Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.merkur.de/politik/cannabis- ... 59160.html
Wie das bayerische Innenministerium ... mitteilt, gab es von 1. April bis 6. Mai insgesamt 1652 Anzeigenvorgänge. Darunter fallen sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten. Im Straßenverkehr gab es 1013 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von THC-Einfluss. Damit ist gemeint, dass eine Person kontrolliert wird und der aktuell erlaubten Grenzwert von 1,0 Nanogramm des Hanfwirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum bei ihr überschritten ist. ...
Vgl hierzu die Daten aus dem Fahreignungsregister (begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat gefährdet die Verkehrssicherheit) aus https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfa ... _node.html
Registrierte Zuwiderhandlungen im Jahr 2022:
Straftaten
Alkoholverstöße 80.553
Drogenverstöße 4.223

Ordnungswidrigkeiten
Alkoholverstöße 36.242
Drogenverstöße 45.459
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... t-alkohol/
Ampel einigt sich auf neuen Cannabis-Grenz­wert
...
Nach § 24a Abs. 2a StVG handelt künftig ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat und alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Durch diese Regelung trage das Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit bei, heißt es im Entwurf.

Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen bzw. junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres wird zudem das bestehende Alkoholverbot in § 24c StVG nunmehr um das Verbot von Cannabiskonsum ergänzt und hierfür der bisher von der Rechtsprechung festgelegte strenge Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum angesetzt.
...
Michaelsen wies auch auf die Neuerung hin, dass als Vorscreening bei Verdachtsfällen im Rahmen von Verkehrskontrollen in Zukunft Speicheltests angewendet werden können. "Diese eignen sich im Besonderen dafür, Konsum im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrtantritt zu identifizieren" ...
Was heißt Alkoholverbot? Wieviel Promille? Die üblichen 0,5?
moepens
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 13:12 Was heißt Alkoholverbot? Wieviel Promille? Die üblichen 0,5?
Eigentlich 0 nach der Formulierung. Allerdings kann man natürlicherweise z.B. durch Darmbakterien und entsprechender Ernährung oder durch den Konsum von Fruchtsäften in einen messbaren Promillebereich kommen. Insofern erscheint das nicht praktikabel.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

moepens hat geschrieben: Mi 15. Mai 2024, 14:02 Eigentlich 0 nach der Formulierung.
... ist dabei nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand von einer „Alkoholwirkung“ im Sinne des § 24a Abs. 2a StVG wie auch schon beim § 24c StVG erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft auszugehen, um Messunsicherheiten und endogenen Alkohol auszuschließen.
Quelle: Hier auf Seite 12 unten.

PS: ich lese immer "kein Alk bei Cannabiskonsum", aber nirgends "kein Cannabis bei Alkkonsum". Hm... 🤔
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Großes Mimimi vom TÜV-Verband:
https://www.presseportal.de/pm/65031/5780493
Cannabis-Legalisierung: Mehrheit befürchtet negative Folgen für Verkehrssicherheit
Das ist kein Wunder, wenn man die ganze Zeit hysterische Weltuntergangs-Szenarien in die Welt setzt. - Die Umfrage ist also nur ein Spiegelbild dessen, was der FUD der Prohibitionisten verursacht.

Woher der Wind tatsächlich weht, zeigt das Positionspapier des TÜV-Verbandes:
Im Gegenteil, es führt dazu, dass auffällige Kraftfahrer:innen bei denen ein THC-Wert von bis zu 3,5 ng/ml Blutserum nachgewiesen wird, sich keiner Fahreignungsüberprüfung (MPU) mehr unterziehen müssten.
Ach! :lol: Money, money, money...
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.cducsu.de/presse/pressemitt ... n-strassen
Die Ampel gefährdet mit der Verdreifachung des Cannabis-Grenzwertes die Sicherheit auf unseren Straßen
...
"Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass sich die Verkehrssicherheit nach einer Cannabis-Legalisierung verschlechtert. Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich deutlich häufiger." ... "Verkehrsminister Wissing hat eine Kommission aus Cannabis-Befürwortern zusammengestellt..."
Motto: wenn wir keine Argumente haben, dann erzählen wir einfach mal kackdreist Hirngespinnste!
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... is892.html
Cannabis-Legalisierung: Streit um Grenzwert im Straßenverkehr

Im Zuge der Legalisierung von Cannabis will der Bund den Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut anheben. Niedersachsen ist dagegen. ... Die Polizeigewerkschaft hält die Anhebung auf 3,5 Nanogramm THC für einen Schritt in die falsche Richtung und argumentiert: Erfahrungen aus den USA und Kanada belegten, dass die Legalisierung von Cannabis einen deutlichen Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs habe. ...
Der NDR verlinkt zu den "Erfahrungen" auf einen älteren Artikel. Dort wird jedoch auch nur geschwafelt¹ statt bewiesen oder gar auf die angeführten Studien verlinkt.

Die Studienlage in den USA gibt nichts Dementsprechendes her. Die dort gemessenen Effekte sind marginal und könnten schlicht statistisches Rauschen sein. Einzig bei den Polytoxern gibt es eine signifikante Zunahme (insbesondere Alk + Hanf), aber das liegt wohl eher an der gründlicheren Erfassung der Daten bzgl dieser Gruppe.

Fazit: die Polizeigewerkschaft befindet sich mal wieder im faktenfreien Raum und betreibt aus machtpolitischen Gründen FUD.

Gleichzeitig scheinen die Prohibitionisten die vielgenannte Vision Zero mit "Totalverbot" zu verwechseln. Mit Verlaub und wenn man dieser Logik folgt: einfach alle Straftaten verbieten! Dann gibt's ja keine mehr! 🤪

---
¹ A zitiert B, B zitiert C, C zitiert A. So "beweisen" die Prohibitionisten ihre Behauptungen. Auf Neudeutsch: das ist eine Echokammer par excellence ohne Bezug zur Realität. Liebe Öffis: diese Behauptungen einfach nachplappern ist kein Journalismus. Das konntet ihr schon mal besser.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... en-1005916
Verkehr — Anhörung — hib 362/2024
Cannabis-Grenzwerterhöhung wird mehrheitlich begrüßt

Das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, im Straßenverkehr einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum einzuführen, ist bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung getroffen.
...
Fabian Steinmetz, Senior-Toxikologe bei Delphic HSE und Mitglied im Expertennetzwerk Schildower Kreis, kritisierte eine Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol. Steinmetz plädierte für einen THC-Grenzwert von 10 ng/ml als Pendant zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol.
...
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... g-100.html
Grenzwert von 3,5 Nanogramm
Neue Cannabis-Regeln im Verkehr beschlossen

Mischkonsum mit Alkohol verboten

Nach dem Cannabis-Genuss gilt künftig außerdem ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - der Grenzwert von 3,5 greift hier also nicht.
Wie üblich keift und geifert die CDSU und will beim Verbot durch die Hintertür bleiben. Dies kommuniziert dies aber nicht ehrlich und direkt, sondern faselt faktenfrei von "Zunahme schwerster Unfälle", etc.

PS: erfreulich: zumindest beim Deutschlandfunk scheint sich die Sprachregelung "Rauschmittel" statt "Droge" durchgesetzt zu haben. Wohingegen die CDSU-treuen Medien offensichtlich stur bei "Cannabis = Droge = böse" bleiben.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

https://www.finanznachrichten.de/nachri ... ch-003.htm und https://rp-online.de/politik/deutschlan ... 114102105
Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr: Inkrafttreten verzögert sich

Berlin - Nach dem Beschluss des Bundestages zu THC-Grenzwerten im Straßenverkehr wird eine Entscheidung des Bundesrates verzögert.

Das berichtet die "Rheinische Post" in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Länderkreise. Demnach hat der sogenannte Ständige Beirat einer Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen nicht entsprochen. Damit wird der Bundesrat sich mit dem Gesetz erst am 5. Juli befassen, das Inkrafttreten verzögert sich somit.

Das Gesetz, das nach der Teillegalisierung von Cannabis den THC-Grenzwert im Straßenverkehr regeln soll, ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann das Gesetz billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Regierungsfraktionen wollten mit der Fristverkürzungsbitte erreichen, dass der Bundesrat sich bereits am 14. Juni damit befassen soll.
Wie Dreijährige: "Nein, nein, nein! Ich will aber nicht!"

PS: der Fristverkürzungsbitte nicht nachzukommen kann de facto nur einen Grund haben: noch soviel Kiffer wie möglich zu drangsalieren. Taktik: verbrannte Erde zurücklassen.
KunstdesHighs
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Diskussion wegen Grenzwert 3,5ng

Beitrag von KunstdesHighs »

Hi alle zusammen,

könnt schon wieder die Krise bekommen. Sagen die doch echt gerade im Radio, das der neue Grenzwert doch vielleicht zu hoch ist und wollen in doch niedriger machen oder weglassen :o Natürlich muss immer einer selbst wissen wann er fahren kann und wann nicht, das ist bei Alkohol nicht anders. Aber das Problem ist einfach das Cannabis sich nun mal nicht so abbaut wie Alkohol und wenn ich gemütlich am Freitag und Samstag einen durchziehen und Sonntag nichts mache und erst am Montag fahre, könnte ich ja immer noch vielleicht 2ng z.b. noch im Blut haben. Ich meine jeder Körper ist anders, bei manchen länger, bei anderen schneller. Aber ich könnte trotzdem Autofahren. Selbst wenn welche es jeden Abend machen und erst nach 12-15 Stunden Auto fahren, können sie locker so fahren als ob sie nüchtern sind, zumal sie es dann auch gewohnt sind. Wären aber immer über 3,5ng. Das regt mich so auf. Da ist eine nüchterne 85 jährige Oma teilweise gefährlicher, als einer der vor 12 Stunden einen durchgezogen hat, beim fahren. Die sollen sich ein Beispiel an Kanada nehmen, da funktioniert es doch und die Grenzwerte sind vernünftig.

Aber Ende Februar ist eh alles vorbei, ich seh es schon kommen das CDU und AFD sich zusammentun und dann werden die uns in der Pfeife rauchen :?

Ich hoffe natürlich das es besser wird als ich denke. In diesem Sinne, noch eine angenehme Woche euch allen.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

KunstdesHighs hat geschrieben: Mi 29. Jan 2025, 14:56 ... dass der neue Grenzwert doch vielleicht zu hoch ist ...
Das ist das übliche Geblubber. Die Prohibitionisten wollen halt das Konsumverbot durch die Hintertür in Kraft setzen.

Wissenschaftlich fundiert wäre eh nur der THC-OH-Wert als Maß der Rauschwirkung. THC und THC-OOH eignen sich überhaupt nicht dafür.

Verkehrsgerichtstag in Goslar

Wie es scheint geht es vor allem um Mischkonsum. Es liegt auf der Hand, dass man da ein Punktesystem einführen müsste, bei der die Rauschwirkungen einfach aufaddiert werden, ggf noch mit einem Faktor für den Mischkonsum selbst. Aber das wäre ja Fakten- und nicht Ideologie-basiert. Geht gar nicht! 🤦

PS: Nebenher geht es natürlich auch um die Goldgrube MPU, die ihr Geschäftsmodell zurückhaben wollen. Deshalb auch die "Vision Zero"-Phantasterei.
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