Der Merkur ist ein steter Quell für Drogendelikte in Bayern. Heute ein Fall, wo innerhalb von zwei Wochen bei einem jungen Mann 2 g und 0,2g ! gefunden wurden und er zu Sozialstunden verurteilt wurde.
Gilt das dann schon als vorbestraft ?
Soweit ich weiß ist man erst ab einem Strafmaß von 90 Tagessätzen vorbestraft, egal ob Bewährung oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus ist hier wohl das Jugendstrafrecht zum Einsatz gekommen, wo das ganze nochmal etwas anders gehandhabt wird.
Hanfige Gruesse
Vorarim
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