Stechus_Kaktus hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 19:54
Hallo zusammen,
bevor ich mich kostenpflichtig juristisch beraten lasse, starte ich meine Recherche hier und hoffe auf das Schwarmwissen.
(...)
Meiner Rechtsauffassung nach, müsste dieser Grenzwert fallen, sobald ich THC besitzen darf, ohne mich dadurch strafbar zu machen. Ich ahne allerdings, dass dies derzeit noch ein heikles juristisches Thema ist und möchte mich absichern bevor ich gewerbsmässig aktiv werde.
Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen.
Mit besten Grüssen
Die Recherche hier zu beginnen, ist nicht verkehrt: man kann hier auch in Rechtsfragen auf so einige neue Gesichtspunkte aufmerksam gemacht werden. In einem Forum wie diesem gibt es aber fast nur juristische Laien und überdies eine beträchtliche "Selbstbegünstigungstendenz" von sehr vielen nach der Melodie "Cannabis ist Grund- und Menschenrecht und jeder, der was anderes behauptet, ist ein Faschist!"
Aber bevor man "gewerbsmässig" (ein strafrechtlicher Begriff !) aktiv werden will, ist die kostenpflichtige juristische Beratung unumgänglich. Nur "gewerbsmässig" tätige Anwälte haben aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechende Kompetenz und Erkenntnisquellen. Die haben andere Angehörige klassischer juristischer Berufe (Richter, Staatsanwälte, höhere Verwaltungsbeamte ...) natürlich auch, aber sie haben zB keine Berufshaftpflichtversicherung. Zu diesen Erkenntnisquellen gehört zB auch JURIS, eine hochprofessionelle juristische online-Datenbank, auf der nicht nur weitaus mehr Urteile (und sonstige Entscheidungen) veröffentlich werden, als in der Fachpresse, sondern auch die Fachpresse selbst durch "abstracts". Der Zugang zu JURIS geht indessen bei vierstelligen Beträgen los ...
Aber auch eine professionelle Beratung bewegt sich immer in 3 "Zonen", die selten scharf, meist fließend ineinander übergehen: es gibt die "sichere Seite", die "Grauzone" und die "mit Sicherheit illegale Zone". In einer solchen Materie wie dem selbst "im Fluß befindlichen" Cannabisverbot ist die "Grauzone" mit unterschiedlichen "strafrechtlichen Risiken" ziemlich groß. Der Ankündigung der Legalisierung im Koalitionsvertrag sind bislang nur wenig konkrete Absichtserklärungen gefolgt - noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf liegt vor. Das jüngste "Eckwertepapier", das immer noch sehr vage bleibt, skizziert ein Gesetz, das zu (verfassungs-)rechtlichen Angriffen geradezu einlädt und zumindest eine regional sehr unterschiedliche Akzeptanz in Justiz und Strafverfolgungsbehörden vermuten lässt.
In solchen Zeiten "gewerbsmässig" und jenseits des Schwarzmarkts mit Cannabis zu handeln, will sehr, sehr gut überlegt werden.