Achtung, legal - Strafaktionen seit der Legalisierung
Achtung, legal - Strafaktionen seit der Legalisierung
In der Region um Koblenz hat die Polizei heute Verkehrskontrollen intensiviert. Es gab mehrere groß angelegte Aktionen mit Schwerpunkt Cannabis.
Zudem wurden Bekannte von mir heute beim kiffen am Rheinufer in Andernach von der Polizei kontrolliert und durchsucht. Ihnen wurde das ganze Cannabis abgenommen, Begründung "das kann ja nur aus illegalen Quellen stammen". Ob die ihr Gras nochmal wieder bekommen ist fraglich.
Man sollte sich also nicht zu sicher fühlen.
(Ich hoffe dieses Unterforum passt, ansonsten bitte verschieben )
Zudem wurden Bekannte von mir heute beim kiffen am Rheinufer in Andernach von der Polizei kontrolliert und durchsucht. Ihnen wurde das ganze Cannabis abgenommen, Begründung "das kann ja nur aus illegalen Quellen stammen". Ob die ihr Gras nochmal wieder bekommen ist fraglich.
Man sollte sich also nicht zu sicher fühlen.
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- Hans Dampf
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Re: Achtung, legal :)
Danke für die Berichterstattung!
Unerfreulich, in einem Bundesland, das von einer Ampelkoalition regiert wird.
Die Gegner der Legalisierung verschwinden halt auch nicht über Nacht.
In drei Monaten wird auch das Argument mit der illegalen Quelle Geschichte sein.
Unerfreulich, in einem Bundesland, das von einer Ampelkoalition regiert wird.
Die Gegner der Legalisierung verschwinden halt auch nicht über Nacht.
In drei Monaten wird auch das Argument mit der illegalen Quelle Geschichte sein.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
- Martin Mainz
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Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Thema verschoben und Titel leicht angepasst.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Helmut Kohl war da x Jahre Boss :/,
Denke erfordert keinerlei weiteren Erklärungen.
Kommeursprünglich selbst genau aus der Gegend. Wundert wenig. War schon in offenen Diktaturen im Urlaub die liberalere Praktiken und moralischere Polizei hatten als in RH-P. Die Bevölkerung lebt da seit jeher in Angst und Schrecken vor der Obrigkeit. Polizei Willkür und Gedankengut sind so auf Bayerischem Level. Viel mental health(vorwiegend Angststörungen, Suchterkrankungen)und natürlich pro-level Alkoholismus Probleme sind charakteristisch, sehr provinziell um es nett zu sagen...
Tut weh zu lesen das sich nicht viel getan hat. Das sie sich auch nicht schämen, unfassbar
Regierungswechsel haben leider kaum Personalwechsel bei Justiz etc zur Folge. Wie man sieht nicht mal Gesetzesänderungen haben viel Einfluss auf die. Man dreht sich eh alles so wie man's gerade braucht. Generell stören Rechte und Gesetzte die Polizei bei ihrer "Arbeit". Wie traurig. Hoffe das die angezeigt wurden/werden. Krass, thx for sharing
Denke erfordert keinerlei weiteren Erklärungen.
Kommeursprünglich selbst genau aus der Gegend. Wundert wenig. War schon in offenen Diktaturen im Urlaub die liberalere Praktiken und moralischere Polizei hatten als in RH-P. Die Bevölkerung lebt da seit jeher in Angst und Schrecken vor der Obrigkeit. Polizei Willkür und Gedankengut sind so auf Bayerischem Level. Viel mental health(vorwiegend Angststörungen, Suchterkrankungen)und natürlich pro-level Alkoholismus Probleme sind charakteristisch, sehr provinziell um es nett zu sagen...
Tut weh zu lesen das sich nicht viel getan hat. Das sie sich auch nicht schämen, unfassbar
Regierungswechsel haben leider kaum Personalwechsel bei Justiz etc zur Folge. Wie man sieht nicht mal Gesetzesänderungen haben viel Einfluss auf die. Man dreht sich eh alles so wie man's gerade braucht. Generell stören Rechte und Gesetzte die Polizei bei ihrer "Arbeit". Wie traurig. Hoffe das die angezeigt wurden/werden. Krass, thx for sharing
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Kann ich als RLPler so nicht bestätigen, daß wir hier alle in Angst leben. Kann man wohl nicht so verallgemeinern, wie bei allen Dingen.
Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Auch wenn ich "die Palz" schon lange nicht mehr besucht habe - ich kann mich des Eindrucks auch nicht erwehren, daß man heißgeliebte Feindbilder pflegt.
"Provo-Aktionen" wurden auch hier in Leipzig, wo die Behörden sehr Cannabis-freundlich sind, m.E. völlig zu recht, streng geahndet, weil diese Aktionen das stillschweigende Einverständnis zwischen Kiffern und Behörden öffentlich machen würden, würde man nicht "mit aller Strenge" einschreiten. Man kann es doch nicht in die Medien kommen lassen, daß man hier behördlicherseits das Cannabis-Verbot schon seit Jahren weitgehend ignoriert.
So manche werden wahrscheinlich auch das CanG nicht genau gelesen haben und sich von der m.E. fehlerhaften Berichterstattung der Medien unterstützt gefühlt haben: "kiffen ist jetzt legal!" Das stimmt einfach nicht "so einfach".
Jeder Erwerb von Cannabis bleibt verboten, illegal - mit 2 Ausnahmen: dem Erwerb von Cannabis aus CSC und dem Erwerb von Samen für die "3 Balkonpflanzen". Die CSC werden wohl kaum am Tage des Inkrafttretens schon Cannabis an Mitglieder abgegeben haben können, ebenso wenig wie die "Balkonpflanzen" schon am 1. Tag erntereif geworden sein können. Bestraft werden sollen aber nur diejenigen Erwerber, die mehr als die notorischen 25/50 g erworben haben - soweit es um den Erwerb und Besitz geht. Bestraft wird aber jeder, der genußfertiges Cannabis an andere abgibt, ohne "ein CSC zu sein" und zwar ohne "Freimengen" !
Die im Startpost erwähnten Kiffer aus Andernach könnten noch ganz anderen Problemen entgegensehen müssen, ausser dem beschlagnahmten Cannabis, nämlich eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum Handeltreiben, weil jede Weitergabe auch von legal erworbenem Cannabis strafbar bleibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Es wird m.E. eine ziemliche Menge von derartigen Fällen geben, in denen Konsumenten Beihilfe zur strafbaren Weitergabe von Cannabis oder der ebenfalls (mit o.g. Ausnahmen) strafbare Erwerb von Cannabis vorgeworfen werden wird, auch wenn sie unterhalb der Freigrenzen für den Besitz nach dem CanG bleiben - aber den legalen Erwerb von "Balkonpflanzen" oder einem CSC nicht nachweisen können. Klarheit hierzu wird erst eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bringen und das dauert Jahre und Jahrzehnte.
Wie ich schon öfters sagte: das CanG ist einfach nur Kacke ! Es ist offensichtlich das Ergebnis eines Gezerres und von "Kuhhändeln" von Gegnern und Befürwortern der Legalisierung innerhalb der "Ampel", die in "dilatorischen Formelkompromissen" (Carl Schmitt ("dilatorisch" heißt im Juristendeutsch: "aufschiebend")) geendet und damit auf die Justiz abgewälzt worden sind.
Dieser "dilatorische Formelkompromiss" sieht hier so aus, daß man zwar den Besitz und Erwerb von 25/50 g Cannabis zwar für straffrei erklärt, aber gleichwohl für illegal und ebenso die Verschaffung dieses Besitzes für strafbar - verkaufen, schenken. Selbst das übliche gemeinsame Rauchen eines joints bleibt strafbar, sogar unter Eheleuten ! Wer einen joint mit weniger als 25 g Cannabis-Inhalt entgegennimmt, handelt illegal, aber nicht strafbar - wer einen joint dagegen weiterreicht, handelt illegal und strafbar, egal wieviel Cannabis er enthält.
Rein aus der juristischer Perspektive ist das CanG ein Monster aus dem Horrorfilm. Es wirft Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten ohne Ende auf, welche die Staatsanwaltschaften und Gerichte noch weit mehr belasten werden, als die "Amnestie-Regelungen" - von den Betroffenen, die sich auf vordergründige Wahrnehmungen und Darstellungen durch die Medien verlassen, ganz zu schweigen !
Der erste Sinn eines jeden Gesetzes ist es, Rechtssicherheit zu schaffen: es dem Untertan zu ermöglichen, die Entscheidung eines Gerichtes oder einer sonstigen staatlichen Autorität zu prognostizieren und sein Verhalten danach einzurichten. Und genau diesen Sinn eines jeden Gesetzes hat das CanG "total verfehlt".
"Provo-Aktionen" wurden auch hier in Leipzig, wo die Behörden sehr Cannabis-freundlich sind, m.E. völlig zu recht, streng geahndet, weil diese Aktionen das stillschweigende Einverständnis zwischen Kiffern und Behörden öffentlich machen würden, würde man nicht "mit aller Strenge" einschreiten. Man kann es doch nicht in die Medien kommen lassen, daß man hier behördlicherseits das Cannabis-Verbot schon seit Jahren weitgehend ignoriert.
So manche werden wahrscheinlich auch das CanG nicht genau gelesen haben und sich von der m.E. fehlerhaften Berichterstattung der Medien unterstützt gefühlt haben: "kiffen ist jetzt legal!" Das stimmt einfach nicht "so einfach".
Jeder Erwerb von Cannabis bleibt verboten, illegal - mit 2 Ausnahmen: dem Erwerb von Cannabis aus CSC und dem Erwerb von Samen für die "3 Balkonpflanzen". Die CSC werden wohl kaum am Tage des Inkrafttretens schon Cannabis an Mitglieder abgegeben haben können, ebenso wenig wie die "Balkonpflanzen" schon am 1. Tag erntereif geworden sein können. Bestraft werden sollen aber nur diejenigen Erwerber, die mehr als die notorischen 25/50 g erworben haben - soweit es um den Erwerb und Besitz geht. Bestraft wird aber jeder, der genußfertiges Cannabis an andere abgibt, ohne "ein CSC zu sein" und zwar ohne "Freimengen" !
Die im Startpost erwähnten Kiffer aus Andernach könnten noch ganz anderen Problemen entgegensehen müssen, ausser dem beschlagnahmten Cannabis, nämlich eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum Handeltreiben, weil jede Weitergabe auch von legal erworbenem Cannabis strafbar bleibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Es wird m.E. eine ziemliche Menge von derartigen Fällen geben, in denen Konsumenten Beihilfe zur strafbaren Weitergabe von Cannabis oder der ebenfalls (mit o.g. Ausnahmen) strafbare Erwerb von Cannabis vorgeworfen werden wird, auch wenn sie unterhalb der Freigrenzen für den Besitz nach dem CanG bleiben - aber den legalen Erwerb von "Balkonpflanzen" oder einem CSC nicht nachweisen können. Klarheit hierzu wird erst eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bringen und das dauert Jahre und Jahrzehnte.
Wie ich schon öfters sagte: das CanG ist einfach nur Kacke ! Es ist offensichtlich das Ergebnis eines Gezerres und von "Kuhhändeln" von Gegnern und Befürwortern der Legalisierung innerhalb der "Ampel", die in "dilatorischen Formelkompromissen" (Carl Schmitt ("dilatorisch" heißt im Juristendeutsch: "aufschiebend")) geendet und damit auf die Justiz abgewälzt worden sind.
Dieser "dilatorische Formelkompromiss" sieht hier so aus, daß man zwar den Besitz und Erwerb von 25/50 g Cannabis zwar für straffrei erklärt, aber gleichwohl für illegal und ebenso die Verschaffung dieses Besitzes für strafbar - verkaufen, schenken. Selbst das übliche gemeinsame Rauchen eines joints bleibt strafbar, sogar unter Eheleuten ! Wer einen joint mit weniger als 25 g Cannabis-Inhalt entgegennimmt, handelt illegal, aber nicht strafbar - wer einen joint dagegen weiterreicht, handelt illegal und strafbar, egal wieviel Cannabis er enthält.
Rein aus der juristischer Perspektive ist das CanG ein Monster aus dem Horrorfilm. Es wirft Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten ohne Ende auf, welche die Staatsanwaltschaften und Gerichte noch weit mehr belasten werden, als die "Amnestie-Regelungen" - von den Betroffenen, die sich auf vordergründige Wahrnehmungen und Darstellungen durch die Medien verlassen, ganz zu schweigen !
Der erste Sinn eines jeden Gesetzes ist es, Rechtssicherheit zu schaffen: es dem Untertan zu ermöglichen, die Entscheidung eines Gerichtes oder einer sonstigen staatlichen Autorität zu prognostizieren und sein Verhalten danach einzurichten. Und genau diesen Sinn eines jeden Gesetzes hat das CanG "total verfehlt".
Zuletzt geändert von Freno am Do 11. Apr 2024, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Mich würde interessieren was da bei deinen Bekannten genau passiert ist. Hatten die wirklich weniger als 25 g mit und es wurde ihnen trotzdem weggenommen? Gab es eine Anzeige / ein Beschlagnahmeprotokoll? Die dürfen sich gerne mal bei mir melden...Brabolepl hat geschrieben: ↑Mo 1. Apr 2024, 21:08 In der Region um Koblenz hat die Polizei heute Verkehrskontrollen intensiviert. Es gab mehrere groß angelegte Aktionen mit Schwerpunkt Cannabis.
Zudem wurden Bekannte von mir heute beim kiffen am Rheinufer in Andernach von der Polizei kontrolliert und durchsucht. Ihnen wurde das ganze Cannabis abgenommen, Begründung "das kann ja nur aus illegalen Quellen stammen". Ob die ihr Gras nochmal wieder bekommen ist fraglich.
Man sollte sich also nicht zu sicher fühlen.
(Ich hoffe dieses Unterforum passt, ansonsten bitte verschieben )
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Hallo zusammen
Hier mal bitte gerne eure Erfahrungen reinschreiben, falls ihr schon seid dem 1.4 eine Polizeikontrolle hattet.
Wie verhält sich die Polizei?
Grundsätzlich Cannabis Thema?
Urinproben trotz Verneinung oder schweigerecht?
Merkt das die Polizei nur auf cannabis Konsumenten aus ist ?
Freue mich auf eure Posts
Vielleicht kann man so bri genügend berichten hier, ein bisschen das aktuelle Verhalten nachvollziehen.
Grüße
Hier mal bitte gerne eure Erfahrungen reinschreiben, falls ihr schon seid dem 1.4 eine Polizeikontrolle hattet.
Wie verhält sich die Polizei?
Grundsätzlich Cannabis Thema?
Urinproben trotz Verneinung oder schweigerecht?
Merkt das die Polizei nur auf cannabis Konsumenten aus ist ?
Freue mich auf eure Posts
Vielleicht kann man so bri genügend berichten hier, ein bisschen das aktuelle Verhalten nachvollziehen.
Grüße
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
ich kann nur von hier auf dem Land berichten (Bayern)
also ich sehe nicht mehr Polizei und auch nicht mehr Kontrollen. Das aber nur tagsüber
könnte mir vorstellen das die ab 20 Uhr schon vermehrt kontrollieren.
Letzte Woche kam mir um 6 Uhr morgens ein Polizeiauto entgegen als ich auf dem Weg zur Arbeit war... was die jetzt um diese Zeit wollten keine Ahnung.
Aber es ist mit mehr Kontrollen zu rechnen
Ich lasse mein Auto immer mind 24 Stunden stehen - so bin ich unter 1ng/ml
müsste normal Safe sein.
Bin gespannt ob und wie sie den Wert anpassen
also ich sehe nicht mehr Polizei und auch nicht mehr Kontrollen. Das aber nur tagsüber
könnte mir vorstellen das die ab 20 Uhr schon vermehrt kontrollieren.
Letzte Woche kam mir um 6 Uhr morgens ein Polizeiauto entgegen als ich auf dem Weg zur Arbeit war... was die jetzt um diese Zeit wollten keine Ahnung.
Aber es ist mit mehr Kontrollen zu rechnen
Ich lasse mein Auto immer mind 24 Stunden stehen - so bin ich unter 1ng/ml
müsste normal Safe sein.
Bin gespannt ob und wie sie den Wert anpassen
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Also in Bremen machen sie deutlich mehr Kontrollen aber immer groß Kontrollen auf Schwerpunkt Drogen. Meine Frage an euch ich bin in einer Kontrolle geraten. Habe davor 87stunden nicht geraucht davor eigentlich wenn ich geraucht abends einen. Habe Urin Test verweigert haben trotzdem Blut abgenommen weil sie gesagt haben weil ich die Urin Probe verweigert habe das wäre ja ein anfangsverdacht. Und muss dazu sagen bin schon mal angehalten würden und positiv getestet gewesen deswegen bestimmt. Meine Frage meint ihr ich bin unter 1ng oder eher nicht.Mit freundlichen Grüßen
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Ich muss dazu sagen als ich das erste mal auffällig war habe ich 15jahre jeden Tag geraucht immer abends. Meine Werte waren sechs Stunden vorher einen geraucht 5,8ng aktiv und 39ng Abbau mein Anwalt sagte mir für meine Konsum sehr niedrig habe wohl einen guten Stoffwechsel
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Ich bin neugierig ob die Verweigerung eines Schnelltests als Begründung für einen Anfangsverdacht überhaupt haltbar ist! Das würde ich mal mit dem Anwalt abklären.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Da ich schon mal anufgefallen bin und auch wirklich sagen muss das ich gezittert habe. Reicht es aus. Aber eigentlich wenn ich noch nie aufgefallen wäre dann hätte es nicht gereicht.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Wenn es zum "Verfahren" kommt, dann stehen da garantiert noch andere Gründe für den Anfangsverdacht: gerötete Augen, leicht verwaschene Sprache, Gangunsicherheiten, Koordinationsprobleme ... "die üblichen Verdachtsgründe", die von 2 Polizisten erforderlichenfalls beschworen werden und deren Nicht-Vorliegen nicht beweisbar ist, erst recht dann nicht, wenn ein entsprechender THC-Gehalt im Blut festgestellt wurde.
Dieser Weg, den Anfangsverdacht bestreiten zu wollen und damit den Bluttest unverwertbar zu machen, ist zwar formaljuristisch zumindest "vertretbar" - aber in der Praxis leider völlig unbrauchbar, nicht zielführend.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Kann mir einer sagen was ihr denkt wegen meinen Werten 87 Stunden nicht geraucht. Bin ich unter 1ng oder eher nicht
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Die Frage kann keiner hier auch nur halbwegs seriös beantworten - es gibt so viele Faktoren, die den Cannabis-Stoffwechsel beeinflussen und die wir nicht kennen und auch nicht kennen können. Die Zitterpartie wird Dir also kaum abgekürzt werden.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Jo klar, im Zweifel lügen die sich halt was zurecht. Aber dann brauchen sie sich nicht wundern wenn halt mal wieder einer durchdreht...Freno hat geschrieben: ↑So 21. Apr 2024, 14:29Wenn es zum "Verfahren" kommt, dann stehen da garantiert noch andere Gründe für den Anfangsverdacht: gerötete Augen, leicht verwaschene Sprache, Gangunsicherheiten, Koordinationsprobleme ... "die üblichen Verdachtsgründe", die von 2 Polizisten erforderlichenfalls beschworen werden und deren Nicht-Vorliegen nicht beweisbar ist, erst recht dann nicht, wenn ein entsprechender THC-Gehalt im Blut festgestellt wurde.
Dieser Weg, den Anfangsverdacht bestreiten zu wollen und damit den Bluttest unverwertbar zu machen, ist zwar formaljuristisch zumindest "vertretbar" - aber in der Praxis leider völlig unbrauchbar, nicht zielführend.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Wenn mal wieder einer durchdreht, wird er zusammengeschlagen oder erschossen. So ist das nun mal.Jahkob hat geschrieben: ↑So 21. Apr 2024, 21:27Jo klar, im Zweifel lügen die sich halt was zurecht. Aber dann brauchen sie sich nicht wundern wenn halt mal wieder einer durchdreht...Freno hat geschrieben: ↑So 21. Apr 2024, 14:29Wenn es zum "Verfahren" kommt, dann stehen da garantiert noch andere Gründe für den Anfangsverdacht: gerötete Augen, leicht verwaschene Sprache, Gangunsicherheiten, Koordinationsprobleme ... "die üblichen Verdachtsgründe", die von 2 Polizisten erforderlichenfalls beschworen werden und deren Nicht-Vorliegen nicht beweisbar ist, erst recht dann nicht, wenn ein entsprechender THC-Gehalt im Blut festgestellt wurde.
Dieser Weg, den Anfangsverdacht bestreiten zu wollen und damit den Bluttest unverwertbar zu machen, ist zwar formaljuristisch zumindest "vertretbar" - aber in der Praxis leider völlig unbrauchbar, nicht zielführend.
Jenseits von Zynismus und Ironie: es kursieren hier etliche Vorstellungen darüber, wie man sich mit Argumentationen nach dem Muster: die Kontrolle war formalrechtlich unzulässig, ihr Ergebnis ist nicht vor Gericht verwertbar - erfolgreich verteidigen könne.
Ich kann es nur aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung als Anwalt sagen: das funzt nicht. Zu einem "Verfahren" kommt es eh nur dann, wenn ein Urintest oder sonstiger Schnelltest oder Blutprobe zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Wenn ein solches positives Ergebnis vorliegt, interessiert es in der Justiz niemand mehr, ob die Kontrolle formalrechtlich zulässig war oder nicht.
Es ist auch so, daß die Polizei nicht ohne Grund, "rein willkürlich" Leute zum Schnelltest usw. auffordert - obschon das vielmals hier so dargestellt wird. Die "üblichen Verdachtszeichen" werden bei diesen Leuten in der Regel auch total real vorlegen haben - auch wenn das hier häufig ganz anders dargestellt wird.
Die Bullerei ist nicht blöd, sondern im Gegenteil sehr, sehr schlau - nur sie stellt sich nach aussen oftmals, fast regelmässig, viel blöder dar, als sie ist, aus unterschiedlichen Gründen. Die Bullerei ist auch nicht wahnsinnig scharf drauf, Kiffer hopps zu nehmen, sondern gehört selbst zu den frühesten Befürwortern der Legalisierung - ich werde nicht müde, das zu wiederholen !
Die hier vielmals beklagte Willkür der Polizei ist meiner Erfahrung nach regelmässig teils "Schutzbehauptung" (= bewußte Lüge), teils Erheischung von Solidarität unter Gleichgesinnten, teils Selbstbetrug: man will die - oftmals existenzbedrohlichen - Folgen der Kontrolle nicht wahrhaben und freut sich über jeden Forumsbeitrag, der diesen Selbstbetrug unterstützt und dadurch die Hoffnung aufrechterhalten, daß Führerschein, Arbeitsplatz "undsoweiter" erhalten bleiben. Dazu kommen Stereotype der Linken: "Bullen sind Schweine!" undsoweiter.
Machen wir uns doch nichts vor: "total bekifft" ein Kfz zu führen ist keinen Deut besser, als "total besoffen" dasselbe zu tun. Für "total besoffen" gibt es inzwischen gesetzlich festgelegte Promille-Grenzen - für "total bekifft" gibt es sie noch nicht. Das ist der einzige Unterschied.
Nimm es bitte nicht persönlich, daß ich so ausführlich auf Dein Zitat antworte, aber für so manchen, der hier mitliest, ist es vielleicht nützlich, hin und wieder einen Blick auf die Realitäten zu werfen.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Jap leider. Kenne aber persönlich 2 Fälle wo es andersrum ablief. Einer hats nicht überlebt der andere ist seither Dienstunfähig. Da ich persönlich Erfahrung mit letzterem gemacht habe kann ich sagen: Gut das so jemand nicht mehr im Dienst der Staatsmacht steht.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seid dem 1.4 Erfahrungsberichte
Das weiß ich dachte aus persönlichen Erfahrungen wie es bei euch bei einem ähnlichen Fall war oder so. Aber kann mir vielleicht einer sagen warum dauern die Blutproben immer so lange bis das Ergebnis da ist?