Einzug Rauchutensil legal?
Einzug Rauchutensil legal?
Hallo allerseits,
ich wurde vor kurzer Zeit mit einer geringen Menge (~0,2g) Marihuana erwischt.
Zudem wurde mir ein mobiler Vaporizer abgenommen, der leider nicht mal mir gehörte (die Teile sind nicht gerade billig).
Begründet wurde das damit, dass Rauchutensilien, bei denen klar ist, dass sie zum Konsum illegaler Substanzen benutzt werden (z.B. durch geringe Nachweisspuren), eingezogen werden dürfen.
Ist das so rechtens, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei den Nachweisspuren um Mengen im Milligramm-Bereich handelt und der Konsum an sich ja meines Wissens nach nicht illegal ist?
Von Freunden habe ich gehört, dass diese sich teilweise ihre Bong am nächsten Tag auf dem Revier wieder abholen konnten.
Hätte halt gerne eine fundierte Argumentation bevor ich dort aufkreuze.
Gruß
ich wurde vor kurzer Zeit mit einer geringen Menge (~0,2g) Marihuana erwischt.
Zudem wurde mir ein mobiler Vaporizer abgenommen, der leider nicht mal mir gehörte (die Teile sind nicht gerade billig).
Begründet wurde das damit, dass Rauchutensilien, bei denen klar ist, dass sie zum Konsum illegaler Substanzen benutzt werden (z.B. durch geringe Nachweisspuren), eingezogen werden dürfen.
Ist das so rechtens, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei den Nachweisspuren um Mengen im Milligramm-Bereich handelt und der Konsum an sich ja meines Wissens nach nicht illegal ist?
Von Freunden habe ich gehört, dass diese sich teilweise ihre Bong am nächsten Tag auf dem Revier wieder abholen konnten.
Hätte halt gerne eine fundierte Argumentation bevor ich dort aufkreuze.
Gruß
Re: Einzug Rauchutensil legal?
Würde mich auch interessieren. Weil der Verkauf und Besitz eines Rauchgerätes ist legal, ebenso der Konsum. Der einzige Grund wäre die Verunreinigung durch Btmg.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Einzug Rauchutensil legal?
Eigentlich sollte man die Rauchutensilien nach der Beweissicherung wieder zurückbekommen. Allerspätestens nach Abschluss des Verfahrens. Wenn die "Staatsmacht" mal wieder über die Strenge schlägt, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt, der die Herausgabe der Gegenstände gerichtlich durchzusetzen versucht.
Auch wenn der Konsum von BTM an sich nicht strafbar ist, so sind doch "Anhaftungen" in Bongs rechtlich gesehen eben doch physische BTM, deren Besitz alleine schon strafbar ist, sofern keine Genehmigung vorliegt. Die Strafverfolgungsbehörden sind somit ersteinmal berechtigt solche Utensilien zur Beweissicherung heranzuziehen. In den meisten Fällen sind diese aber ohne großen Belang für das Hauptverfahren, so dass diese Utensilien durchaus vor Abschluss des Verfahrens wieder zurückgegeben werden.
Ich kenne ebenfalls einige Leute, die sich ihre Bong bei der Polizei wieder abgeholt haben zusammen mit ihren Mobiltelefonen, die immer häufiger gleich mit "requriert" werden...
Auch wenn der Konsum von BTM an sich nicht strafbar ist, so sind doch "Anhaftungen" in Bongs rechtlich gesehen eben doch physische BTM, deren Besitz alleine schon strafbar ist, sofern keine Genehmigung vorliegt. Die Strafverfolgungsbehörden sind somit ersteinmal berechtigt solche Utensilien zur Beweissicherung heranzuziehen. In den meisten Fällen sind diese aber ohne großen Belang für das Hauptverfahren, so dass diese Utensilien durchaus vor Abschluss des Verfahrens wieder zurückgegeben werden.
Ich kenne ebenfalls einige Leute, die sich ihre Bong bei der Polizei wieder abgeholt haben zusammen mit ihren Mobiltelefonen, die immer häufiger gleich mit "requriert" werden...
Re: Einzug Rauchutensil legal?
Ok, danke für die Info.
Der Kerl meinte halt es könnte schon ein paar Monate dauern bis ich Post von denen bekomme.
Werd' die Tage mal mein Glück versuchen.
Beim Thema Anwalt ist halt immer die Frage, ob dessen Bezahlung nicht mehr kostet, als der Sachwert um den es geht.
Der Kerl meinte halt es könnte schon ein paar Monate dauern bis ich Post von denen bekomme.
Werd' die Tage mal mein Glück versuchen.
Beim Thema Anwalt ist halt immer die Frage, ob dessen Bezahlung nicht mehr kostet, als der Sachwert um den es geht.
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Ernst Berlin
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Re: Einzug Rauchutensil legal?
Also einziehen wenn Anhaftungen da sind, ist legal. Aber je nach Bundesland und je nach Laune des Sachbearbeiters kannst du deine Sachen wieder bekommen. Ich hoffe das du der Beschlagnahme nicht zugestimmt hast? Falls doch, hat es sich eh erledigt.Gab es nicht erst vor kurzen einen Bericht darüber, das Rocker Hasch vom Staatsanwalt bekommen hatte, obwohl er noch nicht mal der Ursprüngliche Besitzer war?
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Florian Rister
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Re: Einzug Rauchutensil legal?
Ja das war aber ein klarer Fehler der Staatsanwaltschaft und insofern etwas anderes.Mörnest hat geschrieben:Gab es nicht erst vor kurzen einen Bericht darüber, das Rocker Hasch vom Staatsanwalt bekommen hatte, obwohl er noch nicht mal der Ursprüngliche Besitzer war?
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Re: Einzug Rauchutensil legal?
Hanf Journal 13.12.13, Hasch und Speed vom Staatsanwalt Panne in der Asservatenkammergroooveman85 hat geschrieben:Ja das war aber ein klarer Fehler der Staatsanwaltschaft und insofern etwas anderes.Mörnest hat geschrieben:Gab es nicht erst vor kurzen einen Bericht darüber, das Rocker Hasch vom Staatsanwalt bekommen hatte, obwohl er noch nicht mal der Ursprüngliche Besitzer war?
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Ernst Berlin
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Re: Einzug Rauchutensil legal?
Schon klar das es ne Panne war.... ts,ts,ts.... Trotzdem kann das gut sein dass die Sachen wieder raus gerückt werden. Ich habe nur einmal meine Sachen nicht wieder bekommen und das war als ich dummerweise zugestimmt hatte. Bei allen anderen Fällen hatte ich nicht zugestimmt und außer den Drogen alles wieder bekommen, sogar die Waagen. Das ganze war in Bayern, außerhalb Münchens (SPD geführt) im CSU Land.
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