Achtung, legal - Strafaktionen seit der Legalisierung
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Es gibt erscheckende Berichte, in denen mutmaßliche Kiffer von der Polizei hart angegangen werden. Mit Handschellen, Fixieren etc. Das passiert vor allem im Süden.
Dort möchte man Dorgenkonsumenten nicht haben.
Dort möchte man Dorgenkonsumenten nicht haben.
- Hans Dampf
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Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Gibt es diese Berichte auch irgendwo zum Nachlesen?
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Ähm ... ich möchte davor warnen, hier paranoide Phantasien zu verbreiten bzw solche Mitteilungen unkritisch zu betrachten.
Wo sind den die "erschreckenden Berichte" ? Gibt es da 1 link ? Wahrscheinlich gab es nur "sehr vertrauenswürdige Personen" (deren Identität man ja streng geheim halten muß, weil sie ansonsten ohne vorherigen Gnadenstoß von unten ans Rad geflochten und danach bei lebendigem Leib verbrannt und dann auch noch erschossen werden).
Wo sind den die "erschreckenden Berichte" ? Gibt es da 1 link ? Wahrscheinlich gab es nur "sehr vertrauenswürdige Personen" (deren Identität man ja streng geheim halten muß, weil sie ansonsten ohne vorherigen Gnadenstoß von unten ans Rad geflochten und danach bei lebendigem Leib verbrannt und dann auch noch erschossen werden).
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Hier sollte man in nächster Zeit aufpassen, sonst könnten solche Berichte tatsächlich bald kommen.Hans Dampf hat geschrieben: ↑Mi 24. Apr 2024, 13:31 Gibt es diese Berichte auch irgendwo zum Nachlesen?
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/5764554
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
einfach bisschen Kurz-Nachrichten im Netz verfolgen.
Man liest immer mehr: Alkohol und Drogenkontrollen... zum Beispiel Autobahnauffahrten usw wird JEDER rausgezogen und auf Alkohol und Drogen / Cannabis kontrolliert.
War irgendwo klar
1 weil die Polizei ja jetzt weniger zu tun hat (Grüße an die Einbrecher bei uns in der Gegend)
2 Früher war es das Gramm Gras und jetzt ist es eben ob jemand 26 statt 25 Gramm mit sich trägt. Oder eben Verkehrskontrollen / Abstand zu Schulen usw.
Stellt euch mal vor die Polizei würde Verbrecher jagen
die lassen uns jetzt alle erstmal in Ruhe rauchen und dann fangen die Verkehrskontrollen an
Jeder der über 3.5 ist kann seinen Schein verlieren
Ich hoffe da kommt noch ein Test ob jemand die letzten 8 Stunden geraucht hat - alles andere ist quatsch
Man liest immer mehr: Alkohol und Drogenkontrollen... zum Beispiel Autobahnauffahrten usw wird JEDER rausgezogen und auf Alkohol und Drogen / Cannabis kontrolliert.
War irgendwo klar
1 weil die Polizei ja jetzt weniger zu tun hat (Grüße an die Einbrecher bei uns in der Gegend)
2 Früher war es das Gramm Gras und jetzt ist es eben ob jemand 26 statt 25 Gramm mit sich trägt. Oder eben Verkehrskontrollen / Abstand zu Schulen usw.
Stellt euch mal vor die Polizei würde Verbrecher jagen

die lassen uns jetzt alle erstmal in Ruhe rauchen und dann fangen die Verkehrskontrollen an
Jeder der über 3.5 ist kann seinen Schein verlieren
Ich hoffe da kommt noch ein Test ob jemand die letzten 8 Stunden geraucht hat - alles andere ist quatsch
- Hans Dampf
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Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Wäre interessant, aus welcher Quelle das kommt?. Offen ist jedoch weiterhin, welche Folgen die Legalisierung für den Straßenverkehr haben wird. Erfahrungen aus Ländern, in denen der Konsum von Cannabis zulässig ist, zeigen eine generelle Zunahme des Konsums und einen Anstieg von Verkehrsunfällen mit Personenschaden unter dem Einfluss von THC.
Meines Wissens nach zeigen Studien aus den legalisierten Staaten der USA, dass keine erhöhte Unfallgefahr besteht, zumindest nicht signifikant.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Obwohl das Statement dies durchaus suggeriert (erhöhte Gefahr), vermeiden sie ja dies explizit zu sagen. Sie behaupten ja noch nicht mal, dass es einen Zusammenhang gibt. Ferner ist dem Statement nicht zu entnehmen, ob es sich bei dem "Personenschaden unter dem Einfluss von THC" um Unfallopfer oder Verursacher handelt.Hans Dampf hat geschrieben: ↑Do 25. Apr 2024, 16:36Wäre interessant, aus welcher Quelle das kommt?. Offen ist jedoch weiterhin, welche Folgen die Legalisierung für den Straßenverkehr haben wird. Erfahrungen aus Ländern, in denen der Konsum von Cannabis zulässig ist, zeigen eine generelle Zunahme des Konsums und einen Anstieg von Verkehrsunfällen mit Personenschaden unter dem Einfluss von THC.
Meines Wissens nach zeigen Studien aus den legalisierten Staaten der USA, dass keine erhöhte Unfallgefahr besteht, zumindest nicht signifikant.
Interessant finde ich bei all diesem, dass die Polizei offenbar wirklich nichts Besseres zu tun hat, bzw. dass viele zu nichts anderem zu gebrauchen sind, als weiterhin gegen Cannabis zu kämpfen.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Nun, das ist unheimlich gut für die Statistik. Kontrolle durchgeführt, jeder Fund ist ein "aufgeklärtes Vergehen/Verbrechen". Praktisch. Kontrolle ohne Fund drücken den Prozentsatz nicht runter.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Ich würde mir wünschen, wenn hier von realen Erfahrungen mit Polizeikontrollen seit dem Inkrafttreten des CanG berichtet würde und weniger Leute hier ihre paranoiden Phantasien ausbreiten
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
https://www.mittelbayerische.de/lokales ... t-15973671Der Verdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluss stand somit im Raum. Es wurde eine Blutentnahme vorgenommen. Im Anschluss kontrollierten sie auch die Wohnung des Mannes, wo sie ...
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
schon krass weil sie eben gleich ne HD gemacht haben
aber für was wenn Cannabis doch legal ist. Er hatte ja laut dem Artikel nicht 100g mit im Auto dabei oder habe ich das übersehen?
Ja und so berichte liest man täglich und es werden immer mehr
ich kann nur jedem Kiffer raten sein Auto stehen zu lassen wenn einem der Schein was wert ist
das wird auch mit der Anhebung des Werts auf 3.5ng nicht besser
das ist ein Verbot durch die Hintertür
Ich darf 50g haben aber nicht rauchen....
und ich kann sogar unter der Autofahrt alle 5 Stunden ein Bier trinken theoretisch
aber für was wenn Cannabis doch legal ist. Er hatte ja laut dem Artikel nicht 100g mit im Auto dabei oder habe ich das übersehen?
Ja und so berichte liest man täglich und es werden immer mehr
ich kann nur jedem Kiffer raten sein Auto stehen zu lassen wenn einem der Schein was wert ist
das wird auch mit der Anhebung des Werts auf 3.5ng nicht besser
das ist ein Verbot durch die Hintertür
Ich darf 50g haben aber nicht rauchen....
und ich kann sogar unter der Autofahrt alle 5 Stunden ein Bier trinken theoretisch
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Mit "Nix sagen, nur Personalien aufnehmen lassen" hätte bei der Verkehrskontrolle nicht mehr passieren dürfen als die Blutentnahme. Ob und welche Kofaktoren die HD verursacht haben (rechtens oder rechtswidrig) wissen wir schlicht nicht.
Andererseits: die 21 "Setzlinge" sind doch eigentlich Vermehrungsmaterial und somit straffrei, oder?!
PS: vor allem in Bayern ist wohl damit zu rechnen, dass bei "Cannabis" die Polizei nicht so schnell von ihren alten Gewohnheiten Abschied nehmen wird, und schon aus Prinzip eine HD hinten dran hängt. Es wird sich erst rumsprechen müssen, dass dies nun rechtswidrig ist.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Auszug aus unserem Regionalen Polizeibericht (Bayern)
Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss
---. Am Mittwoch, 15.05.2024, gegen 17:30 Uhr wurde ein 45-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis ---- in der Mainburger Straße in --- --- durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion --- einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurden bei dem 45-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Vortest verlief positiv auf THC, was auf vorangegangenen Konsum von Cannabis-Produkten hindeutet. Aus diesem Grund wurde bei dem 45-Jährigen eine Blutentnahme durchgeführt und seine Weiterfahrt unterbunden. Zudem wurde im Pkw des 45-Jährigen eine geringe Menge Marihuana aufgefunden, die er nach eigenen Angaben zuvor von einem Dritten erworben hatte. Da seit der jüngsten Cannabis-Teillegalisierung zwar der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis-Produkten erlaubt, der Handel und Ankauf von Cannabis-Produkten sowie das Fahren unter Drogeneinfluss jedoch weiterhin verboten ist, wurde gegen den 45-Jährigen ein Strafverfahren wegen eines Vergehens gegen das Konsumcannabisgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen seiner Fahrt unter Drogeneinfluss eingeleitet. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
Tjoa. Mich wundert das es sichergestellt wurde. Normal kann er es doch behalten oder
Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss
---. Am Mittwoch, 15.05.2024, gegen 17:30 Uhr wurde ein 45-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis ---- in der Mainburger Straße in --- --- durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion --- einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurden bei dem 45-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein Vortest verlief positiv auf THC, was auf vorangegangenen Konsum von Cannabis-Produkten hindeutet. Aus diesem Grund wurde bei dem 45-Jährigen eine Blutentnahme durchgeführt und seine Weiterfahrt unterbunden. Zudem wurde im Pkw des 45-Jährigen eine geringe Menge Marihuana aufgefunden, die er nach eigenen Angaben zuvor von einem Dritten erworben hatte. Da seit der jüngsten Cannabis-Teillegalisierung zwar der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis-Produkten erlaubt, der Handel und Ankauf von Cannabis-Produkten sowie das Fahren unter Drogeneinfluss jedoch weiterhin verboten ist, wurde gegen den 45-Jährigen ein Strafverfahren wegen eines Vergehens gegen das Konsumcannabisgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen seiner Fahrt unter Drogeneinfluss eingeleitet. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
Tjoa. Mich wundert das es sichergestellt wurde. Normal kann er es doch behalten oder
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Ein Grund zur Sicherstellung ergibt sich aus der Angabe, dass er es erworben hat, demnach ist es ein Beweismittel.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Alle Sachen, die Gegenstand einer Straftat geworden sind, können "eingezogen" werden, auch dann, wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden. Der Eigentümer oder rechtmässige Besitzer, dem sein Besitz durch eine Straftat- zB Diebstahl - entzogen wurde und dessen Identität im Rahmen der Ermittlungen auch festgestellt wird, wird in aller Regel informiert und auch als Zeuge vernommen. Er hat selbstverständlich auch einen Herausgabeanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft, welche diese eingezogenen Sachen als "Asservate" verwaltet. Diesem Herausgabeanspruch wird idR von der Staatsanwaltschaft zügig entsprochen.
Hier haben wir die Rechtslage nach dem 1.4.24 im Allgemeinen breiter diskutiert - ich habe das Ergebnis aus meiner Sicht in einem längeren post auf der verlinkten S. 5 zusammengefasst.
Der Besitz von bis zu 25 g Cannabis ist zwar jetzt legal, aber legal erworben werden kann das Cannabis nur auf 3 Arten: auf Rezept von der Apotheke, durch Eigenanbau von maximal 3 Pflanzen und von einer Anbauvereinigung (CSC). Da die CSC m.E. aus organisatorischen und biologischen Gründen frühestens ab Herbst 24 Cannabis legal an ihre Mitglieder abgeben werden können, beschränkt sich die Möglichkeit des legalen Erwerbs durch "Normalkonsumenten" derzeit auf den Eigenanbau.
Jeder anderweitige Erwerb stellt eine Straftat dar, nämlich des Weitergebers oder Verkäufers (dealers). Der entgegen Nehmende oder Käufer wird zwar bei Mengen unter 25 g nicht wegen des Erwerbes selbst bestraft, aber es besteht die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Anstiftung oder Beihilfe zur strafbaren Weitergabe und wegen "Geldwäsche" § 261 StGB. Diese Vorschrift enthält auch einen Absatz, der jeden bewußten Besitz einer Sache, die Gegenstand einer Straftat gewesen war, unter Strafe stellt - diese Vorschrift ist umstritten, aber nach wie vor in Kraft. Näheres hier:
viewtopic.php?p=104163#p104163
Hier haben wir die Rechtslage nach dem 1.4.24 im Allgemeinen breiter diskutiert - ich habe das Ergebnis aus meiner Sicht in einem längeren post auf der verlinkten S. 5 zusammengefasst.
Der Besitz von bis zu 25 g Cannabis ist zwar jetzt legal, aber legal erworben werden kann das Cannabis nur auf 3 Arten: auf Rezept von der Apotheke, durch Eigenanbau von maximal 3 Pflanzen und von einer Anbauvereinigung (CSC). Da die CSC m.E. aus organisatorischen und biologischen Gründen frühestens ab Herbst 24 Cannabis legal an ihre Mitglieder abgeben werden können, beschränkt sich die Möglichkeit des legalen Erwerbs durch "Normalkonsumenten" derzeit auf den Eigenanbau.
Jeder anderweitige Erwerb stellt eine Straftat dar, nämlich des Weitergebers oder Verkäufers (dealers). Der entgegen Nehmende oder Käufer wird zwar bei Mengen unter 25 g nicht wegen des Erwerbes selbst bestraft, aber es besteht die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Anstiftung oder Beihilfe zur strafbaren Weitergabe und wegen "Geldwäsche" § 261 StGB. Diese Vorschrift enthält auch einen Absatz, der jeden bewußten Besitz einer Sache, die Gegenstand einer Straftat gewesen war, unter Strafe stellt - diese Vorschrift ist umstritten, aber nach wie vor in Kraft. Näheres hier:
viewtopic.php?p=104163#p104163
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Deshalb einfach Klappe halten 

Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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- Beiträge: 36
- Registriert: Di 29. Aug 2023, 14:49
Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Falls das noch nicht gepostet wurde, hier mal ein Interessanter Fall. Insbesondere auch, dass von der Polizei alles sichergestellt wurde.Hausdurchsuchung im Landkreis Donau-Ries (Bayern)
Große Mengen Cannabis und illegale Substanzen bei 28-Jährigem sichergestellt
In dessen Wohnung in einer Juragemeinde im Landkreis Donau-Ries fanden die Beamten sieben Cannabispflanzen, zwei Aufzuchtstationen, Düngemittel, diverse Marihuana- und Haschischprodukte sowie knapp 20 Packungen illegales Testosteron. Zudem wurden zwei Schreckschusswaffen und Munition aufgefunden.
https://www.donaukurier.de/lokales/land ... t-16224054
Das Pressefoto ist äußerst aufschlussreich. Man beachte die zwei Behälter links unten mit der Aufschrift 20 und 19. Kann man hier also insgesamt von 49gr. Cannabisprodukten ausgehen? Das sich 3 Pflanzen (wie erlaubt) in der Blüte befinden, sollte dem aufmerksamen Betrachter nicht entgehen. Haben also die vier weiteren "Stecklinge" bzw. Setzlinge, die offensichtlich keine Blütenstände oder sonstige geschlechtliche Merkmale aufweisen zur Beschlagnahmung geführt?
Hat jemand mehr Details?
Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
Das klingt echt übel.
Re: Polizeikontrollen im Straßenverkehr seit dem 1.4 Erfahrungsberichte
Nö, können sie nicht, die ist freiwillig, man kann nicht zur Urinkontrolle gezwungen werden.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Achtung, legal - Strafaktionen nach der Legalisierung
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/ ... 51760.html

Im Ernst: das ist rechtlich spannend. Wie wollen die beweisen, dass die Balkontür nicht gesichert war? Man kann nur hoffen, dass der gute Mann die Polizei nicht zum Tatort geführt hat, so dass diese nun gegen ihn als Zeugen fungieren. Sonst: wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es keine Hausdurchsuchung. Die Beweislage dürfte also schwierig sein.
Zudem: der Zugriffsschutz ggü einem Ehepartner dürfte noch ein ganz heißes, juristisches Eisen werden. Bei Kindern haben wir natürlich die hysterische Überreaktion "Denkt doch an die armen Kinder!", die quasi alles möglich macht. Da könnten also schnell drakonische Ordnungsgelder aus dem weißblauen Himmel regnen.
Auf der anderen Seite ist der ungesicherte Anbau von Fingerhut, Seidelbast und anderen hochtoxischen Pflanzen erlaubt.
Mit dieser hanebüchenden Unverhältnismäßigkeit werden sich sicher noch diverse Gerichte beschäftigen dürfen.
In Bayern Pflicht: abschließbare Griffe, sofern man in einer Partnerschaft oder gar mit Minderjährigen unter einem Dach lebt! Die vergiften sich sonst am Geruch des hochtoxischen Plutoniumhanfs! Ein Atemzug genügt!Mann erstattet Anzeige wegen des Diebstahls zweier Cannabis-Pflanzen - jetzt wird eine Ordnungswidrigkeit geprüft
Penzberg (Bayern) - Ein 47-jähriger Penzberger erstattete am Montag (19. August) Anzeige bei der Polizei. Dem Mann waren am Wochenende zuvor an seiner Wohnanschrift in Penzberg vom Balkon zwei Cannabispflanzen entwendet worden.
Da allerdings noch die Ehefrau des Anzeigeerstatters und der dreijährige Sohn mit im Haus leben, werde „das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft“, teilt die Penzberger Inspektion mit. Beim Anbau von Cannabispflanzen sei nämlich zu gewährleisten, dass andere Personen - insbesondere Minderjährige - keinen Zugang zu den Pflanzen haben.
Im Ernst: das ist rechtlich spannend. Wie wollen die beweisen, dass die Balkontür nicht gesichert war? Man kann nur hoffen, dass der gute Mann die Polizei nicht zum Tatort geführt hat, so dass diese nun gegen ihn als Zeugen fungieren. Sonst: wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es keine Hausdurchsuchung. Die Beweislage dürfte also schwierig sein.
Zudem: der Zugriffsschutz ggü einem Ehepartner dürfte noch ein ganz heißes, juristisches Eisen werden. Bei Kindern haben wir natürlich die hysterische Überreaktion "Denkt doch an die armen Kinder!", die quasi alles möglich macht. Da könnten also schnell drakonische Ordnungsgelder aus dem weißblauen Himmel regnen.
Auf der anderen Seite ist der ungesicherte Anbau von Fingerhut, Seidelbast und anderen hochtoxischen Pflanzen erlaubt.
