Danke!LaMaria hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2024, 18:22 Das detaillierte Abstimmungsergebnis:
...
Fazit: nur Grüne und Linke haben geschlossen ja gestimmt
https://www.bundestag.de/parlament/plen ... ung?id=904
Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
- Hans Dampf
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Re: Kabinettsentwurf CanG
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Kabinettsentwurf CanG
Also ich hab ja wirklich nicht mehr dran geglaubt ... Herzlichen Glückwunsch allerseits !
Die Sache ist aber erst dann wirklich in Sack und Tüchern, wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt - dh unterschrieben - und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Ob es auf der Ebene des Bundesrates noch Risiken gibt, kann ich nicht beurteilen - mein Bauchgefühl sagt "nein", aber sehr viel Verlass ist darauf nicht.
Möglich sind auch noch Verfassungsklagen - aber aus Karlsruhe sehe ich keine erheblichen Gefahren, halte das BVerfG eher im Gegenteil für Cannabis-freundlich. Dazu habe ich mich öfters hier geäussert. Ein "abstraktes Normenkontrollverfahren" hätte auf das Inkrafttreten des Gesetzes auch keinen Einfluß, keinen "Suspensiveffekt".
Ich denke, daß die Rechtsberater der Legalisierungsgegner dies ebenso sehen und vom Gang nach Karlsruhe abraten werden. Das BVerfG hat immerhin ein hohes Ansehen in der Bevölkerung - von demselben "abgewatscht" zu werden gibt einige Minuspunkte.
Ich vermute eher, daß die Legalisierungsgegner eher in die Richtung denken werden, mit einem Wahlversprechen der Aufhebung der Legalisierung bei den kommenden Wahlen punkten zu können und eine Art von jüdisch-islamistisch-bolschewistisch-finanzkapitalistischer Greuelpropaganda über die furchtbaren Folgen der Legalisierung loszutreten sich anschicken und sich damit ziemlich lächerlich machen werden. Immerhin sind in weiten Teilen des abendländischen Kulturkreises noch weitaus großzügigerer Regelungen seit vielen Jahren in Kraft und dort ist die Welt auch noch nicht untergegangen.
Die Sache ist aber erst dann wirklich in Sack und Tüchern, wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt - dh unterschrieben - und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Ob es auf der Ebene des Bundesrates noch Risiken gibt, kann ich nicht beurteilen - mein Bauchgefühl sagt "nein", aber sehr viel Verlass ist darauf nicht.
Möglich sind auch noch Verfassungsklagen - aber aus Karlsruhe sehe ich keine erheblichen Gefahren, halte das BVerfG eher im Gegenteil für Cannabis-freundlich. Dazu habe ich mich öfters hier geäussert. Ein "abstraktes Normenkontrollverfahren" hätte auf das Inkrafttreten des Gesetzes auch keinen Einfluß, keinen "Suspensiveffekt".
Ich denke, daß die Rechtsberater der Legalisierungsgegner dies ebenso sehen und vom Gang nach Karlsruhe abraten werden. Das BVerfG hat immerhin ein hohes Ansehen in der Bevölkerung - von demselben "abgewatscht" zu werden gibt einige Minuspunkte.
Ich vermute eher, daß die Legalisierungsgegner eher in die Richtung denken werden, mit einem Wahlversprechen der Aufhebung der Legalisierung bei den kommenden Wahlen punkten zu können und eine Art von jüdisch-islamistisch-bolschewistisch-finanzkapitalistischer Greuelpropaganda über die furchtbaren Folgen der Legalisierung loszutreten sich anschicken und sich damit ziemlich lächerlich machen werden. Immerhin sind in weiten Teilen des abendländischen Kulturkreises noch weitaus großzügigerer Regelungen seit vielen Jahren in Kraft und dort ist die Welt auch noch nicht untergegangen.
Re: Kabinettsentwurf CanG
Zu der 50g-Grenze: Man kann ja aus einem Teil der Ernte Hasch machen - auch Ice-o-Lator ist möglich (aus bis zu 500g Rohmaterial) ... Extrakte leider nicht.
Zuletzt geändert von moepens am Fr 23. Feb 2024, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kabinettsentwurf CanG
Hat schon einer den neuen Gesetztes Entwurf?
Re: Kabinettsentwurf CanG
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- Martin Mainz
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Re: Kabinettsentwurf CanG
Thema Bundesrat und Vermittlungsausschuss angelegt.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Kabinettsentwurf CanG
Es kotzt mich so an. Nicht ein einziger von CSU/CDU hat zugestimmt.
Oh, früher hatte ich noch Sympathien, weil einiges der Politik dann doch in meiner Richtung geht (Freie Marktwirtschaft etc).
Nun kotze ich nur noch im Strahl.
Nota Bene: Ich selber konsumiere nicht einmal Cannabis, freue mich jedoch über diesen Erfolg der Freiheit und Selbstbestimmung.
Oh, früher hatte ich noch Sympathien, weil einiges der Politik dann doch in meiner Richtung geht (Freie Marktwirtschaft etc).
Nun kotze ich nur noch im Strahl.
Nota Bene: Ich selber konsumiere nicht einmal Cannabis, freue mich jedoch über diesen Erfolg der Freiheit und Selbstbestimmung.
Re: Kabinettsentwurf CanG / CanG vom 23.2.2024
Die vom Bundestag angenommene (vollständige) Fassung des CanG
an den Bundesrat
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
an den Bundesrat
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Cannabisgesetz
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Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Wie ich gerade bei MDR-online gelesen habe, hat die Bundesratspräsidentin als Urlaubsvertretung des Bundespräsidenten das CanG heute ausgefertigt.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... g-100.html
Das Bundespräsidialamt verfügt über eine eigene Abteilung, welche die zur Ausfertigung anstehenden Gesetze verfassungsrechtlich überprüft. Diese Abteilung ist mit hochqualifizierten Verfassungsjuristen besetzt, die auch im Auge haben, daß das präsidiale Prüfungsrecht nur sehr zurückhaltend ausgeübt werden soll oder muß.
Die Bundesratspräsidentin als verfassungsmässige Urlaubsvertretung wird sich wohl auf das Votum dieser Fachabteilung des Bundespräsidialamtes verlassen haben - schließlich ist sie ja nur Teilzeit-Präsi mit befristeter Anstellung und hat im Hauptberuf irgend so 1 gottvergessenes Bundesland irgendwo am Nordpol zu regieren.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... g-100.html
Das Bundespräsidialamt verfügt über eine eigene Abteilung, welche die zur Ausfertigung anstehenden Gesetze verfassungsrechtlich überprüft. Diese Abteilung ist mit hochqualifizierten Verfassungsjuristen besetzt, die auch im Auge haben, daß das präsidiale Prüfungsrecht nur sehr zurückhaltend ausgeübt werden soll oder muß.
Die Bundesratspräsidentin als verfassungsmässige Urlaubsvertretung wird sich wohl auf das Votum dieser Fachabteilung des Bundespräsidialamtes verlassen haben - schließlich ist sie ja nur Teilzeit-Präsi mit befristeter Anstellung und hat im Hauptberuf irgend so 1 gottvergessenes Bundesland irgendwo am Nordpol zu regieren.
Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Das Gesetz wurde elektronisch im Bundesgesetzblatt verkündet: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html
Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Sachverständigen Anhörung im Gesundheits Ausschuss zur Änderung CanG vom 3.6.24
Fachverbände sehen in der geplanten Änderung des Cannabisgesetzes einige kontraproduktive Regelungen. Kritisiert werden vor allem die Anforderungen an die Anbauvereinigungen mit dem Ziel, eine Kommerzialisierung zu vermeiden, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/11366) gezeigt hat. Die Experten äußerten sich am Montag, 3. Juni 2024, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
edit:
Richterin von Devitz: da 750 kg in 15 min. konsumiert die tödliche Menge ist, hatte sie 300 gr. THC als nicht geringe Menge vorgeschlagen!
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tz-1003398
Fachverbände sehen in der geplanten Änderung des Cannabisgesetzes einige kontraproduktive Regelungen. Kritisiert werden vor allem die Anforderungen an die Anbauvereinigungen mit dem Ziel, eine Kommerzialisierung zu vermeiden, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/11366) gezeigt hat. Die Experten äußerten sich am Montag, 3. Juni 2024, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
edit:
Richterin von Devitz: da 750 kg in 15 min. konsumiert die tödliche Menge ist, hatte sie 300 gr. THC als nicht geringe Menge vorgeschlagen!
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tz-1003398
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Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Und jetzt schlägt sie vor, den Begriff der nicht geringen Menge ganz zu streichen, da der Gerichtshof damit - dem gesetzgeberischen Willen zuwiderhandelnd - eine prohibitionistische Politik weiter betreibt
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Nach einem sehr langen Sitzungstag heute Nacht gegen Mitternacht noch schnell in 30 Min. 2. und 3. Beratung Änderung CanG und Strassenverkehrsrecht (Grenzwert) mit Abstimmung.
https://www.bundestag.de/tagesordnung
https://www.bundestag.de/tagesordnung
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Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Bundestag debattiert Umgang mit Cannabis in Deutschland
Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben
Liveübertragung: Freitag, 15. November, 9.15 Uhr
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... is-1029702
Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben
Liveübertragung: Freitag, 15. November, 9.15 Uhr
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... is-1029702
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Re: Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
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