CBD von(CBDDiscounter) mit einem Thc gehalt von unter 0,2% bestellt, Polizei sagt thc gehalt von 5% was tun?

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julesPaschoud
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CBD von(CBDDiscounter) mit einem Thc gehalt von unter 0,2% bestellt, Polizei sagt thc gehalt von 5% was tun?

Beitrag von julesPaschoud »

hallo ich habe mir Cbd aus bestellt Österreich welches mit einem Thc Gehalt von unter 0,2% beworben wurde. Die Polizei hat mich kontrolliert als ich 12g von besagtem Cbd mitgeführt hatte. Ich habe bei der Kontrolle angegeben dass das nur Cbd ist welches die Polizeibeamten mir nicht glauben wollten.
Nun habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen dass ich beschuldigter in einem Strafverfahren fahren bin und mir vorgeworfen wird 12g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von über 5% willentlich und wissentlich mitgeführt hatte. Ich weiß nicht ob ich mir was zu schulden kommen habe lassen da ich mir eigentlich nur Cbd bestellt habe auf einer legalen Webseite .
Kann mir irgendjemand vielleicht sagen wie genau das recht ist weil ich ja eigentlich nur Cbd gekauft habe . Eigentlich müsste dann ja die Seite wo ich das zeug gekauft habe dafür haften, da sie mir andere ware , als welche ich bestellt hab zugesendet wurde.
Freno
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Re: CBD von(CBDDiscounter) mit einem Thc gehalt von unter 0,2% bestellt, Polizei sagt thc gehalt von 5% was tun?

Beitrag von Freno »

Vorab: Rechtsfragen verlässlich klären können wir hier nicht - für eine wirklich "belastbare" Auskunft ist der Weg zum leider recht teuren Rechtsanwalt unvermeidlich.

Ich selbst kann nur einige Aspekte aufzeigen:

BtM-Delikte sind Vorsatzdelikte, sie können nicht fahrlässig begangen werden. Strafbar ist in Deutschland der Besitz, die "unmittelbare Sachherrschaft": in den Händen halten, in der Tasche haben, im Gepäck, zuhause im Schrank usw. Auf den Konsum oder den Erwerb (vom Sonderfall des "Einführens" aus dem Ausland abgesehen) kommt es für die reinen BtM-Delikte nicht an.

Wer also Cannabis erwirbt - und damit den Besitz daran beginnt, von dem er annehmen darf, daß es maximal 0,2 % THC enthalte, also der Besitz erlaubt sei und sich später herausstellt, daß der THC - Gehalt höher ist, ist daher grundsätzlich nicht strafbar.

Aber: der Betroffene muß wirklich "annehmen dürfen", daß der THC-Gehalt nicht höher als erlaubt ist. Das ist zB der Fall, wenn der Verkäufer die Kopie einer entsprechenden Untersuchung übergibt, in welcher das Labor und der dort konkret Verantwortliche benannt sind. Es könnten sich gleichwohl aber beim Konsum Umstände herausstellen, daß der THC-Gehalt gleichwohl höher ist, nämlich vornehmlich dann, wenn sich eine über das Sedieren - Beruhigung, Müdigkeit, Schläfrigkeit - hinausgehende psychoaktive Wirkung zeigt, man high wird, stoned oder breit, wie auch immer man den Rauschzustand nennen will. Dann hat man statt legalem "CBD-Kraut" illegales THC-haltiges Cannabis erworben - und weiß es nunmehr auch. Wenn man das Cannabis gleichwohl weiter in Besitz hält und konsumiert, handelt man dann zumindest im "dolus eventualis", dem "bedingten Vorsatz" etwa nach der Formel: man wollte es zwar nicht, aber wenn es nun mal passiert ist, ist es auch okay so. Wenn man merkt, unwissentlich illegales Cannabis in Besitz bekommen zu haben, hilft eigentlich nur eines zu Meidung der Strafbarkeit: sofort zur Polizei, "die Karten auf den Tisch legen" und das illegale Cannabis abliefern. Damit ist dann nämlich der Vorsatz des "in Besitz haben Wollens" ausgeschlossen.

Dann: worauf der BGH in einem Urteil vom Dezember 2022 hingewiesen hat: legales "CBD-Kraut" kann ganz leicht in THC-haltiges Kraut umgewandelt werden. Man spricht von "Decarboxylierung", ein planmässiges Erhitzen, wodurch eine Art Vorstufe von THC in wirksames THC umgewandelt wird. Laut BGH ist dieses Verfahren allgemein bekannt und kann von jederman mit Haushaltsmitteln durchgeführt werden.

Wenn also jemand "CBD-Kraut" in Besitz hält, das ursprünglich maximal 0.2% THC enthalten haben soll, was zB durch die Kopie eines Laborberichts glaubhaft gemacht werden kann, und nunmehr plötzlich 5% THC enthält, dann drängt sich der Verdacht geradezu auf, daß eine solche Decarboxylierung stattgefunden hat, wodurch sich der Betroffene vorsätzlich in den Besitz von illegalem THC-Kraut gebracht und damit strafbar gemacht hat. Was ich nicht weiß: ob durch kriminaltechnische Untersuchung festgestellt werden kann, ob bei einer bestimmten Menge von Cannabis eine solche Decarboxylierung stattgefunden hatte - aber ich halte dies für sehr gut möglich: bei diesem Vorgang muss das Kraut längere Zeit auf über 100 Grad erhitzt worden sein, was m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit noch andere Spuren hinterlässt, als die Erhöhung des THC-Gehaltes.

Wer "CBD-Kraut" in Microwelle, Backofen oder Wasserbad decarboxyliert, ist strafrechtlich also in keiner anderen, va keiner besseren Lage als derjenige, der "THC-Kraut" vom dealer kauft oder als grower aufgezogen hat.

Ob diese Umstände im Einzelfall vorgelegen haben, können wir hier natürlich nicht wissen. Ich habe mich nur bemüht, einige Umstände aufzuzeigen, die in einem solchen Fall theoretisch vorliegen und für den Betroffenen zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen können.
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LaMaria
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Re: CBD von(CBDDiscounter) mit einem Thc gehalt von unter 0,2% bestellt, Polizei sagt thc gehalt von 5% was tun?

Beitrag von LaMaria »

Frisches Cannabis hat in der Regel wenig THC und CBD. Durch Decarboxylierung werden CBDA in CBD gewandelt und THCA in THC. Z.Bsp. beim rauchen oder inhalieren. In der Analyse werden der THC und THCA Gehalt gemessen.

Ich habe keine Ahnung vom deutschen Recht. Besteht das Verkaufsangebot noch online und hast du Belege vom Kauf ? Könntest du dann nicht belegen dass du etwas anderes bestellt hast?

edit:
Die Rechtslage von CBD Blüten ist anscheinend noch nicht geklärt, bzw. soll sogar strafbar sein.

https://www.strafrechtsiegen.de/ist-can ... %C3%B6nnen.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Freno
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Re: CBD von(CBDDiscounter) mit einem Thc gehalt von unter 0,2% bestellt, Polizei sagt thc gehalt von 5% was tun?

Beitrag von Freno »

Es gibt da noch so 1 Aspekt: es kann vorkommen, daß Cannabis-Konsumenten illegales THC-haltiges Cannabis mit Belegen - Quittungen, Laborergebnisse usw - aus einem CBD-shop zu tarnen versuchen in der Erwartung, die Behörden würden nach Vorlage dieser Urkunden von Beschlagnahme und weiteren Schritten absehen. (Dies gilt analog auch für Cannabis-Patienten mit ihrem Rezept.) Bei der kriminaltechnischen Untersuchung kann sich allerdings sodann herausstellen, daß die Inhaltsstoffe des beschlagnahmten Cannabis nicht mit den Angaben auf Quittungen, Rechnungen und Laborergebnissen vom CBD-shop übereinstimmen. Das betrifft nicht nur THC und CBD sondern zB auch Streckmittel und synthetische Cannabinoide, die in Cannabis aus einem zugelassenen CBD-shop kaum zu erwarten sein dürften.

Auch dies ist nur eine theoretische Möglichkeit - ich möchte dem TE keineswegs unterstellen, sich so verhalten zu haben, sondern aufzeigen, in was für eine Richtung die Ermittlungen ebenfalls laufen könnten.
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