Absurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabu
Mal kucken, was die Gerichte dazu sagen, wenn Patienten ihre Medikamente nicht mehr einnehmen dürfen.
PS: Huflattich in Selbstgedrehten riecht ähnlich.

Absurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabu
In Hamburg hatte ich bisher einen ähnlichen Eindruck. Die von dir erwähnte Kälte wahrscheinlich auch hier ein Grund.
Eventuell hast du es von der gleichen Quelle (ich kann mich nicht entsinnen jemals zuvor eine ganzen Sendung auf BR gesehen zu haben
Laut Spiegel dürfen Patienten einnehmen! Abwarten...pepre hat geschrieben: ↑Sa 20. Apr 2024, 12:46 https://www.fr.de/panorama/deutsche-bah ... 23208.htmlAbsurde Hysterie!Deutsche Bahn ändert Hausordnung: Cannabis in allen Bahnhöfen bald tabuIch sag' nur: "Sturzbetrunkene Fussballfans en masse."
Mal kucken, was die Gerichte dazu sagen, wenn Patienten ihre Medikamente nicht mehr einnehmen dürfen.
PS: Huflattich in Selbstgedrehten riecht ähnlich.![]()
Leipzig ist eine ausserordentlich Cannabis-freundliche Region. Hier bemüht sich man sich kaum mehr um Konspiration und die Staatsmacht auch nicht mehr ums "weggucken". Deswegen ist die Legalisierung hier auch "kein Thema" - niemand engagiert sich dafür, weil: wir haben sie hier schon seit Jahren - sozusagen "auf dem Verwaltungsweg". Verfolgt wird eigentlich nur noch der Großhandel und -anbau und natürlich die "Drogenszene", in der Cannabis allerdings das kleinste Problem sein dürfte. Diese "locations" sollte man natürlich als "Nicht-Patient" im Zweifelsfall weiträumig umfahren.CHAKONARI hat geschrieben: ↑So 21. Apr 2024, 02:32 (...)
Ich bin froh drüber, zu Hause nicht mehr so vorsichtig sein zu müssen. Ebenso, dass es in der Öffentlichkeit egal ist wenn andere sehen, dass ich was geraucht habe und keine Panik schieben muss wenn ich im Bus feststelle, dass der Beutel doch nicht so fest verschlossen ist.
Dies finde ich auch überraschend
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
Georg meint "erlaubt": https://youtu.be/cwqJiWBQoaA?t=1863.
Er weist auch explizit drauf hin, dass er dies, mit Erlaubnis, aus einem noch nicht veröffentlichtem Papier hat und, dass wir uns nicht auf seine Aussage berufen sollen, da er keine rechtliche Auskunft dazu geben kann.pepre hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2024, 10:23Georg meint "erlaubt": https://youtu.be/cwqJiWBQoaA?t=1863.
In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.pepre hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2024, 08:23 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bisgesetz/
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
Was hat denn eine Risikobewertung mit geringer Menge zu tun?Martin Mainz hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2024, 23:06In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.pepre hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2024, 08:23 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... bisgesetz/
BGH hält an strengem THC-Grenzwert von 7,5 Gramm fest
So ein Schmarrn!
tldr: das CanG hat Vorrang. Also immer schön unter 60g Weed/Hasch bleiben, dann greift das 7,5g-THC-Urteil nicht.Martin Mainz hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2024, 23:06 In der Cannabis-Community gab es am Montag irritierte Reaktionen (Twitter) auf den Beschluss des BGH. Unklar scheint insbesondere zu sein, wie der strenge Grenzwert von 7,5 g THC mit dem erlaubten Besitz von 50 g Cannabis aus Eigenanbau vereinbar sein soll.
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Legal Ordnungswidrig Strafrecht
Öffentlich ≤ 25g ≤ 30g > 30g
Zuhause ≤ 50g ≤ 60g > 60g
Umstrittener Cannabis-Beschluss zur "nicht geringen Menge"
BGH-Entscheidung ist verfassungswidrig
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist. ...