Nachweiszeiten Abbaustoff THC

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Vape67
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Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Vape67 »

Halodri hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 14:44 Jetzt ist es nochmal drei Tage später und der 20ng Test ist immer noch positiv.
...
Hallo

Also das Du beim Pipi test immer noch 20 ng pieselst, ist Normal. Es kann bis zu 90 Tagen dauern, bis man keine Abbau Produkte mehr im Urin hat. Bei mir war nach 5 Wochen der 25ng test auch noch positiv.

Das Gesetz mit den 3,5 ng ml/bs ist keine Farce. Du musst das so sehen, früher warst Du beim Pinkeltest und Anschl. Blutabnahme, mit einer MPU und Führerschein Abgabe sofort dabei. Beim ersten mal schon. Zudem hast Du eine Straftat begangen und wurdest deshalb verurteilt. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Es ist nun nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Die kann nur mit Bußgeld belegt werden.

Jetzt mit den 3,5 ng, verhält es sich so, das wenn Du keine Auffälligkeiten zeigst, dann liegt es mehr im ermessen des Polizei Beamten. Er kann nun selbst Entscheiden, ob Du weiterfahren darfst, oder erst 12 oder 24 Stunden später, und ob er eine Anzeige schreibt, eine Ordnungswidrigkeit draus macht und ob er einen Bluttest Anordnet oder nicht.
Wenn es das erste vergehen ist, wird noch keine MPU Angeordnet. Bist Du auffällig und wird ein Bluttest gemacht, dann kostet das 500 Euro und mehr passiert erstmal nicht. Es kann noch einen Monat Fahrverbot geben, aber der Lappen wird nicht komplett Eingezogen und Du musst keine MPU machen, oder den Lappen Neu machen, wie es seither war.
Erst beim zweiten verstoß, oder Auffälligkeit, wird es ernst. Dann kann die Führerscheinstelle annehmen, das Du ein Drogenproblem hast und öfter berauscht fährst. Dann musst Du nachweisen über einen längeren Zeitraum, das Du Clean bist.
Zudem werden die 3,5 ng, großzügig ausgelegt. Selbst wenn man dann 3,7 oder 3,8 ng hat, dann liegt es im ermessen des Polizei Beamten und ob Du auffällig bist.

Nun soll ja noch ein Speicheltest kommen, der ziemlich Sicher Anzeigen kann, vor wie vielen Stunden man Konsumiert hat. Das sollte so schnell wie möglich kommen.
Halodri
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Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Halodri »

Hi @Vape67,

seltsamerweise klappt es mit der Benachrichtigung nicht, auch nichts im Spamordner.

Aber vielen Dank für deine Antwort und Erläuterung!

Dem Ermessensspielraum eines/r Polizeibeamten/in "ausgeliefert" zu sein missfält mir zwar, da ich gerne rechtssicher weiss, woran ich bin - und nicht ob jemand meine Nase gerade passt oder nicht oder ob ich eine Allergie habe oder mir aus privaten Gründen die Augen ausgeheult habe.

Also verstehe ich dich richtig, dass wenn ein Schnelltest (bestenfalls irgendwann ein Speicheltest) positiv ausfiele, respektive man über diesem Umweg oder direkt zum Bluttest müsste (wenn Alkohol über Grenzwert ist, kommt m.M.n. ebenfalls immer ein Bluttest) und dieser dann unter 3,5ng aktivem THC liegt, dann ist alles in Ordnung? Keine Ordnungswidrigkeit und kein vermuteter mehr-als-gelegentlich-Konsum auch wenn ein höherer THC-COOH / Abbauwert dies nahelegen würde, was eine Pseudo-MPU zur Folge haben könnte (wie in der Vergangenheit)?

Und nochmal -sorry- zum Verständnis: ich habe vor vielen Jahren konsumiert, aber dann jahrelang nicht. Also kein hoher Abbauwert, der sich lange zeigen könnte. Wenn ich nun wirklich eine Kleinstmenge Hasch, vllt 0,05g als Edible konsumiere (kenne den THC %satz von dem Hasch nicht, aber geht nur ums Ungefähre), dann ist der 20ng Test einige Tage positiv. Das kann ja wissenschaftlich so sein, aber steht doch in keinem Verhältnis zur Realität, oder? Will sagen, selbst bei so einem Mikro-Konsum wäre ein Test im Fall einer Kontrolle positiv. Und damit auch ein Bluttest fällig - auch wenn der dann unter 3,5ng liegt.

Das wäre so, als würde ich heute ein Glas Wein zum Fisch trinken, übermorgen in eine Polizeikontrolle geraten und müsste dann zur Ader gelassen werden.

Oder sehe ich da irgendwas falsch??
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Vape67
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Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Vape67 »

Halodri hat geschrieben: Do 30. Mai 2024, 12:25 Hi @Vape67,
Aber vielen Dank für deine Antwort und Erläuterung!
Also verstehe ich dich richtig, dass wenn ein Schnelltest (bestenfalls irgendwann ein Speicheltest) positiv ausfiele, respektive man über diesem Umweg oder direkt zum Bluttest müsste (wenn Alkohol über Grenzwert ist, kommt m.M.n. ebenfalls immer ein Bluttest) und dieser dann unter 3,5ng aktivem THC liegt, dann ist alles in Ordnung? Keine Ordnungswidrigkeit und kein vermuteter mehr-als-gelegentlich-Konsum auch wenn ein höherer THC-COOH / Abbauwert dies nahelegen würde, was eine Pseudo-MPU zur Folge haben könnte (wie in der Vergangenheit)?
Und nochmal -sorry- zum Verständnis: ich habe vor vielen Jahren konsumiert, aber dann jahrelang nicht. Also kein hoher Abbauwert, der sich lange zeigen könnte. Wenn ich nun wirklich eine Kleinstmenge Hasch, vllt 0,05g als Edible konsumiere (kenne den THC %satz von dem Hasch nicht, aber geht nur ums Ungefähre), dann ist der 20ng Test einige Tage positiv. Das kann ja wissenschaftlich so sein, aber steht doch in keinem Verhältnis zur Realität, oder? Will sagen, selbst bei so einem Mikro-Konsum wäre ein Test im Fall einer Kontrolle positiv. Und damit auch ein Bluttest fällig - auch wenn der dann unter 3,5ng liegt.
Das wäre so, als würde ich heute ein Glas Wein zum Fisch trinken, übermorgen in eine Polizeikontrolle geraten und müsste dann zur Ader gelassen werden.
Oder sehe ich da irgendwas falsch??
Hallo

Ja das siehst Du falsch. Zumindest steht es im Gesetz, das kein Abbau Wert mehr Relevant ist, das also nur noch der Aktive THC Wert im Blutserum, gewichtet wird.
Ausnahme wenn Du mehrmals mit THC Werten unter 3,5 ng Blutserum erwischt wirst und auch wenn Du trotz geringer Werte einen Unfall hast, oder sonst wie Auffällig bist, dann wird Dir ein Regelmäßiger Konsum Unterstellt und dann kommen auch die THC-COOH Werte wieder ins Spiel, da nun geprüft wird, wie häufig man Konsumiert. Wann und wie das jetzt Angwendet wird, kann Dir noch keiner genau sagen. Deshalb erstmal weiter unter dem Radar bleiben.

Der Urintest ist immer Abzulehnen, da hier nur die Abbau Produkte gemessen werden können. Bzw nicht gemessen, sondern es wird nur Angezeigt, positiv oder Negativ. Sollte der Beamte also einen Verdacht haben, das Du bekifft Auto fährst, dann muss er einen Bluttest Anordnen, oder Dich fahren lassen. Deshalb immer den Urintest verweigern, weil Du Dich sonst ja selbst Belastest mit den Abbau Produkten und quasi schon damit zugibst, das Du konsumierst.

Wenn der Speichel test Positiv ist und dann bei der Blutprobe unter den 3,5 ng bist, dann gibt es nichts, keine Strafe. Aber es liegt immer noch im ermessen des Beamten, ob Du weiterfährst, Freund oder Freundin weiterfährt, oder ob Du im Taxi Heim fährst, solltest Du auffällig sein. Aber das Gesetz ist noch nicht durch. Das kann sich noch ändern.

Wenn Du ganz selten Konsumierst, so quasi zweimal im Monat eine Tüte Rauchst, dann sind Deine Aktiven THC Werte, im Blutserum nach 8 Stunden mit Sicherheit unter den 3,5 ng/ Blutserum.

Solltest Du doch über 3,5 ng Aktivem THC Gehalt sein, bei einer Blutabgabe, dann gibt es nur eine Ordnungswidrigkeit und Geldstrafe. Wenn Du Auffällig bist bei der Kontrolle, kann ein Fahrverbot und Eventuell ein Führerschein Entzug Erfolgen. Aber nur noch für eine bestimmte Zeit und keine MPU danach. Du bekommst den Lappen also ohne MPU wieder. Das liegt wie gesagt im Ermessen des Beamten. Aber das Gesetz ist noch nicht durch und deshalb kann das auch noch anders kommen. So sehen es gerade die Anwälte. Ein Misch Konsum ist aber jetzt sehr viel Gefährlicher geworden. Das heißt wirst Du mit Alkohol und Aktivem THC Erwischt, dann werden schon stärkere Geschütze aufgefahren, mit Geldbusen bis 3500 Euro und MPU und und und.

Nun kommt ja noch der Speichel Test. Der Speichel test zeigt aber nur an, wie lange man vor dem Autofahren gekifft hat. Also ob Du 8 Stunden gewartet hast, oder erst vor 30 Minuten einen gekifft hast. Schlägt der Speicheltest nicht an, wird auch kaum ein Bluttest Angeordnet werden. Klar wer Auffällig ist , der wird vielleicht trotzdem in den Genuss einer Blutprobe kommen, auch wenn der Speicheltest nichts Anzeigt.

Hoffe für Dich ist es jetzt etwas klarer geworden.
Halodri
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Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Halodri »

Vape67 hat geschrieben: Fr 31. Mai 2024, 07:33
Hoffe für Dich ist es jetzt etwas klarer geworden.
Deutlich klarer bzw. würde sagen: ziemlich klar!

Vielen Dank für deine Mühe und Ausführungen.
Ich kann mir vorstellen, dass sich diese Frage derzeit einige stellen und so leicht lässt sich dazu nichts finden.
Auch wenn es noch nicht zu 100% entschieden ist und sich ändern kann, so ist es schon eine sehr gute Einschätzung der aktuellen Lage und der potentiellen Entwicklung.

Ich finde, deine Ausführungen sollten ein Sticky im Forum sein, sind wirklich wichtige Informationen.

Ich nehme für mich mit, dass es eine deutliche Änderung zur Situation vor der Legalisierung ist und dass man bei gelegentlichem Konsum mit anschließender Pause von mind. 8 Stunden (z.B. mal abends konsumiert, nächster Tag ist dann ok) mit gutem Gewissen fahren kann. (Mischkonsum und Autofahren sollte man sowieso nicht und im Fall eines Unfalls Teilschuld oder genauere Prüfung ist äquivalent zu Alkoholgrenze 0,0 Promille, also wohl angemessen)

Und sollte es zu einer Kontrolle kommen, entspannt bleiben und den Urintest verweigern.

Nochmal, vielen Dank, hast mir sehr weitergeholfen!

Viele Grüße
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Vape67
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Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Vape67 »

Halodri hat geschrieben: Mo 3. Jun 2024, 17:02
Vape67 hat geschrieben: Fr 31. Mai 2024, 07:33
Hoffe für Dich ist es jetzt etwas klarer geworden.
Deutlich klarer bzw. würde sagen: ziemlich klar!
https://www.youtube.com/watch?v=Muje0ih4QIQ

Viele Grüße
Halodri
Beiträge: 8
Registriert: So 12. Mai 2024, 20:52

Re: Nachweiszeiten Abbaustoff THC

Beitrag von Halodri »

Danke dir, gutes Video.

Hintenraus mit zunehmenden Fragezeichen / Widersprüchlichkeiten aktueller oder geplanter Regelungen und einem kämpferisch dramatischen Abschluss :D aber nichtsdestotrotz informativ - und genau das, was du bisher mitgeteilt hast.

Ich kann verstehen, dass es 1. ein laufender Prozess ist und 2. Polizei und Führerscheinstellen etc sich da auch erstmal zurechtfinden und ihre bewährte Haltung ablegen müssen. Daher ist noch nichts 100% belastbar, zumindest in der Auslegung nicht 100% definiert. Ob nun 3,5ng richtig oder zu wenig sind, was missbräuchlichen Konsum definiert oder ob Grenzwerte gerade im Vergleich mit Alkohol im Hinblick auf Fahrsicherheit eher unwissenschaftlich betrachtet werden - darüber könnte man philosophieren.

Die Zeit wirds zeigen, unterm Strich erstmal echt was, womit man "arbeiten" kann ;)
Hansen
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Registriert: Di 1. Okt 2024, 16:36

Thc Werte im Straßenverkehr

Beitrag von Hansen »

Hallo zusammen ,
Mir ist bewusst,dass meine Frage nicht 100%ig beantwortet werden kann !
Ich würde mich über Meinungen , Erfahrungen freuen .
Kann ich den Grenzwert von 3.5 ng einhalten wenn ich drei mal die Woche jeweils mit 24 Stunden pause einen kleinen joint ( ca 0,25g 15%thc ) abends rauche ? Fahrtantritt nach min. 12 Stunden .
Wie hoch werden voraussichtlich die abbauwerte sein ?

Bei einer Polizei Kontrolle , Blutentnahme werden natürlich abbauprodukte gefunden und der aktive Wert hoffentlich unter 3.5 sein . Habe ich als wiederholungs Täter die Gefahr dass dann der Fall an die Führerschein Stelle weitergeleitet wird und diese trotz unterhalb 3.5ng aber auf Grund der Abbauwerte erneut aktiv wird ?
Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Frage ist ,aber würde mich über Meinungen freuen
pepre
Beiträge: 1226
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Thc Werte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Hansen hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 17:03 Mir ist bewusst,dass meine Frage nicht 100%ig beantwortet werden kann!
Nichtmal 10%ig. 🤪 Faktoren:
  • Gewicht
  • Anteil Körperfett
  • Körperliche Aktivität
  • Fettaufbau- oder -abbauphase während des Konsums
  • Fettaufbau- oder -abbauphase während der Blutentnahme
  • Höhe des Grundspiegels
  • logarithmischer THC-Abbau (statt linear wie bei Alk)
  • ...
Zuviele Faktoren, die da rein wirken. Selbst wenn du deine individuellen Werte kennst, dann kann das eine Woche später schon wieder anders aussehen.

PS: die Rauschwirkung am THC festmachen zu wollen ist analytischer Quatsch (macht nur Sinn bei Werten über 20ng/ml); THC-OH wäre weit geeigneter. Hoffen wir, dass sich im Zuge der laufenden Studien da noch etwas ändert.
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