Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24

Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Freno »

M. Nice hat geschrieben: So 12. Nov 2023, 19:59
Freno hat geschrieben: So 12. Nov 2023, 19:27 Jeder- bislang - illegale Konsument kennt die "Drogenszene" seiner Umgebung - wer sie nicht kennt, gibt einfach "Drogenszene Beispielheim" in google ein und wird zielführend informiert. Dort hat man von einem jungen Mann südländisch/arabischen Aussehens, der nur gesprochen Deutsch sprach, das eventuell vorwerfbare Cannabis erworben, das Gesicht kann man nur schwer beschreiben, weil es dunkel war ...
Oder von einem glatzköpfigen, mit Schnauzbart und Springerstiefel. ;)
political correctness kannse Dir insofern inne Haare schmieren: Glatzen mit Springerstiefeln dealen nich, die sind treudeutsch und infolgedessen beschmieren se Synagogen mit Hakenkreuzen und bringen Dönermänner um und haben deswegen den weißen Hut auf ... oder das braune Käppi (was für so einige aber mit dem weißen Hut identisch ist) ... ABER: die bösen Drogendealer und Verderber der Jugend, das sind immer nur die "Scheiss-Ausländer" !

So ist das nun mal im real existierenden Deutschland.
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M. Nice
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von M. Nice »

Ja genau, dieses Klientel dealt ja mit Kristel Mett.
EDIT:
die mit Seitenscheitel
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
insomnia
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von insomnia »

es ist so ein armseliges bild was die politischen protagonisten hier abliefern !!
es ist scheinbar nicht möglich innerhalb von 2 jahren cannabis zu entkriminalisieren , wer soll da nicht die hoffnung verlieren wenn hoch dotierte politiker das nicht hinbekommen , ich bin wirklich kein verschwörungstheoretiker aber das ganze lässt mich schon zweifeln ob das ganze nicht bewusst gegen die wand gefahren wird ; jeder einfache angestellte muss mehr leistung bringen als diese penner 😡😡
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
HabAuchNeMeinung
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Einen Tag nachdem eigentlich die 2. und 3. Lesung stattfinden sollte hat man sich jetzt ganz schnell im Gesundheitsausschuss geeinigt. Dafür wurde eine Verschiebung von mind. 2 Monaten des Gesetzes in Kauf genommen. :evil:

Was es nicht geben wird hat Lauterbach und Wegge auch schon in die Welt posaunt:
- keine straffreie private Abgabe
- kein Konsum in CSCs
- keine Edibles

Was sonst noch kommt weiss keiner weil man Stillschweigen vereinbart hat.
Ich ahne nix gutes.
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Freno »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 17. Nov 2023, 19:40 (...)
Was es nicht geben wird hat Lauterbach und Wegge auch schon in die Welt posaunt:
- keine straffreie private Abgabe
- kein Konsum in CSCs
- keine Edibles

(...)
Na und ?

1) Die Strafbarkeit privater Abgabe ist praktisch nahezu unmöglich, weil jeder beschuldigte "Privat-Erwerber", dem weniger als 25 g im Einzelfall bzw 50 g im Monat vorgeworfen wird, sich auf einen illegalen, aber straffreien Erwerb "im Drogensumpf" von einem unbekannten, nur schwer beschreibbaren (es war ja schließlich dunkel!) dealer "rausreden" kann. "Jura scripta vigilantibus" wußten schon die alten Römer: das Recht ist für die Schlauen gemacht - wer zu doof ist zum Bescheissen, wird zurecht bestraft. Okay, das war jetzt wieder Polemik, aber es ist wohl deutlich geworden, was ich meine.
2) "Konsum in CSCs" - ja mein Gott, dann macht man halt auf der annern Straßenseite noch einen Verein auf für "Frohsinn und Gemütlichkeit" oder ne "shisha bar" oder sonst was mit Raucherlaubnis !
3) Wer braucht "edilbles" ? Wer's nötig hat, sollse sich halt selber machen !

Das sind doch wirklich peanuts !
pepre
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von pepre »

BR: Bayern pocht auf Stopp und (älter) BR: bayerische Kontrolleinheit
... wird Bayern laut Gerlach zudem eine zentrale Kontrolleinheit etablieren. "Diese Kontrolleinheit wird mit Blick auf die Erfordernisse des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention einen maximal restriktiven Vollzug sicherstellen", betonte die Ministerin.
... die Kontrolleinheit solle an einer nachgeordneten Behörde eingerichtet werden. Ihre Hauptaufgabe werde die "Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie deren Überwachung" sein. Ziel sei ein "strenger Vollzug" des Cannabis-Gesetzes. ...
Klingt für mich ganz nach einer Neuauflage der schwarzen Sheriffs. Diese konstante Nennung von "Vollzug" gemahnt an "Pseudo-Polizei" und/oder Ordner-Truppe. Hoffentlich sehen wir hier nicht die nächste Eskalationsstufe im sich selbst überbietenden Law&Order-Populismus eines "Söder for Kanzler"-Wahlkampfes. :roll: Die Union kippt ja eher immer mehr in Richtung USA-Republikaner um: Fundamental-Opposition, Feindbilder, ohne einen Hauch von Lösungsvorschlägen, - außer einem diffusen "mehr Wirtschaft!"; Büttel der Hochfinanz.
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von LaMaria »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 17. Nov 2023, 19:40 Einen Tag nachdem eigentlich die 2. und 3. Lesung stattfinden sollte hat man sich jetzt ganz schnell im Gesundheitsausschuss geeinigt. Dafür wurde eine Verschiebung von mind. 2 Monaten des Gesetzes in Kauf genommen. :evil:

Was es nicht geben wird hat Lauterbach und Wegge auch schon in die Welt posaunt:
- keine straffreie private Abgabe
- kein Konsum in CSCs
- keine Edibles

Was sonst noch kommt weiss keiner weil man Stillschweigen vereinbart hat.
Ich ahne nix gutes.
Das CanG bleibt also ein Aprilscherz
Dann bekommt das Datum des Inkrafttretens auch eine symbolische Bedeutung:
aus 420 wird dann 1. April
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von LaMaria »

Zitat Carmen Wegge X:
"Das CannG wird im Dezember beschlossen. Das bedeutet, dass wir den Zeitplan nicht halten. Ich weiß, dass das für viele eine große Enttäuschung ist. Deswegen ist diese Entscheidung auch niemandem leicht gefallen. Gut ausgearbeitete Verbesserungen sind aber in unser aller Sinne."

Was sind denn diese "gut ausgearbeiteten Verbesserungen" wenn in einem CSC nicht mal konsumiert werden darf?
Was spricht da eigentlich "amtlich" dagegen?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Freno »

Sofern die Ampel den Winter und das Frühjahr übersteht, kann man mit dieser Verschiebung m.E. eigentlich noch ganz gut leben. Nicht nur mir wird aufgefallen sein, wie ruhig es seit einigen Monaten im Unterforum für Repressionsfälle geworden ist - zuvor trudelten eigentlich jeden Monat eine Handvoll neue "Fälle" ein, die um Rat baten. Nur die leidige Führerscheinproblematik erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit und daran wird sich auch durch das CanG leider nichts ändern ...

Natürlich ist es etwas verwegen, rein von den nachgelassenen Aktivitäten in einem durchaus nicht repräsentativen Internet-Forum auf einen nachgelassenen Verfolgungsdruck zu schließen - aber ich habe schon öfters kundgetan, daß die Strafverfolgungsbehörden und -justiz keinen Bock haben, für den Papierkorb zu arbeiten.

Hinzu kommt, daß gerade der Repressionsapparat zu den eifrigsten Befürwortern der Legalisierung gehört. Die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei im Gesetzgebungsverfahren dürfte das ziemlich deutlich belegen.

Die große Masse derjenigen Fälle, die "nach kommendem Recht" nicht mehr strafbar sein werden, werden kaum mehr effektiv vorangetrieben werden. Gewiss gibt es auch Fälle, die man weiter verfolgen wird, zB wenn es um "Handeltreiben" oder "Inverkehrbringen" geht oder ein Zusammenhang zu anderen Straftaten besteht, va Straßenverkehr und erst recht "Rohkriminalität" (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Raub und Erpressung, Sexualdelikte usw) und natürlich die organisierte Kriminalität. Aber rein quantitativ dürften diese Fälle nicht sehr bedeutend sein.

Die Masse der Fälle sind die "kleinen Kiffer", deren "Mengen" regelmässig unter den künftigen "Freigrenzen" von 2x 25 g / Monat liegen.

Es ist natürlich auch möglich, daß zB in Bayern "Druck von ganz oben" gemacht wird und die bayrischen Staatsanwaltschaften angewiesen werden, auch diese Fälle weiter "mit Nachdruck" zu bearbeiten - aber schon gegenüber der bayrischen Justiz - den Richtern - zerschellt auch ein "Druck von ganz oben" an der richterlichen Unabhängigkeit.

"Materiellrechtlich" findet ein solches "Verschleppen" seine Stütze im rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismässigkeit: es ist schlicht unverhältnismässig, mit beträchtlichem Aufwand und beträchtlicher Belastung für den betroffenen 'Beschuldigten', ein Strafverfahren durchzuziehen, das bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge in einem Freispruch münden wird, weil die Entkriminalisierung des Tatvorwurfs sich bereits im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren befindet und mit einem Inkrafttreten zu rechnen ist, bevor das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen werden kann.
Grüner Daumen
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Grüner Daumen »

Zitat Carmen Wegge X:
"Das CannG wird im Dezember beschlossen.

Ihre Zuversicht in allen Ehren.. aber bei Nachrichten mit dem Inhalt: "Haushaltsperre für alle Ministerien -
Die Ampel darf kein neues Geld mehr ausgeben" kommen mir doch berechtigte Zweifel auf ob das CanG überhaupt noch umsetzbar ist.
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Freno »

Grüner Daumen hat geschrieben: Di 21. Nov 2023, 08:56 Zitat Carmen Wegge X:
"Das CannG wird im Dezember beschlossen.

Ihre Zuversicht in allen Ehren.. aber bei Nachrichten mit dem Inhalt: "Haushaltsperre für alle Ministerien -
Die Ampel darf kein neues Geld mehr ausgeben" kommen mir doch berechtigte Zweifel auf ob das CanG überhaupt noch umsetzbar ist.
Diese Zweifel werden von mir nicht geteilt - weil das CanG "ausgabenneutral" für die öffentliche Hand ist, zumindest die des Bundes. Auch die Verfassungsorgane des Bundes selbst sind von der Haushaltssperre nicht betroffen. Der Bundestag (oder seine Ausschüsse) könnte also zB auch jetzt noch weitere "kostenpflichtige" Gutachten zum Entwurf in Auftrag geben - das Gesundheitsministerium zB jedoch nicht mehr ohne weiteres. Das ist aber auch aus meiner Perspektive nicht mehr nötig.

Freilich könnte die Bundesregierung den Entwurf zurückziehen mit der Begründung, weitere Gutachten wären dringend erforderlich, könnten aber wegen der Haushaltssperre nicht eingeholt werden - aber das halte ich für sehr unwahrscheinlich, allein schon, weil die Regierung damit zugeben müsste, schlampig gearbeitet zu haben.

Ich habe die Einzelregelungen zur Kontrolle des teillegalen Anbaus nicht mehr präsent, aber meiner Erinnerung nach ist das Ländersache und zuständig ist die "untere staatliche Verwaltungsbehörde", das sind die Landratsämter und "Oberbürgermeistereien" der kreisfreien Städte. Sofern "Cannabis-Kontroll-Landesämter" geschaffen werden sollen (oder müssen), ist das auch Ländersache und die Länder sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Der "teilkriminalisiert bleibende" Verkehr von Cannabis - Weitergabe unter Privaten, Mengenüberschreitung, Ein- und Ausfuhr usw wird nach wie vor von den Strafverfolgungsbehörden überwacht - da ändert sich nichts.
DrGreenBomb
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von DrGreenBomb »

Tatsächlich ist auch meine Befürchtung, dass die Ampel nicht mehr lange genug durchhält und unter dieser rückständigen und prohibitionispopulistischen CDU sehe ich im wahrsten Sinne schwarz. Da ist ja noch die AfD liberaler und wahrscheinlich eher zu einer Teillegalisierung zu bewegen, wenn man sieht wie oft die AfD in der Expertenanhörung Georg Wurth aufgerufen hat.

Es ist zum Heulen, dass eine moderne Drogenpolitik bei Cannabis zum Greifen nah ist und dann wegen handwerklichen Fehlern und Unfähigkeit des BGM doch noch zu scheitern droht.
Freno
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Freno »

DrGreenBomb hat geschrieben: Di 21. Nov 2023, 15:25 Tatsächlich ist auch meine Befürchtung, dass die Ampel nicht mehr lange genug durchhält und unter dieser rückständigen und prohibitionispopulistischen CDU sehe ich im wahrsten Sinne schwarz. Da ist ja noch die AfD liberaler und wahrscheinlich eher zu einer Teillegalisierung zu bewegen, wenn man sieht wie oft die AfD in der Expertenanhörung Georg Wurth aufgerufen hat.

Es ist zum Heulen, dass eine moderne Drogenpolitik bei Cannabis zum Greifen nah ist und dann wegen handwerklichen Fehlern und Unfähigkeit des BGM doch noch zu scheitern droht.
Daß die Ampel vorzeitig die Grätsche machen könnte, vermute ich schon seit den Wahlen in Hessen und Bayern, wo die Ampel-Parteien durchweg abgestraft worden sind. Da kann man nur abwarten - tun kann man eh nix.

'Rechts' muß nicht notwendig Prohibitionismus heißen - in Argentinien ist gerade ein rechter Politiker zum Präsidenten gewählt worden, der u.a. die Legalisierung sämtlicher Drogen auf dem Programm stehen hat. Rechte sind auch - wieder einmal folge ich Sebastian Haffners "Anmerkungen zu Hitler" (welchselbigen Haffner übrigens als linken Politiker eingeordnet hatte, was ich für sehr richtig halte) - regelmässig weitaus pragmatischer und "realpolitischer", als Linke.

Die stattgefundenen Anhörungen haben es ja auch deutlich gemacht, daß die Legalisierung nicht nur von linken Politikern und ihrem Klientel, sondern vor allem auch vom "Staatsapparat", von Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefordert wird - Institutionen, die traditionell auch eher rechts zu verorten sind. Das wird so manche zum Umdenken anregen.

Das BVerfG hat zudem in seiner jüngsten Cannabis-Entscheidung wohlweislich keine Entscheidung in der Sache getroffen und sich damit sein Pulver trocken gehalten. Scheitert die Legalisierung durch die Ampel - gleich aus welchen Gründen - dann könnte das Cannabisverbot uU bald wieder dort auf dem Tisch liegen: weiteren Vorlagebeschlüssen steht nämlich die Zurückweisung der jüngsten Vorlagen aus formellen Gründen nicht entgegen und "bis nach Karlsruhe gehen" könnte auch ein von weiteren Strafverfolgungen Betroffener.

Last not least geht der internationale Trend ja schon langem zur Legalisierung - in weiten Teilen der abendländischen Welt - "des Westens" - ist sie ja schon seit einigen Jahren in Kraft und dort ist die Welt auch nicht untergegangen, bajuwarischen Unkenrufen zum Trotz.

Zu übertriebenem Pessimismus sehe ich also auch keinen Anlass ... was die Cannabis-Legalisierung anbelangt.
Grüner Daumen
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Re: Kabinettsentwurf CanG

Beitrag von Grüner Daumen »

DrGreenBomb hat geschrieben: Di 21. Nov 2023, 15:25 ..Cannabis zum Greifen nah ist und dann wegen handwerklichen Fehlern und Unfähigkeit des BGM doch noch zu scheitern droht.
Unfähigkeit? Hmm... Möglicherweise könnte man es auch als absichtliches Sabotieren eines bereits im Voraus zum Untergang verurteilten Schiffs betrachten. Zumindest könnte nun die Entschuldigung vorgebracht werden, dass es an finanziellen Mitteln mangelt, um Präventionsmaßnahmen zu finanzieren.
pepre
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Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von pepre »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nd-konsum/
Ampel-Fraktionen einigen sich auf geändertes Cannabisgesetz
Ent­kri­mi­na­li­sie­rung zum 1. April 2024

Kleinere Konsumverbotszonen, größere erlaubte Menge beim Eigenanbau, dafür aber auch Strafverschärfungen, wenn es um Minderjährige geht: Die Ampel hat sich auf diverse Änderungen des Cannabisgesetzes verständigt. ...
S. PDF.
pepre
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Re: Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von pepre »

Anbauvereinigungen können die Möglichkeit prüfen, in ihrer Satzung die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder als Grundbeträge mit zusätzlichen Pauschalen, gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegebenen Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial, festzulegen. (PDF S. 57)
Das ist interessant, denn es ermöglicht ein Analogon zu "Warenwert". Beispiel:
  • Konsumgruppe A: normales Weed, Pauschale 5€
  • Konsumgruppe B: starkes Weed, Pauschale 9€
  • Konsumgruppe C: Haschisch, Pauschale 12€
Dazu dann eine weitere Unterteilung für die Menge:
  • A10 bekommt max 10g normales Weed pro Monat; macht eine Gesamtpauschale von 10*5€ = 50€
  • B5 bekommt max 5g starkes Weed pro Monat; macht eine Gesamtpauschale von 5*9€ = 45€
  • C3 bekommt max 3g Haschisch pro Monat; macht eine Gesamtpauschale von 3*12€ = 36€
Das klingt doch halbwegs praktikabel... Bei einem Grundbetrag von zB 20€ pro Monat könnte man also auch Gelegenheitskiffer "bedienen", ohne dass es allzusehr ins Geld geht.
Freno
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Re: Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von Freno »

Ich habe zunächst nur den LTO-Text gelesen und stelle durchaus einige bemerkenswerte Verbesserungen fest:

- Die leidigen "Bannmeilen" um Schulen etc werden deutlich verringert. Es sind jetzt nur noch maximal 100 m und auch das nur, wenn es Sichtkontakt gibt. Gibt es keinen Sichtkontakt zB durch Geländestruktur, Bewuchs oder Bebauung, können selbst die 100 m unterschritten werden.

- Geringfügige Überschreitungen der Freimengen werden zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Das sollen 30 g im öffentlichen Raum und 60 g in der Wohnung sein. Diese Einstufung als Ordnungswidrigkeit ersetzt va das strafrechtliche "Legalitätsprinzip" (die Straftat muß bei Kenntnis der Behörden verfolgt werden) durch das "Opportunitätsprinzip" des Rechtes der Ordnungswidrigenkeiten: die Behörde kann nun "nach pflichtgemäßem" Ermessen von der Verfolgung gänzlich absehen, geringfügige "Verwarnungsgelder" (im 2-stelligen Bereich) oder reine Verwarnungen ohne jede Sanktion aussprechen. Selbst wenn die Behörde die Ordnungswidrigkeit verfolgt, verbleibt es idR bei verhältnismässig geringfügigen Bußgeldern im 3-stelligen Bereich - Freiheitsstrafen sind im Ordnungswidrigkeitenrecht zwar auch möglich, aber verhältnismässig selten. Der häufigste Fall ist wohl die Ersatzfreiheitsstrafe, wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird.

- Ganz wesentlich ist für mich die konkrete Ankündigung von Grenzwerten. Ihre Festsetzung soll zwar erst im nächsten Jahr erfolgen, aber - ich zitiere lto:
"Hierdurch wird sichergestellt, dass die begrenzte Zulassung des Besitzes und des Konsums von Cannabis nicht dazu führt, dass nun zum Beispiel jedes Mitglied einer Anbauvereinigung Gefahr läuft, einem Fahreignungsgutachten unterzogen zu werden und so jedenfalls für Führerscheininhaber und -bewerber kein Anreiz für die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung besteht, sich ihre Situation also de facto im Ergebnis nicht verbessert. Eine solche strenge Regelung ist auch im Sinne der Straßenverkehrssicherheit bei Cannabis nicht erforderlich."
Sofern diese Begründung in die "amtliche Begründung" des demnächst wohl verabschiedeten Gesetzes einfließt, hat das möglicherweise sehr positive Auswirkungen auf laufende "Führerscheinverfahren". Abstrahiert bedeutet diese Begründung nämlich, daß rein die Tatsache, daß jemand Cannabis konsumiert (hatte oder konsumieren will), soll keinen Grund mehr für "Führerscheinmaßnahmen" darstellen - Anordnung der MPU, Fahrerlaubnisentzug usw.

Das ist vor allem für diejenigen Betroffenen von Bedeutung, denen Besitz von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr vorgeworfen wurde und nunmehr durch Weiterleitung der Strafakte an die Führerscheinstellen um ihre Fahrerlaubnis zittern müssen.

In diesen Verfahren kann sodann - sehr wahrscheinlich - dieser Teil der Begründung zum CanG der Behörde entgegenhalten werden und die Einstelllung des "FS-Entzugs-Verfahrens" zumindest verlangt werden. Die Chancen für die erfolgreiche gerichtliche Anfechtung eines FS-Entzugs werden dann enorm verbessert - immer unter der Voraussetzung, daß nur der Besitz von Cannabis vorgeworfen wurde, aber keine "Rauschfahrt" !

Zu den übrigen Änderungen kann ich noch keine Stellung nehmen, muß auch noch "in einer glücklichen Stunde" den "amtlichen" Änderungs-Text lesen.
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Re: Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von LaMaria »

Das ist nun wohl die finale Version CanG
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Re: Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von Freno »

LaMaria hat geschrieben: Mo 27. Nov 2023, 19:38 Das ist nun wohl die finale Version CanG
Davon kann man wohl ausgehen. Bei der letzten Lesung wird es wohl noch 1x die übliche Schlammschlacht zwischen Regierung und Opposition geben, die aber kaum noch etwas ändern wird.

Es könnte jetzt nur noch ein völlig unvorhersehbares Großereignis eintreten wie ein vorheriger Bruch der Ampel-Koalition - den halte ich zwar für möglich, aber kaum mehr in diesem Jahr. Wenn die aktuelle Fassung dann in der letzten Lesung beschlossen worden ist, ist die Sache verfassungsrechtlich erledigt, auch ein Bruch der Koalition im 1. Halbjahr 2024 und die Ausschreibung von Neuwahlen würden den Bundespräsidenten nicht mehr an einer Verkündung des Gesetzes hindern.

Es wird wohl auch im Zusammenhang mit der letzten Lesung wieder einige rhetorisch-mediale Breitseiten der Prohibitionisten va aus Bayern geben, aber letztlich sind das nur Böllerschüsse.

Theoretisch denkbar ist immer noch eine abstrakte Normenkontrollklage etwa durch den Freistaat Bayern oder die Unionsfraktion oder von diesen "vorgeschobene" und mit exzellenten Rechtsvertretern, wie zB die Kanzlei Gauweiler, versehene "besorgte Eltern" - aber an einen Erfolg in Karlsruhe glaube ich eigentlich nicht. Gerade die "kleinteiligen" und schikanösen Regulierungen lassen es ja erkennbar werden, daß "der Gesetzgeber" die gegen eine Legalisierung vorzubringenden Einwendungen und den Schutz anderer Grundrechte (Leben, Gesundheit usw) hinreichend abgewogen hat.

Abstrakt betrachtet: verfassungsrechtlich gibt es zwar kein "Recht auf Rausch", aber auch kein "Recht auf Cannabis-Verbot". Es handelt sich um einer der vielen Fragen und Konfliktthemen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die nicht rechtlich, sondern nur politisch zu entscheiden sind. Dafür ist ja "die Politik" bzw. "die Demokratie" ja schließlich auch da - es ist ihre "verfassungsmässige Aufgabe", diese Fragen zu entscheiden.

Und rechtspraktisch gesehen steht die Justiz ohnehin auf der Seite der Legalisierer.
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Grünzeugs
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Re: Geändertes Cannabisgesetz vom 27.11.23

Beitrag von Grünzeugs »

LaMaria hat geschrieben: Mo 27. Nov 2023, 19:38 Das ist nun wohl die finale Version CanG
Richtig. Eigenanbau verhindert man mit einer 50g Obergrenze, einfach irgendwo Weed kaufen (Dispensary, Apo etc.) kann niemand, Clubs sind kaputt reguliert (fraglich ob es welche geben wird) und öffentlich konsumieren ist auch bei einer 100 m Sichtweite Regelung zu riskant. Man läuft ständig Gefahr doch irgendwo in so einen Bereich rein zu laufen. Wenn man außerhalb der eigenen vier Wände konsumiert, dann besser nur nach gründlicher Prüfung an einem exakt definiertem Ort den man nicht verlässt.

Für mich ändert sich durch diese "Legalisierung" rein gar nichts. Ich betrachte das als Legalisierungs-Verhinderungs-und-Beschwichtigungs-Gesetz. Als ein So-tu-als-ob-Gesetz für die gewöhnliche Volksverarschung. Man täuscht lediglich vor zu legalisieren. Und dass mit großem medialem Getöse.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
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