Noch ein paar Fakten (Zitate aus der "Unterrichtseinheit Cannabis"):
Die unbedenklichen Trinkmengen Alkohol pro Tag liegen laut BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei Frauen bei 0,2l Bier und 1/8l Wein und bei Männern bei 0,4l Bier und 1/4l Wein. Darüber hinaus werden pro Woche mindestens zwei alkoholfreie Tage empfohlen.
Und wie lautet die unbedenkliche Konsummenge von THC?
Alkohol ist wasserlöslich. Pro Stunde wird ca. 0,1 Promille abgebaut. Cannabis ist fettlöslich. Es wird in den fetthaltigen Organen (u. a. auch im Gehirn) eingelagert und kann noch nach 6 bis 8 Wochen im Urin nachgewiesen werden.
Einspruch, Euer Ehren! Diese Aussage suggeriert, dass die Einlagerung von Cannabinoid-Abbauprodukten schädlich sei und die dargestellte "Wasserlöslichkeit" von Alkohol läßt diesen als unschädlicher erscheinen. Ausserdem bittet die Verteidigung um wissenschaftlichen Nachweis für "die Einlagerung von Cannabinoiden im Gehirn". Eine Recherche im Internet konnte hier keinen Nachweis erbringen.
Würde Cannabis in Deutschland freigegeben, gäbe es nicht weniger Alkoholiker, aber deutlich mehr Cannabis-Abhängige.
Einspruch Euer Ehren! Diese Aussage ist durch nichts untermauert und ist reine Spekulation!
Es gibt in Deutschland ca. 1,3 Mio. Alkoholabhängige und ca. 600.000 Cannabisabhängige.
Einspruch, Euer Ehren! Nach offizieller Aussage der Bundesdrogenbeauftragten haben ca. 9,5 Millionen Menschen in Deutschland ein "problematisches Konsummuster" bei Alkohol und 1,3 Mio werden offiziell als "Alkoholkrank" bezeichnet. 600.000 Menschen sind laut der selben Quelle Cannabisabhänging
oder haben ein mißbräuchliches Konsummuster. Die Gesetzgebung definiert jeden Konsum der über den einmaligen oder "gelegentlichen" hinausgeht, als "mißbräuchlich", wobei "gelegentlich" im Ermessen der Behörden liegt und nicht definiert ist.
Die körperliche Alkoholabhängigkeit unterscheidet sich medizinisch grundsätzlich von einer rein psychischen Cannabis"abhängigkeit". Es wird suggeriert, dass beide Abhängigkeiten auf den selben physiologischen Prinzipien beruhen, was eben NICHT der Fall ist.
Neben den bekannten gesundheitlichen Schäden durchs Rauchen beeinträchtigt Cannabis die Gedächtnisleistung, führt zu Antriebslosigkeit und kann sogar Psychosen auslösen.
Einspruch Euer Ehren! Das "Amotivationelle Syndrom" wurde von der Wissenschaft schon seit langem wieder verworfen, die Gedächtnisleistung wird nur während hochfrequenter Konsumphasen vermindert, wobei die Auswirkungen auf die Gedächtnisleistung vollständig reversibel sind.
Cannabis kann zwar Psychosen auslösen, wie so ziemlich jede psychoaktive Substanz einschließlich Alkohol, ist aber nicht Ursache einer solchen.
Cannabis kann mit gefährlichen Zusätzen wie Quarzsand, Vogelsand, Brix (Glukosemischung mit Hormonen) oder sogar gemahlenem Glas und Metallstaub (z. B. Blei) gestreckt sein. Dadurch wird das Gewicht erhöht und es können höhere Gewinne erzielt werden.
Einspruch, Euer Ehren! Die Streckmittelproblematik hat mit den Cannabinoiden, allen voran THC, nichts - aber auch gar nichts! - zu tun. Dieses Gefährdungspotential entsteht einzig und allein durch das Verbot und dem daraus resultierenden (z.T. kriminellen) Schwarzmarkt. "Quarzsand" als Argument für die Gefährlichkeit von Cannabis anzuführen ist "Irreführung des Gerichts"!
Cannabis ist in aller Regel keine Einstiegsdroge. Der Einstieg läuft über Nikotin. Alkohol bildet für Jugendliche ebenfalls oft den Einstieg zum Konsum weiterer Drogen.
Einspruch, Euer Ehren! Die Anklage versucht durch einen rhetorischen Trick, zu behaupten dass Cannabis eben DOCH eine "Einstiegsdroge" sei, weil ja Alkohol "
ebenfalls oft den Einstieg zum Konsum weiterer Drogen" darstellt. Die "Einstiegsdrogen"-Hypothese ist längst widerlegt.
Es gibt keine "Einstiegsdrogen"! Bei diesem Begriff müsste auch geklärt werden, in WAS denn der "Einstieg" erfolgen sollte!?
Fazit:
Bei so einem Schwachsinn rollen sich mir die Zehennägel hoch, wenn ich mir vorstelle, dass dadurch "Aufklärung" bei Schülern stattfinden soll! Kein Wunder, dass dies Art der "Prävention" nichts bewirkt...