Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Freno
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Freno »

Kaikoura hat geschrieben: Di 28. Nov 2023, 17:02 (...)
Wo ist mein Denkfehler ?

Liebe Grüsse
Dein Denkfehler besteht m.E. darin, Spekulationen über eine Änderung der Gesetzeslage anzustellen, von der wir alle annehmen, daß sie demnächst kommt, aber keiner von uns sagen kann, wie sie konkret aussehen wird.

Es ist müssig, all die "Konjunktive" hin und her denken zu wollen. Auch wenn es hart klingen mag: es hilft jetzt nur Geduld haben, bis die künftigen Regelungen zum neuen Grenzwert und eventuell auch der Behandlung von "Altfällen" (also uU Erleichterungen bei Betroffenen, deren Fahrerlaubnis "aufgrund THC-Gehalten" entzogen wurden, die unter den neuen Grenzwerten liegen) verabschiedet sind.

Liebe Grüße zurück !
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

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Freno hat geschrieben: Di 28. Nov 2023, 23:29
Dein Denkfehler besteht m.E. darin, Spekulationen über eine Änderung der Gesetzeslage anzustellen, von der wir alle annehmen, daß sie demnächst kommt, aber keiner von uns sagen kann, wie sie konkret aussehen wird.
Guten morgen zusammen,

deswegen schrieb ich ja unter der Prämisse, das der 3ng Grenzwert käme.

Ich beschäftige mich nun schon länger mit dem Thema, natürlich nur theoretisch.Da habe ich alle Szenarien durchgespielt.

Gestern kam mir aber der Gedanke, das es rein praktisch ja unmöglich wäre, unter oben genannter Prämisse, eine Mpu zu fordern, und oder auch durchzuführen.

Ich hab mir dann die Mpu bzw das Gespräch vorgestellt, ganz konkret: Mir würde dann gesagt, ich hätte kein Trennvermögen z.B.

Laut Gesetz (Prämisse s.o.),habe ich ja jetzt nichts falsch gemacht, bzw liegt das Trennvermögen ja doch vor.Zwar nicht zur “Tatzeit“, aber zur Zeit der Mpu.

Da ich in Rechtswesen und Verwaltungsvorgängen wenig firm bin, vermute ich da die Fallstricke.
Wenn da jemand mehr weiß, immer gerne her mit Informationen.

So rein von der Praktikabilität, ist meinem Vertständnis nach, unter oben genannter Prämisse, eine Mpu-Anordnung nicht möglich.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Die 3 ng Grenze scheint sehr realistisch zu sein.Vielleicht gibt es ja Abstufungen, wie bei der Promillegrenze.

Aber ja, ist alles stochern im Nebel.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Freno »

Zu solider juristischer Arbeit bin ich gesundheitlich leider nicht mehr in der Lage, aber "aus dem Bauch heraus" (Juristen nennen ihr Bauchgefühl gerne "Judiz"):

Die Feststellung einer unerlaubt hohen Konzentration psychoaktiver Substanzen im Blut ist wahrscheinlich - wenn nicht vorhandene Freigrenzen, wie die aktuelle 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol, unterschritten werden (bei Cannabis gibt es solche Freigrenzen überhaupt nicht, soweit ich weiß - nur der Anlaß für die Anordnung der MPU, deren Ergebnis, das verkehrspsychologische Gutachten, den Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis darstellt.

Diese Annahme als richtig vorausgesetzt, entfiele mit der Festlegung einer Freigrenze für Cannabis lediglich der Anlaß für die MPU - ihr Ergebnis wird davon jedoch nicht notwendig falsch und nicht notwendig rechtlich unbeachtlich, so daß der aufgrund dieser MPU angeordnete Entzug der Fahrerlaubnis nachträglich rechtswidrig würde und die Fahrerlaubnis ohne weiteres neu zu erteilen wäre.

Diese meine zugegebenermaßen spekulativen Überlegungen beziehen sich aber lediglich auf den Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde. Wird die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluß oder gar Urteil entzogen, sind va im Fall des Entzugs durch Urteil wegen der Rechtskraft Änderungen der Gesetzeslage nach Eintritt der Rechtskraft grundsätzlich unbeachtlich, sofern keine Wiederaufnahme in Frage kommt.

Anders verhält es sich wahrscheinlich auch in den Fällen, in denen "Cannabis-Fahrer" sich auf das "Medikamentenprivileg" des StVG berufen können.

Zuletzt muß ich auch die Einschränkung machen, daß ich im Straßenverkehrsrecht nie sonderlich beschlagen war und mich selbst in meiner aktiven Zeit als Anwalt öfters eines gut beschlagenen Kollegen bedienen mußte. Von daher ist die Verlässlichkeit meiner obigen Überlegungen keinesfalls sehr hoch.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Freno hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 11:26 Zu solider juristischer Arbeit bin ich gesundheitlich leider nicht mehr in der Lage, aber "aus dem Bauch heraus" (Juristen nennen ihr Bauchgefühl gerne "Judiz"):
Danke für die “Judiz“
Freno hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 11:26
….nur der Anlaß für die Anordnung der MPU, deren Ergebnis, das verkehrspsychologische Gutachten, den Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis darstellt.


Diese Annahme als richtig vorausgesetzt, entfiele mit der Festlegung einer Freigrenze für Cannabis lediglich der Anlaß für die MPU.
Genau an dem Punkt bin ich ja gedanklich.Die Vereinbarkeit mit dem Prämissewert 3ng/thc als neuen Grenzwert.Bin gerade auch nochmal durch den vorläufigen Gesetzesentwurf gegangen und dieser lässt in meinem Fall keine Mpu und kein Äg zu.

In meiner Laienhaften Lesart, zugegeben.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Freno »

Was heißt denn hier "nicht wirklich Tatsache" ? Und ein "mangelndes Trennungsvermögen" ist von den Blutkonzentrationen völlig unabhängig, weil das "mangelnde Trennungsvermögen" besagt, daß es dem Probanden - salopp formuliert - völlig egal ist, ob er durch psychoaktive Substanzen beeinträchtigt fährt, oder nicht. Das ist keine Frage von Blutkonzentrationen, sondern eine Frage des "Charakters", der Persönlichkeitsstruktur oder wie man das auch nennen will.

Nochmals: die Feststellung eines THC-Gehaltes im Blut war - meinem Judiz nach ! - nur der Anlass der MPU, deren Ergebnis die tatsächliche Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis war.

Wenn nunmehr die Gesetzeslage sich dahingehend ändert, daß solche Begutachtungen nur noch ab einem bestimmten Grenzwert eingeholt werden dürfen, werden zuvor eingeholte Gutachten mit ihrem für den Betroffenen negativen Ergebnis nicht entwertet.

Es ist m.E. keineswegs "unmöglich", die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verweigern - aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Cannabis-freundliche Führerscheinstellen können durchaus jene Wertung teilen: wenn die Grenzwerte abgesenkt werden, ist das alte Gutachten hinfällig geworden. Neutrale oder Cannabis-feindliche Behörden jedoch die dargestellte Wertung übernehmen. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, "dann kann er ja klagen !" Es dauert einige Jahre, bis es überhaupt von der Klageerhebung beim Verwaltungsgericht zur mündlichen Verhandlung kommt und dann womöglich nochmals Jahre bis zum Urteil - die Verwaltungsgerichte sind hoffnungslos überlastet.

Zu übertriebenem Optimismus sehe ich durchaus keine Veranlassung.
Kaikoura
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Guten morgen zusammen,

ich glaube ich habe durch meine Konjuntive zuviel Verwirrung geschafft.Ich habe zwar mein Führerschein abgegeben, aber bis dato noch keine Mpu gemacht.

Momentan ist es ja so, das mit der Blutkonzentration ab 1ng/thc erst die Füherscheinstelle benachrichtigt wird, und das ganze Prozedere erst los geht.

Meine Prämisse war ja ( 3ng/thc neuer Grenzwert).

Erst ab diesem neuen hypothetischen Wert würde ja das Prozedere los gehen.Da fall ich ja dann drunter.Der Anlass der Mpu würde dann wegfallen.

Ich hoffe das war verständlicher.
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Kaikoura
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Mich fuchst diese Thema sehr, deswegen recherchiere ich die ganze Zeit. Ich bin dann im Gesetzesentwurf, noch auf den Begriff Lex specialis gestoßen.

Der Paragraph 14 FeV , in Bezug auf Cannabis, wird ja dann zu Paragraph 13 a FEV.

Dieser ist laut Gesetzesentwurf dann Lex Specialis, was im Zusammenhang mit der geänderten Risikobewertung zu Cannabis steht.

“Kommen mehrere Rechtsnormen in Betracht ist, ist nun jeweils die speziellere anzuwenden“, so seht es in Wikipedia.

Klingt für mich so,das die neuen Gesetzesnormen (wenn sie die denn kommen), zur Anwendung kommen müssten.
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Führerschein zurück

Beitrag von grüner wal »

Hallo, weiß jemand wie das mit dem Führerschein abläuft wenn die Grenze nach oben gesetzt wird.
also was muß ich machen wenn der Tag gekommen ist.
insomnia
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Re: Führerschein zurück

Beitrag von insomnia »

grüner wal hat geschrieben: Mi 24. Jan 2024, 22:16 Hallo, weiß jemand wie das mit dem Führerschein abläuft wenn die Grenze nach oben gesetzt wird.
also was muß ich machen wenn der Tag gekommen ist.
Vergiss es !
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
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M. Nice
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Re: Führerschein zurück

Beitrag von M. Nice »

insomnia hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 10:09 Vergiss es !
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
Sagt wer?
Über die Entscheidung der SPD kann zum Zeitpunkt nur spekuliert werden.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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Re: Führerschein zurück

Beitrag von insomnia »

M. Nice hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 12:05
insomnia hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 10:09 Vergiss es !
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
Sagt wer?
Über die Entscheidung der SPD kann zum Zeitpunkt nur spekuliert werden.
Ich habe unmittelbar nach der Wahl schon gesagt dass das alles eher Wahlkampfgesxhnatter war .
Das haben mir auch Leute bestätigt die schon ewig mit der Sache zu tun und sich wirklich mit der Materie auskennen!
Ich weiß, dass hört sich jetzt nicht grad fundiert an , ich hab zwischenzeitlich daran geglaubt , meine Bekannten die sehr nahe an der Politik dran sind waren aber immer überzeugt dass nix kommen wird , es wird verzögert und in den Ausschüssen tot diskutiert, so wie jetzt gerade , ich denke die Entscheidung ist gefallen , die Mitteilung kommt so nach und nach , die Wegge wird immer leiser ,und der Fiedler immer lauter !
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von M. Nice »

Der gesunde Menscheverstand(wenn es den wirklich gibt) sagt mir, es wird und muß sich was in der Drogenpolitik ändern.
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

Ja es muss sich was ändern!
Meine Vermutung ist , es wird so lange gewartet bis die eu was vorgibt , etwa in 10 Jahren
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

Was mich am meisten ärgert ist dass einfach viele Menschen vor allem junge ,jetzt schon der Meinung sind dass da was kommt! D. h die „ Legalisierung „wird jetzt schon gelebt im Glauben dass alles mehr oder weniger Save ist!
Das ist der unsäglichen Kommunikation der SPD geschuldet, wie oft wurde von Wegge u.a erzählt dass alles Save ist , dass es kommt , alles in trockenen Tüchern usw.
Das Ergebnis sind unzählige Verfahren,
unzählige Führerschein Einzüge unzählige Existenzen die vernichtet werden , täglich !!😡😡
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von insomnia »

Der Bäcker verkauft sein Brot auch erst wenn es gebacken ist !!
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

https://www.tuev-verband.de/fileadmin/u ... _final.pdf

Was der Tüvverband zum letzten Entwurf sagt. Stand Dezember 2023.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) soll nach vorliegenden Informationen aus Sicht der Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition zukünftig nicht mehr bei Cannabis-Besitz und bei gelegentlichem Konsum, sondern nur bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder missbräuchlichem Gebrauch, allerdings erst bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit angeordnet werden können.
Diesen Passus finde ich da interessant. Steht auch so in den Änderungen des Gesetzentwurfes, aber hier klarer rausgearbeitet bzw. dargestellt.
Respekt ist zumutbar, immer.
Roboter23
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Ärztliches Gutachten THC-COOH Werte

Beitrag von Roboter23 »

Hallo liebe Leute,

Ich muss bald ( in grob 2-3 Wochen ) zum ärztlichen gutachten bei der pima MPU wegen Besitzes von BTM.

Ich hab die letzten 3-4 Monate regelmäßig HHC und dann auch Cannabis konsumiert, als ich den Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen habe vor 3 Wochen hab ich den Konsum eingestellt.

Nun zu meiner Frage, ab welchem THC- COOH Wert gilt man beim URIN Screening als Gelegenheits Konsument, hab mal bisschen geschaut und gesehen ab einem Wert von 10-75ng/l ist das soweit zutreffend?

Hab gestern ein Schnelltest von der Apotheke gemacht mit einem cut off Wert von 50ng/l was leider noch positiv angeschlagen ist.

Hab da jetzt ein bisschen Sorge dass beim ärztliches Gutachten die Werte zu hoch sein werden und ich eine MPU machen muss.

Vielleicht könnt ihr auch mal eure Erfahrungen hier teilen bezüglich des ärztlichen Gutachtens und den Werten beim Urin Screening. Vielen lieben Dank !
holländer
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von holländer »

Fahrerlaubnis ist seit Anfang 2023 entzogen.

Habe jetzt 2 negative MPU Gutachten weil die Vorbereitung bei der Caritas "nicht gut" ist.
Meine Aussagen waeren nicht nachvollziehbar...

Welche Auswirkung koennte ein (privat)-Rezept fuer Cannbis jetzt noch haben?
Kaikoura
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Nun ist der neue Grenzwert da.Wie erwartet die konservativste Variante.In meinem Fall bei 2,1 ng aktiv. Also liege ich darunter und laut den Berechnungen des BMVD entsprechen die 3,5 ng 0,2 Promille Alkohol.

Das bedeutet, in meinem Falle umgerechnet ca. 0,13 Promille.Wie ist denn da eine Mpu zu rechtfertigen !? Geht so garnicht in meinen Kopf wie das jetzt noch begründet werden soll. Dazu bin ich ich noch Ersttäter und bei 30 Jahren Führerschein 0 Punkte und unfallfrei.
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