Der Cannabis-Ausweis ist da

Freno
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

Solche Ausweise nützen im Repressionsfall - "Polizeikontrolle" - überhaupt nichts. Sie enthalten noch nicht einmal ein Indiz für den "Patientenstatus" ihres Inhabers. Ich halte solche "Ausweise" sogar für schädlich: sie können ein trügerisches Gefühl der Sicherheit schaffen und Mißtrauen bei den Amtspersonen wecken.

Die einzigen, wirklich beweiskräftigen Dokumente sind: das aktuelle, von der Apotheke entwertete Rezept (für die Sorte, die man gerade "in Besitz" bzw eingenommen hat) sowie - sofern vorhanden - Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse und ärztliche Atteste. Gerade die "BtM-Rezepte" sollte man auch unbedingt im Original "am Mann" tragen - Kopien kann sich heute jeder mit Bildverarbeitungsprogrammen leicht zusammenfälschen.

Von enormer Bedeutung für die Vermeidung von ernsthaften Repressionen ist das Verhalten des Cannabis-Patienten selbst. Sehr viele 'Patienten' werden - wie ich auch - illegale Cannabis-Erfahrung haben und sich schon rein gewohnheitsmässig möglicherweise auch beim legalen Konsum konspirativ verhalten und genau das ist falsch. Denn dieses konspirative Verhalten - das den allermeisten bestenfalls nur halbwegs gelingt - zieht die Blicke der Argusaugen der Staatsmacht geradezu magnetisch an. Wer dagegen "total locker" seinen joint auch vor den Augen der Staatsmacht rollt und raucht, signalisiert genau dadurch das "gute Gewissen". Wird man gleichwohl kontrolliert und hat die o.g. Unterlagen griffbereit, gibt offen Auskunft wie oben beschrieben, dann hat man sehr gute Karten: mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nur noch routinemässig der Ausweis durch den Scanner gezogen und sonst passiert überhaupt nichts mehr.

Allerdings sieht es bei der Führung von Kfz im Straßenverkehr ganz anders aus - das ist eine "brandheiße" Grauzone und wird es auch wohl noch einige Zeit bleiben.

Generell gilt aber: wer als Patient sofort "voll kooperativ" ist, die Hosen runterlässt und die Karten auf den Tisch legt, hat die besten Chancen, das die Kontrolle folgenlos bleibt und wenn es doch aufgrund irgendwelcher Umstände zu "Weiterungen" kommt - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, evt. sogar Anklageerhebung - hat man auch für diesen Zorres die allerbesten Aussichten auf einen guten Ausgang. Das gilt vor allem dann, wenn die Mengen von Cannabis, um die es geht, unterhalb der jetzt schon geltenden "Geringfügigkeitsgrenzen" bzw den Grenzen des Regierungsentwurfes liegen.

Die in Gang gekommene Legalisierung erleichtert die Lage auch für die Cannabis-Patienten: wenn schon das bislang illegale Cannabis demnächst - teilweise - legalisiert werden soll, verliert die Staatsmacht insbesondere bei den Patienten den "Jagdtrieb".
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M. Nice
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Freno hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 22:38 Solche Ausweise nützen im Repressionsfall - "Polizeikontrolle" - überhaupt nichts. Sie enthalten noch nicht einmal ein Indiz für den "Patientenstatus" ihres Inhabers. ........bla, bla, bla,..............................
Da hast Du Recht, aber das war nicht ihre Frage!

DIE FRAGE WAR ;) :
Hallo hast du einen link für mich?
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

was die frage war, ist nicht so wichtig - wichtig ist es RECHT ZU HABEN ! :lol:
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M. Nice
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Ich benutze den Ausweis auch nicht.
Rezeptkopie, (evtl. mit Stempel und Unterschrift der
Apotheke) reicht
:!:
Die Rechnung/den Kassenzettel habe ich aber zusätzlich noch mit.

Sehr von Vorteil ist es auch, wenn die Medizin im Originalbehältnis der Apo/Hersteller geführt wird.

MfG
M. Nice
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M. Nice
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Freno hat geschrieben: Sa 27. Mai 2023, 21:34 was die frage war, ist nicht so wichtig - wichtig ist es RECHT ZU HABEN ! :lol:
Das geht auch kurz und bündig ;) - siehe meinen obigen Post :)
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Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

Jenseits der Spaßgrenze: ich kommentiere manche posts gerade mit Bezug zu Rechts- und Repressionsfragen sehr ausführlich und über die Intention der posts hinaus im Hinblick auf diejenigen, die hier "mal reinschauen".

Diese "Ausweise" geistern offenbar immer noch herum und - wie gesagt: sie können im Repressionsfall wenig nützen, aber viel Schaden anrichten. Sie vermitteln im Repressionsfall der Staatsmacht den Eindruck, es mit einem "Schweinchen Schlau" zu tun zu haben und dann kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Hammer. Denn es gibt einen ungeschriebenen - und total verfassungswidrigen, aber gleichwohl praktisch enorm bedeutsamen Straftatbestand der versuchten Verarschung von Gerichten und Behörden. Dieser Straftatbestand ist auch noch in anderer Hinsicht paradox: die erfolgreiche - juristisch ausgedrückt: "vollendete" - Verarschung von Gerichten und Behörden ist nämlich straffrei, nur der Versuch ist strafbar.

Solche "Ausweise" erwecken nämlich bei der Staatsmacht den geradezu dringenden Verdacht, daß es sich um eine "versuchte Verarschung" handelt, mit der ein BtM-Delikt nach immer noch ... äh ... "Geltung erheischender" Rechtslage vertuscht werden soll.

Ein Cannabis-Patient, der einem solchen "Ausweis" wie dem hier in Rede stehenden bei einer Kontrolle vorzeigt, kann damit unter Umständen sehr nachteilige Repressionen auslösen, selbst dann, wenn er Rezepte, Atteste usw zusätzlich vorzeigen kann: das können nämlich auch Fälschungen sein, das muß erst überprüft werden. Je nach der Menge des aufgefundenen Cannabis kann dann eine vorläufige Festnahme erfolgen, sogar ein Haftbefehl ergehen die förmliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft, die Eingang ins Bundeszentralregister findet undsoweiterundsofort. Das alles muß nicht sein, es hängt sehr von den Umständen der "Kontrollsituation" ab, nicht zuletzt auch darauf, die die regionale Haltung der Behörden und Gerichte ausschaut und last not least, wie die "Verhörspersonen" gerade "drauf sind".

Ich kann aber nur dringend davon abraten, sich solcher Ausweise wie die einer "Arbeitsgemeinschaft medizinisches Cannabis e.V." im Repressionsfall zu bedienen. Das geht mit hoher Wahrscheinlichkeit "nach hinten los".
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