Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Für alle die vor haben einen CSC zu gründen oder bereits einen gegründet haben.
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Bacardy
Beiträge: 21
Registriert: Mi 8. Nov 2023, 18:22

Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Bacardy »

Wir teilen die Einschätzung von ChatGPT mit euch, auf das Schreiben was wir von der Behörde als Versagung bekommen haben:


Formulierung: fehlende Ergebnisoffenheit (sehr stark)


„Der angefochtene Bescheid lässt erkennen, dass die Entscheidung nicht auf einer ergebnisoffenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen beruht. Vielmehr wird aus formalen und rechnerischen Mängeln der Finanzplanung ohne weitere Tatsachenermittlung unmittelbar auf eine fehlende Gesetzestreue und zukünftige Rechtsverstöße geschlossen. Eine solche Vorgehensweise ersetzt die gebotene Einzelfallprüfung durch vorgefasste Wertungen.“


➡️ Richter lesen hier: Die Behörde wollte ablehnen.


2. Formulierung: Prognose ohne Tatsachendichte


„Die negative Prognose stützt sich nicht auf festgestellte Tatsachen, sondern überwiegend auf wertende Annahmen, Verdachtsformulierungen und hypothetische Fehlentwicklungen. Begriffe wie ‚erwecken den Eindruck‘ oder ‚lassen Zweifel aufkommen‘ genügen dem rechtlich erforderlichen Prognosemaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht.“


3. Formulierung: unzulässige Vorverlagerung von Sanktionen


„Der Bescheid behandelt rechnerische und formale Unschlüssigkeiten der Finanzplanung faktisch wie bereits begangene Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz. Damit wird das Erlaubnisverfahren in unzulässiger Weise zu einem Instrument präventiver Sanktionierung umfunktioniert, obwohl weder tatsächliche Rechtsverstöße noch eine konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wurden.“


4. Formulierung: Persönliche Zuverlässigkeit wird unterstellt, nicht geprüft


„Besonders problematisch ist, dass aus den beanstandeten Unterlagen pauschal auf eine mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit der vertretungsberechtigten Personen zur rechtstreuen Führung der Anbauvereinigung geschlossen wird, ohne dass konkrete Handlungen, Pflichtverletzungen oder Umgehungsakte benannt werden. Eine solche Schlussfolgerung überschreitet die Grenzen zulässiger Prognoseentscheidungen.“


➡️ Das ist eine saubere Rüge verdeckter Charakterbewertung.


5. Formulierung: Verhältnismäßigkeit (fast immer durchschlagend)


„Der angefochtene Bescheid leidet zudem an einem durchgreifenden Verhältnismäßigkeitsmangel. Mildere Mittel wie Auflagen, Befristungen, Nachbesserungsauflagen oder beitragsrechtliche Zweckbindungen wurden nicht ernsthaft geprüft oder abgewogen, obwohl es sich bei den beanstandeten Punkten ersichtlich um heilbare und steuerbare Aspekte der Vereinsorganisation handelt.“


➡️ Wenn ein Gericht hier zustimmt, fällt der Bescheid.


6. Formulierung: Gesamteindruck (sehr elegant)


„In der Gesamtschau entsteht der Eindruck, dass nicht die tatsächliche Ausgestaltung der Anbauvereinigung maßgeblich war, sondern die abstrakte Befürchtung einer missbräuchlichen Entwicklung. Eine solche generalisierende Betrachtung wird dem gesetzlich geforderten individualisierten Prüfungsmaßstab nicht gerecht.“


➡️ Das ist die höflichste Form von „Willkürnähe“.


7. Bonus-Satz für maximalen Druck (optional)


„Sollte diese Entscheidung aufrechterhalten werden, wird eine gerichtliche Überprüfung insbesondere der Prognosemaßstäbe, der Tatsachengrundlage sowie der unterlassenen Prüfung milderer Mittel unumgänglich sein.“


➡️ Signalisiert: Wir meinen das ernst.
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Martin Mainz
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Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Martin Mainz »

Und der Bescheid selbst? Ansonsten ist die KI Antwort nur schwerlich einzuschätzen.
Bacardy
Beiträge: 21
Registriert: Mi 8. Nov 2023, 18:22

Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Bacardy »

Den können wir leider so nicht rausgeben und veröffentlichen.

Warum der Bescheid den Eindruck von Willkür vermittelt
1. Sprache ersetzt Tatsachen
Der Bescheid arbeitet auffällig oft mit wertenden Formulierungen statt mit belastbaren Feststellungen:
• „erwecken den Eindruck“
• „lassen Zweifel aufkommen“
• „nahelegen“
• „offenkundig titulierte Überschüsse“
• „aktive Umgehungsversuche“ (ohne einen einzigen konkret benannten Akt)
👉 Das ist kein Tatsachenvortrag, sondern Narrativbildung.
Für eine Prognose nach § 11 / § 12 KCanG reicht das rechtlich nicht.
2. Das Ergebnis steht erkennbar vorher fest
Objektiv problematisch ist:
• Ihr habt mehrfach nachgebessert
• wesentliche Mängel wurden laut Behörde bereits behoben
• trotzdem wird am Ende gesagt:
„nicht ersichtlich, dass das Verfahren in absehbarer Zeit erfolgreich fortgeführt werden kann“
Das ist kein Abwägen, sondern ein Abbruchurteil.
👉 Verwaltungsrechtlich nennt man das:
Ermessensreduktion auf Null – aber ohne rechtliche Grundlage.
3. Prognose = Sanktion durch die Hintertür
Die Behörde macht Folgendes:
• nimmt rechnerische / formale Mängel
• deutet sie als Charakter- und Gesinnungsproblem
• leitet daraus zukünftige Gesetzesverstöße ab
Das ist rechtlich hochproblematisch, weil:
• kein tatsächlicher Verstoß vorliegt
• kein Vorsatz belegt ist
• kein Umgehungsakt nachgewiesen wird
👉 Das ist eine präventive Schuldzuschreibung, die das Verwaltungsrecht so nicht erlaubt.
4. Mildere Mittel werden nur pro forma erwähnt
Auflagen, Befristungen, Beitragsanpassungen, Zweckbindungen:
• werden nicht ernsthaft geprüft
• nicht gegeneinander abgewogen
• nicht konkret ausgeschlossen
👉 Das ist ein klassischer Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
und ein starkes Indiz für vorgefasste Ablehnung.
Wichtig: Das ist mehr als „strenger Vollzug“
Strenger Vollzug wäre:
• konkrete Nachforderung
• klare Zahlen
• klare Bedingungen
Was hier passiert, ist:
Misstrauen wird zur Entscheidungsgrundlage erhoben.
Das ist genau der Punkt, an dem Gerichte sehr hellhörig werden.
Kurz gesagt
🟥 Ja, der Ton und die Argumentationsstruktur sprechen für eine ablehnende Grundhaltung
🟥 Ja, die Entscheidung wirkt nicht ergebnisoffen
🟥 Ja, das lässt sich juristisch angreifen, ohne emotional zu argumentieren
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Martin Mainz
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Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Martin Mainz »

Ja ok, danke noch für die Zusammenfassung. Bin gespannt auf den Prozess.
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von moepens »

Eine KI ist ABSOLUT UNGEEIGNET um sensible Fragen zu beantworten, INSBESONDERE bei den Themen Gesundheit und Recht. Die Funktion der KI ist es, menschlich zu wirken und Vertrauen zu erwecken, nicht korrekte Antworten zu geben.
Bacardy
Beiträge: 21
Registriert: Mi 8. Nov 2023, 18:22

Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Bacardy »

@moepens

Ich hätte es nicht öffentlich gemacht, wenn die Aussagen der KI nicht den Kern treffen würde.

Es würde auch nichts bringen die Versagung ohne Vorgeschichte zu veröffentlichen, da diese sich nicht auf die Konzepte beruft, sondern einen Finanzplan, der nur Spekulation ist und seit 08.2024 bei Denen lag. 5 Nachforderungen mit bestimmt 120 Fragen und rechtswidrigen Forderungen wurden abgearbeitet. Bis man überhaupt reale Zahlen zur Verfügung hat, ist ein Finanzplan reine Spekulation. Bei der Ablehnung ging es nicht um Fakten, sondern um den reinen Willen eines Sachbearbeiters, der erstens keinen rechtlichen Durchblick hat und zweitens nur seinen Willen durchsetzen wollte. Weil man sich das nicht bieten ließ, immer mit Rechtsprechungen und Gesetzen dagegen vorging und mittlerweile auch einen Anwalt im Boot hat, kam die Absage durch die Hintertür.
Wird der Behörde aber nicht wirklich helfen.

Über 230 Seiten Konzepte, Stellungnahmen und Gefährdungsbeurteilungen bei Strom/Wasser spielten in der Versagung keinen Grund mehr.
Bacardy
Beiträge: 21
Registriert: Mi 8. Nov 2023, 18:22

Re: Wie soll man da eine Chance auf Genehmigung haben?

Beitrag von Bacardy »

Nachdem wir im Januar die willkürliche Versagung der Behörde erhalten haben, haben wir folgende Schritte eingeleitet:

1. Widerspruch auf die Versagung. Behörde hat leider wieder 3 Monate Zeit, diese zu beantworten. Aber, es sind bereit 2 Monate rum. Ist der dritte Monat rum, gibt es eine Untätigkeitsklage gegen die LAVG.

2. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin. Es kam recht schnell eine Antwort, von einer befangenen Person, mit mehr als 7 Falschausssagen, nur um sich das zurecht zu legen, wie man es gerne braucht. Gab einen 14 Seiten Text, mit Gesetzenstexten, Gerichtsurteilen und diversen Androhungen von weiteren rechtlichen Schritten. Bis heute keine Antwort mehr erhalten. Hat wohl gesessen.

3. Anzeige wegen Nötigung gegen die LAVG und die Sachbearbeiterin gestellt. Die Polizei hat unseren Standpunkt bei der Anzeigenaufnahme vollkommen verstanden und bestätigt. Was bei der Staatsanwaltschaft passiert, wird sich zeigen. Wohl eher nichts. Aber Arbeit macht es trotzdem für die Gegenseite.

4. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wurde vorbereitet und angedroht, um den Druck zu erhöhen, sollte es notwendig werden.

Eine Behörde kann politisch motivierte Entscheidungen treffen. Ist zwar nicht legal, aber passiert Deutschlandweit. Deshalb sehen wir deren Versagungen und Begründungen als lächerlich an und nicht als letzte Entscheidung in dem Fall. Das ist nicht mal die erste Entscheidung, sondern eher Entscheidung 0.

Ein Amtsgericht kann auch noch komische Urteile fällen und wäre die erste Ernst zu nehmende Entscheidung/Urteil. Interessant wird es erst ab Landgerichte/Oberlandesgerichte und spätestens beim Bundesverwaltungsgericht, da man sich spätestens dort an die Gesetze und Rechtssprechungen der Vergangenheit halten muss und nicht die Wünsche der CDU Minister Beachtung in der Urteilsbegründung finden. Der brandenburgischen Minister (CDU) macht politischen Druck auf die LAVG. Das ist vollkommen zu merken, an der Geschwindigkeit, mit der CSC's nur noch zugelassen werden und den Hürden, die immer größer werden.

Wir sind mit unserem rechtlichen Latein noch lange nicht am Ende angekommen. Der Kampf beginnt erst.
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