Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Re: Kabinettsentwurf CanG
Also ich sehe eigentlich keinen Grund, warum Cannabis-Patienten die Möglichkeiten des "Genuss-Cannabis-Gesetzes" nicht nutzen dürften - wenn das Gesetz mal so in Kraft getreten ist.
Dh sie können ihre 3 Pflanzen aufziehen und ernten, Mitglied in einer Anbauvereinigung werden und 2x25 g pro Monat (aber nicht am selben Tag!) auf dem Schwarzmarkt eintüten lassen.
Allerdings sehe ich auch nicht, daß sich aus ihrem Patientenstatus irgendwelche Privilegierungen für das nichtmedizinische Cannabis ergeben würden. Das kann zu paradoxen Situationen führen: nämlich daß ein Patient 100-200g medizinisches Cannabis zuhause legal lagern kann (was ich mir bei MS-Patienten gut vorstellen könnte), während mehr die 65 g "normales" Cannabis daneben wohl illegal wären, wobei 10 g davon eine Ordnungswidrigkeit und 5 g davon eine Straftat wären.
Bekäme ich als Strafrichter so einen Fall auf den Tisch, würde ich entweder von der Möglichkeit einer Auslegung der Vorschriften im Sinne einer Geltenserhaltenden Einschränkung Gebrauch machen und Patienten freisprechen, soweit die von ihnen als Genußcannabis gelagerten Mengen diejenigen nicht überschreiten, die sie an medizinischem Cannabis lagern dürfen oder einen Vorlagebeschluß zusammenzimmern. Der Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verhältnismässigkeitsprinzip "ist mit den Händen zu greifen".
"Unechte" Patienten, die ihre Verschreibung aufgrund einer angreifbaren Indikation von einer Cannabis-Mill erhalten, werden wahrscheinlich alleine aus Kostengründen darüber nachdenken, von den Möglichkeiten des normalen Cannabis Gebrauch zu machen, zumal dann, wenn sie in einer Cannabis-freundlichen Region leben. Damit will ich aber keineswegs sagen, daß jede Indikationsstellung durch die Ärzte einer Cannabis-Mill angreifbar wäre und hoffen, daß dies die Ausnahme sein wird.
"Echte" Patienten, insbesondere solche, deren belastbare Indikationen und Verschreibungen von einem "normalen" Arzt erhalten sollten sich, wenn das Inkrafttreten des Gesetzes absehbar wird, mit ihrem Arzt über die weitere Vorgehensweise verständigen. Für nicht wenige wird die weitere Kostenübernahme durch die GKV existenziell sein, in einigen Fällen werden Arzt und Patient übereinkommen, die Verschreibungen künftig zu unterlassen. In anderen Fällen wird aber auch und gerade bei geringfügigen Mengen der Erhalt des "Medikamentenprivilegs" des StVG und ähnlicher Schutzwirkungen des Cannabis-Patienten-Status existenziell sein.
Ich selbst habe mit meinem Psychiater bereits gesprochen und werde ihm treu bleiben: mir ist die Reinheit des medizinischen Cannabis sehr wichtig, Anbauvereine sind mir mit viel zu viel drohendem Zorres verbunden und die Apothekenpreise fallen bei meinen geringfügigen Mengen nicht ins Gewicht, bewegen sich zudem seit geraumer Zeit nach unten. Am wichtigsten aber ist mir mein Psychiater als Kontrollinstanz, die einem Ausufern meines Konsums entgegenwirkt.
Dh sie können ihre 3 Pflanzen aufziehen und ernten, Mitglied in einer Anbauvereinigung werden und 2x25 g pro Monat (aber nicht am selben Tag!) auf dem Schwarzmarkt eintüten lassen.
Allerdings sehe ich auch nicht, daß sich aus ihrem Patientenstatus irgendwelche Privilegierungen für das nichtmedizinische Cannabis ergeben würden. Das kann zu paradoxen Situationen führen: nämlich daß ein Patient 100-200g medizinisches Cannabis zuhause legal lagern kann (was ich mir bei MS-Patienten gut vorstellen könnte), während mehr die 65 g "normales" Cannabis daneben wohl illegal wären, wobei 10 g davon eine Ordnungswidrigkeit und 5 g davon eine Straftat wären.
Bekäme ich als Strafrichter so einen Fall auf den Tisch, würde ich entweder von der Möglichkeit einer Auslegung der Vorschriften im Sinne einer Geltenserhaltenden Einschränkung Gebrauch machen und Patienten freisprechen, soweit die von ihnen als Genußcannabis gelagerten Mengen diejenigen nicht überschreiten, die sie an medizinischem Cannabis lagern dürfen oder einen Vorlagebeschluß zusammenzimmern. Der Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verhältnismässigkeitsprinzip "ist mit den Händen zu greifen".
"Unechte" Patienten, die ihre Verschreibung aufgrund einer angreifbaren Indikation von einer Cannabis-Mill erhalten, werden wahrscheinlich alleine aus Kostengründen darüber nachdenken, von den Möglichkeiten des normalen Cannabis Gebrauch zu machen, zumal dann, wenn sie in einer Cannabis-freundlichen Region leben. Damit will ich aber keineswegs sagen, daß jede Indikationsstellung durch die Ärzte einer Cannabis-Mill angreifbar wäre und hoffen, daß dies die Ausnahme sein wird.
"Echte" Patienten, insbesondere solche, deren belastbare Indikationen und Verschreibungen von einem "normalen" Arzt erhalten sollten sich, wenn das Inkrafttreten des Gesetzes absehbar wird, mit ihrem Arzt über die weitere Vorgehensweise verständigen. Für nicht wenige wird die weitere Kostenübernahme durch die GKV existenziell sein, in einigen Fällen werden Arzt und Patient übereinkommen, die Verschreibungen künftig zu unterlassen. In anderen Fällen wird aber auch und gerade bei geringfügigen Mengen der Erhalt des "Medikamentenprivilegs" des StVG und ähnlicher Schutzwirkungen des Cannabis-Patienten-Status existenziell sein.
Ich selbst habe mit meinem Psychiater bereits gesprochen und werde ihm treu bleiben: mir ist die Reinheit des medizinischen Cannabis sehr wichtig, Anbauvereine sind mir mit viel zu viel drohendem Zorres verbunden und die Apothekenpreise fallen bei meinen geringfügigen Mengen nicht ins Gewicht, bewegen sich zudem seit geraumer Zeit nach unten. Am wichtigsten aber ist mir mein Psychiater als Kontrollinstanz, die einem Ausufern meines Konsums entgegenwirkt.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Oh! Holla, die Waldfee!
§ 34 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
...
5. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 5 Cannabis einführt, ausführt oder durchführt
...
ZB wenn man 10g Gras aus den Niederlanden über die Grenze für den Eigenverbrauch mitnimmt, oder - Gott bewahre - sich das Zeug per Packerl schicken läßt... Inwieweit kann man § 35a als verbindlich ansehen? Gar nicht? Oder ist das so ein "kann": in Bayern gibt's dafür Todesstrafe, in Berlin unterbricht der Staatsanwalt nicht mal seinen Mittagsschlaf?!Nach § 35 (Strafmilderung und Absehen von Strafe) wird folgender § 35a eingefügt:
§ 35a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 34 Absatz 1, 2 oder Absatz 5 zum
Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die
Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht und der Täter lediglich zum Eigenverbrauch Cannabis in
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in
sonstiger Weise verschafft oder besitzt oder Cannibinoide extrahiert.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Ich würde § 35a nicht überbewerten. Es ist ja durchaus eine Erleichterung: eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld ist bislang erst nach Anklageerhebung durch das zuständige Gericht und mit Zustimmung des Angeklagten und der Verteidigung (sofern vorhanden) zulässig. Da muß dann also schon ein entsprechendes "Buhei" veranstaltet worden sein, Akten vollgeschmiert und hin und her verschickt, allerlei Gebührentatbestände verwirklicht worden sein, bevor man zu so einer Einstellung kommen konnte.pepre hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 20:01 Oh! Holla, die Waldfee!
§ 34 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
...
5. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 5 Cannabis einführt, ausführt oder durchführt
...ZB wenn man 10g Gras aus den Niederlanden über die Grenze für den Eigenverbrauch mitnimmt, oder - Gott bewahre - sich das Zeug per Packerl schicken läßt... Inwieweit kann man § 35a als verbindlich ansehen? Gar nicht? Oder ist das so ein "kann": in Bayern gibt's dafür Todesstrafe, in Berlin unterbricht der Staatsanwalt nicht mal seinen Mittagsschlaf?!Nach § 35 (Strafmilderung und Absehen von Strafe) wird folgender § 35a eingefügt:
§ 35a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 34 Absatz 1, 2 oder Absatz 5 zum
Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die
Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht und der Täter lediglich zum Eigenverbrauch Cannabis in
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in
sonstiger Weise verschafft oder besitzt oder Cannibinoide extrahiert.
Jetzt kann es der Staatsanwalt, bevor dieses Buhei überhaupt losgegangen ist, selbst nach freiem Ermessen, wie es bei "kann-Vorschriften" faktisch ermöglicht wird. Es hängt also davon ab, welchen Staatsanwalt man erwischt, ob er von dieser Vorschrift überhaupt Gebrauch machen will und wie er für sich selbst "geringe Schuld", "geringe Menge" und das "Fehlen öffentlichen Interesses" definiert oder "fühlt" oder von seinem LOStA, dem "Leitenden Oberstaatsanwalt", dem Behördenchef entsprechende Anweisungen bekommen hat.
Zudem ist seine Entscheidung, von dieser Möglichkeit der Einstellung Gebrauch zu machen, nicht rechtsmittelfähig. Man erfährt ja überhaupt nichts davon, auch in der Akte, wenn sie zur Anklage kommt, muß sich nichts darüber finden.
Praktisch gesehen: die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig wird in den wenigen Fällen, in denen die Leipziger Polizei wegen Mengen unter 1 Pfund die Staatsanwaltschaft überhaupt belästigt, von dieser Vorschrift großzügigen Gebrauch machen - die Kgl.-Bayrischen Staatsanwaltschaften werden sie zu ignorieren suchen. Das wird dann aber vermehrt zu adrenalinschwangeren Telefonaten zwischen Kgl.-Bayrischen Amtsgerichtsräten und den Staatsanwälten führen ...
Edit 1.12.23:
Es verhält sich so, daß die Möglichkeit der Einstellung von Strafverfahren "wegen geringer Schuld" ohne - § 153 StPO - oder mit Auflagen (meist Geldbußen, Gemeinnützige Arbeit usw) - § 153a StPO - zu den in der Praxis wichtigsten Instrumenten zum "Totschlagen" von Strafverfahren gehört. Die Möglichkeiten nach §S 153 ff StPO setzen aber ein eröffnetes Hauptverfahren vor dem Gericht voraus und alle Beteiligten: Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung und der Angeklagte selbst - müssen zustimmen.
Diese Einstellung kann aber auch ausserhalb der Hauptverhandlung erfolgen. Was ich öfters praktiziert habe: als Verteidiger habe ich in Fällen von Relevanz schon vor der Festsetzung eines Termins für die Hauptverhandlung eine heute allgemein unübliche "Schutzschrift" an das Gericht (und die Staatsanwaltschaft) gerichtet und darin die "Linie" der Verteidigung offengelegt, die "Angriffspunkte" gegen den Tatvorwurf und auch entsprechende Beweisanträge angekündigt. Wenn mir der Fall als dafür geeignet erschien, habe ich einige Wochen später den Gerichtsvorsitzenden angerufen und eine Einstellung nach o.g. Vorschriften ins Spiel gebracht, was sehr oft zum Erfolg führte, zumal wenn ich mit dem Gerichtsvorsitzenden schon persönlich bekannt gewesen war. In einigen Fällen hat dabei eine Rolle gespielt, daß ich eine Geldbuße meines Mandanten "angeboten" habe, die nicht ganz unerheblich gewesen war.
Diese Art und Weise, Strafverfahren "totzuschlagen" ist nicht unumstritten. Es gab vor mehreren Jahren einen sehr prominenten Fall: Der Formel-1-Unternehmer Eccelstone hatte den Vorstandsvorsitzenden der Bayrischen Landesbank mit einigen MIllionen bestochen, um einen Kredit im Milliardenbereich zu bekommen. Die Sache flog auf und beide landeten vor Gericht. Der - inzwischen geschaßte - Bankvorstand wurde zu einer Haftstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt, die er auch zu 2/3 "abbrummen" mußte (wenn auch großenteils im "offenen Vollzug" dh "Feierabend-Knast") - Eccelstone hat eine Einstellung nach $ 153a erreicht - gegen eine Geldbuße von 150 Millionen Euro. Die hohe Strafe gegen seinen "Geschäftspartner" einerseits und die geradezu astronomische Höhe der Geldbuße andererseits spotten Kübel von Hohn auf die "geringe Schuld" des Angeklagten Eccelstone. Wer genug Zaster hat, kann sich "freikaufen" - wer diesen Zaster nicht hat, muß "brummen". Das ist Wasser auf die Mühlen der "Kapitalismuskritik" - des Volkssports der Möchtegern-Intellektuellen - und "verfassungspolitisch" hochgradig bedenklich: nach Orwell: alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind eben noch viel gleicher.
Wenn ein Leipziger Fahrradfahrer hier in der Stadt in einer Polizeikontrolle mit einem 10-g - Beutel Gras mit Aufdruck vom Coffeeshop in Holland "erwischt wird", ist schon die Chance sehr groß, daß die Polizei "offiziell" wegguckt und dem Fahrradfahrer ein Verwarnungsgeld von 20 € aufdrückt, weil sein Rücklicht nicht funktioniert hat. Geht die Sache trotzdem zur Staatsanwaltschaft, dann wird sie - wenn das Gesetz in Kraft tritt - höchstwahrscheinlich nach der neuen Vorschrift einstellen.
Wenn das aber kein Leipziger war, sondern einer aus Mingharting in Oberbayern (wo der Kgl. Bayrische Landtagsabgeordnete Josef Filser herstammt), der auch noch in Mingharting "erwischt worden" ist, dann gibt es nicht nur eine Anklage wegen verbotener Einfuhr, sondern auch noch eine wegen Handeltreiben, und obendrein vielleicht auch noch Hausdurchsuchung, Entziehung der Fahrerlaubnis und was diesen wildgewordenen Urwaldgermanen da sonst noch so einfällt.
Das GG setzt unter anderem das Staatsziel einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland - was insbesondere Grundlage des "Länderfinanzausgleichs" ist. Von diesem Staatsziel wird jetzt wieder ein Stück weit weg gerückt, die "Rechtsgemeinschaft" errodiert immer mehr.
Re: Kabinettsentwurf CanG
wie die meisten wahrscheinlich schon wissen,
die spd spitze verhindert das gesetz
https://twitter.com/hufiooo/status/1730 ... er=hufiooo
das war absehbar
es sind halt lügner und unfähige schaumschläger ,
also nix mit abstimmung in dez
wer hat uns verraten , die sozialdemokraten …
damit hat sich spd absolut in das abseits gestellt , wer soll den haufen noch wählen ?
offensichtlich hat sich der seeheimer kreis durchgesetzt ,


die spd spitze verhindert das gesetz
https://twitter.com/hufiooo/status/1730 ... er=hufiooo
das war absehbar
es sind halt lügner und unfähige schaumschläger ,
also nix mit abstimmung in dez
wer hat uns verraten , die sozialdemokraten …
damit hat sich spd absolut in das abseits gestellt , wer soll den haufen noch wählen ?
offensichtlich hat sich der seeheimer kreis durchgesetzt ,
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Kabinettsentwurf CanG
Bei twitter heißt es "Seite konnte nicht gefunden werden."
Ich glaube, das war ne Ente.
Ich glaube, das war ne Ente.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Kabinettsentwurf CanG
Das soll tatsächlich im Dezember nicht beschlossen werden. Ist auch nicht auf dem Sitzungsplan. Da ist doch was faul dran
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 4340550996
Edit:
Simon von grower.ch hat zu einer email Aktion aufgerufen.
https://twitter.com/HassoSuliak/status/ ... 4340550996
Edit:
Simon von grower.ch hat zu einer email Aktion aufgerufen.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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- Martin Mainz
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Kabinettsentwurf CanG
Was für ein Plottwist
Aber ich denke da wie Simon: Wir paffen das!
Schreibt Mails an die SPD Fraktionsspitze und bleibt sachlich. Kotzt euch hier aus. Bzw. hier: viewtopic.php?t=20596
Schreibt Mails an die SPD Fraktionsspitze und bleibt sachlich. Kotzt euch hier aus. Bzw. hier: viewtopic.php?t=20596
Re: Kabinettsentwurf CanG
Hier noch ein Statement dazu von Dirk Heidenblut auf instagram
https://www.instagram.com/reel/C0WTOI6NbJl/
Im Januar also nun...
Soll das dann der Grund für die Verschiebung vom 1.3. auf den 1,4. sein?
Klappt das dann zeitlich noch?
https://www.instagram.com/reel/C0WTOI6NbJl/
Im Januar also nun...
Soll das dann der Grund für die Verschiebung vom 1.3. auf den 1,4. sein?
Klappt das dann zeitlich noch?
Warum ist Cannabis verboten?
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Re: Kabinettsentwurf CanG
DHV News dazu https://www.youtube.com/watch?v=DlfRjhn-vrU
Solange wir nicht wissen, was der Fraktionspitze da quer liegt, wird das erst mal nix mit April.
Solange wir nicht wissen, was der Fraktionspitze da quer liegt, wird das erst mal nix mit April.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Tja ... jenun ... alles ziemlich merkwürdig ... ich habe mich, was die "große Politik" anbelangt, dazu schon geäussert.
Es kann ja durchaus sein, daß die Ampel "sich wieder einkriegt" und der Entwurf doch noch irgendwann in 2024 verabschiedet wird und in Kraft tritt. Das wäre nicht so schlimm. Aus der Entwicklung im "Repressions-Unterforum" kann man annnehmen, daß der Verfolgungsdruck allgemein stark nachgelassen hat- die Justiz hat eh keinen Bock mehr auf das Cannabis-Verbot.
Wenn es aber - egal warum - nicht demnächst zur Legalisierung kommt, dann kommt es darauf an, daß irgendjemand den Ball wieder zum BVerfG spielt. Das kann ein Vorlagebeschluß eines Gerichtes sein, aber auch eine Verfassungsbeschwerde eines Kiffers, der vom Amtsgericht Niederlinxweiler wegen 8 g zu 30 Tagessätzen (Geldstrafen bemessen sich nach dem etwas kompliziert zu berechnenden "Tageseinkommen") verknackt wird. So ein Urteil wäre wohl nicht "berufungsfähig", aber damit stünde der Weg nach Karlsruhe offen und ich würde, wie man in Thüringen sagt, "ne Bratwurst gegen 'n Kasten Bier wetten", daß eine erneute Vorlage in Karlsruhe dann auch Erfolg haben würde.
Es kann ja durchaus sein, daß die Ampel "sich wieder einkriegt" und der Entwurf doch noch irgendwann in 2024 verabschiedet wird und in Kraft tritt. Das wäre nicht so schlimm. Aus der Entwicklung im "Repressions-Unterforum" kann man annnehmen, daß der Verfolgungsdruck allgemein stark nachgelassen hat- die Justiz hat eh keinen Bock mehr auf das Cannabis-Verbot.
Wenn es aber - egal warum - nicht demnächst zur Legalisierung kommt, dann kommt es darauf an, daß irgendjemand den Ball wieder zum BVerfG spielt. Das kann ein Vorlagebeschluß eines Gerichtes sein, aber auch eine Verfassungsbeschwerde eines Kiffers, der vom Amtsgericht Niederlinxweiler wegen 8 g zu 30 Tagessätzen (Geldstrafen bemessen sich nach dem etwas kompliziert zu berechnenden "Tageseinkommen") verknackt wird. So ein Urteil wäre wohl nicht "berufungsfähig", aber damit stünde der Weg nach Karlsruhe offen und ich würde, wie man in Thüringen sagt, "ne Bratwurst gegen 'n Kasten Bier wetten", daß eine erneute Vorlage in Karlsruhe dann auch Erfolg haben würde.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Kann so einen -Scheißdreck- Unfug nicht mehr hören. Komm mal in den FreiStatt Bayern, da werden schon kleinste Anhaftungen verfolgt...kann man annnehmen, daß der Verfolgungsdruck allgemein stark nachgelassen hat...
Auf das Verfassungsgericht würde ich mich auch nicht verlassen.
Das funktioniert nur wenn die CDSU klagt, dann springen die. Hat man ja gesehen.
Ist ja auch kein Wunder. Wo kommen die Richter denn her
Die werden berufen, von den Regierenden und die längste Zeit war die CDSU an der Macht und deshalb gibt es viel zu viele konservative ... (den Ausdruck erspare ich Euch) Richter.
OT:
Da fällt mir "Der Herr Richter", von Konstantin Wecker ein.
Übrigens, die Legalisierung könnte mir egal sein, da Kassenpatient, aber die hinterfotzige Verfolgung unschuldiger und die Vernichtung von Existenzen muß aufhören. Danke SPD, du bist nicht besser wie CDSU, seit Schröder schon unwählbar.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Kabinettsentwurf CanG
Bin kein Konsument, aber mit ähnlichen Gründen hier. Eigentlich unglaublich das so viele Jahre in Deutschland Menschen ohne Fremdschädigung bestraft wurden wie VerbrecherM. Nice hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 00:48Übrigens, die Legalisierung könnte mir egal sein, da Kassenpatient, aber die hinterfotzige Verfolgung unschuldiger und die Vernichtung von Existenzen muß aufhören.
-
HabAuchNeMeinung
- Beiträge: 617
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... lisierung/Kein Entkriminalisierungsgesetz im Jahre 2023
SPD verhindert Cannabis-Beschluss im Bundestag
Noch am Montag hatte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses angekündigt: Die Entkriminalisierung von Cannabis werde im Dezember im Bundestag final verabschiedet. Daraus wird nun nichts. Die SPD-Fraktionsspitze ist dagegen.
...
Unklar bleibt damit auch, ob die SPD-Fraktionsspitze mit dem Gesetz inhaltlich ein Problem hat oder ob ihr nur der Zeitpunkt der Verabschiedung in Zeiten der Haushaltskrise kurz vor Weihnachten unpassend erscheint. Und "Zuversicht" der SPD-Pressesprecherin hin oder her: Nicht ausgeschlossen erscheint, dass das Gesetz "auf der Zielgeraden" vielleicht auch noch komplett gestoppt wird.
...
Ob das Gesetz, das den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ermöglicht, nunmehr wie geplant am 1. April in Krafttreten kann, ist offen. Ausschussvorsitzende Kappert-Gonther zeigte sich optimistisch: "Wichtig: Das im Entwurf vorgesehene Inkrafttreten zum 1. April kann aber auch bei einer Aufsetzung Anfang des Jahres erreicht werden!", postete sie auf X. Auch aus dem Büro von Carmen Wegge hieß es: "Für ein Inkrafttreten am 1. April 2024 reicht es aus, wenn wir das Gesetz im Januar oder sogar erst im Februar im Bundestag beschließen würden."
Nach dem Sitzungskalender des Bundestags für das Jahr 2024 könnte das CanG damit frühestens am 18. bzw. 19. Januar im Bundestag beschlossen werden – oder eben erst im Februar. Immer vorausgesetzt, die SPD-Fraktionsspitze hat bis dahin ihre Bedenken aufgegeben. Nach einem Bundestagsbeschluss hat der Bundesrat drei Wochen Zeit zur Prüfung, ob er den Vermittlungsausschuss anruft. Auf der Tagesordnung der Länderkammer könnte das Vorhaben dann am 22. März stehen. Danach müsste der Bundespräsidentin in Windeseile das Gesetz ausfertigen und verkünden – es sei denn, er hat verfassungsrechtliche Zweifel.
...
Re: Kabinettsentwurf CanG
Vielen Dank für die Verlinkung zu lto !
Was mich sehr nachdenklich macht: es wurde offenbar "von oben" eine "Nachrichtensperre" verhängt - über die Gründe, warum der Entwurf jetzt wiederum gestoppt wurde, äussern sich selbst die Befürworter des Entwurfs nur in Gemeinplätzen und/oder ausweichend.
Das lädt zu Spekulationen natürlich ein. Die LINKEN haben den Sozis bereits vorgeworfen, vor dem prohibitionistischen Geheule von Rauschgift und Jugendschutz eingeknickt zu sein - eine Erklärung, die mir zu einfach ist, denn die Fraktionsspitze stellt sich immerhin gegen ihre eigene Regierung. Der Haussegen in der Bundes-SPD könnte ziemlich schief hängen - hinge er im Lot, hätte man sich mit der Regierung diskret verständigt und einen "konsensualen" Weg und halbwegs glaubhafte Erklärungen für das "Stop!" präsentiert. Es gäbe genug Ausreden: Krieg überall auf der Welt, das 60-Milliarden-Loch (das allerdings als "Buchhaltungsfrage" konsequent bagatellisiert wird), last not least: das völlig verunglückte Machwerk des CanG-Entwurfs, das bei niemandem auf wirkliche Zustimmung stößt - es wäre wirklich besser, "nochmal von vorne anzufangen" ... Aber man hüllt sich in Schweigen ...
Ich habe schon mehrfach seit den LT-Wahlen in Hessen und Bayern die Vermutung geäussert, daß die Ampel vor dem Auseinanderbrechen ist. Ihre Kritiken bei FAZ-online sind grottenschlecht, dort propagiert man die "Deutschland-Koalition" aus SPD, Union und FDP. Die Ampel kommt einfach nicht an, ihre "performance" ist furchtbar, auch jenseits des Entwurfs zum CanG. Der 60-Milliarden-Knüppel aus Karlsruhe ist eigentlich nur noch der Eimer, der das Faß zum überlaufen bringt: "sie können es einfach nicht" und "so kann es nicht weitergehen".
Spätestens seit diesen LT-Wahlen ist auch offenkundig geworden, daß der Trend in diesem Land nach rechts geht, die aktuellen Umfragen machen das auch deutlich. Der AfD-Führer von Thüringen, der unsägliche Höcke, bereitet sich nach MDR ostensativ auf eine Regierungsübernahme im nächsten Herbst vor.: https://www.mdr.de/nachrichten/thuering ... d-100.html
Nach den Umfragen ist das durchaus nicht ausgeschlossen: die AfD führt in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Umfragen mit weitem Abstand an, zwischen ihr und der zweitplatzierten Union liegen in Thüringen 12 %-Punkte: AfD: 34 %, CDU 22 %, Linke 20%, der Rest, einschließlich der SPD mit 9% , ist "unter ferner liefen", FDP und Grüne stehen an der 5%-Zitterline. Diese Zahlen entnehme ich der INSA-Umfrage vom 9.11.23, mitgeteilt bei https://www.wahlrecht.de/. Wenn diese Werte, so bleiben, der Trend stabil bleibt, wird in Thüringen nur noch eine AfD-geführte Regierung möglich werden. Und wenn die Ampel so weiter wurschtelt, wie bisher, dann wird die AfD in Thüringen noch nicht einmal mehr einen Koalitionspartner brauchen - egal, welche Entgleisungen sich Höcke & Co noch leisten mögen. Die Ampel treibt der AfD und der Union die Wähler in Millionenscharen zu. Die Anhänger der Ampel, die Klimaschützer, Sozialisten, Gender*fanInnen usw - sie verstehen es nicht, repetieren wie eine Gebetsmühle ihr mantra von der "Angst vor Veränderung" - und sie finden keine Antwort.
Das "Halt!" für die Cannabis-Legalisierung könnte man also durchaus interpretieren als einen Schritt, "ein Zeichen" der Spitzen der Bundes-SPD zur Union hin, mit der sicherlich schon sehr diskrete Hintergrundkontakte aktiv sind. Noch diskretere derartige Kontakte gibt es vielleicht auch schon zwischen Union und AfD - und genau das ist es, wovor die Sozis womöglich die größte Angst haben: ein Schulterschluß zwischen Union und AfD würde die Ampel-Parteien auf absehbare Zeit von jeder Machtausübung ausschließen und sämtliche "Positionen": vom Klima-Schutz über Immigration bis zum Gender* sähen sich einem restaurativen "roll-back" ausgesetzt. Eine "Deutschland-Koalition" wäre wenigstens eine Option für ein Überleben der SPD an wenigstens einigen Schalthebeln der Macht und der "Staatsknete" ...
So rum oder so rum:
Seit ich als Cannabis-Patient vor ein paar Jahren hier herein geschneit bin und "unser aller Thema" seither verfolge, hat sich in mir die Vermutung verdichtet, daß die Cannabis-Entkriminalisierung ein ebensolches jahrzehntelanges Gewürge werden wird, wie die Entkriminalisierung der männlichen Homosexualität - "§ 175" - und die des weiblichen Schwangerschaftsabbruchs - "§ 218".
So wird es wohl auch kommen.
Was mich sehr nachdenklich macht: es wurde offenbar "von oben" eine "Nachrichtensperre" verhängt - über die Gründe, warum der Entwurf jetzt wiederum gestoppt wurde, äussern sich selbst die Befürworter des Entwurfs nur in Gemeinplätzen und/oder ausweichend.
Das lädt zu Spekulationen natürlich ein. Die LINKEN haben den Sozis bereits vorgeworfen, vor dem prohibitionistischen Geheule von Rauschgift und Jugendschutz eingeknickt zu sein - eine Erklärung, die mir zu einfach ist, denn die Fraktionsspitze stellt sich immerhin gegen ihre eigene Regierung. Der Haussegen in der Bundes-SPD könnte ziemlich schief hängen - hinge er im Lot, hätte man sich mit der Regierung diskret verständigt und einen "konsensualen" Weg und halbwegs glaubhafte Erklärungen für das "Stop!" präsentiert. Es gäbe genug Ausreden: Krieg überall auf der Welt, das 60-Milliarden-Loch (das allerdings als "Buchhaltungsfrage" konsequent bagatellisiert wird), last not least: das völlig verunglückte Machwerk des CanG-Entwurfs, das bei niemandem auf wirkliche Zustimmung stößt - es wäre wirklich besser, "nochmal von vorne anzufangen" ... Aber man hüllt sich in Schweigen ...
Ich habe schon mehrfach seit den LT-Wahlen in Hessen und Bayern die Vermutung geäussert, daß die Ampel vor dem Auseinanderbrechen ist. Ihre Kritiken bei FAZ-online sind grottenschlecht, dort propagiert man die "Deutschland-Koalition" aus SPD, Union und FDP. Die Ampel kommt einfach nicht an, ihre "performance" ist furchtbar, auch jenseits des Entwurfs zum CanG. Der 60-Milliarden-Knüppel aus Karlsruhe ist eigentlich nur noch der Eimer, der das Faß zum überlaufen bringt: "sie können es einfach nicht" und "so kann es nicht weitergehen".
Spätestens seit diesen LT-Wahlen ist auch offenkundig geworden, daß der Trend in diesem Land nach rechts geht, die aktuellen Umfragen machen das auch deutlich. Der AfD-Führer von Thüringen, der unsägliche Höcke, bereitet sich nach MDR ostensativ auf eine Regierungsübernahme im nächsten Herbst vor.: https://www.mdr.de/nachrichten/thuering ... d-100.html
Nach den Umfragen ist das durchaus nicht ausgeschlossen: die AfD führt in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Umfragen mit weitem Abstand an, zwischen ihr und der zweitplatzierten Union liegen in Thüringen 12 %-Punkte: AfD: 34 %, CDU 22 %, Linke 20%, der Rest, einschließlich der SPD mit 9% , ist "unter ferner liefen", FDP und Grüne stehen an der 5%-Zitterline. Diese Zahlen entnehme ich der INSA-Umfrage vom 9.11.23, mitgeteilt bei https://www.wahlrecht.de/. Wenn diese Werte, so bleiben, der Trend stabil bleibt, wird in Thüringen nur noch eine AfD-geführte Regierung möglich werden. Und wenn die Ampel so weiter wurschtelt, wie bisher, dann wird die AfD in Thüringen noch nicht einmal mehr einen Koalitionspartner brauchen - egal, welche Entgleisungen sich Höcke & Co noch leisten mögen. Die Ampel treibt der AfD und der Union die Wähler in Millionenscharen zu. Die Anhänger der Ampel, die Klimaschützer, Sozialisten, Gender*fanInnen usw - sie verstehen es nicht, repetieren wie eine Gebetsmühle ihr mantra von der "Angst vor Veränderung" - und sie finden keine Antwort.
Das "Halt!" für die Cannabis-Legalisierung könnte man also durchaus interpretieren als einen Schritt, "ein Zeichen" der Spitzen der Bundes-SPD zur Union hin, mit der sicherlich schon sehr diskrete Hintergrundkontakte aktiv sind. Noch diskretere derartige Kontakte gibt es vielleicht auch schon zwischen Union und AfD - und genau das ist es, wovor die Sozis womöglich die größte Angst haben: ein Schulterschluß zwischen Union und AfD würde die Ampel-Parteien auf absehbare Zeit von jeder Machtausübung ausschließen und sämtliche "Positionen": vom Klima-Schutz über Immigration bis zum Gender* sähen sich einem restaurativen "roll-back" ausgesetzt. Eine "Deutschland-Koalition" wäre wenigstens eine Option für ein Überleben der SPD an wenigstens einigen Schalthebeln der Macht und der "Staatsknete" ...
So rum oder so rum:
Seit ich als Cannabis-Patient vor ein paar Jahren hier herein geschneit bin und "unser aller Thema" seither verfolge, hat sich in mir die Vermutung verdichtet, daß die Cannabis-Entkriminalisierung ein ebensolches jahrzehntelanges Gewürge werden wird, wie die Entkriminalisierung der männlichen Homosexualität - "§ 175" - und die des weiblichen Schwangerschaftsabbruchs - "§ 218".
So wird es wohl auch kommen.
- Martin Mainz
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Re: Kabinettsentwurf CanG
ja ja, immer die gleiche Leier. Vielleicht hast Du ja recht mit Deinem Gedankengang. Wenns man das aber zum 5. oder 6. Mal in dieser Ausführlichkeit liest, hab ich eher das Gefühl des Herbeiredens. Wir werdens erleben, schaun mer mal.
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 361b21b8e1
tldr: na denn: Prost! Wenn die SPD solche Holz- und Betonköpfe, die nur das Feindbild "Rauschgiftsüchtige!" sehen, vor die Presse schickt (immerhin über spon und dpa lanciert), dann war es das.
Das trieft vor "Todesdroge Cannabis!!!" und "Denkt doch an die armen Kinder!" Der Eigenanbau scheint auch komplett dran glauben zu müssen. Ich frage mich, was dann noch übrig bleibt... Polizeilich streng überwachter Anbau in CSCs und ebensolcher Konsum ausschließlich in ausgewiesenen und ummauerten Zonen, damit man die Rauschgiftsüchtigen immer im Auge hat und niemand das Elend sehen muss, wie sie sich das Haschisch spritzen? - Und ganz klar muss die "kritische Infrastruktur" geschützt werden! Denn alle wissen: Kiffer sind allesamt linksgrünversiffte Terroristen!!!SPD-Innenpolitiker kritisieren Pläne zur Cannabislegalisierung
»Hanebüchen«, »absurd«, »großer Fehler«: Innenpolitiker der SPD schimpfen über die Pläne für eine Legalisierung von Cannabis. Es gebe noch »beträchtlichen Gesprächsbedarf«, sagte der Abgeordnete Sebastian Fiedler.
...
»Schon im ersten Schritt, ohne Bedingungen unkontrolliert [Wtf?!] den Eigenanbau für Erwachsene zu erlauben, wäre ein großer Fehler. Das Gesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität und verfehlt damit ein Kernziel.«
Außerdem bemängelt er, dass der Mindestabstand zu Schulen und Kitas halbiert wurde, das sei »hanebüchen«. Auch bei der kritischen Infrastruktur fehlten jegliche Regelungen. »Dass es für Flughäfen und andere Bereiche keine Regeln geben soll, ist absurd.«
tldr: na denn: Prost! Wenn die SPD solche Holz- und Betonköpfe, die nur das Feindbild "Rauschgiftsüchtige!" sehen, vor die Presse schickt (immerhin über spon und dpa lanciert), dann war es das.
Zuletzt geändert von pepre am Di 5. Dez 2023, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Unglaublich, ohne Bedingungen Pflanzen zu züchten und das auch noch in seinen eigenen 4 Wänden.
Jede Pflanze gehört da kontrolliert. Von einem staatlich anerkannten Botaniker.
Und was soll das mit den Flughäfen.Plantagen werden da nicht gebaut und rauchen darf man da auch nicht.
Viel schlimmer ist doch, das sie innerhalb der Fraktion nicht kommunizieren. Der Herr sagt ja, da er schon die ganze Zeit warnt, aus innenpolitischer Sicht.
Hätte er gewollt, hätte er sich einbringen können.
Das Manöver zeigt nur seine Blockadehaltung.
Jede Pflanze gehört da kontrolliert. Von einem staatlich anerkannten Botaniker.
Und was soll das mit den Flughäfen.Plantagen werden da nicht gebaut und rauchen darf man da auch nicht.
Viel schlimmer ist doch, das sie innerhalb der Fraktion nicht kommunizieren. Der Herr sagt ja, da er schon die ganze Zeit warnt, aus innenpolitischer Sicht.
Hätte er gewollt, hätte er sich einbringen können.
Das Manöver zeigt nur seine Blockadehaltung.
Respekt ist zumutbar, immer.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Sebastian Fiedler = Kriminalhauptkommisar
Ist wohl eine Berufskrankheit
Ist wohl eine Berufskrankheit
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.fr.de/politik/cannabis-lega ... 12046.html

Endlich mal eine passende Überschrift.SPD blockiert Cannabis-Abstimmung im Bundestag: „Ein Debakel und Trauerspiel“
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.spdfraktion.de/presse/state ... setz-kommt
Hmm...Statement von Dagmar Schmidt und Dirk Wiese [vom 5.12., ca 13 Uhr]
Das Cannabis-Gesetz kommt
Der Cannabis-Gesetzentwurf soll zeitnah in 2024 vom Bundestag verabschiedet werden, sagen die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dagmar Schmidt und Dirk Wiese. (Gesundheit und Rechtspolitik)
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Entkriminalisierung von Cannabis mit einem Mehr an Gesundheitsschutz praktikabel und rechtssicher umzusetzen. Wir sind auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Deutschen Bundestag zu verabschieden.“
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.sueddeutsche.de/politik/can ... -1.6314676
Ist aber auch nur Unkerei...Kiffen auf der Kippe
Die Einigung war schon verkündet, nach monatelangem Hin und Her wollte die Koalition noch vor Weihnachten die Cannabis-Legalisierung beschließen. Jetzt hat die SPD plötzlich keine Lust mehr. Aus komplizierten Gründen.
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Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.youtube.com/watch?v=-ZPkISBhhEM

Nur nochmal zur Erinnerung...Kirsten Kappert-Gonther: Cannabis wird ab 1. April 2024 legal
Das Cannabis-Gesetz ist eines der strittigsten Gesetzesvorhaben der Ampelregierung. Der Termin für die Legalisierung von Cannabis soll daher auf den 1. April 2024 verschoben werden. Ursprünglich war die Legalisierung ab dem 1. Januar 2024 geplant. „Das ist ein sehr komplexes Vorhaben. Es ist immerhin ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), am Freitag, 1. Dezember 2023, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Derzeit befassen sich die Koalitionsfraktionen mit dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum kontrollierten Umgang mit Cannabis.
Re: Kabinettsentwurf CanG
https://www.welt.de/politik/deutschland ... ragen.html
Ich glaube, da standen die Modellprojekte, in denen Heroin abgegeben wird, Pate. 100% Prohibition mit einem sehr, sehr engen Ausnahme-Korridor. Das ist keine Entkriminalisierung, das ist Gängelung. Kein Mensch mit Verstand wird das nutzen.
Zwischen den Positionen der Law&Order-SPDler und dem ausgearbeiteten CanG gibt es keine praktikable Überschneidung. Das sieht düster aus...
Würde mich nicht wundern, wenn die Seeheimer das mit voller Absicht in den Sand setzen.
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¹ Es ist völlig unüblich, dass über das beauftragte Ministerium hinaus noch Hinz und Kunz zu Gesetzentwürfen befragt werden. Herr Fiedler fabuliert hier ein Mitspracherecht herbei, dass gar nicht existiert.
Natürlich bei der Welt (Springer) veröffentlicht. Ein rein polizeilicher Blickwinkel. Und Hanf soll auf jeden Fall in der Kategorie "Plutonium" verbleiben. Das o.g. Szenario liefe auf Abgabestellen hinaus, in denen sich die Süchtigen ihre Tagesdosis abholen können, die sie dann (komplett unsichtbar und still und heimlich) konsumieren dürfen.Interview mit Innenpolitiker und Ex-Polizist Fiedler (SPD)
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Weil die internen Beratungen mit uns Innenpolitikern leider noch gar nicht stattgefunden hatten. Die nach außen kommunizierte Einigkeit der Ampel war insoweit missverständlich, als dass es nur eine Einigung unter den Gesundheitspolitikern gab.¹
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Der Eigenanbau muss dringend aus dem Gesetz gestrichen werden.
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[Mit Fachgeschäften] hätten wir eine starke Kontrolle des Staates gehabt.
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Künftig soll jeder 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum dabeihaben dürfen. Es ist mir nicht erklärbar, warum man so viel mit sich tragen darf, wenn man nur Konsument oder Konsumentin ist.
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Auch halte ich es für falsch, 100 Meter neben der Schule kiffen zu dürfen. Das ist mit Blick auf Prävention natürlich schlecht. Wir brauchen dringend größere Abstände.
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Ich glaube, da standen die Modellprojekte, in denen Heroin abgegeben wird, Pate. 100% Prohibition mit einem sehr, sehr engen Ausnahme-Korridor. Das ist keine Entkriminalisierung, das ist Gängelung. Kein Mensch mit Verstand wird das nutzen.
Zwischen den Positionen der Law&Order-SPDler und dem ausgearbeiteten CanG gibt es keine praktikable Überschneidung. Das sieht düster aus...
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¹ Es ist völlig unüblich, dass über das beauftragte Ministerium hinaus noch Hinz und Kunz zu Gesetzentwürfen befragt werden. Herr Fiedler fabuliert hier ein Mitspracherecht herbei, dass gar nicht existiert.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Und auf Anfrage von mir an Dirk Heidenblut, waren die Innenpolitiker wohl mit einbezogen.Von daher noch viel unverständlicher.pepre hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 07:48
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¹ Es ist völlig unüblich, dass über das beauftragte Ministerium hinaus noch Hinz und Kunz zu Gesetzentwürfen befragt werden. Herr Fiedler fabuliert hier ein Mitspracherecht herbei, dass gar nicht existiert.
Es ist einfach nur link was er da gerade macht bzw. der Kreis derer in der SPD, die dem Law and Order Flügel zuzurechnen sind. Er lanciert es gerade medial um seine eigene Partei zu torpedieren. Sehr fragwürdig.
Als ob sie gerade erst seit 2 Wochen über dieses Thema sprechen würden und nicht seit Monaten.
Wenn es interne Flügelkämpfe sind, soweit verständlich, aber mit Blick auf die Zukunft und die Umfragewerte wäre Geschlossenheit, das wirksamere Mittel.
Respekt ist zumutbar, immer.