Referentenentwurf Juli 2023

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pepre
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Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

Edit: Link zum PDF in den ersten Post gesetzt zur leichteren Auffindbarkeit.
PDF des Referentenentwurfs Juli 2023

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https://www.morgenpost.de/politik/artic ... anbau.html
So streng werden die Regeln für die „Cannabis-Clubs“.
...
Die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs, der dieser Redaktion vorliegt, sieht unter anderem konkretisierte Regelungen für die so genannten Cannabis-Clubs vor.
...
So müssen diese Anbaugemeinschaften einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen halten, die Länder sollen zudem die Zahl der Anzahl der Anbauvereinigungen auf eine je 6000 Einwohner pro Stadt oder Landkreis beschränken können. Die Erlaubnis für Cannabis-Clubs soll zunächst auf sieben Jahre befristet werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit nach fünf Jahren. Die Mindestlaufzeit für die Clubmitgliedschaft soll bei zwei Monaten liegen. Der unmittelbare Anbau von Cannabis soll nur Mitgliedern gestattet sein, für sonstige Tätigkeiten wie Sicherheit, Reinigung oder Buchhaltung können auch Angestellte oder externe Dienstleister beschäftigt werden. Der Postversand von Samen an andere Anbauvereinigungen, Mitglieder und Nichtmitglieder ist laut Entwurf nicht erlaubt.
...
Sollte die Info der Morgenpost stimmen: wie gewohnt exorbitanter Bürokratismus. Wahrscheinlich nur die Spitze des Eisberges.

Hanf wird nach wie vor wie Plutonium behandelt, — während in Erfurt 1000 Pflanzen völlig frei und zugänglich mitten in der Stadt wuchsen, ohne dass die Stadt dem Wahnsinn verfiel. Hoffen wir, dass diese Hysterie nach der "Legalisierung" mit der Zeit abnimmt...
Zuletzt geändert von pepre am Mo 10. Jul 2023, 06:10, insgesamt 3-mal geändert.
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

Nur den Vollständigkeit halber, nix Neues drin:

https://idw-online.de/de/news817357
"Keine Cannabis-Legalisierung ohne Prävention und Forschung"
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
...
Fachspezifischer Tunnelblick mit dem üblichen Alarmismus, "Denkt doch nur an die armen Kinder!" und "Mehr Studien!".
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

https://www.augsburger-allgemeine.de/po ... 28726.html
[... viel altbekanntes Gewäsch ...]

Was soll erlaubt werden?
  • Verkauf für Erwachsene ab 18 Jahren
  • Verkauf soll kontrolliert werden
  • Verkauf nur in lizenzierten Geschäften, zum Beispiel bei Apotheken
  • Der Anbau von Cannabis soll für alle Privatpersonen höchstwahrscheinlich weiterhin verboten bleiben
Wtf? :roll: Wobei keine Quelle genannt wird... Könnte auch nur bayerisches Wunschdenken sein. Hoffentlich.
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

https://www.lto.de//recht/hintergruende ... lisierung/
Referentenentwurf, Stand 05.07.2023
...
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum künftig erlaubt. Hinsichtlich des Eigenanbaus regelt das Gesetz, dass Erwachsene "an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes bis zu drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums" züchten dürfen. Die unentgeltliche Weitergabe des Home-Grown-Hanfes ist "an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Wohnung der anbauenden Person zum unmittelbar auf die Weitergabe folgenden gemeinschaftlichen Konsum zulässig".
...
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist nunmehr nicht mehr in einem Abstand von bis zu 250, sondern 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie auf und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Kinderspielplätzen untersagt.
...
In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr sowie innerhalb und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen nicht gekifft werden.
...
Ein üppiger Katalog von Strafvorschriften regelt schließlich, welche Sanktionen drohen, wenn man sich an die zahlreichen Vorgaben des Gesetzes nicht hält. Wer z.B. "mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut", dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Richtig "teuer" wird es – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren – wenn Kinder und Jugendliche im Spiel sind.
...

PDF des Referentenentwurfs.

OmG! Ein Bürokratie-Monster! :shock: :roll:

Ich sehe auch nur "Besitz von 25g erlaubt". Bei drei eigenen Pflanzen wird diese Grenze doch schon gerissen! Wtf?!

Generell bleibt Hanf gemäß §2 (s. PDF) komplett verboten, es werden nur Ausnahmen definiert. Da dräut juristisches Ungemach, schwant mir...
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... g-100.html
Durch die geplante Legalisierung von Cannabis rechnet das Gesundheitsministerium mit finanziellen Einsparungen bei der Strafverfolgung in Milliardenhöhe. ... Konkret geht es in dem Entwurf um Einsparungen bei den Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro.
...
Den freien Verkauf von Cannabis in Geschäften soll es nicht geben. Erlaubt werden soll jedoch für über 18-Jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm und Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf. In so genannten "Cannabis-Clubs" soll die Droge gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine müssen dabei mit strengen Regeln rechnen.
...
Sucht- und Präventionsbeauftragte in den Cannabis-Vereinen sollen sicherstellen, dass die Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Nur die Mitglieder der Vereine dürfen das Cannabis erhalten - maximal 50 Gramm im Monat in "neutraler Verpackung". Diese soll Konsumanreize bei Jugendlichen vermeiden.
...
Konsumiert werden darf Cannabis den Plänen zufolge in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern von Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen.
...
Der Gesetzentwurf könnte Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Danach würden der Bundestag und Bundesrat über die Pläne entscheiden müssen. Bundesländer, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben nicht über die Länderkammer stoppen. Darunter fällt zum Beispiel Bayern.
Ich habe das mit den 200m um Kitas herum mal hier in der Stadt per Google Maps nachgesehen: da quasi in jeder 5. Straße eine Kita ist, ist de facto die gesamte Innenstadt tabu. In den reinen Wohnvierteln außenrum sind zuhauf Kinderspielplätze, also ist dort auch nichts. In den Stadtparks steht immer irgendwo eine Schaukel etc, die fallen also auch raus. Tatsächlich finden sich "freie Gebiete" nur in reinen Gewerbegebieten oder weit außerhalb, wo schon die Äcker beginnen. — Höchstwahrscheinlich wird das in anderen Städten nicht viel anders sein.

Das ganze Machwerk ist weit entfernt von einer tatsächlichen Legalisierung: es ist nur die Duldung des Konsums unter sehr strengen Vorschriften, die quasi nicht einzuhalten sind. Man will das "unsichtbar" machen, ein Ausbund an 🙈🙉🙊. Mit Verlaub: das ist keine Prävention, das ist schlicht Verleugnung.

Fröhliche Feste wird es nur mitten in der Pampa geben können. Vielleicht triggert das eine Renaissance der "Umsonst- und Draußen-Festivals". Aber wenn dort bei der Rückfahrt kontrolliert wird, dann ist der Lappen weg, wenn es bei den 3ng bleiben sollte.

Ich sehe nicht, wie man bei dieser Gesetzeslage das Szenario "man trifft sich mit Gleichgesinnten in gemütlicher Runde um Spaß zu haben und neue Leute kennen zu lernen" realisieren sollte. Ein Analogon zu "Biergarten" ist nicht möglich. Die ganze Genußkultur wird weggeholzt, es wird auf "den Süchtigen peinlichst genau definiert einen Rauschgiftkonsum ermöglichen, ohne dass man irgendwas davon sieht" reduziert.

PS speziell für Herrn Söder: überlegen Sie sich ihre Ablehnung nochmal. Falls das Gesetz so kommen sollte, so werden Sie weit einfacher die Kiffer verfolgen können¹, und das bei erhöhten Strafmaßen.

---
¹ Das Prinzip der "Whitelist": alles ist verboten, außer die Ausnahmen. Das ist eine unendliche Fundgrube für Polizei und Justiz, denn irgendwas findet sich immer.
Parade
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von Parade »

pepre hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 07:54... In den Stadtparks steht immer irgendwo eine Schaukel etc, die fallen also auch raus.
Bayern 2025: Anzahl der installierten Schaukeln in bayerischen Gemeinden verdoppelt :lol: ;)
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

Parade hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:56 Bayern 2025: Anzahl der installierten Schaukeln in bayerischen Gemeinden verdoppelt :lol: ;)
Tau an Baum knüpfen, Knoten unten dran = Schaukelseil. Billig und flächendeckend realisierbar. 🤪
pepre
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... d-100.html
Richterbund warnt vor Mehrbelastung der Justiz
...
"Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz ist völlig unrealistisch", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Zu erwarten sei vielmehr, dass das "extrem kleinteilige Gesetz in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen zusätzlichen Verfahren vor den Gerichten" führen würde.
...
D'accord. Vor allem, wenn es eine Landesregierung darauf anlegt, wird es Strafanzeigen nur so hageln.

In den Städten bleibt der Konsum de facto verboten (Abstandsgebote zu allen Orten, wo Kinder und Jugendliche sind oder sein könnten). Bei allen anderen Orten auch, wenn sich Nachbarn "gestört fühlen". Da kann man drauf warten, dass sich "Cannabis-Blockwarte" befleissigt fühlen werden.

Das Gesetz ist in keinster Weise eine Legalisierung. Es ist der Versuch die Konsumenten zu drangsalieren und komplett unsichtbar zu machen. Abschreckung durch Bürokratie, sozusagen.

Da die Strafen bei Verstößen erhöht werden bleibt so gut wie nichts, was sich verbessert hätte. Oder sieht das hier jemand optimistischer?
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bad guy
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von bad guy »

Von mir aus Rauchen verbieten wenn Dritte in der Nähe (und nicht einverstanden) sind. Auch Zigaretten. Freiheit endet wo die Freiheit andere anfängt. Verdampfen in der Öffentlichkeit aber erlaubt.

_____________

Zusätzlich ;)

-Joints dürfen nicht länger als 10cm sein.

-Schlecht gedrehte Joints stellen ein Sicherheitsrisiko dar (Ordnungswidrigkeit)

-Pflanzenmaterial von der Ernte muss in Abfallfässern unterirdisch gelagert werden.
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Martin Mainz
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von Martin Mainz »

Ich hoffe, daß wenn es erst mal eine Weile "legal" ist, normalisiert sich das und Gesetze kann man anpassen. Ich hoffe allerdings, daß unsere Parlamentarier vernünftig genug sind, daß Ganze doch noch in sinnvolle Bahnen zu lenken. Aber ich bin auch ein ziemlich naiver Optimist.
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LaMaria
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von LaMaria »

Martin Mainz hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 17:30 Ich hoffe, daß wenn es erst mal eine Weile "legal" ist, normalisiert sich das und Gesetze kann man anpassen.
......und wenn bei den nächsten Wahlen (sowie es mit den derzeitigen Umfrageergebnissen aussieht) die CDU/CSU wieder regiert?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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Martin Mainz
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von Martin Mainz »

LaMaria hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 19:35 ......und wenn bei den nächsten Wahlen (sowie es mit den derzeitigen Umfrageergebnissen aussieht) die CDU/CSU wieder regiert?
Den straffreien Eigenanbau und Besitz können auch die nicht so einfach zurück drehen. Stell Dir vor, die würden versuchen die gleichgeschlechtliche Ehe zu anulieren. Da bin ich recht zuversichtlich. Und dann gewöhnt man sich dran.
Freno
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von Freno »

Martin Mainz hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 17:30 Ich hoffe, daß wenn es erst mal eine Weile "legal" ist, normalisiert sich das und Gesetze kann man anpassen. Ich hoffe allerdings, daß unsere Parlamentarier vernünftig genug sind, daß Ganze doch noch in sinnvolle Bahnen zu lenken. Aber ich bin auch ein ziemlich naiver Optimist.
Der Selbsteinschätzung als naivem Optimisten vermag ich nicht entgegenzutreten. "Parlament" und "Vernunft" sind Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen. Rationale Kommunikation ist meiner Lebenserfahrung nach unter maximal 5-6 Beteiligten möglich - bei Gremien und Versammlungen von 10, 100, 500 Beteiligten kommt es zwangsläufig zur Bildung 'psychologischer Massen', dh jedes Mitglied überträgt einen Teil seiner Ich-Funktionen auf die Masse und verliert schlagartig einen Großteil seiner Intelligenz - verblödet. Näheres findet sich bei Gustave Le Bon: "Psychologie der Massen" und Sigmund Freud "Massenpsychologie und Ich-Analyse", in dem sich dieser mit jenem intensiv auseinandersetzt. Zwischen den Fans von Rot-Weiß-Erfurt und Lok Leipzig in einem Fußballstadion und einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages besteht m.E. überhaupt kein nennenswerter Unterschied.

[Polemik/off]

Aus der jüngeren Geschichte erinnere ich gerne an die Emanzipation von Homosexualität und die (Teil-)Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die politischen Instanzen haben sich bei beiden Themen bis auf die Unterhosen blamiert und auch das Bundesverfassungsgericht hat sich durchaus nicht mit Ruhm bekleckert. Dies hat aber die Verfassungsrichterin Rupp-v.Brünneck in ihrem - leider nur in (gebildeten) Juristenkreisen - berühmten 'dissenting vote' zum 1. Abtreibungsurteil des BVerfG getan, in dem sie festgestellt hat, daß eine Norm, die keinerlei Chance auf praktische Befolgung hat, niemals "die Würde geltenden Rechts" erlangen kann.

Die juristische Praxis hat Rupp-v.Brünneck bestätigt: unsinnige Gesetze werden von den unteren und mittleren Instanzen des Rechtsstaats boykottiert. Und diese Instanzen sind es, die darüber im Einzelfall entscheiden, ob ein Normverstoß verfolgt wird oder nicht. Bei "§ 218" ist es am besten nachvollziehbar: die Verfahren wurden schon auf der Ebene der Staatsanwaltschaften über die Verjährungsgrenze hinaus verschleppt, was doch noch "zu Gericht kam", wurde dort ebenfalls im gleichen Sinne "behandelt". Davon bekam "die Öffentlichkeit" jedoch kaum etwas mit und das war auch garnicht schlecht, weil es der Autorität des "demokratischen Gesetzgebers" ziemlich abträglich gewesen wäre, daß ihm "die Justiz" den Stinkefinger gezeigt hatte. Es hat "Ausreisser" gegeben wie den "Memminger Hexenprozeß", aber das blieben Einzelfälle, die mit ihrem medialen Tamtam den stillen Boykott der Justiz zu vernebeln geholfen hatten.

Ich prophezeie einen ähnlichen Verlauf bezüglich der Cannabis-Legalisierung: die irrwitzigen "Regulierungen" des Legalisierungs-Entwurfes, die ja wahrscheinlich so oder so ähnlich demnächst Gesetz werden, werden von "der Justiz" größtenteils genauso boykottiert werden, wie die "Indikationslösung" für den § 218, während sich "die Politik" in immer aberwitzigeren Streitereien über Detailfragen verliert.

EDIT 9.7.23: Es ist auch sehr gut möglich, daß das BVerfG geradezu bombardiert werden wird mit Vorlagebeschlüssen der Amts- und Landgerichte zB wg der schon rein logisch widersprüchlichen Regelung, daß man 3 Pflanzen züchten, aber nur 25 g besitzen dürfe. [EDIT 9.7.23/off]

Und das geht wahrscheinlich wieder 1/4 Jahrhundert lang so - oder noch länger. Wie beim § 218 wird es "Hexenprozesse" geben, die so einigen ziemliches Leid zufügen werden. Den ersten Hexenprozess gab es schon: 2 CBD-Kraut-Großhändler sind zu Freiheitstrafen verknackt worden, vom in Leipzig ansässigen Strafsenat des BGH. Typisch für den von mir beschrieben Umgang der "unteren Instanzen" mit diesem höchstrichterlichen Urteil: die CBD-shops haben immer noch geöffnet und Dank dem BGH wissen jetzt wirklich alle, daß man aus dem Kraut aus dem CBD-shop im Backofen richtig gutes Gras machen kann.

Das ist - meiner Meinung nach - die Richtung, in die es gehen wird. Für viele wird es immer leichter werden - hier in Leipzig ist der Konsum faktisch ausser Verfolgung gesetzt - für nicht wenige wird es sehr unangenehm werden in größeren oder kleineren "Hexenprozessen".

"Kammer mache nix - mussmer gugge zu !"
Zuletzt geändert von Freno am So 9. Jul 2023, 23:20, insgesamt 1-mal geändert.
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LaMaria
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von LaMaria »

Ich beziehe mich jetzt auf den Referentenentwurf. Im Wesentlichen ist es ja das Gleiche geblieben.

Es ist deutlich zu erkennen, man will auf keinen Fall mit internationalen Vereinbarungen kollidieren. Zuerst wird mal in 2(1) alles verboten, dann in einem komplizierten Regelwerk werden unter hohen Auflagen bestimmte Ausnahmen gestattet.
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LaMaria
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von LaMaria »

Hat mit Legalisierung wenig zu tun. Ein bisschen entkriminalisieren......
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Martin Mainz
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von Martin Mainz »

So, alles ein bisschen umsortiert (Danke, prepre). Ich hoffe, das passt so.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Re: Referentenentwurf Juli 2023

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: So 9. Jul 2023, 14:57 Hat mit Legalisierung wenig zu tun. Ein bisschen entkriminalisieren......
Es ist 0% Legalisierung im Entwurf: §2 ist da eindeutig, es bleibt komplett illegal. Es wird nur von der Strafverfolgung abgesehen, wenn man sich an ein höchst komplexes Regelwerk hält. Da dieses Regelwerk dem Prinzip der Whitelist folgt, ist der willkürlichen Gängelung (wie in Spanien) Tür und Tor geöffnet.

Eine Legalisierung, die diesen Namen tatsächlich verdient, würde dem Prinzip der Blacklist folgen: alles erlaubt, bis auf die Ausnahmen. Ob eine Black- oder Whitelist gilt ist ein fundamentaler Unterschied! Und es wird in der Exekutive und Judikative große Auswirkungen in der Auslegung und Handhabung haben.

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Im Neusprech: Whitelist = Allowlist = Liste der erlaubten Dinge, Blacklist = Denylist = Liste der verbotenen Dinge
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