würde es gerne vermeiden ihn in den ersten Wochen direkt wieder zu verlieren.
Desweiteren wollte ich fragen, wie ich mich in Verkehrskontrollen am besten verhalte, um heil aus der Sache wieder rauszukommen. ( Hab vor 2 Jahren Mal was mit der Polizei zutun gehabt wegen 1,07g das wurde aber fallengelassen) Kann mir das vorgeworfen werden, um einen Bluttest anzuordnen?

Schonmal danke für die Hilfe :D

Kleiner Nachtrag:
Reicht mein btm Eintrag aus, um mich als beschuldigten einzustufen und einen Bluttest anzuordnen?
Danke
Moritz1
Beiträge: 2
Registriert: Mo 12. Jun 2023, 22:00

Mit 1g Gras im Auto bei Routine kontrolle

Beitrag von Moritz1 »

Hallo,

Ich wurde letzten Freitag (9.6) kurz vor Passau bei einer Routinekontrolle raus gezogen und es wurde 1g bei mir gefunden (ich wusste nicht mal das ich das noch hatte)...
Pinkeltest war auch dann Positiv und war noch bei der Blutabnahme (Ergebniss steht noch aus).
Eigentlich rauch ich kaum noch, doch war davor gerade im Urlaub und gerade nach meiner Trennung wollt ich jtz eine reset (mein Urlaub 25.5-28.5 war schon extrem so ca 15-20 Joints am Tag und hab mich sonst auch nur von Grillfleisch und Bier ernährt)
Sie haben mir auch dann meinen Autoschlüssel abgenommen und ich musste mit dem Zug weiter (die Polizisten waren eh sehr nett und haben mich auch noch zum Bahnhof gebracht9.
Gesagt wurde mir ich könnte mir den Autoschlüssel am 12.6 holen, war dort doch der Pinkeltest war noch immer Positiv und habe Ihn daher nicht bekommen. Fahr aber über 100 km da hin, also hab mich umsonst hinbringen lassen.
Was das ganze auch schwerer macht, ist das ich halt jtz kein Auto habe und zu fuß in die Arbeit gelaufen bin (5km) und sich dann ja wieder alles vom Fettgewebe rauslöst.

Ich bin extrem auf meinen Führerschein angewiesen weil ich auch Bereitschaftsdienst habe und auch dann mal um 2 in der Nacht schnell in die Arbeit kommen muss und auch viel Werkzeug brauche.
Wie geh ich jtz am besten vor?
Ich war 100% nüchtern, habe nix davor geraucht gehabt aber hab trd jtz angst um meinen Führerschein.

Wie schaff ich es jtz das mein Pinkel test negativ wird wenn ich jtz immer laufen muss und mit welchen Konsequenzen hab ich sonst noch zu rechnen?
hängt wsl jtz vom Bluttest ab, aber das kann ja dauern...
Würd gern noch anmerken das ich ansonst ein sehr anständiger, freundlicher und hilfsbereiter Mensch bin.
Wurde auch vorher schon mal 2020 oder 2021 rausgezogen und musste pinkeln dar war ich aber negativ aber das wird wsl keine mildernde Strafe geben bzw berücksichtigt.

Vielen Danke schon mal ich freu mich auf eure Antworten
pepre
Beiträge: 968
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Mit 1g Gras im Auto bei Routine kontrolle

Beitrag von pepre »

Passau
Helga?! ;) :lol: Scnr...

In Bayern kannst du idR auf keine Milde hoffen, in Passau schon dreimal nicht. Das geht jetzt seinen Gang, und je nach Staatsanwalt wird das übel oder noch übler.

Zwei Möglichkeiten/Empfehlungen zwecks Schein:
  • ab sofort gar nichts mehr konsumieren und hoffen, dass du die MPU (inkl erneutem Urin/Bluttest¹) bestehst. Nach dem exzessiven Konsum im Mai wird das aber dauern, gff unterstellen sie dir eine generelle Fahruntauglichkeit wegen gewohnheitsmäßigem Konsum (THC-COOH-Werte).
  • darauf hoffen, dass sich das lange genug hinzieht bis die Grenzwerte erhöht werden. Ob das dann rückwirkend gilt weiß man nicht.
---
¹ Die Tage und direkt vor dem Test gut essen, damit der Körper auf keinen Fall in den Stoffwechselmodus "Fettverbrennung" (aka "Hunger" ;) ) kommt. No sports at all.
Brabolepl
Beiträge: 41
Registriert: Fr 30. Dez 2022, 22:05

Re: Mit 1g Gras im Auto bei Routine kontrolle

Beitrag von Brabolepl »

Konsum einstellen und schon mal auf die MPU vorbereiten... Der Lappen ist bald weg.
Freno
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Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Mit 1g Gras im Auto bei Routine kontrolle

Beitrag von Freno »

Ich kann meinen Vorpostern leider nur beipflichten - die Fahrerlaubnis wird wahrscheinlich entzogen werden. Daß dies womöglich Arbeitsplatzverlust oder Verlust der selbstständigen Existenz mit sich bringt, interessiert juristisch nur wenig ... letztlich eine Folge davon, daß sich viel zu viele "Verkehrssünder" darauf berufen wollten, daß der Führerschein ihre Existenzgrundlage sei. Man sagt: gerade dann hätte man sich ganz besonders gesetzeskonform verhalten müssen, wenn der Führerschein tatsächlich so wichtig wäre.

Als Ex-Anwalt (berufsunfähig und zu konkreten Hilfestellungen daher nicht mehr imstande) aus meiner früheren Erfahrung rate ich aber gleichwohl, einen Anwalt zu beauftragen und zwar einen "local expert", dessen Kanzleisitz sich am Ort oder in der Nähe der zuständigen Gerichte und Behörden befindet, und im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht erfahren ist. Einen passenden Anwalt kann man relativ leicht über den Anwalts-Such-Service des DAV (Deutscher Anwalts-Verein) online ermitteln.

Wie schon von meinen Vorpostern angedeutet: die Gesetzeslage ist im Fluß, ein Legalisierungsprozeß ist angelaufen und Gesetzesänderungen zugunsten eines Betroffenen sind in jeder Lage des Verfahrens zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.

Es ist nicht ausgeschloßen, daß es in den nächsten 1-2 Jahren zur Festsetzung gesetzlicher Grenzwerte für "THC im Blut von Kfz-Piloten" kommt, die über den im aktuellen Fall gemessenen liegen, zumindest was den Entzug der Fahrerlaubnis anbelangt. Mildere Sanktionen - Fahrverbot und "Punkte" - sind zwar auch dann nicht ausgeschloßen, aber immer noch besser, als Fahrerlaubnisentzug und "Sperrzeit".

Es ist auch so, daß der Entzug der Fahrerlaubnis ein "Verwaltungsakt" ist, der mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann. Solange dieser "Verwaltungsakt" nicht "bestandskräftig" ist, also noch im Rechtsmittelverfahren, gilt der "Suspensiveffekt", dh die nachteilige Wirkung ist "suspendiert", die Fahrerlaubnis bleibt bis zum Abschluß des Verfahrens erhalten. Der Verwaltungsrechtsweg dauert sehr lange - die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist heillos überlastet. Das kann in diesem Einzelfall aber ein Vorteil sein. Alleine durch Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Berufung zum Oberverwaltungsgericht, Revision zum Bundesverwaltungsgericht können ganz leicht mehr als 5 Jahre ins Land gehen - und die Fahrerlaubnis bleibt solange erhalten.

Freilich kostet dieser Rechtsweg so einiges, vor allem Anwaltsgebühren, die man idR selbst tragen muß, weil Rechtsschutzversicherungen bei Delikten, die vorsätzlich begangen werden können, nicht eintrittspflichtig sind und das ist bei "BtM-Fahrten" recht eindeutig der Fall. Diese Kosten können sehr schnell 4-stellig werden, bei der 2. Instanz beim Oberverwaltungsgericht dürfte der mittlere 4-stellige Bereich erreicht sein.

Ob dieser Weg sich also "rentiert", kann man in diesem Forum nicht sagen. Er muß auch nicht "bis zur letzten Instanz" beschritten werden - es kann ausreichend sein, eine "Karzenzzeit" zu erreichen, um sich beruflich neu aufzustellen, so daß man auf den Führerschein nicht mehr unbedingt angewiesen ist, auch wenn das zB mit einem Umzug verbunden ist. Das hängt aber alles von den "Umständen des Einzelfalls" ab, die wir hier nicht ausdiskutieren können.
Freno
Beiträge: 757
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Freno »

Es gibt uU schon jetzt erfreuliche Änderungen für solche Betroffenen, denen die FS-Stelle lediglich den Cannabis-Konsum, nicht jedoch die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz unter Cannabis-Einfluß vorwirft.

Ich kopiere hier den link zu einem anderen thread über die Änderungen zum Regierungsentwurf:

viewtopic.php?p=102045#p102045
Kaikoura
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Registriert: Di 28. Nov 2023, 16:15

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Hallo zusammen,

erstmal finde ich es gerade ziemlich spannend,was in Bezug auf die Legalisierung von Cannnabis passiert. Es bleibt wohl spannend bis zum Schluss bzw. dem 01.04.2024.

Jetzt mal eine konkrete Frage zum Führerschein-Mpu-Grenzwertanhebung.Laut dem jetzigen Stand des Gesetzesentwurf,soll ja die Expertenkommission ein Vorschlag machen was die Thc-Grenzwerte im Strassenverkehr betrifft. Ich denke und hoffe auch das sich der Grenzwert erhöht.Gibt ja viele Meinungen dazu, auf 3 ng, auf 5 ng, auf 10 ng, im Blutserum oder doch im Blut.Da klaffen die Welten wirklich weit auseinander.

Die konservativste Variante fordert ja 3 ng. Ich glaube wenn der Grenzwert erhöht wird, dann wird es dieser sein.

Mit der Prämisse, das es dieser Wert wird, jetzt meine konkrete Frage.

Ich bin im Frühling 2021 in eine Kontrolle geraten, mit allem drum und dran, Pipi , Blutabnahme Tests und Fragen.Ich hätte mich anders verhalten sollen, weiss ich jetzt, alles gut bis hierhin.

2,3ng Thc, 13ng Carbonsäure, Aufforderung zur Mpu, dann habe ich meinen Führerschein im Februar 2022 abgegeben.Seit der Kontolle auch nix mehr konsumiert.

Gesetzt dem Falle, der 3ng Grenzwert kommt,falle ich darunter.Klar, zum Zeitpunkt der Kontrolle galt noch der alte Wert.

Aber ab dem 1.04.2024 ja der neue Wert.Ist wirklich viel Konjuntiv,ich weiss, aber dann schreib ich der Führerscheinstelle, liebe Leute, ich hätte gern mein Führerschein wieder.Hab ja nix verbotenes,Stand jetzt, gemacht. Die schicken mir den Lappen und alles ist gut.

Wird nicht so sein, aber träumen darf man ja :)
Dann mach ich doch die Mpu und die befragen mich beurteilen mich, nach den Kriterien die der Mpu zu Grunde legen. Ich hab kein Trennvermögen gezeigt, bin nicht Einmalkonsument, und die müssen sicher stellen das ich in Zukunft Trenvermögen zeige.

Ich sitze dem Gutachter gegenüber, die Gestzeslage hat sich geändert, und ganz praktisch müsst ich ihm /ihr ja nach der neuen Lage sagen dürfen und eigentlich auch müssen das das alles nicht mehr relevant ist.

Viel Konjunktiv, aber rein praktisch können sie in dem speziellen Fall mir keine Mpu aufdrücken.

Wo ist mein Denkfehler ?

Liebe Grüsse
Respekt ist zumutbar, immer.
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