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BW-Justizministerin Gentges fordert Änderungen am Cannabis-Gesetz
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Eine schnelle Nachbesserung am Cannabis-Gesetz verlangt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU), damit Polizei und Justiz auch weiterhin Handydaten von Cannabis-Dealern verwerten dürfen. Ohne eine Anpassung bestehe die Gefahr, dass Strafverfahren, in denen auf der alten Rechtsgrundlage ermittelt und Anklage erhoben wurde, mit einem Freispruch endeten, sagte Gentges. "Und zwar nicht, weil die angeklagten Sachverhalte nicht strafbar wären, sondern weil rechtmäßig gewonnene Ermittlungsergebnisse nicht mehr als Grundlage einer Verurteilung herangezogen werden dürfen." ...
Hier zeigt sich mal wieder, dass die Presse nur eine dumpfe Ahnung hat, wovon sie schreibt. Es geht nicht um "Handydaten" (wie sie zB durch die Vorratsdatenspeicherung erlangbar wären), sondern um die Auswertung von Daten aus
Encrochat, die durch einen staatlichen Hackerangriff¹ ermittelt wurden. Dieser ist nur erlaubt bei "schweren/schwersten Straftaten". Durch das CanG fällt reiner Cannabis-Schmuggel nicht mehr in diese Kategorie, deshalb sind diese "Beweismittel" nicht mehr vor Gericht verwendbar. Da die Staatsanwaltschaft keine zusätzlichen Beweismittel gesammelt und sich nur auf die Encrochat-Daten verlassen hat, ist es nur folgerichtig, dass ein Freispruch erfolgt.
Aber sicher wird die SPD schnell eine Rolle rückwärts machen, da sie ja ein großer Fan der
anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist.
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¹ aka Staatstrojaner, aka quasi-geheimdienstliche Ermittlungs-Methoden.