Halodri hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2024, 12:25
Hi @Vape67,
Aber vielen Dank für deine Antwort und Erläuterung!
Also verstehe ich dich richtig, dass wenn ein Schnelltest (bestenfalls irgendwann ein Speicheltest) positiv ausfiele, respektive man über diesem Umweg oder direkt zum Bluttest müsste (wenn Alkohol über Grenzwert ist, kommt m.M.n. ebenfalls immer ein Bluttest) und dieser dann unter 3,5ng aktivem THC liegt, dann ist alles in Ordnung? Keine Ordnungswidrigkeit und kein vermuteter mehr-als-gelegentlich-Konsum auch wenn ein höherer THC-COOH / Abbauwert dies nahelegen würde, was eine Pseudo-MPU zur Folge haben könnte (wie in der Vergangenheit)?
Und nochmal -sorry- zum Verständnis: ich habe vor vielen Jahren konsumiert, aber dann jahrelang nicht. Also kein hoher Abbauwert, der sich lange zeigen könnte. Wenn ich nun wirklich eine Kleinstmenge Hasch, vllt 0,05g als Edible konsumiere (kenne den THC %satz von dem Hasch nicht, aber geht nur ums Ungefähre), dann ist der 20ng Test einige Tage positiv. Das kann ja wissenschaftlich so sein, aber steht doch in keinem Verhältnis zur Realität, oder? Will sagen, selbst bei so einem Mikro-Konsum wäre ein Test im Fall einer Kontrolle positiv. Und damit auch ein Bluttest fällig - auch wenn der dann unter 3,5ng liegt.
Das wäre so, als würde ich heute ein Glas Wein zum Fisch trinken, übermorgen in eine Polizeikontrolle geraten und müsste dann zur Ader gelassen werden.
Oder sehe ich da irgendwas falsch??
Hallo
Ja das siehst Du falsch. Zumindest steht es im Gesetz, das kein Abbau Wert mehr Relevant ist, das also nur noch der Aktive THC Wert im Blutserum, gewichtet wird.
Ausnahme wenn Du mehrmals mit THC Werten unter 3,5 ng Blutserum erwischt wirst und auch wenn Du trotz geringer Werte einen Unfall hast, oder sonst wie Auffällig bist, dann wird Dir ein Regelmäßiger Konsum Unterstellt und dann kommen auch die THC-COOH Werte wieder ins Spiel, da nun geprüft wird, wie häufig man Konsumiert. Wann und wie das jetzt Angwendet wird, kann Dir noch keiner genau sagen. Deshalb erstmal weiter unter dem Radar bleiben.
Der Urintest ist immer Abzulehnen, da hier nur die Abbau Produkte gemessen werden können. Bzw nicht gemessen, sondern es wird nur Angezeigt, positiv oder Negativ. Sollte der Beamte also einen Verdacht haben, das Du bekifft Auto fährst, dann muss er einen Bluttest Anordnen, oder Dich fahren lassen. Deshalb immer den Urintest verweigern, weil Du Dich sonst ja selbst Belastest mit den Abbau Produkten und quasi schon damit zugibst, das Du konsumierst.
Wenn der Speichel test Positiv ist und dann bei der Blutprobe unter den 3,5 ng bist, dann gibt es nichts, keine Strafe. Aber es liegt immer noch im ermessen des Beamten, ob Du weiterfährst, Freund oder Freundin weiterfährt, oder ob Du im Taxi Heim fährst, solltest Du auffällig sein. Aber das Gesetz ist noch nicht durch. Das kann sich noch ändern.
Wenn Du ganz selten Konsumierst, so quasi zweimal im Monat eine Tüte Rauchst, dann sind Deine Aktiven THC Werte, im Blutserum nach 8 Stunden mit Sicherheit unter den 3,5 ng/ Blutserum.
Solltest Du doch über 3,5 ng Aktivem THC Gehalt sein, bei einer Blutabgabe, dann gibt es nur eine Ordnungswidrigkeit und Geldstrafe. Wenn Du Auffällig bist bei der Kontrolle, kann ein Fahrverbot und Eventuell ein Führerschein Entzug Erfolgen. Aber nur noch für eine bestimmte Zeit und keine MPU danach. Du bekommst den Lappen also ohne MPU wieder. Das liegt wie gesagt im Ermessen des Beamten. Aber das Gesetz ist noch nicht durch und deshalb kann das auch noch anders kommen. So sehen es gerade die Anwälte. Ein Misch Konsum ist aber jetzt sehr viel Gefährlicher geworden. Das heißt wirst Du mit Alkohol und Aktivem THC Erwischt, dann werden schon stärkere Geschütze aufgefahren, mit Geldbusen bis 3500 Euro und MPU und und und.
Nun kommt ja noch der Speichel Test. Der Speichel test zeigt aber nur an, wie lange man vor dem Autofahren gekifft hat. Also ob Du 8 Stunden gewartet hast, oder erst vor 30 Minuten einen gekifft hast. Schlägt der Speicheltest nicht an, wird auch kaum ein Bluttest Angeordnet werden. Klar wer Auffällig ist , der wird vielleicht trotzdem in den Genuss einer Blutprobe kommen, auch wenn der Speicheltest nichts Anzeigt.
Hoffe für Dich ist es jetzt etwas klarer geworden.